ZivilrechtJA 20101. Staatsexamen
* "Leistungsstörung bei Belieferung des Gläubigers nach dessen angemeldetem Bedarf
JA 2010, 176 · Zivilrecht für 1. Staatsexamen
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JA
JA
2010 · 176
Rechtsgebiet
Zivilrecht
Niveau
1. Staatsexamen
Quelle
JA 2010, 176
Lösung
—
Der Fall behandelt das Leistungsstörungsrecht bei einer Belieferung nach Bedarf und thematisiert die Verzögerung der Lieferung, die Geltendmachung von Deckungskosten sowie prozessuale Aspekte, insbesondere die mögliche Widerklage und die prozessuale Situation bei konkurrierenden Leistungs- und Feststellungsklagen. Die Sachverhaltskonstellation orientiert sich an echten Examenssituationen und ist an einen ELSA Moot Court-Fall angelehnt.
Schwerpunkte
Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)Feststellungsklage, § 256 ZPOSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Rücktritt Angebot und AnnahmeAufrechnungWiderklage
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Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)
Schadensersatz statt der ganzen Leistung – Schlechtleistung
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- Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)Ersatz des Verzugsschadens
- Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)Schadensersatz bei Teilleistung – Designerküche ohne Kühlschrank
- Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)Schadensersatz bei Teilleistung – fehlender Kühlschrank
- Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)Fristentbehrlichkeit bei besonderem Grund: Verletzung der Leistungstreue
- Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)Fristentbehrlichkeit bei ernsthafter und endgültiger Leistungsverweigerung
Weitere Klausuren zu Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)
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