Die Leistungskondiktion
Die Leistungskondiktion (§ 812 Abs. 1 BGB) regelt Rückforderungsansprüche bei rechtsgrundloser oder nachträglich weggefallener Leistung (condictio indebiti, ob causam finitam), Zweckverfehlung (condictio ob rem) und bei sitten- oder gesetzeswidrigen Leistungen (§ 817 S. 1 BGB). Klassische Klausurkonstellationen: Abgrenzung Leistung/Nichtleistung, Zweckverfehlung vs. Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB), Umgang mit erlangtem Etwas, Ausschlussgründe (§§ 812 ff. BGB).
Klausuren zum Thema
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Eine Rückkehr mit Schrecken
Im Mittelpunkt dieser Examensklausur steht der Ausschluss der Leistungskondiktion insbesondere beim Pkw-Erwerb und die Auslegung einer Verwahrungsanweisung sowie die surrogatweise Abtretung des Herausgabeanspruchs. Zudem wird die Rechtsnatur des Pfändungspfandrechts umfassend behandelt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Reichweite der Schutzpflicht aus dem Verwaltungsvertrag. Die Aufgaben setzen sich mit zivilrechtlichen Problemstellungen im Zusammenhang mit Vollstreckungsverfahren und Eigentumsübertragung auseinander.
Anfängerklausur Mobiliarsachenrecht: Wer sitzt hier am längeren Hebel?
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage nach dem Eigentum an einer hochwertigen Kaffeemaschine, die einer Studentin (E) gehört und von ihrem Kommilitonen (V) zunächst durch Drohung ausgeliehen wurde. V verkauft die Maschine während Es Abwesenheit an seinen Cousin (K), der nichts von Es Eigentum weiß, jedoch eine Ratenzahlung vereinbart. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen auf der Wirksamkeit von Besitz- und Eigentumsübertragungen, dem gutgläubigen Erwerb nach § 932 BGB sowie den Auswirkungen eines Eigentumsvorbehalts beim Kauf unter Ratenzahlung. Zudem wird problematisiert, ob E von K Herausgabe der Kaffeemaschine nach § 985 BGB verlangen kann, falls die letzte Kaufpreisrate nicht bezahlt wird.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Sachenrecht – Bau auf zwangsversteigertem Grundstück
Die Klausur befasst sich mit der sachenrechtlichen Problematik eines Bauvorhabens auf einem zwangsversteigerten Grundstück. Schwerpunktmäßig sind der Erwerb des Eigentums an Grundstücken sowie Folgeprobleme beim Eingriff Dritter unter wechselnden Eigentumsverhältnissen und die Zuordnung von Ansprüchen zu prüfen. Thematisiert werden insbesondere dogmatische Fragen aus dem Sachenrecht und Berührungspunkte zum Bereicherungsrecht.
Schlüsselloser Sportwagen
Die Klausur behandelt den Eigentumserwerb und Verlust eines hochwertigen Fahrzeugs mit Keyless-Go-System, die zivilrechtlichen Ansprüche aus dem Besitzverlust, gutgläubigen Erwerb sowie die Voraussetzungen von Schadensersatz im Kaufrecht und im Sachenrecht. Außerdem werden die Rechte und Pflichten aus dem Vermieterpfandrecht im Zusammenhang mit einer weitervermieteten Praxis und daraus resultierende Zahlungsansprüche geprüft.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Das Barzahlungsverbot beim Immobilienkauf
Die Klausur setzt sich mit dem gesetzlichen Barzahlungsverbot beim Immobilienkauf auseinander. Prüfungsrelevant sind Fragen rund um den Kaufvertrag, Wirksamkeit und Formzwang sowie etwaige Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB. Dabei werden auch Konsequenzen für die Eigentumsübertragung betrachtet.
Fortgeschrittenenhausarbeit – Zivilrecht: Saldotheorie im Dreieck
Die Hausarbeit behandelt die Anwendung der Saldotheorie im bereicherungsrechtlichen Dreipersonenverhältnis. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Bereicherungsansprüche bei mehrgliedrigen Leistungsbeziehungen korrekt erfasst und ausgeglichen werden. Thematisiert werden auch grundlegende Strukturen des Bereicherungsrechts und typische Klausurprobleme.
„Die Windsbraut“
Die Klausur behandelt eine komplexe sachenrechtliche Fallgestaltung: Nach dem Tod des O wird dessen Neffe K als Eigentümer eines Grundstücks samt Haus im Grundbuch eingetragen und nimmt Renovierungen sowie Verkäufe aus dem Nachlass vor. Später taucht ein Testament auf, das A als Alleinerbin ausweist; A begehrt daraufhin Grundbuchberichtigung und die Herausgabe eines wertvollen Gemäldes von den späteren Erwerbern. Im Mittelpunkt stehen Grundbuchberichtigungsanspruch, Eigentumsverschaffung, Herausgabe- und Schadensersatzansprüche sowie Probleme des gutgläubigen Erwerbs.
* "Die mondäne Leuchtverkleidung und der geschäftstüchtige Sammler
Die Klausur behandelt zivilrechtliche Problemstellungen wie Scheingeheißerwerb, gutgläubigen Erwerb vom Minderjährigen, den Geldbegriff im Sachenrecht und die Kondiktion der Kondiktion. Der Sachverhalt thematisiert unter anderem Herausgabeansprüche, Eigentumserwerb und Verfahrensfragen im Zusammenhang mit einer Drittwiderspruchsklage. Die Fälle fordern vertiefte Kenntnisse im Schuld-, Sachen- und Vollstreckungsrecht.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Das illegale Online-Casino
Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Ansprüche im Zusammenhang mit illegalen Online-Casinos. Besonders im Fokus stehen die Wirksamkeit der abgeschlossenen Verträge unter Berücksichtigung von Gesetzes- und Sittenwidrigkeit sowie mögliche bereicherungsrechtliche Rückforderungen. Die Prüfung umfasst zudem verbraucherschützende Aspekte.
Von Mücken und Elefanten
Der Fall behandelt die gegenseitige Vertretung beim Ankauf von Modelleisenbahnen und die rechtlichen Folgen eines Irrtums bei der Besitzverschaffung der Kaufsache. Im Zentrum stehen Fragen zur Stellvertretung, zur Wirkung der Erklärungen gegenüber dem Vertretenen sowie zur Anfechtung und Rückabwicklung nach einer irrtümlichen Übereignung. Ebenso werden etwaige Ansprüche bei Weiterveräußerung der Sache an gutgläubige Dritte thematisiert.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Stellvertretung, EBV, Bereicherungsrecht, AGB – Brüder zum Verwechseln
Die Examensklausur behandelt schwerpunktmäßig Probleme der Stellvertretung, Ansprüche aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis und bereicherungsrechtliche Fragestellungen, insbesondere die Leistungskondiktion. Ergänzend werden ausgewählte Fragen aus dem AGB-Recht einbezogen. Der Sachverhalt erfordert eine strukturierte Anspruchsprüfung und vertiefte Kenntnisse im Zivilrecht.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Delikts- und Bereicherungsrecht – Streit um das Eröffnungsspiel
Die Klausur behandelt zentrale Fragen des Deliktsrechts, insbesondere Ansprüche aus § 823 Abs. 1 BGB, sowie bereicherungsrechtliche Fragestellungen zur Leistungskondiktion. Im Mittelpunkt steht ein Sachverhalt um das Eröffnungsspiel, bei dem typische Anfängerprobleme geprüft werden. Die Aufgabe eignet sich insbesondere zum Training von Anspruchsaufbau und Anspruchskonkurrenzen.
Fahrradbuchung ohne Fahrrad
Die Klausur behandelt den Vertragsschluss am Fahrkartenautomaten und den versehentlichen Hinzubuchung eines Fahrrads durch die Jurastudentin Julia. Schwerpunkt sind das Zustandekommen des Vertrags, die Möglichkeit einer Teilanfechtung und bereicherungsrechtliche Rückgewähransprüche. Die rechtliche Frage lautet, ob Julia einen Anspruch auf Rückzahlung der 5 Euro gegenüber dem Betreiber Markus hat.
Problematische Vollstreckungen
Die Klausur behandelt die Wechselwirkungen zwischen Kreditsicherungsrecht und Zwangsvollstreckungsrecht im Hinblick auf Sicherungsübereignungen von Maschinen. Es werden Ansprüche des Sicherungsgebers und Sicherungsnehmers geprüft, wenn Dritte in das Sicherungsgut vollstrecken oder bereits vollstreckt haben. Zudem werden prozessuale Rechtsschutzmöglichkeiten des Sicherungsgebers thematisiert.
Die Tücken der Selbstbedienung
Die Klausur behandelt im ersten Teil stellvertretungsrechtliche Fragen beim Abschluss eines Darlehensvertrages zwischen zwei GmbHs, insbesondere die Problematik des Insichgeschäfts und des Missbrauchs der Vertretungsmacht sowie die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung im Dreipersonenverhältnis. Im zweiten Teil werden Ansprüche auf Schadensersatz in Zusammenhang mit nicht gezahltem Benzin an einer Selbstbedienungstankstelle geprüft und inzident Fragen des Eigentumserwerbs behandelt.
»Spritztour auf der Kö«
Die Klausur behandelt die Haftung im Straßenverkehr, insbesondere die Verantwortlichkeit eines unbefugten Fahrzeugbenutzers (Schwarzfahrer) sowie die Folgen einer unerlaubten Untervermietung eines Mietfahrzeugs. Es werden Schadensersatzansprüche aufgrund eines Verkehrsunfalls und Ansprüche auf Herausgabe rechtswidrig erzielter Einnahmen thematisiert.
Einmal Erbe, immer Erbe? – Das Danaergeschenk
Die Klausur behandelt zivilrechtliche Fragestellungen im Kontext einer Erbschaft, insbesondere zur Auslegung eines Testaments, zur Erbschaftsannahme und -ausschlagung, Verwaltung durch den vorläufigen Erben und Erbschaftsbesitzer sowie Besonderheiten bei der Genehmigung durch einen Nichtberechtigten. Thematisiert werden zudem schuldrechtliche Probleme wie Aufrechnung und bereicherungsrechtliche Kondiktion.
Original-Examensklausur: „Smartphone-Wirrwarr“
Die Original-Examensklausur thematisiert einen Kaufvertrag über ein Smartphone mit besonderem Fokus auf Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette (Kinderarbeit) und die daraus resultierende Frage nach Sachmängeln sowie den Ansprüchen aus dem Schuldrecht. Die Abwandlung enthält eine werkrechtliche Reparaturkonstellation mit anschließender Veräußerung durch den Werkunternehmer, was zu sachenrechtlichen, werkrechtlichen und bereicherungsrechtlichen Prüfungen führt.
(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Das Kronkorken-Gewinnspiel
Die Klausur behandelt die rechtliche Einordnung eines Kronkorken-Gewinnspiels zivilrechtlich im Assessorexamen. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Vertragsschluss und der Verwendung von AGB im Rahmen von Preisausschreiben und Gewinnspielen. Es sind verschiedene zivilrechtliche Probleme im Kontext von Verbraucherverträgen und den dazugehörigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu lösen.
Schnee auf der Reeperbahn
Die Übungsklausur behandelt zwei zivilrechtliche Sachverhalte: Zum einen geht es um die Rückzahlung eines Darlehens nach Kündigung durch die Bank, zum anderen um nachbarrechtliche Ausgleichs- und Bereicherungsansprüche nach der Errichtung eines Gebäudes, das zu erhöhten Schneelasten auf dem Nachbargrundstück führt. Die Parteien streiten um Zahlung und Kostenerstattung vor dem Landgericht Hamburg.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Streit um einen Wiederkauf
Die Examensklausur behandelt einen zivilrechtlichen Streit um einen Wiederkauf. Schwerpunkte liegen auf den Rechtsgrundlagen des Kaufvertrags, dem gesetzlichen Vorkaufsrecht und Fragen der Auslegung sowie Wirksamkeit von Willenserklärungen. Es werden zudem Fragen zur Form und zum Zustandekommen entsprechender Vereinbarungen thematisiert.
Versehentliches Trinkgeld
Ein Hotelgast legt Kleingeld in seinem Zimmer ab, das von der Reinigungskraft irrtümlich als Trinkgeld angesehen und an sich genommen wird. Der Gast fordert sein Geld zurück und es ist zu prüfen, ob entsprechende Herausgabeansprüche gegen die Reinigungskraft oder das Hotel bestehen. Behandelt werden Fragen zur Anstandsschenkung, Besitzschutz und dem zivilrechtlichen Anspruchssystem.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Die falsche Dropshipping-Händlerin
Die Klausur behandelt zivilrechtliche Fragestellungen rund um das Thema Dropshipping mit Fokus auf Identitätsverschleierung beim Online-Verkauf. Sie fordert eine vertiefte Prüfung der zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen zwischen Händler, Plattform und Kunden sowie grundlegende Kenntnisse im Leistungsstörungsrecht und allgemeinen Schuldrecht. Die Aufgabenstellung richtet sich an Examenskandidaten im zweiten Staatsexamen und verlangt eine gründliche Analyse komplexer Sachverhalte.
„Krypto gefällig?“
Die Klausur beinhaltet zwei zivilrechtliche Fälle rund um Investitionen in Kryptowährungen und Transaktionen im MetaVerse. Im ersten Fall geht es um vermeintliche Schadensersatzansprüche nach verlustreichem Krypto-Handel im Rahmen eines Treuhand-Investments, im zweiten Fall um bereicherungsrechtliche Rückforderungsansprüche nach einer betrügerischen Überweisung und Weiterleitung digitaler Werte. Die Schwerpunkte liegen im BGB AT, Schuldrecht AT und Bereicherungsrecht.
Anwalt ohne Abschluss
Die Klausur behandelt die Rückforderung von Gehaltszahlungen an einen Anwalt, der ohne Examensabschluss eingestellt wurde und mit gefälschten Zeugnissen arbeitete. Weitere Schwerpunkte bilden die Wirksamkeit einer Kündigung gegenüber einer angeblich wissentlich untätigen Anwältin sowie ein Anspruch eines Sekretärs auf Mindestlohnnachzahlung. Es sind einschlägige Fragen des Bereicherungsrechts und Arbeitsrechts zu lösen.
Versprochen ist versprochen!?
Die Examensklausur thematisiert Fragen der Haftungssysteme im bürgerlichen Vermögensrecht mit Schwerpunkt auf Bereicherungsrecht und Werkmängelgewährleistung. In Teil 1 werden bereicherungsrechtliche und zwangsvollstreckungsrechtliche Problemstellungen im Zusammenhang mit vertraglichen Ansprüchen behandelt, in Teil 2 geht es um die Begrenzung vertraglicher Sekundärrechte sowie um die Verhältnismäßigkeit im Gewährleistungsrecht.
Wohin mit der Bibliothek?
Die Klausur behandelt Problemstellungen des Allgemeinen Teils des BGB sowie des Kaufrechts, insbesondere zum Vertragsschluss, Angebot und Annahme, Zugang und Verspätung von Willenserklärungen, sowie zur Rückabwicklung einer fehlerhaften Zahlung (Banküberweisung) gegeben Anfechtung. Mehrere Anspruchsgrundlagen aus Kaufvertrag und Bereicherungsrecht werden anhand eines Sachverhalts um eine große anwaltliche Bibliothek diskutiert.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Schuldrecht - Veganer Burger?
Im Mittelpunkt der Klausur stehen die Abgrenzung von Verarbeitung oder Umgestaltung zum Verzehr sowie die analoge Anwendung des § 346 III 1 Nr. 1 BGB auf den Verzehr. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Bestimmung des Mangels im Rahmen des Werklieferungsvertrages. Zudem wird der Gegenstand der herauszugebenden Bereicherung thematisiert, insbesondere das Verbot widersprüchlichen Verhaltens und die Verhinderung eines aufgedrängten Vertrags. Die Klausur behandelt damit zentrale Fragen des Schuldrechts im Zusammenhang mit einem veganen Burger.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Rückabwicklung ehebezogener Zuwendungen
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die rechtliche Rückabwicklung ehebezogener Zuwendungen zwischen Ehegatten. Zentral ist die Frage nach einem fiktiven Endvermögen bei Zuwendungen, insbesondere deren Einordnung als Schenkung oder ehebedingte Zuwendung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Anwendbarkeit des § 313 BGB bei ehebezogenen Rechtsverhältnissen sowie dem Einfluss von Zugewinnausgleichsansprüchen. Zusätzlich wird die rechtliche Folge eines Fortbestands der Ehe als Geschäftsgrundlage und die Auswirkungen darauf untersucht.
(Original-)Aktenvortrag – Zivilrecht: Familiensache Haller
Die Klausur behandelt die Abgrenzung zwischen Familienstreit- und Haushaltssachen sowie die familienrechtliche Sonderregelung des § 1361a BGB und darauf beruhende Sekundäransprüche. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der rechtlichen Würdigung und Beweisführung bei unbenannten Zuwendungen bzw. Schenkungen im familiären Kontext. Zudem wird die Herausgabe eines geleasten Haushaltsgegenstands thematisiert, insbesondere im Hinblick auf familienrechtliche Ansprüche nach einer Trennung. Damit stehen zentrale Fragen des Familienrechts und der Vermögensauseinandersetzung im Fokus.
Probleme mit Luxusautos und -uhren
Die Klausur behandelt die Rechtsprobleme rund um den Erwerb eines Luxusautos durch eine Minderjährige mit Beteiligung eines scheinbaren Angestellten, die Wirksamkeit des Kaufvertrags, den gutgläubigen Erwerb sowie bereicherungsrechtliche Ansprüche. Im zweiten Teil geht es um die Herausgabe und Rückabwicklung bezüglich einer wertvollen Taschenuhr aus dem Nachlass eines Verstorbenen, insbesondere mit Blick auf sachenrechtliche und bereicherungsrechtliche Ansprüche.
Der glücklose Nacherbe
In dieser fünfstündigen Übungsklausur geht es um einen mehrgliedrigen Erbfall mit Testamentsvollstreckung, Nach- und Vorerbschaft. Im Zentrum stehen Fragen des Schadensersatzes bei Mitverursachung (Tod eines Pferdes), Ansprüche aus Eigentumserwerb und Herausgabe sowie die Anfechtung eines Tausches. Die Fallfragen wenden sich an fortgeschrittene Studierende und Referendare.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Leasingvertrag und Nutzungsherausgabe
In dieser Klausur stehen die rechtlichen Grundlagen der Nutzungsherausgabe im Fokus, insbesondere die Analogien zu §§ 816 I, 818 I, II BGB im Zusammenhang mit Mietverträgen. Ebenfalls wesentlich ist die Prüfung der Vindikationslage bei nicht mehr berechtigtem mittelbarem Besitzer. Zudem wird die Aufrechnung eines Anspruchs aus Leistungskondiktion nach § 814 BGB und der Rechtsirrtum als Rechtsbedingung umfassend behandelt. Die Aufgabenstellungen kombinieren dabei die zivilrechtlichen Aspekte des Leasingvertrags und die Rückforderungsrechte hinsichtlich der Nutzung fremder Sachen.
Aufmerksamkeitsdefizit
Die Klausur behandelt eine Konstellation rund um einen minderjährigen Jungen, der mehrfach Fensterscheiben beschädigt. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Geschäftsführung ohne Auftrag, Rückgriffskondiktion, Deliktsfähigkeit und Schadensersatz. Zu klären ist unter anderem, ob ein Dritter Ersatz verlangen kann und ob Mutter oder Sohn für weitere Schäden am Nachbarhaus haften.
Dachsanierung ohne Risiko
Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Folgen eines Werkvertrags über eine Dachsanierung, bei dem eine Schwarzgeldabrede getroffen wurde. Es werden insbesondere Fragen zur Nichtigkeit des Vertrags gemäß Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, bereicherungsrechtliche Rückabwicklung und verbraucherschutzrechtliche Aspekte (außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag, Widerruf) thematisiert.
Eine Demonstration mit Folgen
Die ZR-Fortgeschrittenenhausarbeit behandelt vier komplexe Sachverhalte aus dem Vertrags-, Delikts- und Sachenrecht, darunter die Haftung bei Sitzblockaden, Verwendungsersatz im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, Haftung im Überweisungsverkehr und Folgen der Versteigerung fremder Sachen. Der Fall bietet einen breiten Querschnitt zentrale Probleme aus den ersten drei Büchern des BGB für fortgeschrittene Studierende.
»The House Always Wins?«
Die Klausur befasst sich mit Rückerstattungsansprüchen eines Spielers gegenüber einem nicht in Deutschland lizensierten Online-Casinobetreiber, der über eine maltesische Lizenz agiert. Themenschwerpunkte sind die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung unter besonderer Betrachtung des § 817 S. 2 BGB sowie die deliktsrechtliche Haftung unter § 823 Abs. 2 BGB und dessen Schutzgesetzcharakter. Im Vordergrund stehen zudem Fragen zu § 134 BGB und teleologischen Reduktionen bei Verstößen gegen das Glücksspielverbot.
Forever Stuck?
Die Klausur behandelt eine Blockade eines Containerschiffs auf dem Rhein und thematisiert Ansprüche nach einer erfolgreichen Bergung durch einen Dritten, die Herausgabe einer Belohnung sowie deliktische Ansprüche durch Dritte wegen Nutzungsausfalls. Geprüft werden insbesondere bereicherungsrechtliche, deliktische und GoA-relevante Anspruchsgrundlagen. Die Normen des HGB und BinSchG sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Der verlorengegangene Einspruch
Die Hausarbeit thematisiert die Erfüllung und Rückabwicklung eines Kaufvertrags bei Nutzung von Online-Zahlungsdiensten sowie die Haftung des Anwalts im Zusammenhang mit zivilprozessualen Fehlern (z.B. versäumter Einspruch gegen Versäumnisurteil, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand). Diskutiert werden auch materiell-rechtliche Aspekte wie Abgrenzung Vertrag/Gefälligkeit, haftungsbeschränkende Klauseln, Verbotsgesetz (§ 134 BGB), Verschuldenszurechnung (§ 278 BGB) und Sekundäransprüche.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Sachenrecht und Familienrecht - Das Haushaltscabrio
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig das Sachen- und Familienrecht mit besonderem Fokus auf den Herausgabe- und Bereicherungsansprüchen im Zusammenhang mit einem als Haushaltsgegenstand genutzten Cabrio. Zentrale Aspekte sind die Prüfung des Cabriolets als Haushaltsgegenstand im Sinne des § 1369 BGB sowie die Geltendmachung und Durchsetzung von Herausgabe- und Besitzrechten einschließlich eines möglichen Zurückbehaltungsrechts. Zudem werden die Anforderungen an die Schadensbehebung als Verwendung sowie nachträglich eingetretene Bösgläubigkeit und deren Auswirkungen auf das Besitzrecht beleuchtet. Schließlich werden Fragen zur analogen Anwendung und teleologischen Reduktion von Normen des Bereicherungsrechts bei rechtsgrundlosem Erwerb geprüft.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Sachenrecht und Familienrecht - Ein ungeahnt reicher Gatte
Im Mittelpunkt der Klausur stehen komplexe Fragen zum Sachen- und Familienrecht. Es geht um den gutgläubigen Erwerb eines Gegenstands von einem Nichtberechtigten, insbesondere um die Formbedürftigkeit der Vollmachtserteilung, die Schutzwirkung einer Vormerkung sowie deren Umfang und Voraussetzungen. Ebenso werden das absolute Verfügungsverbot des § 1365 BGB bei Ehegatten und dessen Anwendung auf Einzelgegenstände sowie die Bestimmung der Entreicherung nach § 818 III BGB thematisiert. Die Klausur behandelt darüber hinaus die Reichweite des Revokationsrechts im Kontext ehelicher Vermögensverfügungen.
Das Gold von Dinklage
Der Fall behandelt vielfältige Anspruchsgrundlagen und Probleme rund um einen wertvollen Gold- und Geldfund bei gärtnerischen Arbeiten auf einem kirchlichen Friedhof. Es stehen Fragen zu Eigentumserwerb, Fundrecht, Aneignung herrenloser Sachen, der Einordnung als Schatzfund sowie zu Finderlohn und Herausgabeansprüchen im Mittelpunkt. Prozessuale Themen wie die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und die sofortige Beschwerde sind ebenfalls relevant.
Großvaters gescheiterte Geschäfte
Die Klausur behandelt in drei Teilen Fragen der Geschäftsführung ohne Auftrag und des Bereicherungsrechts. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche auf Aufwendungsersatz und Bereicherung im Zusammenhang mit nutzloser Detektivleistung, einer gescheiterten Maklertätigkeit sowie einer an Bedingungen geknüpften Schenkung und deren Auswirkungen. Vertieft werden klassische Probleme aus GoA und §§ 812 ff. BGB, insbesondere im Zusammenhang mit Übertragung und Rückforderung beweglicher Sachen.
Skandal um Eastworld
Die Klausur beschäftigt sich mit Ansprüchen der Nutzerin S gegen die Anbieterin A-AG auf Herausgabe und Unterlassung der Nutzung ihrer Daten, insbesondere der von ihr im Spiel konstruierten Welten, ihrem Avatar und ihren In-Game-Rewards. Dabei stehen vertragliche und außervertragliche Anspruchsgrundlagen unter Anwendung des deutschen Sachrechts im Vordergrund. Ansprüche aus DS-GVO oder UrhG sind explizit ausgeschlossen.
*"Lang, lang ist's her
Die Klausur besteht aus zwei Sachverhalten zum Zivilrecht: Fall 1 behandelt die Möglichkeiten des Schuldbeitritts eines Verbrauchers zu einem Darlehensvertrag sowie den Widerruf und die Präklusion beim Verbraucherwiderrufsrecht im Rahmen von Zwangsvollstreckungsrecht (Vollstreckungsabwehrklage). Fall 2 befasst sich mit dem gutgläubigen Erwerb eines gestohlenen Rennrads, der Drittwiderspruchsklage und einem bereicherungsrechtlichen Anspruch nach Verwertung schuldnerfremder Sache („verlängerte Drittwiderspruchsklage“), insbesondere im Kontext der Verjährung und Eigentümerstellung.
Den Trüffeln auf der Spur
Der Fall thematisiert Fragen des allgemeinen Schuldrechts und gesetzlicher Schuldverhältnisse. Schwerpunkte liegen auf Unmöglichkeit, Rückabwicklung unwirksamer Verträge und der Einbeziehung eines Minderjährigen als Erfüllungsgehilfen. Die Probleme betreffen unter anderem die Gegenleistungspflicht bei Unmöglichkeit und Ansprüche nach Zerstörung der Kaufsache.
Die vegane Variante
Der Fall behandelt bereicherungsrechtliche Ansprüche der Eigentümerin M gegen den gutgläubigen Erwerber B und gegen den Dieb D im Zusammenhang mit gestohlenen und später verarbeiteten Mehlsäcken. Schadensersatzansprüche und das Verhältnis Eigentümer-Besitzer werden ausdrücklich nicht geprüft. Die Klausur thematisiert u.a. die Anspruchsberechtigung und das Schicksal der Wertersatzpflicht im Bereicherungsrecht.
Begehrtes Wohnmobil
Die Klausur thematisiert den gutgläubigen Erwerb eines Wohnmobils von einem Nichtberechtigten sowie den Herausgabeanspruch nach Eigentumserwerb, Possessorverhältnisse und nachfolgende Besitzstörungen. Sie prüft insbesondere Ansprüche aus dem Sachenrecht, Delikts- und Bereicherungsrecht aufgrund der unrechtmäßigen Verwendung und Aneignung des Wohnmobils.
Einen Porsche verleiht man nicht!“
Die Klausur behandelt einen Fall des Fahrzeugverleihs, bei dem infolge eines Fehlers in der Zulassungsbescheinigung der Entleiher das Fahrzeug an einen Dritten verkauft und übereignet. Thematisiert werden Herausgabeansprüche und Surrogatsherausgabeansprüche, insbesondere ob der Eigentümer vom Käufer die Herausgabe des Fahrzeugs verlangen kann und welche Zahlungsansprüche gegen den Entleiher bestehen. Die typischen Problemfelder betreffen gesetzliche Schuldverhältnisse und sachenrechtliche Anspruchsgrundlagen.
Beautysation auf der Königsallee
Die Klausur behandelt das Dienstvertragsrecht im Kontext eines kurzfristig abgesagten Schönheitstermins, die Abtretung von Forderungen an ein Inkassounternehmen, bereicherungsrechtliche Folgen sowie AGB-Kontrolle bei einem Behandlungsabo. Die Prüfung umfasst Fragestellungen zu Honoraransprüchen bei kurzfristigen Absagen, Forderungsübergang und Rückzahlungen nach Leistung an den Altgläubiger.
Aktenvortrag – Zivilrecht: Anwaltsberatung - Geschenkt oder geliehen?
In der Klausur wird schwerpunktmäßig die Frage behandelt, ob zwischen den Parteien ein konkludenter Darlehensvertrag geschlossen wurde und wie sich dies auf die Leistungskondiktion, insbesondere hinsichtlich der Beweislast und der sekundären Darlegungslast, auswirkt. Weiterhin ist ein gebührenrechtlicher Aspekt zu prüfen, der die Möglichkeit einer Klagerücknahme und strategische Erwägungen zur informatorischen Anhörung einschließt. Außerdem wird verlangt, die taktischen Möglichkeiten der Beweiserhebung, insbesondere die Parteivernehmung und alternativ die informatorische Anhörung, eingehend zu beleuchten. Die Schwerpunkte liegen somit bei der materiellen Anspruchsprüfung, Beweislast und prozesstaktischen Überlegungen.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Zwangsvollstreckungs- und Mobiliarsachenrecht - Die abhandengekommene, versteigerte Sammlermünze
In dieser Klausur steht die rechtliche Behandlung einer abhandengekommenen, versteigerten Sammlermünze im Vordergrund. Schwerpunktmäßig werden der gutgläubige Erwerb einer abhandengekommenen Sache sowie die damit verbundenen Besonderheiten im Zwangsvollstreckungsrecht bearbeitet. Überdies wird der lastenfreie Erwerb kraft Hoheitsakts und die Kondiktion im Rahmen der verlängerten Drittwiderspruchsklage thematisiert. Schließlich spielt auch die dingliche Surrogation mit der Rechtsfolge des § 816 Abs. 1 Satz 1 BGB eine zentrale Rolle, insbesondere hinsichtlich des Erlöses beziehungsweise Wertersatzes.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Bereicherungsrecht - Der Corona-Friseursalon
In dieser Klausur werden zentrale Fragen des Bereicherungsrechts behandelt. Ein Schwerpunkt liegt auf der umfassenden Diskussion des Spannungsverhältnisses zwischen Entreicherung, Haftungsverschärfung und dem Minderjährigenschutz, insbesondere im Kontext der Unterscheidung zwischen Leistungs- und Eingriffskondiktion. Weiterhin ist die Zweckbestimmung einer Leistung bei Irrtum des Vertreters von Bedeutung. Zudem wird geprüft, wann bei einer vorgenommenen Tätigkeit im Sinne des § 812 BGB 'etwas erlangt' wurde.
Schlafwunder
Die Klausur behandelt die Ansprüche eines Falschparkers gegen die Abschleppunternehmerin und die Grundstückseigentümerin nach erfolgtem Abschleppen und Bezahlung überhöhter Kosten. Zudem ist zu prüfen, ob dem Falschparker Schadensersatz für beim Abschleppen entstandene Lackschäden zusteht. Thematisch liegt der Schwerpunkt bei sachenrechtlichen und schuldrechtlichen Ansprüchen, insbesondere dem Bereicherungsrecht, sowie der Geschäftsführung ohne Auftrag.
»Brand auf dem Bauernhof«
In der Fortgeschrittenen-Zivilrechtsklausur „Brand auf dem Bauernhof“ sind verschiedene Ansprüche im Dreiecksverhältnis zwischen Landwirt, Tierarzt und Dritten zu prüfen. Der Fall thematisiert zentrale Probleme im Bereich der Geschäftsführung ohne Auftrag, der unerlaubten Handlung (§ 823 BGB), bereicherungsrechtliche Aspekte und haftungsrechtliche Fragen (u.a. Tierhalterhaftung, § 833 BGB) im Kontext einer Tier- und Sachschadenslage nach einem Brand.
Geschenkt ist geschenkt?
Der Fall behandelt die Frage, ob A von B die Herausgabe eines geschenkten Pakets verlangen kann. Thematisch stehen Widerruf und Auslegung von Willenserklärungen im Mittelpunkt, insbesondere im Kontext einer Schenkung. Der Fall eignet sich zur Vertiefung von Kenntnissen im Allgemeinen Teil des BGB sowie im Bereicherungsrecht.
Der letzte Wille einer Showgröße
Die Klausur stellt erbrechtliche Fragestellungen rund um das Testament einer verstorbenen TV-Moderatorin Birgit Maier dar. Weitere Probleme betreffen die Wirksamkeit einer Mietvertragskündigung unter Miterben, die Verteilung des Nachlasses sowie einen Anspruch auf Aufwendungsersatz wegen Verwahrung eines Koffers mit Schmuck im Schließfach. Die Sachverhaltskonstellation orientiert sich an Entscheidungen des BGH und beinhaltet auch eine Klage wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung.
Fehlerhafter Anteilskauf als Anwendungsfall der Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft?
Die Klausur thematisiert den fehlerhaften Anteilskauf als Anwendungsfall der Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft. Im Zentrum steht die Frage, ob und inwiefern die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft auf einen nachträglich angefochtenen Kommanditanteilskauf Anwendung finden und welche bereicherungsrechtlichen Rückgewähransprüche bestehen.
Fortgeschrittenenklausur zum Bürgschaftsrecht
Die Klausur behandelt einen typischen Fall aus dem Bürgschaftsrecht, bei dem der Anspruch einer Nachbürgin (Bank) auf Rückzahlung aus ungerechtfertigter Bereicherung gegen den Sicherungsnehmer (Bauherr) nach Inanspruchnahme aus einer Gewährleistungsbürgschaft zu prüfen ist. Schwerpunktmäßig werden die Wirksamkeit von Bürgschafts- und Nachbürgschaftserklärung unter Berücksichtigung von AGB und Einredeverzicht, sowie bereicherungsrechtliche Rückabwicklungsfragen, thematisiert.
Die Modelleisenbahn
Die Klausur thematisiert verschiedene Testamente und mögliche Erben zum Nachlass des verstorbenen Horst Heedorfer. Im Zentrum steht die Frage, ob und welche Herausgabe- und Zahlungsansprüche Markus Möder als vermeintlicher Erbe gegen Ilse Igner geltend machen kann. Es kommen erbrechtliche sowie sachenrechtliche und bereicherungsrechtliche Fragen zur Anwendung.
Die umtriebige Gute-Freunde-GbR
Im Mittelpunkt steht der Erwerb und die Veräußerung eines Grundstücks durch eine GbR, unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen an die Bestimmtheit des Kaufgegenstandes, des Trennungs- und Abstraktionsprinzips sowie Fragen der Vertretung und Geltendmachung von Herausgabeansprüchen. Zudem wird die (analoge) Anwendung des § 899a BGB im Kontext eines gutgläubigen Erwerbs und die Herausgabe nach Eigentumsverlust geprüft.
»Zu viele Köche verderben den Stoff«
Die Klausur befasst sich mit einem Schadensfall rund um den Gebrauch eines Wohnmobils zur Herstellung von Methamphetamin, wobei es durch unsachgemäße Handhabung zu einem Brand kommt. Im Anschluss treten Schadensersatz- und Aufrechnungsfragen zwischen mehreren beteiligten Personen auf, einschließlich der Problemfelder Gesamtschuld, Aufrechnungsverbot bei beidseitigen Forderungen aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen sowie Reserveursachen. Der Sachverhalt ist als Examensklausur ausgearbeitet.
Rechtsprobleme der Parkraumbewirtschaftung
Im vorliegenden Fall kommt es zu Konflikten um die Parkraumbewirtschaftung eines Supermarktparkplatzes. Streitpunkte sind die Vertragsstrafe für das Überschreiten der Parkzeit sowie Abschleppkosten im Zusammenhang mit Fremdparken. Die Klausur prüft insbesondere Anspruchsgrundlagen, AGB-Recht und Handlungsalternativen im Rahmen des Zivilrechts.
Nur Ärger mit den Mietern und Behörden
Die Fortgeschrittenenklausur behandelt bereicherungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Mietzahlungen an den Vermieter durch die Agentur für Arbeit nach SGB II. Im zweiten Teil steht die Rückabwicklung nicht geschuldeter Schönheitsreparaturen und der Umfang des Bereicherungsanspruchs einschließlich Verjährung im Fokus. Die Fallkonstellation legt einen Schwerpunkt auf die Kondiktionsarten und ihre Abgrenzung im Mehrpersonenverhältnis.
Der glücklose Erbensucher
Die Klausur behandelt die klassische Konstellation eines Erbensuchers, der ohne vertragliche Absprache einen potenziellen Erben ausfindig macht und anschließend eine Vergütung verlangt. Schwerpunktmäßig werden Fragen der Geschäftsführung ohne Auftrag, Bereicherungsrecht und die Abgrenzung zu vertraglichen Ansprüchen geprüft.
Freundschaftsdienste
Die Klausur befasst sich mit dem Verhältnis von Freundschaftsdiensten und vertraglichen bzw. sachenrechtlichen Ansprüchen im Zivilrecht. Es werden Werklohnansprüche nach erfolgter Reparatur durch einen Freund, Herausgabeansprüche nach Besitzentziehung sowie die sachenrechtliche Zuordnung im Falle der Weiterveräußerung behandelt. Schwerpunkt sind die Abgrenzung zwischen Gefälligkeit und Vertrag sowie der Eigentumsübergang im Sachenrecht.
Montgomerys Moneten
Die Klausur behandelt komplexe Fragen im Zusammenhang mit hypothekengesicherten Darlehen, Abtretungen von Grundpfandrechten und Darlehensforderungen sowie bereicherungsrechtlichen Ansprüchen. Im Mittelpunkt stehen drei Fallvarianten zur Finanzierung eines Bauvorhabens, zur Sicherungsabrede, zur Zession und zu den Konsequenzen verschiedener Auszahlungsszenarien und Zahlungsunfähigkeit. Die Bearbeitung erfordert ein umfassendes Verständnis des Grundpfandrechts, Darlehensvertragsrechts, Zessionsrechts und Bereicherungsrechts.
Ghostwriter und Weltpolitik
Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Ansprüche zwischen einem weltweit bekannten Politiker (K), einem Verlag (V) und einem Journalisten (J), der als Ghostwriter tätig war. Im Mittelpunkt stehen Unterlassungs-, Entschädigungs- und Herausgabeansprüche im Zusammenhang mit der Veröffentlichung privater und vertraulicher Äußerungen von K durch J. Der Sachverhalt thematisiert daneben das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien.
Das lukrative Geschäft mit dem Fußballtor
Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Ansprüche im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Fußballtores, das ursprünglich von U an A verliehen wurde und später durch mehrere Hände weiterveräußert wurde. Es werden herauszuarbeitende Probleme aus dem Mobiliarsachenrecht sowie Bereicherungs- und Deliktsrecht geprüft, insbesondere bezüglich Eigentumsübertragung, Gutglaubenserwerb, und Ansprüchen aus den gesetzlichen Schuldverhältnissen.
»Kabelsalat«
Der Fall behandelt die Stolperverletzung einer Rentnerin auf einem Kirmesgelände, die über ungesicherte Starkstromkabel stürzt. Thematisiert werden die deliktische Haftung wegen Verkehrspflichtverletzung bei mehreren Verantwortlichen sowie die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines nichtigen Kaufvertrags nach Brand eines Karussells.
Rennfahrer im Ruhestand
Die Klausur behandelt mehrere zivilrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Kauf einer App durch einen Ruhestandsrennfahrer sowie das Abschleppen dessen Fahrzeugs nach Falschparken. Im Vordergrund stehen Fragen zur Vertragsbeziehung im App-Store, das Verbraucherwiderrufsrecht, die Berechtigung und Höhe der Abschleppkosten sowie abtretungsrechtliche und bereicherungsrechtliche Aspekte. Der Fall eignet sich zur vertieften Anwendung verschiedener schuldrechtlicher, sachenrechtlicher und bereicherungsrechtlicher Grundsätze.
Ein unglücklicher Smartphone-Kauf
Im Fall geht es um einen Online-Kauf eines Smartphones durch K, der für berufliche und private Zwecke genutzt werden soll. Nach Vertragsschluss widerruft K noch vor Versand, V übersieht jedoch den Widerruf und liefert trotzdem. K verschenkt das Gerät an F, später fordert V Zahlung und erhebt Klage. Es werden insbesondere Fragen zum Widerruf, zur Verbrauchereigenschaft bei dual-use, zu den Folgen einer Lieferung trotz Widerrufs und Ansprüche im Dreipersonenverhältnis diskutiert.
Saldotheorie und § 822 BGB: Zwischen Skylla und Charybdis?
Der Fall thematisiert die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines wegen Geschäftsunfähigkeit geschlossenen Kaufvertrages über ein Kunstwerk. Besonderes Augenmerk liegt auf der Anwendung der Saldotheorie und der Durchgriffshaftung nach § 822 BGB im Mehrpersonenverhältnis, insbesondere bei Weitergabe des Gegenstands an einen Dritten.
Umtrunk mit Folgen
Die Klausur thematisiert, ob durch die Zusammenarbeit der Hobbymusiker als Band eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gemäß §§ 705 ff. BGB entstanden ist und wie deren Innenverhältnis und Abwicklung nach Auflösung rechtlich zu bewerten sind. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und wie die Bandmitglieder Ansprüche auf Teilhabe am Gewinn aus einem gemeinsam durchgeführten Gewinnspiel gegen ein einzelnes Mitglied geltend machen können.
Grundstückskauf mit Folgen
Im Sachverhalt werden verschiedene Fragen rund um den Grundstückskauf, die fehlerhafte Beurkundung des Vertrags, die Vormerkung zugunsten des Käufers und die Folgen von Erbrecht sowie Eigentümerwechsel behandelt. Es geht um die Wirkung einer vorhandenen Vormerkung nach dem Tod des Berechtigten, die Rolle von Erben und Dritten, sowie Ansprüche nach Grundstückserwerb und tatsächliche Nutzungen. Erörtert werden auch Konfusion und die Anwendung der EBV-Vorschriften analog im Verhältnis zwischen Dritterwerber und Vormerkungsinhaber.
Der Prozess
K bestellt bei V über dessen Internethandel eine rare Erstausgabe, die aufgrund eines Softwarefehlers noch im System als verfügbar angezeigt wird, obwohl sie bereits verkauft ist. Nach Bezahlung erhält K keine Lieferung; V beruft sich darauf, nie einen Vertrag gewollt zu haben und möchte sich vom Geschäft lösen. Die Klausur behandelt die Wirksamkeit des Vertragsschlusses im elektronischen Rechtsverkehr, Anfechtung und Unmöglichkeit sowie Ersatzansprüche des Käufers.
Der Fliesenleger
Die Klausur "Der Fliesenleger" behandelt zahlreiche zivilrechtliche Probleme rund um einen Mietvertrag, der nach einer Trennung und späteren Scheidung sowie durch Einzug eines neuen Partners und bauliche Veränderungen in der Mietwohnung komplex wird. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche der Vermieterin auf Räumung der Wohnung, mögliche Ersatzansprüche des Fliesenlegers für die Renovierung sowie Ausgleichsfragen im Zusammenhang mit der Scheidung. Die Lösung verlangt vertiefte Kenntnisse im Miet-, Familien-, Bereicherungs- und Sachenrecht.
Drei berichtigende Worte des Bundesgerichtshofs?
Die Klausur behandelt Konstellationen rund um Anweisung, Tilgungsbestimmung und Bereicherungsausgleich bei mehrstufigen Zahlungsaufträgen. Im Mittelpunkt stehen Rechtsfragen zu Anweisung, Rückabwicklung nach geänderter Tilgungsbestimmung und die Folgen nicht autorisierter Zahlungen, insbesondere im Lichte der Zahlungsdiensterichtlinie und der entsprechenden BGB-Regelungen.
Eine folgenschwere Verwechslung
Die Klausur schildert einen Fall, in dem eine Bank versehentlich das falsche Schließfach öffnet und der Inhalt von 31.000 € an einen Erben ausgehändigt wird, der damit direkt eine Ming-Vase kauft. Die tatsächliche Schließfachinhaberin verlangt Ersatz und es ist zu prüfen, welche Ansprüche ihr gegen die Bank und den irrtümlich Berechtigten zustehen sowie ob die Bank Rückgriff nehmen kann. Der Sachverhalt thematisiert insbesondere Fragen zum Schuldrecht, Bereicherungsrecht und zur Geschäftsführung ohne Auftrag.
Eine Schadensregulierung kommt selten allein
Im Mittelpunkt der Klausur steht ein Verkehrsunfall, bei dem verschiedene Schadenspositionen sowohl auf Seiten des Unfallverursachers als auch des Ersthelfers und einer beteiligten Fahrerin entstehen. Zu prüfen sind Schadensersatzansprüche im Verhältnis zwischen Ersthelfer und Unfallverursacher, Schadensersatzansprüche wegen bei der Rettungshandlung entstandener Schäden sowie Rückforderungsansprüche aufgrund eines am Unfallort erteilten und erfüllten Zahlungsversprechens.
Streit um den Biergarten
Der Fall spielt im Miet- und Bereicherungsrecht und betrifft die Ansprüche eines Untermieters auf Entschädigung oder Ausgleich für auf einem gemieteten Grundstück errichtete Baulichkeiten nach Beendigung der Vertragsverhältnisse. Zentral sind die bereicherungsrechtliche Abwicklung, Verwendungsersatz im Drei-Personen-Verhältnis und die Vorschriften des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses, insbesondere nach Beendigung des Besitzrechts.
Umgekehrte Schönheitsreparaturen
Die Klausur thematisiert das praktische Problem der (unwirksamen) Schönheitsreparaturklauseln bei Wohnraummietverträgen und die Möglichkeiten des Mieters, Ersatz für eine im Vertrauen auf die Wirksamkeit einer solchen Klausel erbrachte Renovierungsleistung zu verlangen. Untersucht werden darüber hinaus Aufklärungspflichten des Vermieters, insbesondere im Hinblick auf bereits erkannte oder erkennbare Unwirksamkeit der formularmäßigen Regelung. Kernfragen sind die Anspruchsgrundlagen im Bereicherungsrecht und im Delikts-/Schadensersatzrecht.
Examensprobleme zum Erbrecht
Die Klausur behandelt typische Examensprobleme aus dem Erbrecht, unter anderem zur Bindungswirkung gemeinschaftlicher Testamente und Pflichtteilsrecht. Ein Schwerpunkt liegt auf der Frage der Anwendbarkeit des § 822 BGB über den Verweis des § 2287 BGB analog im Kontext gemeinschaftlicher Testamente.
»Strike and spare«
Die Klausur behandelt eine praxisnahe Fallkonstellation zum Eigentumserwerb und zur Nutzung von Wirtschaftsgütern im Wettbewerbsumfeld von Miet- und Sicherungsrecht, insbesondere zur Frage, ob der Sicherungsnehmer einer unter Eigentumsvorbehalt gekauften und sicherungsübereigneten Bowlingbahn gegen den nachfolgenden Vermieter Nutzungsentschädigung geltend machen kann. Thematisiert werden dabei zentrale Probleme des Besitzschutzes, der Eigentumslage und bereicherungsrechtlicher und mietrechtlicher Ansprüche.
Ein Bote auf Abwegen
Der Fall thematisiert eine atypische Botengeschichte beim Kiosk-Kauf gebrauchter Konsolen. Im Mittelpunkt stehen Anspruchsgrundlagen aus Mobiliarsachenrecht, Bereicherungsrecht sowie dem Allgemeinen Teil des BGB, insbesondere bei Anfechtung und Rückabwicklung. Prüfen sind gegenseitige Herausgabeansprüche zwischen dem 'Boten' und dem Kioskbetreiber.
Wem gehört die Einbauküche?
Der Fall thematisiert den Eigentumserwerb an einer Einbauküche, die von einem Mieter gekauft, zwischengeparkt und vom Nachbarn weggenommen sowie in dessen Wohnung fest eingebaut wird. Es sind Fragen zum Eigentum an der Küche sowie zu eventuellen Ansprüchen des ursprünglichen Käufers gegen den Nachbarn zu prüfen.
Bis dass der Tod uns auseinandersetzt
Die Klausur thematisiert Ansprüche des Sohnes einer verstorbenen Lebensgefährtin gegen deren ehemaligen Partner auf Rückzahlung von Geldleistungen und Vergütung für Architektenarbeiten im Rahmen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Es geht insbesondere um bereicherungsrechtliche Rückabwicklung und die erbrechtlichen Folgen nach dem Tod der F ohne Testament. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Grundlagen und Fallstricke bei gemischten Schenkungen und gemeinschaftlichen Vermögensdispositionen außerhalb der Ehe.
Verbummelter Vertragsschluss beim Grundstückskauf
Die Klausur behandelt die Wirksamkeit eines Grundstückskaufvertrags, bei dem die Annahmefrist formularmäßig auf mehrere Monate festgelegt wurde. Zu prüfen ist insbesondere, ob ein Vertragsschluss wirksam erfolgte, die Klausel einer AGB-Kontrolle standhält und welche Ansprüche im Falle des Nichtzustandekommens des Vertrags bestehen, etwa wegen condictio indebiti oder cic.
Original Aktenvortrag: "Geschenkt ist geschenkt
Im Aktenvortrag geht es um einen Herausgabeanspruch bezüglich einer hochwertigen Stereoanlage zwischen ehemaligen Lebensgefährten. Der Kläger verlangt die Rückgabe einer angeblich nur geliehenen Anlage, während die Beklagte behauptet, es handele sich um ein Geschenk. Die Falllösung erfordert eine Auseinandersetzung mit Eigentumsvermutungen, den Voraussetzungen der Schenkung und Fragen des Zivilprozessrechts.
Der vorschnelle Falschparker
Die Klausur behandelt die Rückabwicklung von Kosten beim Abschleppen eines Falschparkers. Im Mittelpunkt stehen bereicherungsrechtliche und mehrpersonale Konstellationen (Abtretung), Reichweite des § 679 BGB, Geschäftsführung ohne Auftrag und die Zurechnung mittelbarer Schadensfolgen. Zu prüfen sind die Ansprüche des Falschparkers gegen den Abschleppunternehmer.
Bauträgervertrag: Frist für den Eingang der Annahmeerklärung; Inhaltskontrolle der Frist für die Bindung an das Vertragsangebot
Die Klausur thematisiert die Wirksamkeit eines Bauträgervertrags mit Fokus auf die Bindungsfrist des Angebots und deren Kontrolle nach AGB-Recht. Prüfungsgegenstand ist insbesondere, ob eine in vorformulierter Erklärung enthaltene viermonatige Bindung an das Vertragsangebot gemäß § 308 Nr. 1 BGB zulässig ist und welche Frist für die Annahmeerklärung angemessen ist. Zudem werden bereicherungsrechtliche Rückabwicklungsfragen bei unwirksamem Vertrag behandelt.
»Einzelprobleme des Werkunternehmers bei Bauvorhaben sowie bei fehlgeschlagenem Grundstückserwerb«
Im Mittelpunkt der Klausur steht ein Bauvorhaben, bei dem der Werkunternehmer A für die Stadt Frankfurt u.a. Straßenarbeiten ausführt. Streitig werden Vergütungsansprüche des A für erbrachte und nicht abgerechnete Leistungen, insbesondere wo ein geplanter Straßenanschluss wieder abgerissen werden soll, sowie Ersatz für Investitionen nach gescheitertem Eigentumserwerb eines Grundstücks und Herausgabeansprüche für eine tatsächliche Nutzung eines anderen Grundstücks durch die F oder Dritte. Es sind Ansprüche nach Werkvertrag, Bereicherungsrecht und aus GoA zu prüfen.
Teures Pflaster
Im Mittelpunkt der Klausur steht ein Mietverhältnis, das durch Baulärm und Schimmelbildung gestört ist. Es geht um Fragen der Mietminderung, der berechtigten fristlosen Kündigung sowie um Schadensersatzansprüche wegen einer fahrlässigen Beschädigung des Parkettbodens. Zudem werden Konkurrenzverhältnisse zwischen schuldrechtlichen, sachenrechtlichen, bereicherungsrechtlichen und deliktsrechtlichen Ansprüchen behandelt.
Der verflixte Mietkauf
Die Klausur behandelt die Rückabwicklung eines nicht notariell beurkundeten Mietkaufvertrags über ein Hausgrundstück. Streitpunkte sind insbesondere die Nichtigkeit des Vertrags mangels Form, die Rückforderung geleisteter Raten im Zusammenhang mit Bereicherungsrecht, Hilfsaufrechnung mit Schadensersatzansprüchen sowie prozessuale Fragen wie Prozessstandschaft und sachliche Zuständigkeit des Landgerichts.
Der geschäftige Scheinerbe
Der Fall behandelt die Konstellation eines vermeintlichen Alleinerben, der auf Grundlage eines zunächst gültigen, später durch ein jüngeres Testament widerrufenen Erbscheins umfassend über den Nachlass verfügt. Es werden Fragen zur Schein- und Rechtsstellung des Erben, zur Wirksamkeit der von ihm geschlossenen Geschäfte, Herausgabe- und Schadensersatzansprüche sowie Ansprüche im Bereicherungsrecht und die Rolle des Erbscheins im Verfahren geprüft. Die Klausur umfasst zudem Prozesselemente im Zivilprozessrecht.
Streit um ein paar Stückchen Papier
Die Klausur behandelt eine mietrechtliche WG-Konstellation mit verstrickten Fragen aus dem Mobiliarsachenrecht, der Geschäftsführung ohne Auftrag sowie dem Bereicherungsrecht. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Folgen des Erwerbs, des Besitz- und Eigentumserwerbs von Briefmarken, sowie Ansprüche zwischen den Beteiligten nach dem unfreiwilligen Weiterverkauf durch eine Dritte. Zusätzlich wird die Möglichkeit einer analogen Anwendung des § 816 I 2 BGB diskutiert.
»Die Renovierungspflicht hat Grenzen«
In diesem Examensübungfall geht es um die Wirksamkeit einer formularmäßigen Schönheitsreparaturklausel und Renovierungspflicht im Wohnraummietrecht. Der Mieter verlangt nach Beendigung des Mietverhältnisses und Durchführung der Renovierung von seinem Vermieter die Erstattung von Renovierungskosten sowie Nutzungsentschädigung, da er glaubt, dass die im Mietvertrag geregelte Renovierungspflicht unwirksam war.
»In der Smaragd-Bar«: Von ›Beef Eater‹, ›Bombay Blue‹ und anderen Spirituosen
Der Sachverhalt behandelt mehrere zivilrechtliche Problemstellungen rund um Vertretungsrecht, Bereicherungsrecht, Abtretung, Aufrechnung und kaufrechtliche Gewährleistung. Der Fall spielt in einer Bar und umfasst diverse Rechtsverhältnisse zwischen den Beteiligten bezogen auf den Einkauf von Spirituosen, Forderungsmanagement und den Erwerb einer defekten Theke.
Die Vogelhändler
Im Fall "Die Vogelhändler" überlässt E seinen Papagei dem Freund A zur Pflege. A verkauft das Tier ohne Zustimmung von E an B weiter, stirbt aber, bevor er dies mitteilen kann. E verlangt nach seiner Rückkehr die Herausgabe bzw. den Wert des Tieres von B, nachdem der Papagei abhandengekommen ist; B erhebt Gegenansprüche. Zu prüfen sind Herausgabe-, Wertersatz- und Bereicherungsansprüche sowie Gegenansprüche auf Rückzahlung.
Von Heuschrecken und Adeligen
Im Kontext einer drohenden Zwangsversteigerung veräußerten die Eheleute ihr Grundstück unter Wert an Bekannte, verbunden mit mehreren Zusatzvereinbarungen zu Vermietung und Weiterverkauf. Im Streit um die vertragsgemäße Weiterveräußerung und die Verteilung des Erlöses verlangen die Verkäufer die Rückübertragung des Grundstücks. Die Klausur behandelt den Rückabwicklungsanspruch unter anderem auf Grundlage der Störung der Geschäftsgrundlage, Wucher und der condictio ob rem.
Maultaschen und Missverständnisse
K beauftragt seinen Vertrauten X mit dem Kauf einer neuen Maschine, wobei es zu einem Übermittlungsirrtum im Höchstpreislimit kommt. Nach Erwerb und Lieferung der Maschine, die sich als mangelhaft herausstellt und deren Kaufpreis wegen eines Überfalls nur teilweise gezahlt wurde, fragt K nach Rückabwicklungsmöglichkeiten und empfiehltem Vorgehen gegen den Verkäufer V. Deliktsrecht und HGB sind ausdrücklich nicht zu prüfen.
Examensklausur ZR Mitfahrer gesucht!
In dieser mittelschweren Examensklausur werden Kernfragen zur allgemeinen Rechtsgeschäftslehre, zum Bereicherungsrecht und zum Deliktsrecht behandelt. Die Aufgabenstellung fordert neben Standardwissen auch die Fähigkeit, bei neuartigen Sachverhaltskonstellationen eigenständig zu argumentieren.
Das Geschäft mit den Punkten in Flensburg
Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Folgen des Kaufs eines Pkw-Innenspiegels mit integriertem Radarwarnmodul über eBay, insbesondere die Frage nach Rückerstattung von Kaufpreis und Versandkosten sowie dem Widerrufsrecht bei nichtigen und sittenwidrigen Verträgen. Der Fall erörtert, ob und wie ein Verbraucher bei Rückgabe eines funktionsuntauglichen Geräts Ansprüche geltend machen kann und wie sich die Rechtslage bei einer abweichenden Bezeichnung der Verkäuferin verändert.
Streit um den Nachlass
Im Mittelpunkt der Klausur stehen erbrechtliche und bereicherungsrechtliche Ansprüche, nachdem eine nichteheliche Lebensgefährtin nach dem Tod des Erblassers eine größere Summe vom Bankkonto abgehoben hat und als Bezugsberechtigte einer Lebensversicherung eingesetzt wurde. Die Alleinerbin bezweifelt die Berechtigung der Abhebungen und der Bezugsberechtigung und erwägt zivilrechtliche Schritte. Es sind Kontovollmacht, Schenkung auf den Todesfall und die Problematik von Bereicherungsansprüchen gegen den Kontoinhaber und die Versicherung zu prüfen.
Die verhinderten Badewonnen
In diesem Übungsfall geht es um den Sohn S, der während einer Abwesenheit seiner Mutter F ohne deren Wissen eine Luxusbadewanne ersteigert, nach Hause liefern lässt und dort einbaut. Nach deren Rückkehr sieht sich F mit der unfreiwillig eingebauten Wanne konfrontiert, will sie aber nicht bezahlen. Weiterhin werden Ansprüche des S gegen F und V geprüft sowie die zivilprozessuale Rechtmäßigkeit einer Pfändung im Zusammenhang mit einem Fahrzeug auf dem Grundstück des S.
Braque, Picasso und Kubismus – Bleibt Nathan 'der Weise'?
In diesem Fall geht es um den Erwerb eines wertvollen Gemäldes aus dem Eigentum einer Museumsstiftung durch Hausmeister Schwarzer und dessen Weiterveräußerung über den Sohn Christoph an den Architekten Nathan. Im Fokus stehen der gutgläubige Erwerb von Eigentum an beweglichen Sachen, die Vertretungsmacht im Zusammenhang mit der Stiftung sowie Fragen zum Herausgabeanspruch und einer möglichen Ersitzung. Die Museumsstiftung verlangt von Nathan die Herausgabe des Gemäldes.
Examensklausur ZR Zu viele Vormerkungen
Der Fall behandelt die Übertragung von Grundstücken mit mehreren Beteiligten, insbesondere die Eintragung und Wirkungen von Auflassungsvormerkungen, konkurrierenden Erwerbern und Fragen des gutgläubigen Erwerbs. Diskutiert werden Herausgabeansprüche nach Eigentumserwerb trotz zwischenzeitlicher Eigentumsübertragung, Ansprüche auf Mieteinnahmen sowie die Rechtsposition eines Nachbarn mit abgesicherter Grunddienstbarkeit. Zusätzlich wird prozessuales Verhalten bei Klagerücknahme nach Eintragung thematisiert.
Examensklausur ZR Tropenfieber und Trinkgeld
Die Klausur behandelt verschiedene zivilrechtliche Problemstellungen rund um die Themen Geistesstörung, Aufrechnung, Abtretung, Rechtsnatur des Trinkgeldes und Rückforderung einer Schenkung. Im Mittelpunkt stehen typische Examensfragen zur Wirksamkeit von Rechtsgeschäften, zur Haftung im Werkvertragsrecht und zur Rückforderung von Trinkgeld. Es werden mehrere Parteien und Ansprüche durch zivilrechtliche Konstruktionen miteinander verbunden.
Ein Restaurant in Portugal: Austern, Perlen und die Landessitte
In dem Fall geht es um gastronomische Gewohnheiten, falsch ausgewiesene Preise und einen Perlenfund in einer Auster in einem Restaurant in Portugal. Es werden Ansprüche aus Kaufvertrag, Bereicherungsrecht und Eigentumserwerb geprüft. Zudem ist zu klären, welches Recht für die Herausgabeansprüche hinsichtlich der Perle gilt.
Übungsklausur ZR »Download to own« – Online-Geschäfte unter fremdem Namen
Der Fall behandelt die Bestellung entgeltlicher Leistungen über das Internet unter fremdem Namen und beleuchtet dabei die klassischen Fragestellungen der Rechtsgeschäftslehre und des Bereicherungsrechts. Im Mittelpunkt steht ein Download-Portal, dessen Leistungen durch einen Unbefugten unter Verwendung fremder Benutzerdaten in Anspruch genommen werden, wodurch typische Probleme des e-commerce dargestellt werden.
Schenkungswiderruf beim Todesfall
Die Klausur behandelt die rechtlichen Voraussetzungen und Möglichkeiten eines Widerrufs eines Schenkungsversprechens bei einer Bezugsberechtigung aus einer Lebensversicherung. Es geht insbesondere um die Rückabwicklung erfolgter Auszahlungen an frühere Bezugsberechtigte nach Eintritt des Versicherungsfalls sowie um die Anspruchsgrundlagen nach § 812 BGB. Weiterhin werden Fragen der Darlegungs- und Beweislast im Zivilprozess beleuchtet.
Geschenkt oder geerbt?
Der Fall behandelt Ansprüche eines Sohnes S gegen die Lebensgefährtin F seines verstorbenen Vaters E auf Herausgabe von Nachlassgegenständen, darunter Möbel und Sportwagen, sowie den Verkaufserlös einer Münzsammlung. Es werden erbrechtliche, sachenrechtliche und bereicherungsrechtliche Fragestellungen geprüft, insbesondere zur Herausgabe von Erbschaftsgegenständen, Schenkung von Todes wegen, Surrogation und Auskunftsanspruch.
Geschenkt ist Geschenkt
In der Übungsklausur wird die sogenannte gemischte Schenkung anhand eines Pkw-Verkaufs unter Freunden thematisiert. Es werden verschiedene Ansprüche auf Übergabe, Rückgabe sowie Ersatz von Reparaturkosten und Rückzahlung eines Teils des Kaufpreises geprüft, wobei insbesondere Fragestellungen aus dem Schenkungs- und Kaufrecht sowie dem Leistungsstörungsrecht und Bereicherungsrecht im Mittelpunkt stehen.
Gescheiterte Pläne
In der Klausur wird die vermögensrechtliche Abwicklung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach deren Scheitern dargestellt. Konkret ist zu prüfen, ob B gegen A einen Anspruch auf Entgelt für seine Arbeitsleistung im Geschäft der A während der Zeit der Partnerschaft zusteht. Der Schwerpunkt liegt auf schuldrechtlichen und bereicherungsrechtlichen Fragen.
Fernsehkauf einer Minderjährigen ohne Einwilligung der Eltern
Die Klausur thematisiert den Kauf eines Fernsehers durch eine minderjährige M ohne Zustimmung ihrer Eltern. Im Mittelpunkt stehen die Wirksamkeit des Kaufvertrags, das Abstraktionsprinzip sowie Rückabwicklungsfragen nach erfolgter Leistung und die Anwendung der Saldotheorie.
Topfverkäufer kocht vor Wut
Ein Unternehmer übersendet unaufgefordert einem Verbraucher ein hochwertiges Topfset und wertet dessen Schweigen als Annahme eines Kaufangebotes. Der Verbraucher verkauft die Töpfe weiter, woraufhin Letztere nochmals den Besitzer wechseln. Zu prüfen sind die Ansprüche des Unternehmers gegenüber dem Verbraucher sowie Rückforderungsrechte aus Eigentum und Bereicherungsrecht.
Bequemlichkeit hat ihren Preis
Die Klausur behandelt Ansprüche im Zusammenhang mit der unbeauftragten Übersendung und dem Einbau von Navigationsgeräten in Fahrzeuge im öffentlichen Bereich. Es geht um Fragen des Verbraucherschutzes bei nicht bestellter Ware, die Verbrauchereigenschaft einer GbR, gutgläubigen Eigentumserwerb sowie sachenrechtliche Aspekte bei Fahrnisverbindung. Verschiedene anspruchsgrundlagenrechtliche und sachenrechtliche Probleme sind zu prüfen.
Biete Motorrad für Auto und Indienreise
Ein Minderjähriger verkauft sein Motorrad unter Vortäuschung der elterlichen Zustimmung an einen Freund. Nachträglich genehmigen die Eltern das Geschäft, doch der Käufer will wegen Unsicherheiten das Motorrad zurückgeben und fordert den Kaufpreis zurück. Die Klausur wirft Fragen zum Wirksamwerden von Verträgen mit Minderjährigen, Rückabwicklung und Bereicherungsrecht auf.
Die Leistungskondiktion in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.