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Zivilrecht

Einziehungsklage

Die Einziehungsklage (§ 835 Abs. 2 ZPO) erlaubt es dem vollstreckenden Gläubiger, nach Überweisung zur Einziehung die gepfändete Forderung gegenüber dem Drittschuldner gerichtlich geltend zu machen. Zentral sind Zulässigkeitsvoraussetzungen (Prozessführungsbefugnis, Zuständigkeit nach § 828 ZPO) sowie die dogmatische Abgrenzung zwischen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, Arrestatorium und Inhibitorium. Examensklassiker: Mehrere Pfändungsgläubiger (§ 835 ZPO), Einwendungen des Drittschuldners, analoge Anwendung des § 406 BGB.

Zu diesem Thema haben wir 3 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JA 2022Fortgeschrittene

*"Lang, lang ist's her

Die Klausur besteht aus zwei Sachverhalten zum Zivilrecht: Fall 1 behandelt die Möglichkeiten des Schuldbeitritts eines Verbrauchers zu einem Darlehensvertrag sowie den Widerruf und die Präklusion beim Verbraucherwiderrufsrecht im Rahmen von Zwangsvollstreckungsrecht (Vollstreckungsabwehrklage). Fall 2 befasst sich mit dem gutgläubigen Erwerb eines gestohlenen Rennrads, der Drittwiderspruchsklage und einem bereicherungsrechtlichen Anspruch nach Verwertung schuldnerfremder Sache („verlängerte Drittwiderspruchsklage“), insbesondere im Kontext der Verjährung und Eigentümerstellung.

Prof. Dr. Ingo Saenger, Janine Pietsch· JA 2022, 25· 120 Min
Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPODrittwiderspruchsklage, § 771 ZPODie Leistungskondiktion+5 weitere
JuS 20202. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Zwangsvollstreckungs- und Mobiliarsachenrecht - Die abhandengekommene, versteigerte Sammlermünze

In dieser Klausur steht die rechtliche Behandlung einer abhandengekommenen, versteigerten Sammlermünze im Vordergrund. Schwerpunktmäßig werden der gutgläubige Erwerb einer abhandengekommenen Sache sowie die damit verbundenen Besonderheiten im Zwangsvollstreckungsrecht bearbeitet. Überdies wird der lastenfreie Erwerb kraft Hoheitsakts und die Kondiktion im Rahmen der verlängerten Drittwiderspruchsklage thematisiert. Schließlich spielt auch die dingliche Surrogation mit der Rechtsfolge des § 816 Abs. 1 Satz 1 BGB eine zentrale Rolle, insbesondere hinsichtlich des Erlöses beziehungsweise Wertersatzes.

Bühler, Lösel· JuS 2020, 1199
Drittwiderspruchsklage, § 771 ZPORechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenDie Leistungskondiktion+4 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Forderungspfändungen und Autoliebhaber

Die Klausur behandelt die zivilprozessuale und materiellrechtliche Problematik mehrerer Forderungspfändungen im Zusammenhang mit einem Gebrauchtwagenhandel. Schwerpunktmäßig geht es um die Wirksamkeit und Wirkungen von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen, Zustellungserfordernisse, die Durchsetzung abgetretener und gepfändeter Forderungen, konkurrierende Gläubigerrechte sowie Aspekte des Kaufrechts (Sachmängel). Es werden zudem prozessuale Fragen zu Hilfsantrag, Widerklage, Erledigung und Rechtskraft geprüft.

Dr. Peter Kieß· JA 2014, 362· 300 Min
EinziehungsklageGrundlagen des Kaufvertrags+4 weitere
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Einziehungsklage in der Jurafuchs-Lernapp

In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.

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