Markus Hepperle
Klausuren
Hausarbeit: Vereinsleben in pandemischen Zeiten
Beim Fall geht es um einen Fußballverein, der seine jährliche Mitgliederversammlung pandemiebedingt 2021 ausschließlich online durchführt. Der Vorstand beschließt eine Satzungsänderung zur Förderung von Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung, die von der Mehrheit der Mitglieder angenommen wird. Mehrere Mitglieder beanstanden das Verfahren, insbesondere wegen fehlender Internetzugänge, technischer Probleme, eingeschränkter Fragerechte und der unterbliebenen Hybridveranstaltung. Zentraler rechtlicher Schwerpunkt ist die Wirksamkeit des Beschlusses über die Satzungsänderung unter Berücksichtigung vereinsrechtlicher sowie formeller Anforderungen an Mitgliederversammlungen und Beschlussfassungen.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Markus Hepperle prüfen besonders häufig Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht) (1×), Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht) (1×) und Stellvertretung (1×).