Übungsfall: Mein Grabstein, dein Grabstein?!
ZJS 2009, 154 · Zivilrecht für Fortgeschrittene
Von Silvia Lang, Sarah Rauch
Der Steinmetz G errichtet für den Witwer S einen Grabstein auf dem Friedhof in München und liefert diesen unter Eigentumsvorbehalt. Nachdem S die vereinbarte Vergütung trotz Nachfrist nicht zahlt, erwirkt G einen Vollstreckungsbescheid und lässt den Grabstein durch den Gerichtsvollzieher pfänden. S möchte sich gegen die Pfändung des Grabsteins zur Wehr setzen und beruft sich unter anderem auf § 811 Abs. 1 Nr. 13 ZPO. Im Zentrum des Falls stehen die rechtlichen Möglichkeiten und Voraussetzungen der Vollstreckungserinnerung sowie die Pfändbarkeit von Grabsteinen im Zwangsvollstreckungsrecht.
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- Drittwiderspruchsklage, § 771 ZPOWegfall des Interventionsrechts durch nachträgliche Veräußerung (§ 265 Abs. 2 ZPO)
- Drittwiderspruchsklage, § 771 ZPOGutgläubiger Eigentumserwerb nach der Pfändung – Interventionsrecht des Erwerbers (§§ 136, 135 Abs. 2, 932 ff. BGB)
- Drittwiderspruchsklage, § 771 ZPODrittwiderspruchsklage – Tenor
- Drittwiderspruchsklage, § 771 ZPOGrundpfandrecht als Interventionsrecht – Pfändung von Zubehör im Haftungsverband einer Hypothek (§ 865 Abs. 1, 2 ZPO)
- RücktrittRückgewährausschluss wegen Unmöglichkeit der Rückgabe in Natur (Partnervermittlungsvertrag)
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