Fortgeschrittenenklausur zum Stellvertretungsrecht: „Kommilitone in Quarantäne“
ZJS 2022, 523 · Zivilrecht für Fortgeschrittene
Von Dr. Björn Christian Becker, Moritz Schwemmer
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Kaufgeschäft, das eine minderjährige Studentin (S) im Auftrag ihres Kommilitonen (K) mit einem Musikladeninhaber (V) schließt. S handelt dabei als Vertreterin für K, wobei die Vertretungsmacht sowie das Handeln einer Minderjährigen und die Genehmigung durch deren Eltern im Raum stehen. Fraglich ist insbesondere, ob V von S Zahlung nach § 179 BGB verlangen kann, nachdem K in einem rauschähnlichen Zustand war bzw. konkrete Preisvorgaben gemacht hatte und die Eltern von S ihr Handeln gutheißen. Der rechtliche Schwerpunkt liegt im Stellvertretungsrecht, insbesondere beim Vertragsschluss durch Minderjährige ohne oder mit beschränkter Vertretungsmacht und den Folgen der fehlenden oder nachträglichen Genehmigung.
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- StellvertretungHaftung analog § 179 Abs. 1 BGB beim Boten ohne Botenmacht?
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- StellvertretungAnaloge Anwendung der Vertreterhaftung bei nichtigem Vertrag?
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