Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Zwangsvollstreckungs- und Mobiliarsachenrecht - Die abhandengekommene, versteigerte Sammlermünze
JuS 2020, 1199 · Zivilrecht für 2. Staatsexamen / Referendariat
Von Bühler, Lösel

In dieser Klausur steht die rechtliche Behandlung einer abhandengekommenen, versteigerten Sammlermünze im Vordergrund. Schwerpunktmäßig werden der gutgläubige Erwerb einer abhandengekommenen Sache sowie die damit verbundenen Besonderheiten im Zwangsvollstreckungsrecht bearbeitet. Überdies wird der lastenfreie Erwerb kraft Hoheitsakts und die Kondiktion im Rahmen der verlängerten Drittwiderspruchsklage thematisiert. Schließlich spielt auch die dingliche Surrogation mit der Rechtsfolge des § 816 Abs. 1 Satz 1 BGB eine zentrale Rolle, insbesondere hinsichtlich des Erlöses beziehungsweise Wertersatzes.
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- Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenGutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten bei Scheingeheißperson
- Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenÜbereignung nach § 929 S. 1 BGB – zweistufiger Geheißerwerb (Streckengeschäft)
- Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenÜbereignung nach § 929 S. 1 BGB – Übergabe durch Geheißperson
- Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenÜbereignung nach § 929 S. 1 BGB – Übergabe an Geheißperson
- Die LeistungskondiktionAnwendungsbereich des Ausschlussgrundes nach § 817 S. 2 BGB
Weitere Klausuren zu Drittwiderspruchsklage, § 771 ZPO
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