„Verlängerte Drittwiderspruchsklage“
Die verlängerte Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO) schützt Drittrechte an gepfändeten Sachen, wenn neben dem Schuldner weitere Beteiligte (z.B. Sicherungs- oder Eigentumsvorbehalt nach § 929, § 449 BGB) ein Recht geltend machen. Streitentscheidend sind Gutglaubenserwerb, Vorrang der Sicherungsrechte, und Abgrenzung zu § 985 BGB sowie zu Klagearten wie Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO).
Klausuren zum Thema
Dienst und Urlaub einer Rechtsreferendarin
Die Klausur beinhaltet zwei zivilrechtliche Teile: Im ersten Teil geht es um die Gewährleistung bei Waren mit digitalen Elementen nach Kauf eines Tablets im Ausland und einen anschließenden Rückzahlungsanspruch. Im zweiten Teil wird ein Verkehrsunfall mit Sach- und Personenschäden im Ausland sowie die damit verbundenen Schadensersatzansprüche behandelt. Im weiteren Verlauf werden Probleme aus dem Zwangsvollstreckungsrecht, insbesondere im Zusammenhang mit der Versteigerung von Dritteigentum, angesprochen.
„Verlängerte Drittwiderspruchsklage“ in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.