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JurafuchsKlausuren

Stephan Engelhorn

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Klausuren

3 Klausuren
JuS 20262. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Aktenvortrag – Zivilrecht: Familiensache Pellegrini

Familiensache Pellegrini ist eine zivilrechtliche Übungsklausur, in der ein familienrechtlicher Sachverhalt bearbeitet werden soll. Die Aufgabe thematisiert typische Fragestellungen rund um Ehe, Scheidung und deren rechtliche Folgen. Der Schwerpunkt liegt auf der Anwendung des Familienrechts und der einschlägigen Normen.

Stephan Engelhorn· JuS 2026, 686
Scheidung und Scheidungsfolgen+2 weitere
JuS 20252. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Aktenvortrag – Zivilrecht: Familiensache Zogaj/Bürki

Die Aktenvortrags-Klausur behandelt eine Familiensache im Zivilrecht und stellt die Scheidung einer Ehe sowie die damit verbundenen Folgen in den Mittelpunkt. Neben der Scheidung werden auch Fragen der Verwandtschaft und der Vertretung des Kindes sowie die Haftung der Eltern am Rande thematisiert. Die Aufgabe bietet eine praxisnahe Prüfungssituation für das Assessorexamen.

Stephan Engelhorn· JuS 2025, 167· 120 Min
Scheidung und ScheidungsfolgenZugewinnausgleich und andere VermögensausgleichsansprücheVerwandtschaft, Vertretung des Kindes und Haftung der Eltern+3 weitere
JuS 20242. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Aktenvortrag – Zivilrecht: Familiensache Miller

Im Rahmen eines Aktenvortrags wird eine zivilrechtliche Familiensache aus dem Bereich des Familienrechts behandelt. Der Fall bezieht sich insbesondere auf Fragen der Scheidung und sich daraus ergebende vermögensrechtliche sowie unterhaltsrechtliche Folgen. Daneben können Aspekte der elterlichen Sorge und verwandtschaftlichen Vertretung angesprochen werden.

Stephan Engelhorn· JuS 2024, 449· 60 Min
Scheidung und ScheidungsfolgenZugewinnausgleich und andere VermögensausgleichsansprücheRecht der ehelichen Gemeinschaft+4 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Stephan Engelhorn prüfen besonders häufig Scheidung und Scheidungsfolgen (3×), Verwandtschaft, Vertretung des Kindes und Haftung der Eltern (2×), Zugewinnausgleich und andere Vermögensausgleichsansprüche (2×) und Recht der ehelichen Gemeinschaft (1×).