🚧 Diese Plattform ist in der Beta. Gefunden was nicht stimmt? Schreib uns: feedback@jurafuchs.de

Jurafuchs
Professor Dr.

Timo Fest

3 Klausuren im Portal
Professor:in · Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

Timo Fest ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und lehrt an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Geboren am 16. März 1980 in Hannover, widmet er sich in seiner akademischen Laufbahn unterschiedlichen Bereichen der Rechtswissenschaft. Seine Forschung und Lehre tragen zur Entwicklung seines Fachgebiets an der Universität bei.

Klausuren

JuS 2025Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Gesellschaftsrecht – Die Deluxe KG

Die Examensklausur behandelt zentrale Fragestellungen zum Recht der Kommanditgesellschaft (KG), insbesondere zu Struktur, Haftung und Vertretung. Sie eignet sich zur Vertiefung gesellschaftsrechtlicher Kenntnisse im Assessorexamen und setzt voraus, dass die Besonderheiten der Personengesellschaften erkannt und sicher angewendet werden.

Professor Dr. Timo Fest· JuS 2025, 51· 300 Min Bearbeitung
KommanditgesellschaftStreitgenossenschaft+4 weitere
JURA 2010Schwerpunktbereich

Übungsklausur Schwerpunktbereich Steuerrecht Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit: Ein tüchtiger Geschäftsführer

Die Übungsklausur behandelt steuerrechtliche Fragen zu Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit am Beispiel eines Geschäftsführers. Thematisiert werden insbesondere Vergütungen, die private Nutzung eines Dienstfahrzeugs, Fortbildungskosten und Bewirtungsaufwendungen. Der Fall dient der Prüfung steuerrechtlicher Anspruchsgrundlagen und Abgrenzungen.

Emanuel Dillberger, Timo Fest· JURA 2010, 233
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: Auflösung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Im Mittelpunkt des Falls steht die rechtliche Auseinandersetzung zweier Partner nach der Auflösung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. M fordert von F einen Ausgleich für von ihm erbrachte finanzielle Beiträge und Arbeitsleistungen beim gemeinsamen Hausbau. Zu prüfen sind insbesondere zivilrechtliche Ausgleichsansprüche im Zusammenhang mit Vermögensverschiebungen innerhalb der Partnerschaft. Weiterhin ist im Rahmen des Zwangsvollstreckungsrechts zu entscheiden, ob bei Vollstreckungsmaßnahmen gegen einen Partner bestimmte Schutzvorschriften – etwa zu Eigentums- und Besitzverhältnissen – auf nichteheliche Lebensgemeinschaften anwendbar sind.

Timo Fest· ZJS 2009, 528
Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGBRecht der ehelichen GemeinschaftDrittwiderspruchsklage, § 771 ZPO+5 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Professor Dr. Timo Fest prüfen besonders häufig Drittwiderspruchsklage, § 771 ZPO (1×), Kommanditgesellschaft (1×), Recht der ehelichen Gemeinschaft (1×), Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGB (1×) und Streitgenossenschaft (1×).