Klausuren
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Sachenrecht und Familienrecht - Spieglein, Spieglein in der Hand...
Die Klausur behandelt zentrale Problemstellungen des Sachenrechts und Familienrechts im Assessorexamen, insbesondere Fragen des Eigentumserwerbs an beweglichen Sachen und typische Konstellationen im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis. Auch familienrechtliche Aspekte wie Vertretung und Haftung im Verhältnis Eltern–Kind werden abgefragt. Ziel ist die sichere Anwendung der Grundprinzipien beider Rechtsgebiete in der Prüfungssituation.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Professorin Dr. Caroline S. Rapatz prüfen besonders häufig Eheliches Güterrecht und Verfügungsbeschränkungen (1×), Grundprinzipien des Sachenrechts (1×), Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen (1×), Verwandtschaft, Vertretung des Kindes und Haftung der Eltern (1×) und Vindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (1×).