Timo Fest ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und lehrt an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Geboren am 16. März 1980 in Hannover, widmet er sich in seiner akademischen Laufbahn unterschiedlichen Bereichen der Rechtswissenschaft. Seine Forschung und Lehre tragen zur Entwicklung seines Fachgebiets an der Universität bei.
Klausuren
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Gesellschaftsrecht – Die Deluxe KG
Die Examensklausur behandelt zentrale Fragestellungen zum Recht der Kommanditgesellschaft (KG), insbesondere zu Struktur, Haftung und Vertretung. Sie eignet sich zur Vertiefung gesellschaftsrechtlicher Kenntnisse im Assessorexamen und setzt voraus, dass die Besonderheiten der Personengesellschaften erkannt und sicher angewendet werden.
Übungsklausur Schwerpunktbereich Steuerrecht Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit: Ein tüchtiger Geschäftsführer
Die Übungsklausur behandelt steuerrechtliche Fragen zu Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit am Beispiel eines Geschäftsführers. Thematisiert werden insbesondere Vergütungen, die private Nutzung eines Dienstfahrzeugs, Fortbildungskosten und Bewirtungsaufwendungen. Der Fall dient der Prüfung steuerrechtlicher Anspruchsgrundlagen und Abgrenzungen.
Übungsfall: Auflösung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
Im Mittelpunkt des Falls steht die rechtliche Auseinandersetzung zweier Partner nach der Auflösung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. M fordert von F einen Ausgleich für von ihm erbrachte finanzielle Beiträge und Arbeitsleistungen beim gemeinsamen Hausbau. Zu prüfen sind insbesondere zivilrechtliche Ausgleichsansprüche im Zusammenhang mit Vermögensverschiebungen innerhalb der Partnerschaft. Weiterhin ist im Rahmen des Zwangsvollstreckungsrechts zu entscheiden, ob bei Vollstreckungsmaßnahmen gegen einen Partner bestimmte Schutzvorschriften – etwa zu Eigentums- und Besitzverhältnissen – auf nichteheliche Lebensgemeinschaften anwendbar sind.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Professor Dr. Timo Fest prüfen besonders häufig Drittwiderspruchsklage, § 771 ZPO (1×), Kommanditgesellschaft (1×), Recht der ehelichen Gemeinschaft (1×), Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGB (1×) und Streitgenossenschaft (1×).