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Zivilrecht

Drittwiderspruchsklage, § 771 ZPO

Die Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO) schützt Dritte, deren Recht an einem gepfändeten Gegenstand der Zwangsvollstreckung entgegensteht. Typische Klausurkonstellationen betreffen Sicherungseigentum, Eigentumsvorbehalt, Pfandrechte oder den Nießbrauch als 'ein die Veräußerung hinderndes Recht'. Häufig geprüft: Statthaftigkeit und Abgrenzung zu anderen Rechtsbehelfen, Eigentumsvermutung bei Ehegatten (§ 1362 BGB), und die Begründetheit im Verhältnis zu titulierten Anspruchsgrundlagen (§ 985, § 812 BGB).

Zu diesem Thema haben wir 17 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JA 2025Fortgeschrittene

* "Die mondäne Leuchtverkleidung und der geschäftstüchtige Sammler

Die Klausur behandelt zivilrechtliche Problemstellungen wie Scheingeheißerwerb, gutgläubigen Erwerb vom Minderjährigen, den Geldbegriff im Sachenrecht und die Kondiktion der Kondiktion. Der Sachverhalt thematisiert unter anderem Herausgabeansprüche, Eigentumserwerb und Verfahrensfragen im Zusammenhang mit einer Drittwiderspruchsklage. Die Fälle fordern vertiefte Kenntnisse im Schuld-, Sachen- und Vollstreckungsrecht.

Marvin Kalmbach· JA 2025, 629· 300 Min
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenVindikation & Eigentümer-Besitzer-VerhältnisDrittwiderspruchsklage, § 771 ZPO+5 weitere
JURA 2025Examensklausur1. Staatsexamen

Problematische Vollstreckungen

Die Klausur behandelt die Wechselwirkungen zwischen Kreditsicherungsrecht und Zwangsvollstreckungsrecht im Hinblick auf Sicherungsübereignungen von Maschinen. Es werden Ansprüche des Sicherungsgebers und Sicherungsnehmers geprüft, wenn Dritte in das Sicherungsgut vollstrecken oder bereits vollstreckt haben. Zudem werden prozessuale Rechtsschutzmöglichkeiten des Sicherungsgebers thematisiert.

JURA 2025, 2146
Entstehung & Gegenstand der SicherungsmittelDrittwiderspruchsklage, § 771 ZPO+2 weitere
ZjS 2024Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Geteiltes Leid ist halbes Leid?

A nimmt bei der G-Bank ein Darlehen für den Kauf einer Segelyacht auf und bietet verschiedene Sicherheiten an, darunter eine selbstschuldnerische Bürgschaft seines Bruders B sowie die Verpfändung von Oldtimern durch seinen Freund P. Nachdem A die monatlichen Raten nicht zahlt und das Darlehen gekündigt wird, verlangt die G-Bank von B die Zahlung der vollen Darlehenssumme. B erfüllt die Forderung und möchte anschließend von P die Verwertung der Oldtimer, stößt jedoch auf Widerstand wegen Schadens und Informationsmängeln. Zusätzlich vollstreckt B gegen A, wobei ein Dritteigentümer, D, sich gegen die Zwangsvollstreckung in die Yacht stellt. Der Fall thematisiert bürgschaftsrechtliche Fragen, Vorschriften zur Sicherheitenverwertung und zivilprozessuale Aspekte des Eigentumsschutzes bei der Vollstreckung.

Adrian Kaufmann· ZJS 2024, 990
StellvertretungKlage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPO+6 weitere
JURA 2024Examensklausur1. Staatsexamen

Dienst und Urlaub einer Rechtsreferendarin

Die Klausur beinhaltet zwei zivilrechtliche Teile: Im ersten Teil geht es um die Gewährleistung bei Waren mit digitalen Elementen nach Kauf eines Tablets im Ausland und einen anschließenden Rückzahlungsanspruch. Im zweiten Teil wird ein Verkehrsunfall mit Sach- und Personenschäden im Ausland sowie die damit verbundenen Schadensersatzansprüche behandelt. Im weiteren Verlauf werden Probleme aus dem Zwangsvollstreckungsrecht, insbesondere im Zusammenhang mit der Versteigerung von Dritteigentum, angesprochen.

Ansgar Kalle· JURA 2024, 759
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Minderung & SchadensersatzDrittwiderspruchsklage, § 771 ZPO+4 weitere
ZjS 2023Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: „Dein oder mein?“

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Streit um die Herausgabe bzw. das Eigentum an einem Haushaltsgerät, das ein Ehepartner während bestehender Ehe allein gekauft, aber später von der Ehefrau an einen Dritten weitergegeben wurde. Nachfolgend veräußert dieser Dritte das Gerät an einen gutgläubigen Käufer, der nun vom ursprünglichen Erwerber auf Herausgabe in Anspruch genommen wird. Zudem macht der ursprüngliche Eigentümer einen Zahlungsanspruch gegen die zwischengeschaltete Person geltend. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Eigentumsrecht, insbesondere beim gutgläubigen Erwerb beweglicher Sachen, im Bereicherungsrecht sowie Übergängen im Familien- und Erbrecht im Zusammenhang mit dem Tod eines Ehepartners und der Wirksamkeit eines gemeinschaftlichen Testaments nach Scheidung und ergänzenden Erklärungen.

Marcus Rehtmeyer· ZJS 2023, 978
Klage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPOGesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+6 weitere
ZjS 20222. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur: Zivilprozessrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht

Im Mittelpunkt des Falls steht die Auseinandersetzung um die Pfändung eines Fahrzeugs, das im Eigentum der A steht, im Rahmen der Zwangsvollstreckung gegen eine OHG, deren Gesellschafterin A möglicherweise geworden ist. A begehrt die Untersagung der Zwangsvollstreckung in ihren PKW, während der Gläubiger V auf die Haftung der Gesellschafterin verweist. Rechtlich relevant sind Fragen zur Gesellschaftsstellung nach Ausscheiden und Tod eines Gesellschafters, vor allem im Hinblick auf Fortsetzungsklauseln, zur Möglichkeit der Anfechtung des Gesellschaftsvertrags, sowie zur persönlichen Haftung im Handelsrecht. Zudem spielen prozessuale Probleme der richtigen Klageart bei der Abwehr einzelner Vollstreckungsmaßnahmen eine Rolle.

Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Drittwiderspruchsklage, § 771 ZPO+6 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

*"Lang, lang ist's her

Die Klausur besteht aus zwei Sachverhalten zum Zivilrecht: Fall 1 behandelt die Möglichkeiten des Schuldbeitritts eines Verbrauchers zu einem Darlehensvertrag sowie den Widerruf und die Präklusion beim Verbraucherwiderrufsrecht im Rahmen von Zwangsvollstreckungsrecht (Vollstreckungsabwehrklage). Fall 2 befasst sich mit dem gutgläubigen Erwerb eines gestohlenen Rennrads, der Drittwiderspruchsklage und einem bereicherungsrechtlichen Anspruch nach Verwertung schuldnerfremder Sache („verlängerte Drittwiderspruchsklage“), insbesondere im Kontext der Verjährung und Eigentümerstellung.

Prof. Dr. Ingo Saenger, Janine Pietsch· JA 2022, 25· 120 Min
Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPODrittwiderspruchsklage, § 771 ZPODie Leistungskondiktion+5 weitere
JuS 20212. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Zwangsvollstreckungs- und Sachenrecht

Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen aus dem Zwangsvollstreckungs- und Sachenrecht. Im Mittelpunkt steht das Verhältnis zwischen Sicherungseigentum und Vermieterpfandrecht, insbesondere die Frage des gutgläubigen Wegerwerbs des Vermieterpfandrechts. Außerdem ist die Umdeutung eines Anwartschaftsrechts als Interventionsrecht analog § 140 BGB zu prüfen. Weiterhin wird die Drittwiderspruchsklage im Zusammenhang mit Sicherungseigentum thematisiert.

Göckler· JuS 2021, 590
Drittwiderspruchsklage, § 771 ZPOSicherungsrechte an beweglichen SachenDas Vermieterpfandrecht, §§ 562ff. BGB+2 weitere
JuS 20202. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Zwangsvollstreckungs- und Mobiliarsachenrecht - Die abhandengekommene, versteigerte Sammlermünze

In dieser Klausur steht die rechtliche Behandlung einer abhandengekommenen, versteigerten Sammlermünze im Vordergrund. Schwerpunktmäßig werden der gutgläubige Erwerb einer abhandengekommenen Sache sowie die damit verbundenen Besonderheiten im Zwangsvollstreckungsrecht bearbeitet. Überdies wird der lastenfreie Erwerb kraft Hoheitsakts und die Kondiktion im Rahmen der verlängerten Drittwiderspruchsklage thematisiert. Schließlich spielt auch die dingliche Surrogation mit der Rechtsfolge des § 816 Abs. 1 Satz 1 BGB eine zentrale Rolle, insbesondere hinsichtlich des Erlöses beziehungsweise Wertersatzes.

Bühler, Lösel· JuS 2020, 1199
Drittwiderspruchsklage, § 771 ZPORechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenDie Leistungskondiktion+4 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

ORIGINAL: "Abwehr von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

In dieser originalen Examensklausur im Zivilrecht wird die Abwehr von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen im Wege der Drittwiderspruchsklage behandelt. Der Kläger wendet sich gegen Vollstreckungsmaßnahmen in verschiedene Vermögensgegenstände, die durch Urteil gegen einen Dritten eingeleitet wurden, und problematisiert werden auch Aspekte der gewillkürten Prozessstandschaft und des gutgläubigen Erwerbs. Die Klausur ist für die Zweite Juristische Staatsprüfung konzipiert und enthält vielschichtige Verstrickungen im Vollstreckungs- und materiellen Recht.

Dr. Peter Kieß· JA 2018, 613· 300 Min
Drittwiderspruchsklage, § 771 ZPO+4 weitere
ZjS 2018Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: Zwangsvollstreckung ohne Ende?

Sebastian kauft ein E-Piano über einen Onlinemarktplatz, wobei Uneinigkeit über den tatsächlich geschuldeten Kaufpreis besteht. Nachdem das E-Piano an ihn geliefert wird, gewährt seine Bekannte Doro ihm ein Darlehen und erhält als Sicherheit ein Verwertungsrecht am Instrument, das jedoch in Sebastians Wohnung verbleibt. Aufgrund weiterer Schulden wird gegen Sebastian die Zwangsvollstreckung durchgeführt und das E-Piano durch die Gerichtsvollzieherin gepfändet, was Doro zum Anlass nimmt, sich mit einer Klage gegen die Pfändung zu wehren. Im zweiten Teil des Sachverhalts fragt Sebastian, ob er angesichts einer Forderung gegen die Heavy Metal OHG, deren Gesellschafterin Erika ist, rechtliche Möglichkeiten hat, eine weitere Zwangsvollstreckung zu stoppen. Der Fall fokussiert auf Fragen des Eigentumserwerbs, Sicherungsübereignung, Pfändung und Zwangsvollstreckung sowie auf prozessuale Rechtsbehelfe im Vollstreckungsrecht.

Julian Kanert· ZJS 2018, 427
Rücktritt Klage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPO+6 weitere
JURA 2018Fortgeschrittene

Der gepfändete Diamantring

Im Fall geht es um die Pfändung und Versteigerung eines Diamantrings, der einer nicht vollstreckungsbetroffenen Ehefrau gehört, durch den Gerichtsvollzieher im Rahmen der Zwangsvollstreckung gegen ihren Ehemann. Zu prüfen ist insbesondere, ob und wie die Ehefrau Herausgabe- und Ersatzansprüche gegen Dritte sowie den Vollstreckungsgläubiger geltend machen kann und welche prozessualen Maßnahmen ihr zur Verfügung stehen.

Daniel E. Holler· JURA 2018, 282
Drittwiderspruchsklage, § 771 ZPOGrundprinzipien des Sachenrechts+4 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Forderungspfändungen und Autoliebhaber

Die Klausur behandelt die zivilprozessuale und materiellrechtliche Problematik mehrerer Forderungspfändungen im Zusammenhang mit einem Gebrauchtwagenhandel. Schwerpunktmäßig geht es um die Wirksamkeit und Wirkungen von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen, Zustellungserfordernisse, die Durchsetzung abgetretener und gepfändeter Forderungen, konkurrierende Gläubigerrechte sowie Aspekte des Kaufrechts (Sachmängel). Es werden zudem prozessuale Fragen zu Hilfsantrag, Widerklage, Erledigung und Rechtskraft geprüft.

Dr. Peter Kieß· JA 2014, 362· 300 Min
EinziehungsklageGrundlagen des Kaufvertrags+4 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

* "Gepfändeter Triumph

In diesem Fall verkauft eine Kfz-Händlerin einen Oldtimer unter Eigentumsvorbehalt an eine Käuferin, die ihn später weiterveräußert. Nach Pfändung des Fahrzeugs durch die Gläubigerin der Werkstatt erhebt die Endkäuferin Drittwiderspruchsklage. Zu prüfen sind insbesondere das Anwartschaftsrecht, der Eigentumserwerb mehrerer Personen nacheinander sowie die prozessualen und materiell-rechtlichen Voraussetzungen der Klage.

Prof. Dr. Christian Gomille· JA 2013, 894· 180 Min
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenDrittwiderspruchsklage, § 771 ZPO+5 weitere
JURA 2011Schwerpunktbereich

Übungsklausur Schwerpunktbereich Zivilverfahrensrecht Verlorenes Auto

Die Klausur thematisiert die rechtlichen Möglichkeiten einer Dritten, deren mutmaßliches Eigentum an einem gepfändeten Auto bei der Zwangsvollstreckung betroffen ist. Sie behandelt die Zulässigkeit und Erfolgsaussichten von Vollstreckungserinnerung und Drittwiderspruchsklage sowie relevante Beweis- und Besitzvermutungsfragen. Im Zentrum steht die Abgrenzung von Rechtsbehelfen im Zwangsvollstreckungsrecht.

Moritz Hennemann· JURA 2011, 558
Vollstreckungserinnerung, § 766 ZPODrittwiderspruchsklage, § 771 ZPO+2 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: Auflösung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Im Mittelpunkt des Falls steht die rechtliche Auseinandersetzung zweier Partner nach der Auflösung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. M fordert von F einen Ausgleich für von ihm erbrachte finanzielle Beiträge und Arbeitsleistungen beim gemeinsamen Hausbau. Zu prüfen sind insbesondere zivilrechtliche Ausgleichsansprüche im Zusammenhang mit Vermögensverschiebungen innerhalb der Partnerschaft. Weiterhin ist im Rahmen des Zwangsvollstreckungsrechts zu entscheiden, ob bei Vollstreckungsmaßnahmen gegen einen Partner bestimmte Schutzvorschriften – etwa zu Eigentums- und Besitzverhältnissen – auf nichteheliche Lebensgemeinschaften anwendbar sind.

Timo Fest· ZJS 2009, 528
Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGBRecht der ehelichen GemeinschaftDrittwiderspruchsklage, § 771 ZPO+5 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: Mein Grabstein, dein Grabstein?!

Der Steinmetz G errichtet für den Witwer S einen Grabstein auf dem Friedhof in München und liefert diesen unter Eigentumsvorbehalt. Nachdem S die vereinbarte Vergütung trotz Nachfrist nicht zahlt, erwirkt G einen Vollstreckungsbescheid und lässt den Grabstein durch den Gerichtsvollzieher pfänden. S möchte sich gegen die Pfändung des Grabsteins zur Wehr setzen und beruft sich unter anderem auf § 811 Abs. 1 Nr. 13 ZPO. Im Zentrum des Falls stehen die rechtlichen Möglichkeiten und Voraussetzungen der Vollstreckungserinnerung sowie die Pfändbarkeit von Grabsteinen im Zwangsvollstreckungsrecht.

Silvia Lang, Sarah Rauch· ZJS 2009, 154
Rücktritt Drittwiderspruchsklage, § 771 ZPO+6 weitere
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