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Zivilrecht

Verwandtschaft, Vertretung des Kindes und Haftung der Eltern

Die Verwandtschaft (§§ 1589 ff. BGB) bildet die Grundlage familienrechtlicher Beziehungen. Eltern vertreten ihr Kind regelmäßig gemeinschaftlich (§§ 1626, 1629 BGB). Die Haftung der Eltern richtet sich nach § 1664 BGB: Bei der Ausübung der elterlichen Sorge haften sie nur für die eigene Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten. Examensklassiker: Zugang von Willenserklärungen beim Kind (§ 164 BGB), Schadensersatz bei kindlicher Schädigung (§ 823 Abs. 1, § 1664 BGB), Verfügung über das Kindesvermögen (§ 1629 BGB).

Zu diesem Thema haben wir 26 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

ZjS 2026Anfänger:innen

Anfängerklausur: Zwei Autokäufe

Im Fall streiten die Gebrauchtwagenhändlerin Frosch (F) und die Hund GmbH (H) mit Goldt (G) bzw. deren Mitarbeiter Apfel (A) um die Zahlung von Kaufpreisen aus zwei Autokaufverträgen. A handelte als Mitarbeiter der G und schloss die Verträge ohne deren ausdrückliche Zustimmung. Zentrale rechtliche Schwerpunkte betreffen die Haftung bei fehlender oder unklarer Vertretungsmacht sowie Fragen zum Zugang und zur Wirksamkeit von Willenserklärungen. Es sind Anspruchsgrundlagen aus dem Kaufrecht sowie die Vertreterhaftung zu prüfen.

Roland Schimmel· ZJS 2026, 84
StellvertretungAbgabe und Zugang von WillenserklärungenAuslegung der Willenserklärung+5 weitere
ZjS 2025FortgeschritteneSchwerpunktbereich

Schwerpunktklausur im Medizinrecht/Examensübungsklausur: Denkt jede(r) an sich, ist an alle gedacht?

Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob und in welchem Umfang Eltern sowie andere Aufsichtspersonen zivilrechtlich für Gesundheitsschäden haften, die ein Kind auf einem Spielplatz infolge unzureichender Aufsicht erlitten hat. T, ein dreijähriges Kind, verschluckt beim unbeobachteten Spielen eine Murmel und erleidet dadurch einen Hirnschaden. Zu prüfen ist, ob T gegenüber ihrem Vater (V) und der anwesenden G Ansprüche auf Ersatz der Behandlungskosten geltend machen kann. Daneben wird die Ersatzfähigkeit weiterer Schäden geprüft, die eine andere Person (M) angesichts des Vorfalls erlitten hat, sowie prozessuale Handlungsmöglichkeiten zur Sicherung von Ansprüchen in Bezug auf etwaige Spätschäden.

Beate Gsell, Andreas Freiwald· ZJS 2025, 478
Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)FeststellungsklageFeststellungsklage, § 256 ZPO+5 weitere
JuS 20252. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Aktenvortrag – Zivilrecht: Familiensache Zogaj/Bürki

Die Aktenvortrags-Klausur behandelt eine Familiensache im Zivilrecht und stellt die Scheidung einer Ehe sowie die damit verbundenen Folgen in den Mittelpunkt. Neben der Scheidung werden auch Fragen der Verwandtschaft und der Vertretung des Kindes sowie die Haftung der Eltern am Rande thematisiert. Die Aufgabe bietet eine praxisnahe Prüfungssituation für das Assessorexamen.

Stephan Engelhorn· JuS 2025, 167· 120 Min
Scheidung und ScheidungsfolgenZugewinnausgleich und andere VermögensausgleichsansprücheVerwandtschaft, Vertretung des Kindes und Haftung der Eltern+3 weitere
JURA 2025Examensklausur1. Staatsexamen

ZR-Examensklausur u. a. zum Minderjährigenrecht und zur Vormerkung

Die Klausur behandelt zivilrechtliche Fragestellungen rund um das Minderjährigenrecht und die Vormerkung. Der Sachverhalt fordert insbesondere die Analyse der Geschäftsfähigkeit, der Vertretung Minderjähriger sowie der sachenrechtlichen Absicherung durch die Vormerkung.

Alexander Kirk, Vincent Weber· JURA 2025, 183
GeschäftsfähigkeitVerwandtschaft, Vertretung des Kindes und Haftung der ElternErwerb und Verlust von Grundstücksrechten+2 weitere
JuS 20242. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Aktenvortrag – Zivilrecht: Familiensache Miller

Im Rahmen eines Aktenvortrags wird eine zivilrechtliche Familiensache aus dem Bereich des Familienrechts behandelt. Der Fall bezieht sich insbesondere auf Fragen der Scheidung und sich daraus ergebende vermögensrechtliche sowie unterhaltsrechtliche Folgen. Daneben können Aspekte der elterlichen Sorge und verwandtschaftlichen Vertretung angesprochen werden.

Stephan Engelhorn· JuS 2024, 449· 60 Min
Scheidung und ScheidungsfolgenZugewinnausgleich und andere VermögensausgleichsansprücheRecht der ehelichen Gemeinschaft+4 weitere
JuS 2024Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Sachenrecht und Familienrecht - Spieglein, Spieglein in der Hand...

Die Klausur behandelt zentrale Problemstellungen des Sachenrechts und Familienrechts im Assessorexamen, insbesondere Fragen des Eigentumserwerbs an beweglichen Sachen und typische Konstellationen im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis. Auch familienrechtliche Aspekte wie Vertretung und Haftung im Verhältnis Eltern–Kind werden abgefragt. Ziel ist die sichere Anwendung der Grundprinzipien beider Rechtsgebiete in der Prüfungssituation.

Professorin Dr. Caroline S. Rapatz· JuS 2024, 347· 300 Min
Grundprinzipien des SachenrechtsVindikation & Eigentümer-Besitzer-VerhältnisVerwandtschaft, Vertretung des Kindes und Haftung der Eltern+9 weitere
JURA 2024Examensklausur1. Staatsexamen

Das Recht geht vor die Hunde

Die Klausur behandelt im ersten Teil Fragen zur Schenkung an Minderjährige und beschäftigt sich mit der Haftung zwischen Tierhalter und Dritten, insbesondere mit der Abgrenzung von Gefährdungs- und Verschuldenshaftung. Im zweiten Teil werden familienrechtliche Fragestellungen mit Praxisbezug zu Ehe, Vermutung der Eigentumsverhältnisse und Jagdhundhaltung thematisiert.

Geschäftsfähigkeit§ 823 Abs. 1 BGBVerwandtschaft, Vertretung des Kindes und Haftung der Eltern+4 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

(Gute) Eltern kann man sich nicht aussuchen

Die Klausur behandelt die Erbenstellung nach mehrfachen testamentarischen Verfügungen des hochbetagten O unter Berücksichtigung von Form und Widerruf der Testamente, sowie die Frage nach möglichen Ansprüchen der minderjährigen Erbin T gegen ihre Eltern infolge einer versäumten Erbausschlagungsfrist. Die Konstellation verbindet erbrechtliche, familienrechtliche und haftungsrechtliche Aspekte.

Erik Schlereth, Katharina Starz· JA 2023, 725· 300 Min
Gesetzliche ErbfolgeGewillkürte ErbfolgeVerwandtschaft, Vertretung des Kindes und Haftung der Eltern+1 weitere
JuS 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Familienrecht - Eltern ohne Skrupel

Die Klausur behandelt zentrale Aspekte des Familienrechts mit Fokus auf die Verwaltung des Kindesvermögens und die Bestimmung der Forderungsinhaberschaft beim Sparbuch. Thematisiert wird insbesondere die pflichtwidrige Verwaltung des Vermögens im Verhältnis zu Unterhaltspflichten sowie der lediglich mittelbare Nutzen für das Kind. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei der Fahrlässigkeit im Zusammenhang mit der Haftungsprivilegierung nach § 1664 BGB und der Abgrenzung zur groben Fahrlässigkeit. Zudem werden rechtliche Grundlagen wie § 1664 und § 816 II BGB bei Abhebungen vom Sparbuch in den Kontext eingebettet.

Bongartz, Hergenröder· JuS 2023, 845
Verwandtschaft, Vertretung des Kindes und Haftung der Eltern
JuS 20232. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Aktenvortrag – Zivilrecht: Familiensache Doll

Im Mittelpunkt der Klausur stehen die Prüfung einer kindeswohlgefährdenden Tätlichkeit sowie die Verwertung der Aussagen der Kinder und deren Billigkeitsabwägung. Zudem ist die Behandlung der Eigentumsverhältnisse und Billigkeitsprüfung bezüglich eines Familienhundes von Bedeutung. Ferner wird das Verhältnis zwischen der Regelung des § 1361b BGB zur Ehewohnung und dem Gewaltschutzgesetz (§ 2 GewSchG) näher betrachtet.

Engelhorn· JuS 2023, 163
Verlöbnis, Eheschließung, Eheaufhebung, EhenameZugewinnausgleich und andere Vermögensausgleichsansprüche+2 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene

Hausarbeit: Das ungeliebte Nilpferd

Im Mittelpunkt des Falls steht die Bestellung einer lebensgroßen Nilpferd-Skulptur, die der minderjährige Daniel auf den Namen seines Nachbarn Korbinian bei der Verkäuferin Viviane tätigt, um Korbinian aus Ärger zu verärgern. Viviane verlangt daraufhin von Korbinian die Bezahlung und Abnahme der Skulptur und begehrt hilfsweise auch von Daniel und dessen Eltern die Erfüllung beziehungsweise Kostenerstattung. Thematisch relevant sind hierbei das Minderjährigenrecht, insbesondere die Wirksamkeit von Verträgen durch Minderjährige, sowie das Stellvertretungsrecht und etwaige Haftungsfragen. Zudem ist das Widerrufsrecht und mögliche Schadensersatzansprüche wegen vergeblicher Aufwendungen zu prüfen.

Xaver Koneberg· ZJS 2022, 859
StellvertretungGeschäftsfähigkeitAnfechtung der Willenserklärung+5 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur zum Stellvertretungsrecht: „Kommilitone in Quarantäne“

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Kaufgeschäft, das eine minderjährige Studentin (S) im Auftrag ihres Kommilitonen (K) mit einem Musikladeninhaber (V) schließt. S handelt dabei als Vertreterin für K, wobei die Vertretungsmacht sowie das Handeln einer Minderjährigen und die Genehmigung durch deren Eltern im Raum stehen. Fraglich ist insbesondere, ob V von S Zahlung nach § 179 BGB verlangen kann, nachdem K in einem rauschähnlichen Zustand war bzw. konkrete Preisvorgaben gemacht hatte und die Eltern von S ihr Handeln gutheißen. Der rechtliche Schwerpunkt liegt im Stellvertretungsrecht, insbesondere beim Vertragsschluss durch Minderjährige ohne oder mit beschränkter Vertretungsmacht und den Folgen der fehlenden oder nachträglichen Genehmigung.

StellvertretungGeschäftsfähigkeitAnfechtung der Willenserklärung+5 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Eine Erbschaft mit Investitionsaussichten

Nach dem Tod des V erhebt sein Sohn S Ansprüche gegenüber dem Patenkind P, der auf Basis eines notariellen Testaments als Alleinerbe eingesetzt wurde und den Nachlass an sich genommen hat. Im Mittelpunkt steht die Herausgabe von Eigentumswohnungen, einem Fahrzeug und wertvollen Kunstwerken, die aus dem Nachlass stammen oder damit in Verbindung stehen. Es besteht Streit über die Wirksamkeit zweier Testamente und die daraus resultierende Erbfolge sowie über die Herausgabe- und Zahlungsansprüche hinsichtlich Nachlassgegenständen und deren Wert. Zusätzlich werden investitionsbedingte Kosten und die Auswirkungen einer möglichen Schenkung des Klimt-Gemäldes thematisiert. Der Fall behandelt wesentliche Fragen des Erbrechts, der Auslegung von Testamenten und der Herausgabeansprüche im Verhältnis zwischen Erben und Dritten.

Damiano Mascia, Benedikt Fink· ZJS 2021, 599
(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteVerwandtschaft, Vertretung des Kindes und Haftung der Eltern+5 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

Pferdefreunde

Die Übungsklausur behandelt die Herausgabe von Pferdepässen infolge einer öffentlichen Versteigerung von Pferden nach Mietrückständen. Thematische Schwerpunkte sind Vertragsauslegung, Abgrenzung von Miet- und Verwahrungsvertrag, das Vermieterpfandrecht, Eigentumsübertragung bei Versteigerung sowie die Zulässigkeit und Begründetheit einer Widerklage. Zudem werden familienrechtliche Aspekte bei Geschäften zur Deckung des Lebensbedarfs aufgegriffen.

Dr. Simon Röß· JA 2020, 524· 300 Min
Auslegung der WillenserklärungDas Vermieterpfandrecht, §§ 562ff. BGBRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+4 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

Kindschaftsrecht

Die Klausur befasst sich mit Fragen des Kindschaftsrechts, insbesondere dem Abstammungsrecht und der elterlichen Sorge (Regelung über das Posten von Kinderfotos im Internet sowie deren Grenzen). Weiterhin ist die Rolle des Jugendamts im familiengerichtlichen Verfahren zu prüfen. Es wird die aktuelle Rechtslage, insbesondere aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch sowie angrenzendes Kinder- und Jugendhilferecht, thematisiert.

Dr. Katrin Lack· JA 2020, 421· 120 Min
Verwandtschaft, Vertretung des Kindes und Haftung der Eltern
JA 20181. Staatsexamen

Scheiden tut weh

Die Klausur behandelt Rückforderungsansprüche eines Schwiegerelternteils nach einer Vermögenszuwendung an den Schwiegersohn im Zusammenhang mit der Immobilienfinanzierung, die Abgrenzung zwischen Schenkung und unbenannter Zuwendung sowie die Mitverpflichtung eines Ehegatten für einen Stromlieferungsvertrag. Weiterhin geht es um Schadensersatzansprüche wegen Verstoßes gegen das großelterliche Umgangsrecht. Der Fall basiert auf einer echten Examensklausur aus dem Saarland.

Schenkung, §§ 516ff. BGBScheidung und ScheidungsfolgenRecht der ehelichen Gemeinschaft+5 weitere
ZjS 2017Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur: Der kontrollfreudige Minderheitsaktionär

Der Private-Equity-Fonds Alpha-Invest Lux S.A. (A) hält 20 % der Aktien der Climatic Seats AG (C-AG) und ist mit der Unternehmensführung durch die Mehrheitseigner unzufrieden. A fordert die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung, um einen Sonderprüfer und einen besonderen Vertreter zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen die Vorstände zu bestellen. Im Mittelpunkt stehen die Rechte von Minderheitsaktionären gemäß §§ 122, 142, 147 AktG sowie die Auskunftsverweigerung und Beschlusskontrolle der Gesellschaftsorgane. Thematisiert werden Interessenkonflikte, insbesondere bei Eigengeschäften und der Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat.

Dr. Michael Hippeli· ZJS 2017, 57
Anfechtung der Willenserklärung§§ 830, 840 BGB§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG+5 weitere
JA 20161. Staatsexamen

Der Fliesenleger

Die Klausur "Der Fliesenleger" behandelt zahlreiche zivilrechtliche Probleme rund um einen Mietvertrag, der nach einer Trennung und späteren Scheidung sowie durch Einzug eines neuen Partners und bauliche Veränderungen in der Mietwohnung komplex wird. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche der Vermieterin auf Räumung der Wohnung, mögliche Ersatzansprüche des Fliesenlegers für die Renovierung sowie Ausgleichsfragen im Zusammenhang mit der Scheidung. Die Lösung verlangt vertiefte Kenntnisse im Miet-, Familien-, Bereicherungs- und Sachenrecht.

Denise Wiedemann· JA 2016, 494· 300 Min
Pflichten im Mietverhältnis Die echte GoA – Voraussetzungen+4 weitere
ZjS 2015Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: Das Kind raucht mit

In diesem Fall fordert Volkbert Wohlbedacht von Margot Qualm Schmerzensgeld und Ausgleich für Behandlungskosten im Namen ihrer gemeinsamen Tochter Kristina. Streitpunkt ist, ob Margot während der Schwangerschaft zum Schutz des ungeborenen Kindes zum Verzicht auf Tabakkonsum verpflichtet werden kann und welche Ansprüche darauf basieren, nachdem das Kind mit einer Lungenfehlfunktion zur Welt gekommen ist. Die Konstellation berührt vor allem familienrechtliche Eingriffsrechte, schadensersatzrechtliche Vorschriften im Deliktsrecht sowie Grundrechte. Zusätzlich sind prozessuale Fragen zur Geltendmachung von Ansprüchen thematisiert.

Verwandtschaft, Vertretung des Kindes und Haftung der Eltern§ 844 BGB§ 823 Abs. 1 BGB+5 weitere
ZjS 2015Fortgeschrittene

Übungsfall: Von deliktischer Haftung Minderjähriger und widerrufener Überweisung

Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob und in welchem Umfang ein geschädigter Fahrzeughalter (H) von einer minderjährigen Unfallverursacherin (C, vertreten durch ihre Eltern) Schadensersatz für eine Beschädigung seines Autos verlangen kann. Weiter verlangt die Bank (B) nach einer widerrufenen, aber dennoch ausgeführten Überweisung vom Empfänger (H) die Rückzahlung des überwiesenen Betrags. Die Fallkonstellation berührt zentrale Probleme des Deliktsrechts zur Haftung Minderjähriger, des Schadensrechts bezüglich Rabatten auf Reparaturkosten sowie bereicherungsrechtliche Fragen zur Rückabwicklung nicht autorisierter Überweisungen nach § 675u S. 1 BGB im Dreipersonenverhältnis. Ergänzend wird die deliktische Verantwortung Minderjähriger bei einem weiteren Schadensfall durch gemeinschaftlichen Schneeballwurf thematisiert.

Thius Vogel· ZJS 2015, 391
Verwandtschaft, Vertretung des Kindes und Haftung der ElternSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)+5 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: A bisserl was geht immer!

Dr. Bernadette Bauer möchte ihre gesellschaftsrechtlichen und erbrechtlichen Angelegenheiten für die Bauer-Lebensmittel-KG regeln. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie der Kommanditanteil ihres Mannes Albrecht nach dessen Tod Gabriele Grau sicher zufallen kann, wobei Albrecht gleichzeitig die Möglichkeit behalten soll, anderweitig zu verfügen, falls Gabriele Grau ihren Pflichten nicht nachkommt. Darüber hinaus beabsichtigt Dr. Bauer, ihre eigenen Gesellschaftsanteile nach ihrem Tod auf ihre Enkelkinder Sophie und Moritz zu übertragen, wobei sowohl die Haftungsbegrenzung für Moritz als auch die Einschränkung von Sophies Einfluss bis zu ihrem 25. Lebensjahr zu berücksichtigen sind. Zudem soll Karl Bauer vorübergehend die Geschäfte führen, ohne an der Gesellschaft zu haften oder Gesellschafter zu werden. Der Fall behandelt hierbei insbesondere gesellschaftsrechtliche, erbrechtliche sowie haftungs- und vertretungsbezogene Fragestellungen.

Josef Zintl, Jan Singbartl· ZJS 2014, 648
Rücktritt Verwandtschaft, Vertretung des Kindes und Haftung der ElternSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Probleme einer Erbschaftsausschlagung

Die Klausur behandelt zentrale Probleme einer Erbschaftsausschlagung im Kontext des Sozialleistungsrückforderungsrechts (§ 35 SGB II). Der Sachverhalt dreht sich um mögliche Erbfolgen, die Ausschlagung durch einen Erben und die familiengerichtliche Genehmigung bei Minderjährigen, sowie die daraus resultierenden Ersatzpflichten gegenüber dem Sozialleistungsträger. Besonderes Augenmerk gilt außerdem den Fristen, der Form und den rechtlichen Auswirkungen der Ausschlagung.

Dr. Peter Becker· JA 2013, 336· 180 Min
Gesetzliche ErbfolgeAusschluss von der Erbfolge+3 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

»Morpheus, Gabel, Schere, Licht« – Aktuelle Haftungsfragen zu Rechtsverletzungen durch Kinder im Internet

Die Klausur behandelt die Haftung von Eltern für Urheberrechtsverstöße ihres minderjährigen Kindes im Zusammenhang mit der Nutzung von Filesharing-Software. Im Mittelpunkt stehen deliktsrechtliche Fragestellungen zu Aufsichtspflichten und möglichen Ersatzansprüchen des Urhebers gegen das Kind und die Eltern. Ebenso sind Kenntnisse zum Urheberrecht und zur Geschäftsfähigkeit von Minderjährigen gefragt.

§ 823 Abs. 1 BGB§ 832 BGBGeschäftsfähigkeit+1 weitere
JURA 2009Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur Schwerpunktbereich Zivilrechtspflege Der verpflichtete Erbe

Die Klausur behandelt einen Schwerpunktfall zum Zusammenspiel von Familien- und Erbrecht mit Bezügen zum Unterhaltsrecht und prozessualen Fragen. Sie ist als Anwaltsklausur im Schwerpunktbereich Zivilrechtspflege konzipiert und richtet sich an Examenskandidaten.

Gesetzliche ErbfolgeDie Anwaltsklausur aus Beklagtensicht (Typ 2)+2 weitere
JURA 2009Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur Sozialrecht Regressforderungen des Sozialhilfeträgers gegen Kinder sozialhilfebedürftiger Eltern

Die Klausur behandelt die Regressforderungen eines Sozialhilfeträgers gegen die Kinder sozialhilfebedürftiger, pflegebedürftiger Eltern. Im Mittelpunkt steht die Frage, unter welchen Voraussetzungen der Sozialhilfeträger auf die Kinder als Unterhaltspflichtige zugreifen kann, insbesondere unter Berücksichtigung von Leistungsfähigkeit, Vermögensschutz und Darlehensgewährung. Außerdem wird die Rechtswegzuständigkeit sowie der Übergang des Unterhaltsanspruchs auf den Träger beleuchtet.

Ines Dernedde· JURA 2009, 151
Weitere Rechtsgebiete+2 weitere
ZjSFortgeschrittene

Übungsfall: Trautes Heim, dieses Glück gibt’s nur allein

Im Mittelpunkt des Falls stehen zwei Käufer, A und B, die jeweils bei V hochwertige Espressomaschinen erworben haben. Beide Käufer reklamieren Mängel an den Maschinen und fordern von V Nacherfüllung, wobei insbesondere um die Modalitäten der Rückgabe bzw. Reparatur gestritten wird. A verlangt nach erfolgloser Aufforderung zur Abholung der defekten Maschine die Rückzahlung des Kaufpreises, während V im zweiten Fall nach Feststellung eines Bedienungsfehlers von B die Rückzahlung von Transportkosten sowie die Abholung der Maschine fordert. Zentrale rechtliche Schwerpunkte liegen im Kaufrecht bei Fragen zum Erfüllungsort der Nacherfüllung, den Konsequenzen eines unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangens sowie den Rechten und Pflichten der Vertragsparteien nach Rücktritt und bei mangelfreier Ware.

Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Rücktritt Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+39 weitere
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Verwandtschaft, Vertretung des Kindes und Haftung der Eltern in der Jurafuchs-Lernapp

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