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Zivilrecht

Stufenklage

Die Stufenklage (§ 254 ZPO) verbindet Ansprüche auf Auskunft, Rechnungslegung und Leistung in einem Verfahren. Prüfungsrelevant sind vor allem die prozessualen Besonderheiten: Aufbau der Klage in mehreren Stufen, Bestimmung des Streitwerts (§ 12 GKG), Reaktionsmöglichkeiten des Klägers bei negativen Auskunftsergebnissen sowie die Zuständigkeitsfeststellung. Examensklassiker sind die Streitwertberechnung und das Vorgehen bei fehlender Leistungsgrundlage nach erteilter Auskunft.

Zu diesem Thema haben wir 1 Klausur im Portal.

Klausuren zum Thema

JURA 2013Fortgeschrittene

Probleme mit der Testamentsvollstreckung – Hausarbeit im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene

Der Übungsfall behandelt die Haftung bei einer Testamentsvollstreckung im Zusammenhang mit einer Verkehrssicherungspflichtverletzung. Thematisiert werden materielle und prozessuale Fragen zu Schadensersatzansprüchen gegenüber Erben und Testamentsvollstrecker sowie die gerichtliche Durchsetzung dieser Ansprüche, einschließlich Besonderheiten bei der Vertretung Minderjähriger und Klagebefugnis. Zudem werden verschiedene Abwandlungen einbezogen.

Knut Werner Lange, Holger Vogl· JURA 2013, 1052
Gewillkürte Erbfolge§ 823 Abs. 1 BGBProzessführungsbefugnis+3 weitere
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Stufenklage in der Jurafuchs-Lernapp

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