Renate Christine Schaub ist Rechtswissenschaftlerin und seit 2008 Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung sowie Handels- und Wirtschaftsrecht an der Ruhr-Universität Bochum. Ihr wissenschaftlicher Schwerpunkt liegt in den Bereichen Zivilrecht, internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung. Sie wurde 1967 in Kassel geboren und hat sich durch ihre Forschungs- und Lehrtätigkeit an der Ruhr-Universität Bochum etabliert.
Klausuren
Übungsfall: Ein umstrittenes Fernsehinterview
Die M-GmbH, ein Medienkonzern, verlangt gemeinsam mit ihrem Alleingesellschafter A Schadensersatz von der Großbank G und deren Vorstandsvorsitzendem V. Hintergrund ist ein öffentliches Fernsehinterview, in dem V sich zur wirtschaftlichen Lage der M-GmbH äußert und Zweifel an einer weiteren Kreditvergabe äußert, was angeblich zur Ablehnung bereits zugesagter Kredite durch andere Banken geführt hat. Zentrale Rechtsfragen betreffen deliktsrechtliche Schadensersatzansprüche, insbesondere im Zusammenhang mit Bankgeheimnis, Persönlichkeitsrechten und der Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen gemäß § 824 BGB. Neben den deliktsrechtlichen Aspekten sind auch vertragliche Standardprobleme und die Anspruchsberechtigung des Alleingesellschafters zu prüfen.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Renate Schaub prüfen besonders häufig §§ 830, 840 BGB (1×), AGB (1×) und Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht) (1×).