Klausuren
JA 20101. Staatsexamen
* "Leistungsstörung bei Belieferung des Gläubigers nach dessen angemeldetem Bedarf
Der Fall behandelt einen Liefervertrag mit Bestimmung der Menge nach dem Bedarf des Gläubigers (Abrufvertrag). Problematisiert werden die verspätete Lieferung und die Geltendmachung von Schadensersatz nach Deckungskauf sowie prozessuale Fragen zur Widerklage und deren Auswirkungen auf die negative Feststellungsklage. Der Sachverhalt enthält wesentliche Aspekte des Leistungsstörungsrechts.
FeststellungsklageFeststellungsklage, § 256 ZPOUnmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Prof. Dr. Patrick Schmidt prüfen besonders häufig Feststellungsklage (1×), Feststellungsklage, § 256 ZPO (1×) und Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht) (1×).