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Zivilrecht

Zivilprozessrecht

Das Zivilprozessrecht (insb. §§ 1–322 ZPO) regelt die gerichtliche Durchsetzung privater Ansprüche. Kernbereiche sind die sachliche und örtliche Zuständigkeit der Gerichte, die Klageerhebung nach § 253 ZPO und das Rechtsschutzbedürfnis. Examensklassiker: Feststellungsklage (§ 256 ZPO), Klageänderung, Widerklage, Streitgenossenschaft und Rechtshängigkeit (§§ 261, 322 ZPO). Wichtige Streitstände betreffen internationale Zuständigkeit, Klagehäufung und Berufung.

Zu diesem Thema haben wir 125 Klausuren im Portal.

Unterthemen

Neueste Klausuren zum Thema

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JuS 20262. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Vertragliche Schuldverhältnisse, Zivilprozessrecht und Gesellschaftsrecht – Streit um den Leasing-Wagen

Die Klausur thematisiert vertragliche Schuldverhältnisse im Kontext eines Leasing-Wagens sowie Aspekte des Zivilprozess- und Gesellschaftsrechts. Ein Streit um einen Leasing-Wagen bietet die Grundlage für die Prüfung zivilrechtlicher Ansprüche und prozessualer Besonderheiten insbesondere im Zusammenhang mit Gesellschaften.

Dr. Ansgar Kalle· JuS 2026, 772
LeasingEntstehung von Schuldverhältnissen +3 weitere
JuS 20262. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Erben im Fokus

Die Klausur behandelt erbrechtliche Fragestellungen rund um die gesetzlichen und gewillkürten Erbfolge. Schwerpunktmäßig werden die Rechte und Pflichten von Erben untersucht. Weitere Aspekte des Erbrechts wie der Ausschluss von der Erbfolge oder Vermächtnisse können am Rand thematisiert werden.

Professor Dr. Matthias Fervers· JuS 2026, 442· 300 Min
Gesetzliche ErbfolgeGewillkürte ErbfolgeVermächtnis+7 weitere
JA 2026Anfänger:innen

Wenn Verträge scheitern – Bürgen, Räumen, Ersetzen

Die Klausur behandelt vertragliche Ansprüche aus Kauf-, Miet- und Bürgschaftsverhältnissen. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Haftung des Bürgen, zur Räumung nach fristloser Kündigung bei Mietrückständen sowie zum Ersatz von Umbaukosten im Zusammenhang mit einer Nutzungsuntersagung. Es sind ausschließlich vertragliche Ansprüche im Gutachten zu prüfen.

Bürgschaft, §§ 765ff. BGBBesonderer Teil - VertiefungBesonderer Teil - Rom I-VO+5 weitere

Zivilprozessrecht in der Jurafuchs-Lernapp

In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.

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