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Zivilrecht

Verlöbnis, Eheschließung, Eheaufhebung, Ehename

Das Verlöbnis (§§ 1297–1302 BGB) ist das auf die Eingehung der Ehe gerichtete wechselseitige Versprechen zweier Personen und begründet ein besonderes Rechtsverhältnis. Zentrale Themen: Rechtsnatur des Verlöbnisses, Schadensersatzansprüche bei Rücktritt (§§ 1298, 1299), Rückforderung der Geschenke (§ 1301). Eheschließung und -aufhebung richten sich nach §§ 1303–1319 BGB; im Fokus stehen Voraussetzungen, Wirkung von Formmängeln, ordnungs- und aufhebungsrelevante Vorschriften sowie Abgrenzung zur Scheidung und Namensrecht (§ 1355 BGB).

Zu diesem Thema haben wir 4 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JA 2026Fortgeschrittene

„(K)ein Sommermärchen“

Die Klausur behandelt einen Fall aus dem Familien- und Erbrecht. Zentrale Themen sind die Schlüsselgewalt im Eheverhältnis, die gesetzliche Erbfolge nach dem Tod eines Ehegatten, die Wirksamkeit eines maschinenschriftlichen Ehevertrags, der Widerruf eines eigenhändigen Testaments sowie vermächtnisrechtliche Ansprüche. Zudem werden güterrechtliche Überlegungen zur Berechnung des Nachlassanteils des überlebenden Ehegatten thematisiert.

Susanne Zintl, Florian Eckert· JA 2026, 801· 120 Min
Verlöbnis, Eheschließung, Eheaufhebung, EhenameGesetzliche ErbfolgeVermächtnis+2 weitere
JURA 2024Examensklausur1. Staatsexamen

Das Recht geht vor die Hunde

Die Klausur behandelt im ersten Teil Fragen zur Schenkung an Minderjährige und beschäftigt sich mit der Haftung zwischen Tierhalter und Dritten, insbesondere mit der Abgrenzung von Gefährdungs- und Verschuldenshaftung. Im zweiten Teil werden familienrechtliche Fragestellungen mit Praxisbezug zu Ehe, Vermutung der Eigentumsverhältnisse und Jagdhundhaltung thematisiert.

Geschäftsfähigkeit§ 823 Abs. 1 BGBVerwandtschaft, Vertretung des Kindes und Haftung der Eltern+4 weitere
JuS 20232. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Aktenvortrag – Zivilrecht: Familiensache Doll

Im Mittelpunkt der Klausur stehen die Prüfung einer kindeswohlgefährdenden Tätlichkeit sowie die Verwertung der Aussagen der Kinder und deren Billigkeitsabwägung. Zudem ist die Behandlung der Eigentumsverhältnisse und Billigkeitsprüfung bezüglich eines Familienhundes von Bedeutung. Ferner wird das Verhältnis zwischen der Regelung des § 1361b BGB zur Ehewohnung und dem Gewaltschutzgesetz (§ 2 GewSchG) näher betrachtet.

Engelhorn· JuS 2023, 163
Verlöbnis, Eheschließung, Eheaufhebung, EhenameZugewinnausgleich und andere Vermögensausgleichsansprüche+2 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Eine dunkle Vergangenheit

Die Klausur behandelt die Wirksamkeit einer gleichgeschlechtlichen Ehe zwischen einer Frau und ihrer Nichte sowie deren Lösungsmöglichkeiten, insbesondere unter dem Aspekt der Drohung (Nötigung) und etwaigen Eheverboten. Zudem wird die Frage untersucht, ob Claudia von Emil nach Verkauf eines geschenkten Oldtimers die Herausgabe des Fahrzeugs verlangen kann.

Josef Bongartz, Cyril Hergenröder· JA 2019, 406· 120 Min
Verlöbnis, Eheschließung, Eheaufhebung, EhenameAusschluss von der ErbfolgeGrundlagen des Kaufvertrags+4 weitere
Verwandte Themen in Familienrecht

Verlöbnis, Eheschließung, Eheaufhebung, Ehename in der Jurafuchs-Lernapp

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