BetaDiese Plattform ist in der Beta. Gefunden was nicht stimmt? Schreib uns: feedback@jurafuchs.de
Zivilrecht

Feststellungsklage, § 256 ZPO

Die Feststellungsklage (§ 256 ZPO) ermöglicht die gerichtliche Klärung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses. Voraussetzung ist ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung (Feststellungsinteresse). Zentrale Streitfragen sind insbesondere die Abgrenzung zur Leistungsklage, das rechtliche Interesse bei der negativen Feststellungsklage sowie Umfang und Tragweite der Rechtskraft. Wichtig: Zwischenfeststellungsklage (§ 256 II ZPO) und Feststellung zukünftiger Schäden.

Zu diesem Thema haben wir 38 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JURA 2026Original-Examensklausur1. Staatsexamen

ZR-Originalexamensklausur zum Deliktsrecht, Klimawandel und Zivilprozessrecht

Die Klausur behandelt Fragestellungen zum Deliktsrecht mit Bezug zum Klimawandel und prüft außerdem zivilprozessuale Problemstellungen. Die Kandidat:innen müssen insbesondere Ansprüche aus dem Deliktsrecht sowie prozessuale Voraussetzungen und Besonderheiten bei zivilrechtlichen Klimaklagen prüfen.

§ 823 Abs. 1 BGBGerichtszuständigkeit+3 weitere
JuS 20252. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Aktenvortrag – Zivilrecht: Anwaltsgutachten – Werkvertrag und negative Feststellungsklage

Die Klausur behandelt einen zivilrechtlichen Aktenvortrag aus anwaltlicher Sicht mit Schwerpunkt auf dem Werkvertragsrecht und der negativen Feststellungsklage gemäß § 256 ZPO. Geprüft werden die Anspruchsgrundlagen aus dem Werkvertragsverhältnis, typische Probleme bei der Geltendmachung und Abwehr von Werklohnforderungen, sowie die prozessualen Besonderheiten der negativen Feststellungsklage. Die Klausur eignet sich besonders zur Vorbereitung auf das zweite Staatsexamen und legt Wert auf systematische Analyse aus Sicht des Beklagten.

Stefanie Eppenstein· JuS 2025, 773· 60 Min
Zustandekommen und BeendigungFeststellungsklage, § 256 ZPODie Anwaltsklausur aus Beklagtensicht (Typ 2)+4 weitere
ZjS 2025FortgeschritteneSchwerpunktbereich

Schwerpunktklausur im Medizinrecht/Examensübungsklausur: Denkt jede(r) an sich, ist an alle gedacht?

Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob und in welchem Umfang Eltern sowie andere Aufsichtspersonen zivilrechtlich für Gesundheitsschäden haften, die ein Kind auf einem Spielplatz infolge unzureichender Aufsicht erlitten hat. T, ein dreijähriges Kind, verschluckt beim unbeobachteten Spielen eine Murmel und erleidet dadurch einen Hirnschaden. Zu prüfen ist, ob T gegenüber ihrem Vater (V) und der anwesenden G Ansprüche auf Ersatz der Behandlungskosten geltend machen kann. Daneben wird die Ersatzfähigkeit weiterer Schäden geprüft, die eine andere Person (M) angesichts des Vorfalls erlitten hat, sowie prozessuale Handlungsmöglichkeiten zur Sicherung von Ansprüchen in Bezug auf etwaige Spätschäden.

Beate Gsell, Andreas Freiwald· ZJS 2025, 478
Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)FeststellungsklageFeststellungsklage, § 256 ZPO+5 weitere
JuS 20242. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Vertrags- und Deliktsrecht und Zivilprozessrecht – „Bitte nicht den Stecker ziehen!“

Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen aus dem Vertrags- und Deliktsrecht, insbesondere im Bereich der Haftung nach § 823 Abs. 1 BGB sowie das Zusammenspiel mit vertraglichen Ansprüchen. Flankierend werden civilprozessuale Probleme wie die Feststellungsklage und die Prozessführungsbefugnis abgeprüft. Die Prüfung erfolgt im Stil des 2. Staatsexamens.

Entstehung von Schuldverhältnissen § 823 Abs. 1 BGBFeststellungsklage, § 256 ZPO+6 weitere
JA 2024Original-ExamensklausurFortgeschrittene

Original-Examensklausur: „Wiedersehen macht Freude“

Bei der Klausur handelt es sich um eine Originalexamensklausur, die primär das kaufrechtliche Gewährleistungsrecht behandelt. Die Sachverhaltskonstellation betrifft einen Kfz-Kauf mit Gewährleistungsausschluss, Rücktritt, Durchsetzung von Mängelrechten und die Geltendmachung und Abwehr von Standgebühren (Eventualdrittwiderklage). Es stehen Fragen zur Vertragsauslegung, Wirksamkeit des Gewährleistungsausschlusses sowie sekundär Vertretungsfragen und ZPO-spezifische Aspekte im Mittelpunkt.

Dr. Simon Röß, Richard Zimmer· JA 2024, 932· 300 Min
Grundlagen des KaufvertragsSach- und Rechtsmängel+5 weitere
JuS 2024Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Arbeitsrecht – Urteil

Die Klausur ist als zivilrechtliche Assessorexamensklausur im Arbeitsrecht konzipiert und verlangt die Bearbeitung einer Urteilsklausur. Schwerpunkt sind die arbeitsrechtlichen Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis sowie prozessuale Besonderheiten des Arbeitsgerichtsverfahrens. Die Bearbeitung bietet Gelegenheit, vertiefte Kenntnisse in der arbeitsrechtlichen Klausurtechnik zu zeigen.

Dr. Ewald Helml· JuS 2024, 872· 300 Min
ArbeitsgerichtsprozessRechte und Pflichten aus dem ArbeitsverhältnisKlageänderung+5 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

Eine Eigenbedarfskündigung mit Folgen

Die Klausur behandelt die Folgen einer aufgrund behaupteten Eigenbedarfs ausgesprochenen Kündigung im Wohnungsmietrecht. Streitpunkt ist die Zulässigkeit und Begründetheit einer Klage auf Zahlung von Schadensersatz, insbesondere für Umzugskosten, entgangene Untermiete und erhöhte Mietkosten, sowie eine Klage auf zukünftige Leistung und eine Hilfsfeststellungsklage. Ferner werden miet- und prozessrechtliche Fragestellungen, etwa die Verfahrensart und die Voraussetzungen von Schadensersatzansprüchen, erläutert.

Martin Fritz· JA 2024, 676· 300 Min
Mietverhältnisse über WohnraumBeendigung+3 weitere
ZjS 2024Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Die Faksimile-Masche

Im Mittelpunkt des Falls steht die Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein angeblich wertvolles Faksimile, den E mit der F-GmbH geschlossen hat. E wurde mutmaßlich durch eine Betrugsmasche zum Vertragsschluss verleitet, wobei insbesondere die Täuschung über die Qualität und den Wert der Kaufsache relevant ist. Zu prüfen sind vorrangig verbraucherschützende Widerrufsrechte, kaufrechtliche Gewährleistungsansprüche, ein mögliches Rücktrittsrecht sowie eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. Daneben spielt das spätere Auffinden eines handschriftlichen, nicht unterzeichneten Testaments und Fragen zur Erbfolge eine Rolle.

Johann Mitzscherlich· ZJS 2024, 963
Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JURA 2024Schwerpunktbereich

ZR-Fortgeschrittenenklausur zum Zivilprozessrecht

Die Klausur behandelt eine zivilprozessrechtliche Konstellation mit Klage und Widerklage: K verlangt die Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein Landhaus wegen eines Sachmangels und stellt einen Feststellungsantrag zum Annahmeverzug. V erhebt Widerklage auf Schadensersatz wegen eines Unfalls mit dem Hund von K vor Vertragsschluss. Prozessuale Schwerpunkte sind insbesondere die Zulässigkeit des Feststellungsantrags, die örtliche Zuständigkeit und die Bestimmtheit des Klageantrags.

Niklas Rademacher· JURA 2024, 613
WiderklageFeststellungsklage, § 256 ZPOGerichtszuständigkeit+4 weitere
ZjS 2023Fortgeschrittene

Übungsklausur im Kapitalgesellschaftsrecht: Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss bei genehmigtem Kapital

In dem Fall begehrt die Aktionärin A von der X-AG die Anfechtung beziehungsweise Aufhebung eines Hauptversammlungsbeschlusses, durch den der Vorstand ermächtigt wurde, das Grundkapital unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu erhöhen. A sieht ihr Bezugsrecht und ihren Einfluss in der Gesellschaft durch die ermöglichte Kapitalmaßnahme und den weit gefassten Bezugsrechtsausschluss verletzt. Im Mittelpunkt stehen die Voraussetzungen und Grenzen des Bezugsrechtsausschlusses bei genehmigtem Kapital nach §§ 186, 203 AktG, insbesondere der Schutz von Minderheitsaktionären sowie eventuelle Sondervorteile für Großaktionäre. Zentrale rechtliche Fragestellungen betreffen die Zulässigkeit und Reichweite solcher Ermächtigungen sowie den Zeitpunkt und die Möglichkeiten der Anfechtung durch betroffene Aktionäre.

FeststellungsklageFeststellungsklage, § 256 ZPOAnfechtung der Willenserklärung+5 weitere
JuS 2022Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Entscheidung des Gerichts - Schrauben und Spindeln

In der Klausur steht zunächst die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Vollständigkeit einer Lieferung im Mittelpunkt. Bewertet werden insbesondere die Beweiswürdigung, etwa durch Zeugen und die Beweiskraft gerichtlicher Protokolle, sowie die Abgrenzung zwischen Nichtleistung, Teilleistung und Mangel. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Feststellung der Mangelhaftigkeit im Zusammenhang mit einem Zugeständnis gemäß § 138 III ZPO. Zusätzlich wird die übersichtliche Darstellung des Sachverhalts, insbesondere im Hinblick auf Klage, Widerklage und einen Vorprozess, thematisiert.

Gerstberger· JuS 2022, 1156
Grundlagen des KaufvertragsVollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO+3 weitere
JuS 2022Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Urteil - Golfcart gegen E-Bike

Die Klausur befasst sich mit zivilrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit einem Unfall zwischen einem Golfcart und einem E-Bike. Ein Schwerpunkt liegt auf der haftungsbegründenden Kausalität, insbesondere der Beweiswürdigung, Zurechnung und dem Umgang mit dem Sachverhalt, sowie der Bemessung von Schmerzensgeld unter Berücksichtigung möglicher Mitverschuldensmomente wie Helm und Betriebsgefahr. Darüber hinaus werden die richtigen Anspruchsgrundlagen sowie die Beweislast und -führung zur Höchstgeschwindigkeit des Golfcarts behandelt und die Einordnung des E-Bikes als Kraftfahrzeug nach § 17 III 1 StVG diskutiert. Der Umgang mit Gesamtschuld sowie die Frage der Wiederbeschaffung versus Reparatur und die Prüfung von Feststellungsanträgen, Kosten und Zinsen runden die Klausur ab.

Gerstberger· JuS 2022, 664
RubrumTenorTatbestand+3 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur Arbeitsrecht: Unfairer Überraschungsbesuch

Im Fall verlangt die Klägerin K die Feststellung, dass ihr Arbeitsverhältnis mit der Unternehmerin B weder durch den am 15.2.2022 unterzeichneten Aufhebungsvertrag noch auf andere Weise beendet wurde und über den 28.2.2022 hinaus fortbesteht. Zentrale Aspekte sind die Wirksamkeit des Aufhebungsvertrags, insbesondere unter den Bedingungen eines überraschenden Besuchs und einer möglichen Überrumpelungssituation, sowie die Anfechtung und der Widerruf durch K. Außerdem ist die arbeitsrechtliche Behandlung der Kündigung und Vertragsverlängerung zu prüfen. Der Fall adressiert Fragen des Individualarbeitsrechts, des Allgemeinen Schuldrechts und der Anforderungen an Aufhebungsverträge.

StellvertretungAnfechtung der WillenserklärungNicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JuS 20222. Staatsexamen / Referendariat

Aktenvortrag – Zivilrecht: Anwaltsberatung - Pferde auf dem Fahrradweg

Im Zentrum der Klausur steht die Prüfung zivilrechtlicher Ansprüche im Zusammenhang mit einem Unfall zwischen Pferden und einem Radfahrer auf einem Fahrradweg. Thematisiert wird in besonderem Maße die Haftung aus Tierhalterverantwortung und die Frage der Exkulpation, insbesondere im Hinblick auf die Nutzung des Radweges sowie ein mögliches Mitverschulden des Geschädigten. Weitere Schwerpunkte betreffen die Bemessung eines Schmerzensgeldanspruchs mit besonderen medizinischen Folgen und der Umgang mit unbezifferten Schmerzensgeldklagen. Abgerundet wird die Klausur durch die pflichtenorientierte anwaltliche Beratung des Mandanten hinsichtlich Zweckmäßigkeit und Aufklärung.

Higer, Wernert· JuS 2022, 534
Die Anwaltsklausur aus Klägersicht (Typ 1)+1 weitere
JuS 2022Fortgeschrittene

Semesterabschlussklausur – Zivilprozessrecht: Sorgen einer Kaufmannserbin

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Wirksamkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung unter Kaufleuten gegenüber der Erbin, die Verjährungshemmung durch Klageerhebung unter besonderer Berücksichtigung der rechtzeitigen Zustellung, sowie die Sachverhaltsaufarbeitung im Hinblick auf das Vorliegen eines Sachmangels. Es geht um prozessuale Probleme, die im Zusammenhang mit handelsrechtlichen Streitigkeiten beim Übergang des Kaufmannsvermögens auftreten. Der Schwerpunkt liegt auf zivilprozessrechtlichen Fragestellungen bei Nachfolgen im Handelsunternehmen und dem Rechtsschutz im Zusammenhang mit Mängelrügen und gerichtlichen Verfahren. Dabei wird insbesondere geprüft, wie sich juristische Problemfelder verfahrensrechtlich korrekt lösen lassen.

Solscheid, Castendiek· JuS 2022, 508
GerichtszuständigkeitVerjährungStreitgenossenschaft+3 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene

Hausarbeit: Vereinsleben in pandemischen Zeiten

Beim Fall geht es um einen Fußballverein, der seine jährliche Mitgliederversammlung pandemiebedingt 2021 ausschließlich online durchführt. Der Vorstand beschließt eine Satzungsänderung zur Förderung von Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung, die von der Mehrheit der Mitglieder angenommen wird. Mehrere Mitglieder beanstanden das Verfahren, insbesondere wegen fehlender Internetzugänge, technischer Probleme, eingeschränkter Fragerechte und der unterbliebenen Hybridveranstaltung. Zentraler rechtlicher Schwerpunkt ist die Wirksamkeit des Beschlusses über die Satzungsänderung unter Berücksichtigung vereinsrechtlicher sowie formeller Anforderungen an Mitgliederversammlungen und Beschlussfassungen.

Markus Hepperle, Julia Kühn· ZJS 2022, 367
StellvertretungSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JuS 2022Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Enttäuschte Erwartungen beim Vergleich und beim Grundstückskauf

Die Klausur beschäftigt sich im Schwerpunkt mit der Beweiswürdigung hinsichtlich einer Informationspflicht unter Einbeziehung von Zeugen und Sachverständigen, dem Prüfungspunkt der Statthaftigkeit einer Titelgegenklage sowie der Bestimmung der Wechselbezüglichkeit und Bestimmtheit eines Vergleichs im Rahmen einer Räumungsverpflichtung. Weitere zentrale Aspekte betreffen die Auslegung des Vergleichs mit Blick auf die Vollstreckbarkeit und die Subsidiarität einer Feststellungsklage sowie den wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen Klage und Widerklage. Insgesamt werden prozessuale und materiell-rechtliche Fragen zu Vergleichsverhandlungen und Grundstückskauf sowie zur damit verbundenen Anspruchsdurchsetzung erörtert. Die Klausur legt besonderen Wert auf die sorgfältige Analyse von Beweisfragen und die präzise Argumentation prozessualer Abläufe.

Klose· JuS 2022, 61
ProzessvergleichGrundlagen des KaufvertragsAuslegung der Willenserklärung+3 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Klagen über Corona

In diesem umfangreichen Übungsfall geht es um die zivilrechtlichen Folgen der Corona-Krise. Im Mittelpunkt stehen Leistungsstörungen im Kaufrecht, Schadensersatzansprüche aus Deliktsrecht und das Zivilprozessrecht sowie eine mietrechtliche Fallkonstellation im Zusammenhang mit coronabedingten Betriebsschließungen und Veranstaltungsausfällen.

Philip Bender· JA 2021, 541· 300 Min
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)§ 823 Abs. 1 BGBStörung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGB+5 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Der unaufmerksame Notar

Die Klausur thematisiert die Haftung eines Notars wegen angeblicher fehlerhafter Beratung im Zusammenhang mit einer Grundstücksschenkung zwischen Eheleuten zur Reduzierung des Pflichtteilsanspruchs. Es wird die Erfolgsaussicht einer Klage gegen den Notar geprüft sowie alternative Vorgehensweisen zur Korrektur einer fristschädlichen Schenkung und die Möglichkeit einer Feststellungsklage behandelt.

Katharina Czellnik, Dr. Alexander Brade· JA 2021, 503· 300 Min
Die Anwaltsklausur aus Klägersicht (Typ 1)§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GGVermächtnis+3 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

* "Auf der Erde, das Glück der Pferde?

Das Ehepaar F/M kauft ein Grundstück, um darauf Pferdeboxen errichten zu können, basierend auf einer falschen Information über die Baugenehmigung aus dem Verkaufsexposé. Nach notariellem Vertragsschluss und Grundbucheintragung stellt sich heraus, dass die Errichtung von Pferdeboxen tatsächlich nicht genehmigungsfähig ist. F/M treten vom Vertrag zurück und klagen auf Rückzahlung des Kaufpreises, wobei prozessuale Besonderheiten zu beachten sind.

Jannes Drechsler, Paul Harenberg· JA 2021, 464· 300 Min
Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreSach- und RechtsmängelOrdnungsgemäße Klageerhebung+5 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Urlaub ist die schönste Zeit des Jahres

Der Fall behandelt einen Streit um einen Pauschalreisevertrag, bei dem es aufgrund eines System- und Eingabefehlers zum Angebot eines zu niedrigen Preises kam. Thematisch stehen die Anfechtung des Vertrages, die örtliche Zuständigkeit, Klageänderung, Erledigung sowie Widerklage im Mittelpunkt. Die Parteien streiten um die Wirksamkeit der Anfechtung und um möglichen Schadensersatz wegen eines erhöhten Reisepreises.

Dr. Christopher Daßbach· JA 2021, 147· 300 Min
Reisevertrag, §§ 651a ff. BGBAnfechtung der WillenserklärungFeststellungsklage, § 256 ZPO+4 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene

Übungsfall: Der renitente GmbH-Gesellschafter

Im Fall „Der renitente GmbH-Gesellschafter“ geht es um die Rechtmäßigkeit von Gesellschafterbeschlüssen einer GmbH, die im Umlaufverfahren sowie in einer Gesellschafterversammlung getroffen wurden. Die A-GmbH als Gesellschafterin bestreitet insbesondere Mängel bei der Einladung, der Beschlussfassung und der Entlastung einzelner Geschäftsführer, sowie die Abberufung ihres eigenen Geschäftsführers. Im Zentrum stehen gesellschaftsrechtliche Fragestellungen zur Organisation der GmbH, zur Ladung, zur Leitung und zur Durchführung von Gesellschafterversammlungen. Die Streitpunkte betreffen außerdem den Umgang mit fehlerhaften und überraschenden Beschlüssen sowie die Anforderungen an die Entlastung und Abberufung von Geschäftsführern.

Günter Reiner, Felix Arlt· ZJS 2021, 126
FeststellungsklageFeststellungsklage, § 256 ZPOAnfechtung der Willenserklärung+5 weitere
JURA 2021Anfänger:innen

»Ärger auf dem Weihnachtsmarkt«

Der Fall schildert einen Schadensersatzstreit zwischen D und A/B nach einem Vorfall auf dem Weihnachtsmarkt, der im Rahmen einer Zivilprozessrechts-Anfängerklausur auf verschiedene prozessuale Sachverhalte wie Beklagtenwechsel, Prozessfähigkeit, Klageänderung und einseitige Erledigungserklärung eingeht. Die Aufgabenstellung erfordert die umfassende Lösung zivilprozessrechtlicher Probleme bis hin zum Abschluss des Verfahrens. Die Abwandlung betrifft einen Beklagtenwechsel nach Zeugenaussage.

Ordnungsgemäße KlageerhebungKlageänderungVorläufiger Rechtsschutz+5 weitere
ZjS 2020Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur: Krypto-Hype am Rhein

Im Mittelpunkt des Falls steht eine Kapitalerhöhung einer nicht börsennotierten Aktiengesellschaft, bei der das Bezugsrecht der Altaktionäre zugunsten einer neuen Aktionärin ausgeschlossen wird. Streit besteht zwischen einem Altgesellschafter und den übrigen Aktionären über den Kapitalerhöhungsbeschluss sowie über das Vorgehen bei der Beschlussfassung und Protokollierung. In einer Abwandlung wird ein Kaufvertrag über Hardware-Komponenten zwischen der Gesellschaft und der neuen Aktionärin thematisiert, wobei der gezahlte Kaufpreis den Verkehrswert erheblich übersteigt. Die rechtlichen Schwerpunkte betreffen das aktienrechtliche Beschlussmängelrecht, die Anforderungen an Kapitalerhöhungen mit Bezugsrechtsausschluss und Aspekte des Kapitalaufbringungsrechts.

Dr. Alexander Wilhelm· ZJS 2020, 367
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)§ 1004 BGB (analog)§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG+5 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

* "Dieselabgasskandal

Der Fall behandelt die zivilrechtlichen Konsequenzen des sogenannten Dieselabgasskandals. Im Zentrum stehen Rechtsfragen zur Rückabwicklung eines Kfz-Kaufvertrags nach Offenbarwerden von Abgasmanipulationen, Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen sowie der Verjährung. Zudem werden prozessuale Aspekte wie die Musterfeststellungsklage angesprochen.

Dr. Sebastian Jagusch, Dr. Thomas Thiede· JA 2020, 175· 180 Min
Sach- und RechtsmängelMinderung & SchadensersatzWiderruf & Verbraucherverträge+5 weitere
ZjS 2018Fortgeschrittene

Übungsfall: Augen auf beim Gebrauchtwagenkauf

Der Erzieher K kauft von der V-GmbH, einer auf Gebrauchtwagenhandel spezialisierten Gesellschaft, einen Opel Corsa. Nach Auftreten eines Motordefekts verlangt K von der V-GmbH Nacherfüllung sowie einen Transportkostenvorschuss. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist lässt K das Fahrzeug auf eigene Kosten reparieren und fordert anschließend Schadensersatz in Höhe von 1.500 €. Im gerichtlichen Verfahren steht die Frage im Raum, ob K einen Anspruch auf Ersatz von Transport- und Reparaturkosten hat, insbesondere angesichts des vertraglich vereinbarten Gewährleistungsausschlusses und des Erfüllungsorts. Außerdem thematisiert der Fall prozessrechtlich die Erledigungserklärung im Zivilprozess.

Alexander Metzing· ZJS 2018, 338
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)Feststellungsklage+5 weitere
JA 20161. Staatsexamen

Gegen alle Stadionverbote!?

Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Voraussetzungen und die rechtliche Überprüfung eines gegen ein Vereinsmitglied ausgesprochenen, bundesweit wirksamen Stadionverbots. Thematisiert werden die Prozessführungsbefugnis, eine eventuelle gewillkürte Parteiänderung sowie die rechtliche Grundlage und Bestandskraft des Stadionverbots nach privatrechtlichen Vorschriften. Im Zentrum stehen die Rechte des Betroffenen und die Zuständigkeit des Vereins als Klagegegner.

Thomas Wieneck· JA 2016, 688· 60 Min
AGBProzessführungsbefugnisWeitere Sekundäransprüche+2 weitere
ZjS 2016Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur: Von Puffautos und Kaffeebohnen

Im vorliegenden Fall klagt A, ein Auslieferungsfahrer, gegen seinen Arbeitgeber K, eine Kaffeemanufaktur, auf Feststellung der Unwirksamkeit einer ihm ausgesprochenen Kündigung. Streitpunkt ist die Zuteilung eines neuen, werbewirksam gestalteten Fahrzeugs, das A aus persönlichen Gründen und wegen beleidigender Bemerkungen des Arbeitgebers nicht fahren möchte. Der Fall behandelt zentrale Fragen des Individualarbeitsrechts, insbesondere den Kündigungsschutz, Diskriminierungsverbote und die Wirksamkeit von Kündigungserklärungen durch nicht bevollmächtigte Vertreter. Außerdem spielen Aspekte der Arbeitgeberweisungsrechte und Gleichbehandlung im Arbeitsverhältnis eine Rolle.

FeststellungsklageFeststellungsklage, § 256 ZPOPartei-, Prozess- & Postulationsfähigkeit+5 weitere
ZjS 2015Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: Das Kind raucht mit

In diesem Fall fordert Volkbert Wohlbedacht von Margot Qualm Schmerzensgeld und Ausgleich für Behandlungskosten im Namen ihrer gemeinsamen Tochter Kristina. Streitpunkt ist, ob Margot während der Schwangerschaft zum Schutz des ungeborenen Kindes zum Verzicht auf Tabakkonsum verpflichtet werden kann und welche Ansprüche darauf basieren, nachdem das Kind mit einer Lungenfehlfunktion zur Welt gekommen ist. Die Konstellation berührt vor allem familienrechtliche Eingriffsrechte, schadensersatzrechtliche Vorschriften im Deliktsrecht sowie Grundrechte. Zusätzlich sind prozessuale Fragen zur Geltendmachung von Ansprüchen thematisiert.

Verwandtschaft, Vertretung des Kindes und Haftung der Eltern§ 844 BGB§ 823 Abs. 1 BGB+5 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Forderungspfändungen und Autoliebhaber

Die Klausur behandelt die zivilprozessuale und materiellrechtliche Problematik mehrerer Forderungspfändungen im Zusammenhang mit einem Gebrauchtwagenhandel. Schwerpunktmäßig geht es um die Wirksamkeit und Wirkungen von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen, Zustellungserfordernisse, die Durchsetzung abgetretener und gepfändeter Forderungen, konkurrierende Gläubigerrechte sowie Aspekte des Kaufrechts (Sachmängel). Es werden zudem prozessuale Fragen zu Hilfsantrag, Widerklage, Erledigung und Rechtskraft geprüft.

Dr. Peter Kieß· JA 2014, 362· 300 Min
EinziehungsklageGrundlagen des Kaufvertrags+4 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Der unachtsame Kfz-Fahrer: Materielle und prozessuale Überlegungen im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall

Im Sachverhalt geht es um einen Verkehrsunfall zwischen einem Kfz-Fahrer und einem Radfahrer, der zu Verletzungen beim Radfahrer führt. Der Fall prüft, ob und in welchem Umfang Schmerzensgeld- und Feststellungsansprüche sowie prozessuale Vorgehensmöglichkeiten bestehen, insbesondere hinsichtlich Darlegungs- und Beweislast, Zuständigkeit, Passivlegitimation und Kostentragung.

Birgit Schneider· JURA 2014, 323
Haftung nach StVG§ 823 Abs. 1 BGBFeststellungsklage, § 256 ZPO+5 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

ORIGINAL: "Die Mühen des Erben

Die Klausur behandelt die anwaltliche Prüfung der Errichtung und Wirksamkeit eines Testaments sowie die Entziehung des Pflichtteils. Weiterhin zu prüfen sind das Erbscheinsverfahren, mögliche Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, der Einspruch gegen ein Versäumnisurteil und Ansprüche im Verhältnis zwischen Käufer und Vormerkungsberechtigten. Zudem sind etwaige Pflichtteilsansprüche der Söhne zu berechnen und die Prozesslage bezüglich eines Versäumnisurteils zu begutachten.

Dr. Peter Kieß· JA 2013, 612· 300 Min
Gewillkürte ErbfolgeAusschluss von der ErbfolgeVermächtnis+3 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Der geschäftige Scheinerbe

Der Fall behandelt die Konstellation eines vermeintlichen Alleinerben, der auf Grundlage eines zunächst gültigen, später durch ein jüngeres Testament widerrufenen Erbscheins umfassend über den Nachlass verfügt. Es werden Fragen zur Schein- und Rechtsstellung des Erben, zur Wirksamkeit der von ihm geschlossenen Geschäfte, Herausgabe- und Schadensersatzansprüche sowie Ansprüche im Bereicherungsrecht und die Rolle des Erbscheins im Verfahren geprüft. Die Klausur umfasst zudem Prozesselemente im Zivilprozessrecht.

Gesetzliche ErbfolgeBereicherungsausgleich im MehrpersonenverhältnisDie Leistungskondiktion+5 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Übungsklausur ZR »Dumm gesprungen«

Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Haftung im Zusammenhang mit einem Badeunfall eines Jugendlichen während einer Pauschalreise. Thematisiert werden unter anderem Vertragsschluss und Vertragspflichten beim Reisevertrag, das Mitverschulden des Geschädigten sowie zivilprozessuale Fragestellungen zur Schmerzensgeld- und Feststellungsklage. Die Lösung knüpft an maßgebliche Anspruchsgrundlagen aus Reisevertragsrecht und Deliktsrecht an.

André Pressel· JURA 2013, 43
Reisevertrag, §§ 651a ff. BGBFeststellungsklage, § 256 ZPO§ 823 Abs. 1 BGB+4 weitere
JURA 2012Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ZR Hinterher ist man immer schlauer

Die Examensklausur behandelt zivilrechtliche Streitigkeiten rund um die Installation von Überwachungskameras, Werkvertragliche Gewährleistung, Schutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts, prozessuale Aspekte wie Widerklage und Vollstreckungsabwehrklage sowie die Möglichkeit der Aufrechnung. In einer Abwandlung werden nachträglich entdeckte Baumängel und deren prozessuale Geltendmachung thematisiert. Die Klausur vereint Werkvertragsrecht, Deliktsrecht und prozessuale Fragestellungen.

André Pressel· JURA 2012, 227
Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis+5 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Der Chinaböller

In diesem anspruchsvollen Übungsfall klagt ein minderjähriger Junge, vertreten durch seine Eltern, gegen die Verkäuferin von Feuerwerkskörpern auf Schmerzensgeld und Feststellung der weiteren Ersatzpflicht. Die besondere prozessuale Situation beinhaltet eine teilweise übereinstimmende Erledigungserklärung. Inhaltlich stehen Fragen des Minderjährigenschutzes bei Vertragsschluss, deliktische Haftung und prozessuale Besonderheiten im Mittelpunkt.

Dr. Björn Kupczyk· JA 2011, 529· 300 Min
Geschäftsfähigkeit§ 823 Abs. 1 BGBFeststellungsklage, § 256 ZPO+5 weitere
JA 20101. Staatsexamen

* "Leistungsstörung bei Belieferung des Gläubigers nach dessen angemeldetem Bedarf

Der Fall behandelt das Leistungsstörungsrecht bei einer Belieferung nach Bedarf und thematisiert die Verzögerung der Lieferung, die Geltendmachung von Deckungskosten sowie prozessuale Aspekte, insbesondere die mögliche Widerklage und die prozessuale Situation bei konkurrierenden Leistungs- und Feststellungsklagen. Die Sachverhaltskonstellation orientiert sich an echten Examenssituationen und ist an einen ELSA Moot Court-Fall angelehnt.

Prof. Dr. Patrick Schmidt· JA 2010, 176· 300 Min
Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)Feststellungsklage, § 256 ZPO+5 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Ein umstrittenes Fernsehinterview

Die M-GmbH, ein Medienkonzern, verlangt gemeinsam mit ihrem Alleingesellschafter A Schadensersatz von der Großbank G und deren Vorstandsvorsitzendem V. Hintergrund ist ein öffentliches Fernsehinterview, in dem V sich zur wirtschaftlichen Lage der M-GmbH äußert und Zweifel an einer weiteren Kreditvergabe äußert, was angeblich zur Ablehnung bereits zugesagter Kredite durch andere Banken geführt hat. Zentrale Rechtsfragen betreffen deliktsrechtliche Schadensersatzansprüche, insbesondere im Zusammenhang mit Bankgeheimnis, Persönlichkeitsrechten und der Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen gemäß § 824 BGB. Neben den deliktsrechtlichen Aspekten sind auch vertragliche Standardprobleme und die Anspruchsberechtigung des Alleingesellschafters zu prüfen.

Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)AGB§§ 830, 840 BGB+5 weitere
Verwandte Themen in Zivilprozessrecht

Feststellungsklage, § 256 ZPO in der Jurafuchs-Lernapp

In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.

Jurafuchs-Lernapp öffnen