Verlöbnis, Eheschließung, Eheaufhebung, Ehename
Das Verlöbnis (§§ 1297–1302 BGB) ist das auf die Eingehung der Ehe gerichtete wechselseitige Versprechen zweier Personen und begründet ein besonderes Rechtsverhältnis. Zentrale Themen: Rechtsnatur des Verlöbnisses, Schadensersatzansprüche bei Rücktritt (§§ 1298, 1299), Rückforderung der Geschenke (§ 1301). Eheschließung und -aufhebung richten sich nach §§ 1303–1319 BGB; im Fokus stehen Voraussetzungen, Wirkung von Formmängeln, ordnungs- und aufhebungsrelevante Vorschriften sowie Abgrenzung zur Scheidung und Namensrecht (§ 1355 BGB).
Klausuren zum Thema
„(K)ein Sommermärchen“
Die Klausur behandelt einen Fall aus dem Familien- und Erbrecht. Zentrale Themen sind die Schlüsselgewalt im Eheverhältnis, die gesetzliche Erbfolge nach dem Tod eines Ehegatten, die Wirksamkeit eines maschinenschriftlichen Ehevertrags, der Widerruf eines eigenhändigen Testaments sowie vermächtnisrechtliche Ansprüche. Zudem werden güterrechtliche Überlegungen zur Berechnung des Nachlassanteils des überlebenden Ehegatten thematisiert.
Das Recht geht vor die Hunde
Die Klausur behandelt im ersten Teil Fragen zur Schenkung an Minderjährige und beschäftigt sich mit der Haftung zwischen Tierhalter und Dritten, insbesondere mit der Abgrenzung von Gefährdungs- und Verschuldenshaftung. Im zweiten Teil werden familienrechtliche Fragestellungen mit Praxisbezug zu Ehe, Vermutung der Eigentumsverhältnisse und Jagdhundhaltung thematisiert.
(Original-)Aktenvortrag – Zivilrecht: Familiensache Doll
Im Mittelpunkt der Klausur stehen die Prüfung einer kindeswohlgefährdenden Tätlichkeit sowie die Verwertung der Aussagen der Kinder und deren Billigkeitsabwägung. Zudem ist die Behandlung der Eigentumsverhältnisse und Billigkeitsprüfung bezüglich eines Familienhundes von Bedeutung. Ferner wird das Verhältnis zwischen der Regelung des § 1361b BGB zur Ehewohnung und dem Gewaltschutzgesetz (§ 2 GewSchG) näher betrachtet.
Eine dunkle Vergangenheit
Die Klausur behandelt die Wirksamkeit einer gleichgeschlechtlichen Ehe zwischen einer Frau und ihrer Nichte sowie deren Lösungsmöglichkeiten, insbesondere unter dem Aspekt der Drohung (Nötigung) und etwaigen Eheverboten. Zudem wird die Frage untersucht, ob Claudia von Emil nach Verkauf eines geschenkten Oldtimers die Herausgabe des Fahrzeugs verlangen kann.
Verlöbnis, Eheschließung, Eheaufhebung, Ehename in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.