Feststellungsklage, § 256 ZPO
Die Feststellungsklage (§ 256 ZPO) ermöglicht die gerichtliche Klärung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses. Voraussetzung ist ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung (Feststellungsinteresse). Zentrale Streitfragen sind insbesondere die Abgrenzung zur Leistungsklage, das rechtliche Interesse bei der negativen Feststellungsklage sowie Umfang und Tragweite der Rechtskraft. Wichtig: Zwischenfeststellungsklage (§ 256 II ZPO) und Feststellung zukünftiger Schäden.
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Klausuren zum Thema
* "Das mangelhafte Pferd
Die Klausur behandelt einen Streit um die Rückabwicklung eines Pferdekaufs wegen allergischer und orthopädischer Mängel des Tiers. Thematisiert werden Ansprüche auf Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des Pferdes, Ersatz von Kosten sowie Annahmeverzug. Im Fokus stehen kaufrechtliche Mängelgewährleistungsrechte, Nebenforderungen und prozessuale Fragen zur Feststellung des Annahmeverzugs.
(Original-)Aktenvortrag – Zivilrecht: Anwaltsgutachten – Werkvertrag und negative Feststellungsklage
Die Klausur behandelt einen zivilrechtlichen Aktenvortrag aus anwaltlicher Sicht mit Schwerpunkt auf dem Werkvertragsrecht und der negativen Feststellungsklage gemäß § 256 ZPO. Geprüft werden die Anspruchsgrundlagen aus dem Werkvertragsverhältnis, typische Probleme bei der Geltendmachung und Abwehr von Werklohnforderungen, sowie die prozessualen Besonderheiten der negativen Feststellungsklage. Die Klausur eignet sich besonders zur Vorbereitung auf das zweite Staatsexamen und legt Wert auf systematische Analyse aus Sicht des Beklagten.
Schwerpunktklausur im Medizinrecht/Examensübungsklausur: Denkt jede(r) an sich, ist an alle gedacht?
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob und in welchem Umfang Eltern sowie andere Aufsichtspersonen zivilrechtlich für Gesundheitsschäden haften, die ein Kind auf einem Spielplatz infolge unzureichender Aufsicht erlitten hat. T, ein dreijähriges Kind, verschluckt beim unbeobachteten Spielen eine Murmel und erleidet dadurch einen Hirnschaden. Zu prüfen ist, ob T gegenüber ihrem Vater (V) und der anwesenden G Ansprüche auf Ersatz der Behandlungskosten geltend machen kann. Daneben wird die Ersatzfähigkeit weiterer Schäden geprüft, die eine andere Person (M) angesichts des Vorfalls erlitten hat, sowie prozessuale Handlungsmöglichkeiten zur Sicherung von Ansprüchen in Bezug auf etwaige Spätschäden.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Vertrags- und Deliktsrecht und Zivilprozessrecht – „Bitte nicht den Stecker ziehen!“
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen aus dem Vertrags- und Deliktsrecht, insbesondere im Bereich der Haftung nach § 823 Abs. 1 BGB sowie das Zusammenspiel mit vertraglichen Ansprüchen. Flankierend werden civilprozessuale Probleme wie die Feststellungsklage und die Prozessführungsbefugnis abgeprüft. Die Prüfung erfolgt im Stil des 2. Staatsexamens.
Examensübungsklausur: Die Faksimile-Masche
Im Mittelpunkt des Falls steht die Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein angeblich wertvolles Faksimile, den E mit der F-GmbH geschlossen hat. E wurde mutmaßlich durch eine Betrugsmasche zum Vertragsschluss verleitet, wobei insbesondere die Täuschung über die Qualität und den Wert der Kaufsache relevant ist. Zu prüfen sind vorrangig verbraucherschützende Widerrufsrechte, kaufrechtliche Gewährleistungsansprüche, ein mögliches Rücktrittsrecht sowie eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. Daneben spielt das spätere Auffinden eines handschriftlichen, nicht unterzeichneten Testaments und Fragen zur Erbfolge eine Rolle.
(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Arbeitsrecht – Urteil
Die Klausur ist als zivilrechtliche Assessorexamensklausur im Arbeitsrecht konzipiert und verlangt die Bearbeitung einer Urteilsklausur. Schwerpunkt sind die arbeitsrechtlichen Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis sowie prozessuale Besonderheiten des Arbeitsgerichtsverfahrens. Die Bearbeitung bietet Gelegenheit, vertiefte Kenntnisse in der arbeitsrechtlichen Klausurtechnik zu zeigen.
ZR-Fortgeschrittenenklausur zum Zivilprozessrecht
Die Klausur behandelt eine zivilprozessrechtliche Konstellation mit Klage und Widerklage: K verlangt die Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein Landhaus wegen eines Sachmangels und stellt einen Feststellungsantrag zum Annahmeverzug. V erhebt Widerklage auf Schadensersatz wegen eines Unfalls mit dem Hund von K vor Vertragsschluss. Prozessuale Schwerpunkte sind insbesondere die Zulässigkeit des Feststellungsantrags, die örtliche Zuständigkeit und die Bestimmtheit des Klageantrags.
* "'Negative Vermögensbilanz' – Der Vollstreckungsbescheid am Vorabend von Weihnachten
Die Klausur behandelt die Zwangsvollstreckung gegen einen Studierenden, insbesondere Probleme bei Zustellung, Pfändung von Gegenständen mit Pfändungsverboten (Verlobungsring, entliehenes Buch, Pony), und die Erfolgsaussichten einer Vollstreckungserinnerung. Zudem wird die Möglichkeit von Rechtsbehelfen für die Universitätsbibliothek angesprochen.
Übungsklausur im Kapitalgesellschaftsrecht: Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss bei genehmigtem Kapital
In dem Fall begehrt die Aktionärin A von der X-AG die Anfechtung beziehungsweise Aufhebung eines Hauptversammlungsbeschlusses, durch den der Vorstand ermächtigt wurde, das Grundkapital unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu erhöhen. A sieht ihr Bezugsrecht und ihren Einfluss in der Gesellschaft durch die ermöglichte Kapitalmaßnahme und den weit gefassten Bezugsrechtsausschluss verletzt. Im Mittelpunkt stehen die Voraussetzungen und Grenzen des Bezugsrechtsausschlusses bei genehmigtem Kapital nach §§ 186, 203 AktG, insbesondere der Schutz von Minderheitsaktionären sowie eventuelle Sondervorteile für Großaktionäre. Zentrale rechtliche Fragestellungen betreffen die Zulässigkeit und Reichweite solcher Ermächtigungen sowie den Zeitpunkt und die Möglichkeiten der Anfechtung durch betroffene Aktionäre.
(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Entscheidung des Gerichts - Schrauben und Spindeln
In der Klausur steht zunächst die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Vollständigkeit einer Lieferung im Mittelpunkt. Bewertet werden insbesondere die Beweiswürdigung, etwa durch Zeugen und die Beweiskraft gerichtlicher Protokolle, sowie die Abgrenzung zwischen Nichtleistung, Teilleistung und Mangel. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Feststellung der Mangelhaftigkeit im Zusammenhang mit einem Zugeständnis gemäß § 138 III ZPO. Zusätzlich wird die übersichtliche Darstellung des Sachverhalts, insbesondere im Hinblick auf Klage, Widerklage und einen Vorprozess, thematisiert.
Examensübungsklausur Arbeitsrecht: Unfairer Überraschungsbesuch
Im Fall verlangt die Klägerin K die Feststellung, dass ihr Arbeitsverhältnis mit der Unternehmerin B weder durch den am 15.2.2022 unterzeichneten Aufhebungsvertrag noch auf andere Weise beendet wurde und über den 28.2.2022 hinaus fortbesteht. Zentrale Aspekte sind die Wirksamkeit des Aufhebungsvertrags, insbesondere unter den Bedingungen eines überraschenden Besuchs und einer möglichen Überrumpelungssituation, sowie die Anfechtung und der Widerruf durch K. Außerdem ist die arbeitsrechtliche Behandlung der Kündigung und Vertragsverlängerung zu prüfen. Der Fall adressiert Fragen des Individualarbeitsrechts, des Allgemeinen Schuldrechts und der Anforderungen an Aufhebungsverträge.
(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Urteil - Golfcart gegen E-Bike
Die Klausur befasst sich mit zivilrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit einem Unfall zwischen einem Golfcart und einem E-Bike. Ein Schwerpunkt liegt auf der haftungsbegründenden Kausalität, insbesondere der Beweiswürdigung, Zurechnung und dem Umgang mit dem Sachverhalt, sowie der Bemessung von Schmerzensgeld unter Berücksichtigung möglicher Mitverschuldensmomente wie Helm und Betriebsgefahr. Darüber hinaus werden die richtigen Anspruchsgrundlagen sowie die Beweislast und -führung zur Höchstgeschwindigkeit des Golfcarts behandelt und die Einordnung des E-Bikes als Kraftfahrzeug nach § 17 III 1 StVG diskutiert. Der Umgang mit Gesamtschuld sowie die Frage der Wiederbeschaffung versus Reparatur und die Prüfung von Feststellungsanträgen, Kosten und Zinsen runden die Klausur ab.
Aktenvortrag – Zivilrecht: Anwaltsberatung - Pferde auf dem Fahrradweg
Im Zentrum der Klausur steht die Prüfung zivilrechtlicher Ansprüche im Zusammenhang mit einem Unfall zwischen Pferden und einem Radfahrer auf einem Fahrradweg. Thematisiert wird in besonderem Maße die Haftung aus Tierhalterverantwortung und die Frage der Exkulpation, insbesondere im Hinblick auf die Nutzung des Radweges sowie ein mögliches Mitverschulden des Geschädigten. Weitere Schwerpunkte betreffen die Bemessung eines Schmerzensgeldanspruchs mit besonderen medizinischen Folgen und der Umgang mit unbezifferten Schmerzensgeldklagen. Abgerundet wird die Klausur durch die pflichtenorientierte anwaltliche Beratung des Mandanten hinsichtlich Zweckmäßigkeit und Aufklärung.
Semesterabschlussklausur – Zivilprozessrecht: Sorgen einer Kaufmannserbin
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Wirksamkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung unter Kaufleuten gegenüber der Erbin, die Verjährungshemmung durch Klageerhebung unter besonderer Berücksichtigung der rechtzeitigen Zustellung, sowie die Sachverhaltsaufarbeitung im Hinblick auf das Vorliegen eines Sachmangels. Es geht um prozessuale Probleme, die im Zusammenhang mit handelsrechtlichen Streitigkeiten beim Übergang des Kaufmannsvermögens auftreten. Der Schwerpunkt liegt auf zivilprozessrechtlichen Fragestellungen bei Nachfolgen im Handelsunternehmen und dem Rechtsschutz im Zusammenhang mit Mängelrügen und gerichtlichen Verfahren. Dabei wird insbesondere geprüft, wie sich juristische Problemfelder verfahrensrechtlich korrekt lösen lassen.
Hausarbeit: Vereinsleben in pandemischen Zeiten
Beim Fall geht es um einen Fußballverein, der seine jährliche Mitgliederversammlung pandemiebedingt 2021 ausschließlich online durchführt. Der Vorstand beschließt eine Satzungsänderung zur Förderung von Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung, die von der Mehrheit der Mitglieder angenommen wird. Mehrere Mitglieder beanstanden das Verfahren, insbesondere wegen fehlender Internetzugänge, technischer Probleme, eingeschränkter Fragerechte und der unterbliebenen Hybridveranstaltung. Zentraler rechtlicher Schwerpunkt ist die Wirksamkeit des Beschlusses über die Satzungsänderung unter Berücksichtigung vereinsrechtlicher sowie formeller Anforderungen an Mitgliederversammlungen und Beschlussfassungen.
(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Enttäuschte Erwartungen beim Vergleich und beim Grundstückskauf
Die Klausur beschäftigt sich im Schwerpunkt mit der Beweiswürdigung hinsichtlich einer Informationspflicht unter Einbeziehung von Zeugen und Sachverständigen, dem Prüfungspunkt der Statthaftigkeit einer Titelgegenklage sowie der Bestimmung der Wechselbezüglichkeit und Bestimmtheit eines Vergleichs im Rahmen einer Räumungsverpflichtung. Weitere zentrale Aspekte betreffen die Auslegung des Vergleichs mit Blick auf die Vollstreckbarkeit und die Subsidiarität einer Feststellungsklage sowie den wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen Klage und Widerklage. Insgesamt werden prozessuale und materiell-rechtliche Fragen zu Vergleichsverhandlungen und Grundstückskauf sowie zur damit verbundenen Anspruchsdurchsetzung erörtert. Die Klausur legt besonderen Wert auf die sorgfältige Analyse von Beweisfragen und die präzise Argumentation prozessualer Abläufe.
»Ärger auf dem Weihnachtsmarkt«
Der Fall schildert einen Schadensersatzstreit zwischen D und A/B nach einem Vorfall auf dem Weihnachtsmarkt, der im Rahmen einer Zivilprozessrechts-Anfängerklausur auf verschiedene prozessuale Sachverhalte wie Beklagtenwechsel, Prozessfähigkeit, Klageänderung und einseitige Erledigungserklärung eingeht. Die Aufgabenstellung erfordert die umfassende Lösung zivilprozessrechtlicher Probleme bis hin zum Abschluss des Verfahrens. Die Abwandlung betrifft einen Beklagtenwechsel nach Zeugenaussage.
Der unaufmerksame Notar
Die Klausur behandelt die Haftung des Notars wegen einer vermeintlich fehlerhaften Beratung im Kontext eines Grundstücksschenkungsvertrags zur Pflichtteilsreduzierung. Neben möglichen Ansprüchen gegen den Notar werden die Folgen der Schenkung im Erbrecht sowie juristische Lösungen zur Beseitigung der fristschädlichen Schenkung betrachtet. Die Eheleute Berger erhalten Empfehlungen zum weiteren Vorgehen, einschließlich einer Feststellungsklage.
Übungsfall: Der renitente GmbH-Gesellschafter
Im Fall „Der renitente GmbH-Gesellschafter“ geht es um die Rechtmäßigkeit von Gesellschafterbeschlüssen einer GmbH, die im Umlaufverfahren sowie in einer Gesellschafterversammlung getroffen wurden. Die A-GmbH als Gesellschafterin bestreitet insbesondere Mängel bei der Einladung, der Beschlussfassung und der Entlastung einzelner Geschäftsführer, sowie die Abberufung ihres eigenen Geschäftsführers. Im Zentrum stehen gesellschaftsrechtliche Fragestellungen zur Organisation der GmbH, zur Ladung, zur Leitung und zur Durchführung von Gesellschafterversammlungen. Die Streitpunkte betreffen außerdem den Umgang mit fehlerhaften und überraschenden Beschlüssen sowie die Anforderungen an die Entlastung und Abberufung von Geschäftsführern.
Schwerpunktbereichsklausur: Krypto-Hype am Rhein
Im Mittelpunkt des Falls steht eine Kapitalerhöhung einer nicht börsennotierten Aktiengesellschaft, bei der das Bezugsrecht der Altaktionäre zugunsten einer neuen Aktionärin ausgeschlossen wird. Streit besteht zwischen einem Altgesellschafter und den übrigen Aktionären über den Kapitalerhöhungsbeschluss sowie über das Vorgehen bei der Beschlussfassung und Protokollierung. In einer Abwandlung wird ein Kaufvertrag über Hardware-Komponenten zwischen der Gesellschaft und der neuen Aktionärin thematisiert, wobei der gezahlte Kaufpreis den Verkehrswert erheblich übersteigt. Die rechtlichen Schwerpunkte betreffen das aktienrechtliche Beschlussmängelrecht, die Anforderungen an Kapitalerhöhungen mit Bezugsrechtsausschluss und Aspekte des Kapitalaufbringungsrechts.
Übungsfall: Augen auf beim Gebrauchtwagenkauf
Der Erzieher K kauft von der V-GmbH, einer auf Gebrauchtwagenhandel spezialisierten Gesellschaft, einen Opel Corsa. Nach Auftreten eines Motordefekts verlangt K von der V-GmbH Nacherfüllung sowie einen Transportkostenvorschuss. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist lässt K das Fahrzeug auf eigene Kosten reparieren und fordert anschließend Schadensersatz in Höhe von 1.500 €. Im gerichtlichen Verfahren steht die Frage im Raum, ob K einen Anspruch auf Ersatz von Transport- und Reparaturkosten hat, insbesondere angesichts des vertraglich vereinbarten Gewährleistungsausschlusses und des Erfüllungsorts. Außerdem thematisiert der Fall prozessrechtlich die Erledigungserklärung im Zivilprozess.
Der Anwalt und die Fristen
Die Klausur behandelt Probleme der Fristenkontrolle und den anwaltlichen Umgang mit Berufungsfristen im Zivilprozess. Im Zentrum steht die Frage der Zulässigkeit einer Berufung bei (angeblicher) Fristwahrung durch Telefax sowie hilfsweise ein Wiedereinsetzungsantrag gem. § 233 ZPO wegen Fristversäumnis. Die Ausgangslage bildet eine typische anwaltsbezogene Prozesstätigkeit im Rechtsmittelverfahren.
Schwerpunktbereichsklausur: Von Puffautos und Kaffeebohnen
Im vorliegenden Fall klagt A, ein Auslieferungsfahrer, gegen seinen Arbeitgeber K, eine Kaffeemanufaktur, auf Feststellung der Unwirksamkeit einer ihm ausgesprochenen Kündigung. Streitpunkt ist die Zuteilung eines neuen, werbewirksam gestalteten Fahrzeugs, das A aus persönlichen Gründen und wegen beleidigender Bemerkungen des Arbeitgebers nicht fahren möchte. Der Fall behandelt zentrale Fragen des Individualarbeitsrechts, insbesondere den Kündigungsschutz, Diskriminierungsverbote und die Wirksamkeit von Kündigungserklärungen durch nicht bevollmächtigte Vertreter. Außerdem spielen Aspekte der Arbeitgeberweisungsrechte und Gleichbehandlung im Arbeitsverhältnis eine Rolle.
Examensklausur: Das Kind raucht mit
In diesem Fall fordert Volkbert Wohlbedacht von Margot Qualm Schmerzensgeld und Ausgleich für Behandlungskosten im Namen ihrer gemeinsamen Tochter Kristina. Streitpunkt ist, ob Margot während der Schwangerschaft zum Schutz des ungeborenen Kindes zum Verzicht auf Tabakkonsum verpflichtet werden kann und welche Ansprüche darauf basieren, nachdem das Kind mit einer Lungenfehlfunktion zur Welt gekommen ist. Die Konstellation berührt vor allem familienrechtliche Eingriffsrechte, schadensersatzrechtliche Vorschriften im Deliktsrecht sowie Grundrechte. Zusätzlich sind prozessuale Fragen zur Geltendmachung von Ansprüchen thematisiert.
Der unachtsame Kfz-Fahrer: Materielle und prozessuale Überlegungen im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall
Im Sachverhalt geht es um einen Verkehrsunfall zwischen einem Kfz-Fahrer und einem Radfahrer, der zu Verletzungen beim Radfahrer führt. Der Fall prüft, ob und in welchem Umfang Schmerzensgeld- und Feststellungsansprüche sowie prozessuale Vorgehensmöglichkeiten bestehen, insbesondere hinsichtlich Darlegungs- und Beweislast, Zuständigkeit, Passivlegitimation und Kostentragung.
Der geschäftige Scheinerbe
Der Fall behandelt die Konstellation eines vermeintlichen Alleinerben, der auf Grundlage eines zunächst gültigen, später durch ein jüngeres Testament widerrufenen Erbscheins umfassend über den Nachlass verfügt. Es werden Fragen zur Schein- und Rechtsstellung des Erben, zur Wirksamkeit der von ihm geschlossenen Geschäfte, Herausgabe- und Schadensersatzansprüche sowie Ansprüche im Bereicherungsrecht und die Rolle des Erbscheins im Verfahren geprüft. Die Klausur umfasst zudem Prozesselemente im Zivilprozessrecht.
Original Aktenvortrag: "Die Dritterinnerung des Ehemannes
Die Klausur behandelt einen Aktenvortrag im Zwangsvollstreckungsrecht zur Fahrnisvollstreckung. Streitgegenstand ist die Erinnerung eines Dritten, des Ehemannes, gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung in einen Pkw, welcher seiner Ehefrau gehört. Der Ehemann argumentiert mit eigener Nutzung aufgrund unzumutbarer öffentlicher Verkehrsanbindung und beantragt die Einstellung der Vollstreckung.
Übungsklausur ZR »Dumm gesprungen«
Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Haftung im Zusammenhang mit einem Badeunfall eines Jugendlichen während einer Pauschalreise. Thematisiert werden unter anderem Vertragsschluss und Vertragspflichten beim Reisevertrag, das Mitverschulden des Geschädigten sowie zivilprozessuale Fragestellungen zur Schmerzensgeld- und Feststellungsklage. Die Lösung knüpft an maßgebliche Anspruchsgrundlagen aus Reisevertragsrecht und Deliktsrecht an.
Examensklausur ZR Hinterher ist man immer schlauer
Die Examensklausur behandelt zivilrechtliche Streitigkeiten rund um die Installation von Überwachungskameras, Werkvertragliche Gewährleistung, Schutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts, prozessuale Aspekte wie Widerklage und Vollstreckungsabwehrklage sowie die Möglichkeit der Aufrechnung. In einer Abwandlung werden nachträglich entdeckte Baumängel und deren prozessuale Geltendmachung thematisiert. Die Klausur vereint Werkvertragsrecht, Deliktsrecht und prozessuale Fragestellungen.
* "Leistungsstörung bei Belieferung des Gläubigers nach dessen angemeldetem Bedarf
Der Fall behandelt einen Liefervertrag mit Bestimmung der Menge nach dem Bedarf des Gläubigers (Abrufvertrag). Problematisiert werden die verspätete Lieferung und die Geltendmachung von Schadensersatz nach Deckungskauf sowie prozessuale Fragen zur Widerklage und deren Auswirkungen auf die negative Feststellungsklage. Der Sachverhalt enthält wesentliche Aspekte des Leistungsstörungsrechts.
Übungsfall: Ein umstrittenes Fernsehinterview
Die M-GmbH, ein Medienkonzern, verlangt gemeinsam mit ihrem Alleingesellschafter A Schadensersatz von der Großbank G und deren Vorstandsvorsitzendem V. Hintergrund ist ein öffentliches Fernsehinterview, in dem V sich zur wirtschaftlichen Lage der M-GmbH äußert und Zweifel an einer weiteren Kreditvergabe äußert, was angeblich zur Ablehnung bereits zugesagter Kredite durch andere Banken geführt hat. Zentrale Rechtsfragen betreffen deliktsrechtliche Schadensersatzansprüche, insbesondere im Zusammenhang mit Bankgeheimnis, Persönlichkeitsrechten und der Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen gemäß § 824 BGB. Neben den deliktsrechtlichen Aspekten sind auch vertragliche Standardprobleme und die Anspruchsberechtigung des Alleingesellschafters zu prüfen.
Feststellungsklage, § 256 ZPO in der Jurafuchs-Lernapp
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