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Professorin Dr.

Marie Herberger

2 Klausuren im Portal
Professor:in · Universität Bielefeld

Marie Herberger (* 1990 in Saarbrücken) ist eine deutsche Rechtswissenschaftlerin und Hochschullehrerin an der Universität Bielefeld. Sie ist dort in Forschung und Lehre tätig. Ihr akademischer Werdegang umfasst Stationen im deutschen Hochschulwesen. Herberger beschäftigt sich mit juristischen Fragestellungen im Rahmen ihrer Professur.

Klausuren

2 Klausuren
JA 20241. Staatsexamen

* "'Negative Vermögensbilanz' – Der Vollstreckungsbescheid am Vorabend von Weihnachten

Im Fall wird die Zwangsvollstreckung gegen einen Studenten geprüft, der sich gegen diverse Maßnahmen des Gerichtsvollziehers – darunter die Pfändung eines Verlobungsrings, eines Buchs der Universitätsbibliothek und eines Ponys – zur Wehr setzt. Thematisiert werden die Rechtmäßigkeit der Pfändungen, etwaige Pfändungsverbote sowie die Zulässigkeit und Aussichten eines gegen die Zwangsvollstreckung gerichteten Rechtsbehelfs. Zusätzlich wird die Frage angeschnitten, welche Rechtsbehelfe der Universitätsbibliothek im Hinblick auf das gepfändete Buch zur Verfügung stehen.

Professorin Dr. Marie Herberger· JA 2024, 372· 300 Min
Vollstreckungserinnerung, § 766 ZPOVollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO+4 weitere
JURA 2022Fortgeschrittene

Fristlose Kündigung wegen pfiffiger Abfallverwertung

Die Klausur behandelt die arbeitsrechtliche Problematik einer außerordentlichen fristlosen Kündigung wegen der Entnahme und Verwertung von zur Entsorgung vorgesehenen Gegenständen durch einen Arbeitnehmer, der zugleich Betriebsratsmitglied ist. Besonderes Augenmerk liegt auf dem Verfahren zur Zustimmung des Betriebsrats sowie auf der Berechnung von Klagefristen und dem Zugang des Kündigungsschreibens.

Marie Herberger· JURA 2022, 1095
Beendigung des ArbeitsverhältnissesRechte und Pflichten aus dem ArbeitsverhältnisArbeitsgerichtsprozess+2 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Professorin Dr. Marie Herberger prüfen besonders häufig Arbeitsgerichtsprozess (1×), Beendigung des Arbeitsverhältnisses (1×), Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis (1×), Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO (1×) und Vollstreckungserinnerung, § 766 ZPO (1×).