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Jurafuchs
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: Mein Grabstein, dein Grabstein?!

Silvia Lang, Sarah Rauch· ZJS 2009, 154
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Worum geht es

Der Steinmetz G errichtet für den Witwer S einen Grabstein auf dem Friedhof in München und liefert diesen unter Eigentumsvorbehalt. Nachdem S die vereinbarte Vergütung trotz Nachfrist nicht zahlt, erwirkt G einen Vollstreckungsbescheid und lässt den Grabstein durch den Gerichtsvollzieher pfänden. S möchte sich gegen die Pfändung des Grabsteins zur Wehr setzen und beruft sich unter anderem auf § 811 Abs. 1 Nr. 13 ZPO. Im Zentrum des Falls stehen die rechtlichen Möglichkeiten und Voraussetzungen der Vollstreckungserinnerung sowie die Pfändbarkeit von Grabsteinen im Zwangsvollstreckungsrecht.

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ZjS
ZJS 2009, 154
Silvia Lang, Sarah Rauch
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