Verwandtschaft, Vertretung des Kindes und Haftung der Eltern
Die Verwandtschaft (§§ 1589 ff. BGB) bildet die Grundlage familienrechtlicher Beziehungen. Eltern vertreten ihr Kind regelmäßig gemeinschaftlich (§§ 1626, 1629 BGB). Die Haftung der Eltern richtet sich nach § 1664 BGB: Bei der Ausübung der elterlichen Sorge haften sie nur für die eigene Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten. Examensklassiker: Zugang von Willenserklärungen beim Kind (§ 164 BGB), Schadensersatz bei kindlicher Schädigung (§ 823 Abs. 1, § 1664 BGB), Verfügung über das Kindesvermögen (§ 1629 BGB).
Klausuren zum Thema
Anfängerklausur: Zwei Autokäufe
Im Fall streiten die Gebrauchtwagenhändlerin Frosch (F) und die Hund GmbH (H) mit Goldt (G) bzw. deren Mitarbeiter Apfel (A) um die Zahlung von Kaufpreisen aus zwei Autokaufverträgen. A handelte als Mitarbeiter der G und schloss die Verträge ohne deren ausdrückliche Zustimmung. Zentrale rechtliche Schwerpunkte betreffen die Haftung bei fehlender oder unklarer Vertretungsmacht sowie Fragen zum Zugang und zur Wirksamkeit von Willenserklärungen. Es sind Anspruchsgrundlagen aus dem Kaufrecht sowie die Vertreterhaftung zu prüfen.
Schwerpunktklausur im Medizinrecht/Examensübungsklausur: Denkt jede(r) an sich, ist an alle gedacht?
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob und in welchem Umfang Eltern sowie andere Aufsichtspersonen zivilrechtlich für Gesundheitsschäden haften, die ein Kind auf einem Spielplatz infolge unzureichender Aufsicht erlitten hat. T, ein dreijähriges Kind, verschluckt beim unbeobachteten Spielen eine Murmel und erleidet dadurch einen Hirnschaden. Zu prüfen ist, ob T gegenüber ihrem Vater (V) und der anwesenden G Ansprüche auf Ersatz der Behandlungskosten geltend machen kann. Daneben wird die Ersatzfähigkeit weiterer Schäden geprüft, die eine andere Person (M) angesichts des Vorfalls erlitten hat, sowie prozessuale Handlungsmöglichkeiten zur Sicherung von Ansprüchen in Bezug auf etwaige Spätschäden.
(Original-)Aktenvortrag – Zivilrecht: Familiensache Zogaj/Bürki
Die Aktenvortrags-Klausur behandelt eine Familiensache im Zivilrecht und stellt die Scheidung einer Ehe sowie die damit verbundenen Folgen in den Mittelpunkt. Neben der Scheidung werden auch Fragen der Verwandtschaft und der Vertretung des Kindes sowie die Haftung der Eltern am Rande thematisiert. Die Aufgabe bietet eine praxisnahe Prüfungssituation für das Assessorexamen.
ZR-Examensklausur u. a. zum Minderjährigenrecht und zur Vormerkung
Die Klausur behandelt zivilrechtliche Fragestellungen rund um das Minderjährigenrecht und die Vormerkung. Der Sachverhalt fordert insbesondere die Analyse der Geschäftsfähigkeit, der Vertretung Minderjähriger sowie der sachenrechtlichen Absicherung durch die Vormerkung.
(Original-)Aktenvortrag – Zivilrecht: Familiensache Miller
Im Rahmen eines Aktenvortrags wird eine zivilrechtliche Familiensache aus dem Bereich des Familienrechts behandelt. Der Fall bezieht sich insbesondere auf Fragen der Scheidung und sich daraus ergebende vermögensrechtliche sowie unterhaltsrechtliche Folgen. Daneben können Aspekte der elterlichen Sorge und verwandtschaftlichen Vertretung angesprochen werden.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Sachenrecht und Familienrecht - Spieglein, Spieglein in der Hand...
Die Klausur behandelt zentrale Problemstellungen des Sachenrechts und Familienrechts im Assessorexamen, insbesondere Fragen des Eigentumserwerbs an beweglichen Sachen und typische Konstellationen im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis. Auch familienrechtliche Aspekte wie Vertretung und Haftung im Verhältnis Eltern–Kind werden abgefragt. Ziel ist die sichere Anwendung der Grundprinzipien beider Rechtsgebiete in der Prüfungssituation.
Das Recht geht vor die Hunde
Die Klausur behandelt im ersten Teil Fragen zur Schenkung an Minderjährige und beschäftigt sich mit der Haftung zwischen Tierhalter und Dritten, insbesondere mit der Abgrenzung von Gefährdungs- und Verschuldenshaftung. Im zweiten Teil werden familienrechtliche Fragestellungen mit Praxisbezug zu Ehe, Vermutung der Eigentumsverhältnisse und Jagdhundhaltung thematisiert.
(Gute) Eltern kann man sich nicht aussuchen
Die Klausur behandelt die Erbenstellung nach mehrfachen testamentarischen Verfügungen des hochbetagten O unter Berücksichtigung von Form und Widerruf der Testamente, sowie die Frage nach möglichen Ansprüchen der minderjährigen Erbin T gegen ihre Eltern infolge einer versäumten Erbausschlagungsfrist. Die Konstellation verbindet erbrechtliche, familienrechtliche und haftungsrechtliche Aspekte.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Familienrecht - Eltern ohne Skrupel
Die Klausur behandelt zentrale Aspekte des Familienrechts mit Fokus auf die Verwaltung des Kindesvermögens und die Bestimmung der Forderungsinhaberschaft beim Sparbuch. Thematisiert wird insbesondere die pflichtwidrige Verwaltung des Vermögens im Verhältnis zu Unterhaltspflichten sowie der lediglich mittelbare Nutzen für das Kind. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei der Fahrlässigkeit im Zusammenhang mit der Haftungsprivilegierung nach § 1664 BGB und der Abgrenzung zur groben Fahrlässigkeit. Zudem werden rechtliche Grundlagen wie § 1664 und § 816 II BGB bei Abhebungen vom Sparbuch in den Kontext eingebettet.
(Original-)Aktenvortrag – Zivilrecht: Familiensache Doll
Im Mittelpunkt der Klausur stehen die Prüfung einer kindeswohlgefährdenden Tätlichkeit sowie die Verwertung der Aussagen der Kinder und deren Billigkeitsabwägung. Zudem ist die Behandlung der Eigentumsverhältnisse und Billigkeitsprüfung bezüglich eines Familienhundes von Bedeutung. Ferner wird das Verhältnis zwischen der Regelung des § 1361b BGB zur Ehewohnung und dem Gewaltschutzgesetz (§ 2 GewSchG) näher betrachtet.
Hausarbeit: Das ungeliebte Nilpferd
Im Mittelpunkt des Falls steht die Bestellung einer lebensgroßen Nilpferd-Skulptur, die der minderjährige Daniel auf den Namen seines Nachbarn Korbinian bei der Verkäuferin Viviane tätigt, um Korbinian aus Ärger zu verärgern. Viviane verlangt daraufhin von Korbinian die Bezahlung und Abnahme der Skulptur und begehrt hilfsweise auch von Daniel und dessen Eltern die Erfüllung beziehungsweise Kostenerstattung. Thematisch relevant sind hierbei das Minderjährigenrecht, insbesondere die Wirksamkeit von Verträgen durch Minderjährige, sowie das Stellvertretungsrecht und etwaige Haftungsfragen. Zudem ist das Widerrufsrecht und mögliche Schadensersatzansprüche wegen vergeblicher Aufwendungen zu prüfen.
Fortgeschrittenenklausur zum Stellvertretungsrecht: „Kommilitone in Quarantäne“
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Kaufgeschäft, das eine minderjährige Studentin (S) im Auftrag ihres Kommilitonen (K) mit einem Musikladeninhaber (V) schließt. S handelt dabei als Vertreterin für K, wobei die Vertretungsmacht sowie das Handeln einer Minderjährigen und die Genehmigung durch deren Eltern im Raum stehen. Fraglich ist insbesondere, ob V von S Zahlung nach § 179 BGB verlangen kann, nachdem K in einem rauschähnlichen Zustand war bzw. konkrete Preisvorgaben gemacht hatte und die Eltern von S ihr Handeln gutheißen. Der rechtliche Schwerpunkt liegt im Stellvertretungsrecht, insbesondere beim Vertragsschluss durch Minderjährige ohne oder mit beschränkter Vertretungsmacht und den Folgen der fehlenden oder nachträglichen Genehmigung.
Examensübungsklausur: Eine Erbschaft mit Investitionsaussichten
Nach dem Tod des V erhebt sein Sohn S Ansprüche gegenüber dem Patenkind P, der auf Basis eines notariellen Testaments als Alleinerbe eingesetzt wurde und den Nachlass an sich genommen hat. Im Mittelpunkt steht die Herausgabe von Eigentumswohnungen, einem Fahrzeug und wertvollen Kunstwerken, die aus dem Nachlass stammen oder damit in Verbindung stehen. Es besteht Streit über die Wirksamkeit zweier Testamente und die daraus resultierende Erbfolge sowie über die Herausgabe- und Zahlungsansprüche hinsichtlich Nachlassgegenständen und deren Wert. Zusätzlich werden investitionsbedingte Kosten und die Auswirkungen einer möglichen Schenkung des Klimt-Gemäldes thematisiert. Der Fall behandelt wesentliche Fragen des Erbrechts, der Auslegung von Testamenten und der Herausgabeansprüche im Verhältnis zwischen Erben und Dritten.
Pferdefreunde
Die Übungsklausur behandelt die Herausgabe von Pferdepässen infolge einer öffentlichen Versteigerung von Pferden nach Mietrückständen. Thematische Schwerpunkte sind Vertragsauslegung, Abgrenzung von Miet- und Verwahrungsvertrag, das Vermieterpfandrecht, Eigentumsübertragung bei Versteigerung sowie die Zulässigkeit und Begründetheit einer Widerklage. Zudem werden familienrechtliche Aspekte bei Geschäften zur Deckung des Lebensbedarfs aufgegriffen.
Kindschaftsrecht
Die Klausur befasst sich mit Fragen des Kindschaftsrechts, insbesondere dem Abstammungsrecht und der elterlichen Sorge (Regelung über das Posten von Kinderfotos im Internet sowie deren Grenzen). Weiterhin ist die Rolle des Jugendamts im familiengerichtlichen Verfahren zu prüfen. Es wird die aktuelle Rechtslage, insbesondere aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch sowie angrenzendes Kinder- und Jugendhilferecht, thematisiert.
Scheiden tut weh
Die Klausur behandelt Rückforderungsansprüche eines Schwiegerelternteils nach einer Vermögenszuwendung an den Schwiegersohn im Zusammenhang mit der Immobilienfinanzierung, die Abgrenzung zwischen Schenkung und unbenannter Zuwendung sowie die Mitverpflichtung eines Ehegatten für einen Stromlieferungsvertrag. Weiterhin geht es um Schadensersatzansprüche wegen Verstoßes gegen das großelterliche Umgangsrecht. Der Fall basiert auf einer echten Examensklausur aus dem Saarland.
Schwerpunktbereichsklausur: Der kontrollfreudige Minderheitsaktionär
Der Private-Equity-Fonds Alpha-Invest Lux S.A. (A) hält 20 % der Aktien der Climatic Seats AG (C-AG) und ist mit der Unternehmensführung durch die Mehrheitseigner unzufrieden. A fordert die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung, um einen Sonderprüfer und einen besonderen Vertreter zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen die Vorstände zu bestellen. Im Mittelpunkt stehen die Rechte von Minderheitsaktionären gemäß §§ 122, 142, 147 AktG sowie die Auskunftsverweigerung und Beschlusskontrolle der Gesellschaftsorgane. Thematisiert werden Interessenkonflikte, insbesondere bei Eigengeschäften und der Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat.
Der Fliesenleger
Die Klausur "Der Fliesenleger" behandelt zahlreiche zivilrechtliche Probleme rund um einen Mietvertrag, der nach einer Trennung und späteren Scheidung sowie durch Einzug eines neuen Partners und bauliche Veränderungen in der Mietwohnung komplex wird. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche der Vermieterin auf Räumung der Wohnung, mögliche Ersatzansprüche des Fliesenlegers für die Renovierung sowie Ausgleichsfragen im Zusammenhang mit der Scheidung. Die Lösung verlangt vertiefte Kenntnisse im Miet-, Familien-, Bereicherungs- und Sachenrecht.
Examensklausur: Das Kind raucht mit
In diesem Fall fordert Volkbert Wohlbedacht von Margot Qualm Schmerzensgeld und Ausgleich für Behandlungskosten im Namen ihrer gemeinsamen Tochter Kristina. Streitpunkt ist, ob Margot während der Schwangerschaft zum Schutz des ungeborenen Kindes zum Verzicht auf Tabakkonsum verpflichtet werden kann und welche Ansprüche darauf basieren, nachdem das Kind mit einer Lungenfehlfunktion zur Welt gekommen ist. Die Konstellation berührt vor allem familienrechtliche Eingriffsrechte, schadensersatzrechtliche Vorschriften im Deliktsrecht sowie Grundrechte. Zusätzlich sind prozessuale Fragen zur Geltendmachung von Ansprüchen thematisiert.
Übungsfall: Von deliktischer Haftung Minderjähriger und widerrufener Überweisung
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob und in welchem Umfang ein geschädigter Fahrzeughalter (H) von einer minderjährigen Unfallverursacherin (C, vertreten durch ihre Eltern) Schadensersatz für eine Beschädigung seines Autos verlangen kann. Weiter verlangt die Bank (B) nach einer widerrufenen, aber dennoch ausgeführten Überweisung vom Empfänger (H) die Rückzahlung des überwiesenen Betrags. Die Fallkonstellation berührt zentrale Probleme des Deliktsrechts zur Haftung Minderjähriger, des Schadensrechts bezüglich Rabatten auf Reparaturkosten sowie bereicherungsrechtliche Fragen zur Rückabwicklung nicht autorisierter Überweisungen nach § 675u S. 1 BGB im Dreipersonenverhältnis. Ergänzend wird die deliktische Verantwortung Minderjähriger bei einem weiteren Schadensfall durch gemeinschaftlichen Schneeballwurf thematisiert.
Fortgeschrittenenklausur: A bisserl was geht immer!
Dr. Bernadette Bauer möchte ihre gesellschaftsrechtlichen und erbrechtlichen Angelegenheiten für die Bauer-Lebensmittel-KG regeln. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie der Kommanditanteil ihres Mannes Albrecht nach dessen Tod Gabriele Grau sicher zufallen kann, wobei Albrecht gleichzeitig die Möglichkeit behalten soll, anderweitig zu verfügen, falls Gabriele Grau ihren Pflichten nicht nachkommt. Darüber hinaus beabsichtigt Dr. Bauer, ihre eigenen Gesellschaftsanteile nach ihrem Tod auf ihre Enkelkinder Sophie und Moritz zu übertragen, wobei sowohl die Haftungsbegrenzung für Moritz als auch die Einschränkung von Sophies Einfluss bis zu ihrem 25. Lebensjahr zu berücksichtigen sind. Zudem soll Karl Bauer vorübergehend die Geschäfte führen, ohne an der Gesellschaft zu haften oder Gesellschafter zu werden. Der Fall behandelt hierbei insbesondere gesellschaftsrechtliche, erbrechtliche sowie haftungs- und vertretungsbezogene Fragestellungen.
Probleme einer Erbschaftsausschlagung
Die Klausur behandelt zentrale Probleme einer Erbschaftsausschlagung im Kontext des Sozialleistungsrückforderungsrechts (§ 35 SGB II). Der Sachverhalt dreht sich um mögliche Erbfolgen, die Ausschlagung durch einen Erben und die familiengerichtliche Genehmigung bei Minderjährigen, sowie die daraus resultierenden Ersatzpflichten gegenüber dem Sozialleistungsträger. Besonderes Augenmerk gilt außerdem den Fristen, der Form und den rechtlichen Auswirkungen der Ausschlagung.
»Morpheus, Gabel, Schere, Licht« – Aktuelle Haftungsfragen zu Rechtsverletzungen durch Kinder im Internet
Die Klausur behandelt die Haftung von Eltern für Urheberrechtsverstöße ihres minderjährigen Kindes im Zusammenhang mit der Nutzung von Filesharing-Software. Im Mittelpunkt stehen deliktsrechtliche Fragestellungen zu Aufsichtspflichten und möglichen Ersatzansprüchen des Urhebers gegen das Kind und die Eltern. Ebenso sind Kenntnisse zum Urheberrecht und zur Geschäftsfähigkeit von Minderjährigen gefragt.
Examensklausur Schwerpunktbereich Zivilrechtspflege Der verpflichtete Erbe
Die Klausur behandelt einen Schwerpunktfall zum Zusammenspiel von Familien- und Erbrecht mit Bezügen zum Unterhaltsrecht und prozessualen Fragen. Sie ist als Anwaltsklausur im Schwerpunktbereich Zivilrechtspflege konzipiert und richtet sich an Examenskandidaten.
Schwerpunktbereichsklausur Sozialrecht Regressforderungen des Sozialhilfeträgers gegen Kinder sozialhilfebedürftiger Eltern
Die Klausur behandelt die Regressforderungen eines Sozialhilfeträgers gegen die Kinder sozialhilfebedürftiger, pflegebedürftiger Eltern. Im Mittelpunkt steht die Frage, unter welchen Voraussetzungen der Sozialhilfeträger auf die Kinder als Unterhaltspflichtige zugreifen kann, insbesondere unter Berücksichtigung von Leistungsfähigkeit, Vermögensschutz und Darlehensgewährung. Außerdem wird die Rechtswegzuständigkeit sowie der Übergang des Unterhaltsanspruchs auf den Träger beleuchtet.
Übungsfall: Trautes Heim, dieses Glück gibt’s nur allein
Im Mittelpunkt des Falls stehen zwei Käufer, A und B, die jeweils bei V hochwertige Espressomaschinen erworben haben. Beide Käufer reklamieren Mängel an den Maschinen und fordern von V Nacherfüllung, wobei insbesondere um die Modalitäten der Rückgabe bzw. Reparatur gestritten wird. A verlangt nach erfolgloser Aufforderung zur Abholung der defekten Maschine die Rückzahlung des Kaufpreises, während V im zweiten Fall nach Feststellung eines Bedienungsfehlers von B die Rückzahlung von Transportkosten sowie die Abholung der Maschine fordert. Zentrale rechtliche Schwerpunkte liegen im Kaufrecht bei Fragen zum Erfüllungsort der Nacherfüllung, den Konsequenzen eines unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangens sowie den Rechten und Pflichten der Vertragsparteien nach Rücktritt und bei mangelfreier Ware.
Verwandtschaft, Vertretung des Kindes und Haftung der Eltern in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.