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Zivilrecht

Die Nichtleistungskondiktion

Die Nichtleistungskondiktion (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB) ermöglicht die Rückforderung, wenn ein Vermögensvorteil nicht durch Leistung, sondern „in sonstiger Weise“ erlangt wurde. Zentrale Streitfragen: Subsidiaritätsprinzip (Vorrang anderer Ansprüche), Bestimmung des „auf dessen Kosten“-Kriteriums (Zuweisungstheorie), Umfang und Art des erlangten Etwas (z.B. Besitz, Nutzung, Werknutzung) sowie der Herausgabepflicht Dritter (§ 822 BGB). Examensklassiker: unberechtigte Nutzung oder Verwertung fremder Sachen, Veräußerungsketten, Erlösabschöpfung bei mehrfacher Veräußerung (§ 816 BGB).

Zu diesem Thema haben wir 30 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JuS 20262. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Sachenrecht – Bau auf zwangsversteigertem Grundstück

Die Klausur befasst sich mit der sachenrechtlichen Problematik eines Bauvorhabens auf einem zwangsversteigerten Grundstück. Schwerpunktmäßig sind der Erwerb des Eigentums an Grundstücken sowie Folgeprobleme beim Eingriff Dritter unter wechselnden Eigentumsverhältnissen und die Zuordnung von Ansprüchen zu prüfen. Thematisiert werden insbesondere dogmatische Fragen aus dem Sachenrecht und Berührungspunkte zum Bereicherungsrecht.

Erwerb und Verlust von GrundstücksrechtenGrundprinzipien des SachenrechtsVindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis+7 weitere
JuS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit – Zivilrecht: Saldotheorie im Dreieck

Die Hausarbeit behandelt die Anwendung der Saldotheorie im bereicherungsrechtlichen Dreipersonenverhältnis. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Bereicherungsansprüche bei mehrgliedrigen Leistungsbeziehungen korrekt erfasst und ausgeglichen werden. Thematisiert werden auch grundlegende Strukturen des Bereicherungsrechts und typische Klausurprobleme.

Dr. Philipp Schlüter· JuS 2026, 48· 240 Min
Bereicherungsausgleich im MehrpersonenverhältnisUmfang des BereicherungsanspruchsDie Leistungskondiktion+4 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Zivilrecht: Sachenrecht – Bisons im Allgäu

Die Klausur behandelt Grundprinzipien des Sachenrechts am Beispiel von Bisons im Allgäu. Prüfungsfokus sind Besitzarten, Eigentumserwerb und Besitzschutz. Geeignet für Studierende zu Beginn des Studiums.

Professor Dr. Raphael Koch, Monika Bögle· JuS 2025, 1126· 120 Min
Grundprinzipien des SachenrechtsArten des BesitzesRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+5 weitere
JA 2025Fortgeschrittene

* "Die mondäne Leuchtverkleidung und der geschäftstüchtige Sammler

Die Klausur behandelt zivilrechtliche Problemstellungen wie Scheingeheißerwerb, gutgläubigen Erwerb vom Minderjährigen, den Geldbegriff im Sachenrecht und die Kondiktion der Kondiktion. Der Sachverhalt thematisiert unter anderem Herausgabeansprüche, Eigentumserwerb und Verfahrensfragen im Zusammenhang mit einer Drittwiderspruchsklage. Die Fälle fordern vertiefte Kenntnisse im Schuld-, Sachen- und Vollstreckungsrecht.

Marvin Kalmbach· JA 2025, 629· 300 Min
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenVindikation & Eigentümer-Besitzer-VerhältnisDrittwiderspruchsklage, § 771 ZPO+5 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Zivilrecht: Delikts- und Bereicherungsrecht – Streit um das Eröffnungsspiel

Die Klausur behandelt zentrale Fragen des Deliktsrechts, insbesondere Ansprüche aus § 823 Abs. 1 BGB, sowie bereicherungsrechtliche Fragestellungen zur Leistungskondiktion. Im Mittelpunkt steht ein Sachverhalt um das Eröffnungsspiel, bei dem typische Anfängerprobleme geprüft werden. Die Aufgabe eignet sich insbesondere zum Training von Anspruchsaufbau und Anspruchskonkurrenzen.

Marc Castendiek· JuS 2025, 39· 120 Min
§ 823 Abs. 1 BGBDie LeistungskondiktionDie Nichtleistungskondiktion+3 weitere
JURA 2025Examensklausur1. Staatsexamen

ZR-Examensklausur zum Eigentumserwerb kraft Gesetzes

Gegenstand dieser Klausur ist der im Studium allzu oft vernachlässigte Fruchterwerb nach den §§ 953 ff. BGB. An die Frage nach der dinglichen Zuordnung der Früchte schließt sich sie die Frage an, wer die Früchte endgültig behalten darf. Das Hauptaugenmerk liegt demzufolge neben der Prüfung der Eigentumslage auf der Prüfung der Ansprüche aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis sowie aus § 951 I 1 i. V. m. §§ 812 I 1 Var. 2, 818 II BGB. Eine zusätzliche Komplikation entsteht im hiesigen Fall durch die Notwendigkeit, bei der Prüfung der Ansprüche aus §§ 987 ff. BGB zwischen einem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis an der Muttersache und einem solchen an den Früchten zu unterscheiden.

Marcel Liebsch· JURA 2025, 306
Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenVindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis+3 weitere
JuS 2024Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Das Kronkorken-Gewinnspiel

Die Klausur behandelt die rechtliche Einordnung eines Kronkorken-Gewinnspiels zivilrechtlich im Assessorexamen. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Vertragsschluss und der Verwendung von AGB im Rahmen von Preisausschreiben und Gewinnspielen. Es sind verschiedene zivilrechtliche Probleme im Kontext von Verbraucherverträgen und den dazugehörigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu lösen.

Dr. Philipp Eckel, Dr. Florian Paschold· JuS 2024, 1167· 300 Min
Angebot und AnnahmeAGBEntstehung von Schuldverhältnissen +6 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

Versehentliches Trinkgeld

Ein Hotelgast legt Kleingeld in seinem Zimmer ab, das von der Reinigungskraft irrtümlich als Trinkgeld angesehen und an sich genommen wird. Der Gast fordert sein Geld zurück und es ist zu prüfen, ob entsprechende Herausgabeansprüche gegen die Reinigungskraft oder das Hotel bestehen. Behandelt werden Fragen zur Anstandsschenkung, Besitzschutz und dem zivilrechtlichen Anspruchssystem.

Prof. Dr. Michael Hippeli· JA 2024, 799· 180 Min
Die LeistungskondiktionGrundprinzipien des Sachenrechts+2 weitere
JuS 20242. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Die falsche Dropshipping-Händlerin

Die Klausur behandelt zivilrechtliche Fragestellungen rund um das Thema Dropshipping mit Fokus auf Identitätsverschleierung beim Online-Verkauf. Sie fordert eine vertiefte Prüfung der zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen zwischen Händler, Plattform und Kunden sowie grundlegende Kenntnisse im Leistungsstörungsrecht und allgemeinen Schuldrecht. Die Aufgabenstellung richtet sich an Examenskandidaten im zweiten Staatsexamen und verlangt eine gründliche Analyse komplexer Sachverhalte.

Simon Püschel· JuS 2024, 590· 300 Min
StellvertretungRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenGrundlagen des Kaufvertrags+5 weitere
JURA 2024Examensklausur1. Staatsexamen

Die Streuobstwiese

Die Klausur behandelt den Eigentumserwerb an Früchten gemäß §§ 953 ff. BGB, insbesondere den gesetzlichen Fruchterwerb. Der Fall beleuchtet die dingliche Zuordnung und die zivilrechtlichen Ansprüche im Zusammenhang mit einem eigenmächtigen Zugriff Dritter, inklusive Ansprüchen aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (§§ 987 ff. BGB) und Bereicherungsrecht (§ 951 I 1 i.V.m. §§ 812 I 1 Var. 2, 818 II BGB). Zusätzlich ist zwischen Ansprüchen bezüglich der Muttersache und der Früchte zu differenzieren.

JURA 2024, 2174· 300 Min
Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+2 weitere
JURA 2023Fortgeschrittene

»The House Always Wins?«

Die Klausur befasst sich mit Rückerstattungsansprüchen eines Spielers gegenüber einem nicht in Deutschland lizensierten Online-Casinobetreiber, der über eine maltesische Lizenz agiert. Themenschwerpunkte sind die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung unter besonderer Betrachtung des § 817 S. 2 BGB sowie die deliktsrechtliche Haftung unter § 823 Abs. 2 BGB und dessen Schutzgesetzcharakter. Im Vordergrund stehen zudem Fragen zu § 134 BGB und teleologischen Reduktionen bei Verstößen gegen das Glücksspielverbot.

Ulrich Segna, Julius von Randow· JURA 2023, 1181
Die Leistungskondiktion§ 823 Abs. 2 BGB+2 weitere
JuS 2022Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Sachenrecht und Familienrecht - Das Haushaltscabrio

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig das Sachen- und Familienrecht mit besonderem Fokus auf den Herausgabe- und Bereicherungsansprüchen im Zusammenhang mit einem als Haushaltsgegenstand genutzten Cabrio. Zentrale Aspekte sind die Prüfung des Cabriolets als Haushaltsgegenstand im Sinne des § 1369 BGB sowie die Geltendmachung und Durchsetzung von Herausgabe- und Besitzrechten einschließlich eines möglichen Zurückbehaltungsrechts. Zudem werden die Anforderungen an die Schadensbehebung als Verwendung sowie nachträglich eingetretene Bösgläubigkeit und deren Auswirkungen auf das Besitzrecht beleuchtet. Schließlich werden Fragen zur analogen Anwendung und teleologischen Reduktion von Normen des Bereicherungsrechts bei rechtsgrundlosem Erwerb geprüft.

JuS 2022, 1048
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenVindikation & Eigentümer-Besitzer-VerhältnisEheliches Güterrecht und Verfügungsbeschränkungen+3 weitere
JuS 20222. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Erfolgsaussicht einer Räumungsklage - Schumanns Schatten

Die Klausur behandelt zentrale Problemfelder im Zusammenhang mit der Erfolgsaussicht einer Räumungsklage im Mietrecht. Schwerpunkte liegen auf der Abgrenzung zwischen der Beendigung des Mietverhältnisses und einer Anfechtung, insbesondere dem ausnahmsweise beachtlichen Motivirrtum und den damit zusammenhängenden Fragen der materiell-rechtlichen Rechtskrafterstreckung sowie der Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen. Weiterer Fokus liegt auf der Räumungspflicht eines Dritten nach § 546 II BGB und dem Umfang des gesetzlichen Schuldbeitritts. Zudem wird die Zuständigkeit in Mietrechtsstreitigkeiten, insbesondere bei Mischmietverhältnissen (Wohnraum/Gewerbe), beleuchtet. Die Klausur prüft somit vor allem mietrechtliche Grundlagen und prozessuale Besonderheiten im Rahmen einer Räumungsklage.

Heukenkamp· JuS 2022, 438
BeendigungPflichten im Mietverhältnis Arten des Besitzes+4 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Die vegane Variante

Der Fall behandelt bereicherungsrechtliche Ansprüche der Eigentümerin M gegen den gutgläubigen Erwerber B und gegen den Dieb D im Zusammenhang mit gestohlenen und später verarbeiteten Mehlsäcken. Schadensersatzansprüche und das Verhältnis Eigentümer-Besitzer werden ausdrücklich nicht geprüft. Die Klausur thematisiert u.a. die Anspruchsberechtigung und das Schicksal der Wertersatzpflicht im Bereicherungsrecht.

Prof. Dr. Arndt Kiehnle, Kaja Kovacs· JA 2021, 715· 120 Min
Die Leistungskondiktion+3 weitere
JA 2021Anfänger:innen

Einen Porsche verleiht man nicht!“

Die Klausur behandelt einen Fall des Fahrzeugverleihs, bei dem infolge eines Fehlers in der Zulassungsbescheinigung der Entleiher das Fahrzeug an einen Dritten verkauft und übereignet. Thematisiert werden Herausgabeansprüche und Surrogatsherausgabeansprüche, insbesondere ob der Eigentümer vom Käufer die Herausgabe des Fahrzeugs verlangen kann und welche Zahlungsansprüche gegen den Entleiher bestehen. Die typischen Problemfelder betreffen gesetzliche Schuldverhältnisse und sachenrechtliche Anspruchsgrundlagen.

Max Bärnreuther, Paul Dittrich· JA 2021, 189· 120 Min
Leihe, §§ 598ff. BGBRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenVindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis+4 weitere
JuS 2020Anfänger:innen

Anfängerklausur – Zivilrecht: Bereicherungsrecht - Der Corona-Friseursalon

In dieser Klausur werden zentrale Fragen des Bereicherungsrechts behandelt. Ein Schwerpunkt liegt auf der umfassenden Diskussion des Spannungsverhältnisses zwischen Entreicherung, Haftungsverschärfung und dem Minderjährigenschutz, insbesondere im Kontext der Unterscheidung zwischen Leistungs- und Eingriffskondiktion. Weiterhin ist die Zweckbestimmung einer Leistung bei Irrtum des Vertreters von Bedeutung. Zudem wird geprüft, wann bei einer vorgenommenen Tätigkeit im Sinne des § 812 BGB 'etwas erlangt' wurde.

Kiehnle, Huber· JuS 2020, 1037
Die LeistungskondiktionUmfang des Bereicherungsanspruchs+1 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Der Eiserne Thron

Die Klausur behandelt klassische Probleme des Sachenrechts anhand eines fiktiven Falls mit Anleihen aus 'Game of Thrones'. Geprüft wird insbesondere das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis sowie Fragen zum rechtsgeschäftlichen Eigentumserwerb und Herausgabe- bzw. Schadensersatzansprüchen nach Veräußerung und Beschädigung von beweglichen Sachen. Ferner wird die Frage der Herausgabe eines zuvor besitzlosen Gegenstands thematisiert.

Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenGrundlagen des Kaufvertrags+5 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Der glücklose Erbensucher

Die Klausur behandelt die klassische Konstellation eines Erbensuchers, der ohne vertragliche Absprache einen potenziellen Erben ausfindig macht und anschließend eine Vergütung verlangt. Schwerpunktmäßig werden Fragen der Geschäftsführung ohne Auftrag, Bereicherungsrecht und die Abgrenzung zu vertraglichen Ansprüchen geprüft.

Christoph Wendelstein· JURA 2019, 186
Die echte GoA – VoraussetzungenDie Nichtleistungskondiktion+3 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Das lukrative Geschäft mit dem Fußballtor

Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Ansprüche im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Fußballtores, das ursprünglich von U an A verliehen wurde und später durch mehrere Hände weiterveräußert wurde. Es werden herauszuarbeitende Probleme aus dem Mobiliarsachenrecht sowie Bereicherungs- und Deliktsrecht geprüft, insbesondere bezüglich Eigentumsübertragung, Gutglaubenserwerb, und Ansprüchen aus den gesetzlichen Schuldverhältnissen.

Hendrik Adam, Martin Gerding, Malte Hofmann· JA 2018, 175· 180 Min
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenDie LeistungskondiktionDie Nichtleistungskondiktion+4 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Drei berichtigende Worte des Bundesgerichtshofs?

Die Klausur behandelt Konstellationen rund um Anweisung, Tilgungsbestimmung und Bereicherungsausgleich bei mehrstufigen Zahlungsaufträgen. Im Mittelpunkt stehen Rechtsfragen zu Anweisung, Rückabwicklung nach geänderter Tilgungsbestimmung und die Folgen nicht autorisierter Zahlungen, insbesondere im Lichte der Zahlungsdiensterichtlinie und der entsprechenden BGB-Regelungen.

Arndt Kiehnle· JURA 2016, 1414
Rückgriff des SicherungsgebersBereicherungsausgleich im Mehrpersonenverhältnis+2 weitere
JURA 2015Anfänger:innen

Bereicherungsausgleich wegen Verfügungen eines Nichtberechtigten (§ 816 BGB)

Die Klausur behandelt den bereicherungsrechtlichen Ausgleich nach § 816 BGB bei Verfügungen eines Nichtberechtigten. Anhand typischer Fallgestaltungen (z.B. gutgläubiger Erwerb nach §§ 932 ff. BGB) wird die Anspruchskonkurrenz und die Zuweisung des Kondiktionsschuldners untersucht. Ein Schwerpunkt liegt auf der Abgrenzung zwischen entgeltlicher und unentgeltlicher Verfügung sowie der Rechtsfolge des Anspruchsübergangs.

Anne Röthel· JURA 2015, 574
Die NichtleistungskondiktionBereicherungsausgleich im Mehrpersonenverhältnis+2 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Vermögensrechtliche Konsequenzen von Leistungsanmaßungen am Beispiel der Schwarzfahrt eines Minderjährigen

Die Hausarbeit behandelt vermögensrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit der Schwarzfahrt eines minderjährigen Jugendlichen, wobei insbesondere die Folgen einer Leistungsanmaßung ohne Vertrag, ohne Bereicherung und ohne Schaden des Leistenden analysiert werden. Ein Schwerpunkt liegt auf der zivilrechtlichen Behandlung beim Handeln Minderjähriger, insbesondere hinsichtlich vertraglicher und quasivertraglicher Ansprüche sowie der Schuldverhältnisse zwischen den beteiligten Parteien. Neben bereicherungsrechtlichen werden auch deliktsrechtliche und Fragen der Haftung aus culpa in contrahendo geprüft.

Jan Felix Hoffmann· JURA 2015, 506
GeschäftsfähigkeitDie NichtleistungskondiktionHaftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)+4 weitere
JA 20141. Staatsexamen

Bis dass der Tod uns auseinandersetzt

Die Klausur thematisiert Ansprüche des Sohnes einer verstorbenen Lebensgefährtin gegen deren ehemaligen Partner auf Rückzahlung von Geldleistungen und Vergütung für Architektenarbeiten im Rahmen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Es geht insbesondere um bereicherungsrechtliche Rückabwicklung und die erbrechtlichen Folgen nach dem Tod der F ohne Testament. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Grundlagen und Fallstricke bei gemischten Schenkungen und gemeinschaftlichen Vermögensdispositionen außerhalb der Ehe.

Stefan Jobst· JA 2014, 659· 300 Min
Die LeistungskondiktionSchenkung, §§ 516ff. BGBGesetzliche Erbfolge+2 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Nachbars Garten

Die Klausur stellt anhand eines nachbarrechtlichen Sachverhalts Grundfragen der Geschäftsführung ohne Auftrag, des Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter sowie der Expertenhaftung und deren Begrenzung dar. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche des einen Nachbarn auf Aufwendungsersatz bzw. Vergütung nach verschiedenen Anspruchsgrundlagen sowie Schadensersatz- und Wertersatzansprüche nach fehlerhafter Gutachtenerstellung. Zudem wird die Problematik eines vereinbarten Haftungsausschlusses aus Sicht Dritter thematisiert.

Prof. Dr. Heribert M. Anzinger· JA 2013, 650· 180 Min
Die echte GoA – VoraussetzungenDie echte GoA – Rechtsfolgen+3 weitere
JA 20121. Staatsexamen

Der Sarg des Attentäters

Der Fall behandelt die Eigentumsverhältnisse am Sarg des Attentäters A, den das Bestattungsunternehmen U nach einer Exhumierung ausgetauscht und als Souvenir behalten hat. Nach einer Versteigerung durch den Sohn des U verlangt der Bruder B, der damals die Bestattungskosten inkl. des Sargs bezahlte, die Herausgabe des Versteigerungserlöses. Es sind Fragen zum Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, zur Unmöglichkeit der Herausgabe und zum Umfang eines Schadensersatzanspruchs zu prüfen.

Vindikation & Eigentümer-Besitzer-VerhältnisUnmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Umfang des Bereicherungsanspruchs+4 weitere
JA 20121. Staatsexamen

Die Perle in der Auster

Ein Fischer verkauft Austern an einen Restaurantbesitzer; eine zufällig darin enthaltene Perle wird später von einer Restaurantbesucherin gefunden. Es ist zu prüfen, ob der Restaurantbesitzer von dem Fischer Eigentum an der Perle erworben hat und ob er von der Finderin die Herausgabe verlangen kann.

Dr. Holger Jäckel, Stelios Tonikidis· JA 2012, 339· 300 Min
Grundlagen des KaufvertragsRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenDie Nichtleistungskondiktion+2 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Der hilfsbereite Nachbar

A beauftragt zur Abwendung von Schäden am Nachbarhaus während Abwesenheit des vermeintlichen Eigentümers B einen Bauunternehmer, muss später auch eine akute Gefährdung durch lose Dachziegel beseitigen, wobei ihm ein Unfall passiert. Die Eigentumsverhältnisse sind zunächst unklar, und zwischen A und V entstehen Ansprüche wegen der Kosten der Abstützarbeiten, Vergütung sowie Schaden an der Treppe. Die Klausur verlangt eine Prüfung von Ansprüchen aus Geschäftsführung ohne Auftrag, Bereicherungsrecht und Deliktsrecht.

Sebastian Homeier, Christian Kleemann· JA 2012, 96· 120 Min
Die echte GoA – VoraussetzungenDie echte GoA – RechtsfolgenDie Nichtleistungskondiktion+3 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Zwangsvollstreckung aus einem zu Unrecht ergangenen Titel

Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen und zwangsverfahrensrechtlichen Folgen einer Zwangsvollstreckung aus einem zu Unrecht ergangenen Titel. Am Beispiel eines Gesellschafterstreits wird geprüft, welche Ansprüche auf Rückgabe, Wertersatz und Schadensersatz nach erfolgreicher gerichtlicher Korrektur des unrichtigen Vollstreckungstitels bestehen. Der Fall wirft zudem Fragen zum Deliktsrecht und zu verfahrensspezifischen Abwehrmöglichkeiten auf.

Alexander Roos, Christof Taube· JURA 2012, 730
Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPODie Nichtleistungskondiktion§ 826 BGB+2 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Streit um den Nachlass

Im Mittelpunkt der Klausur stehen erbrechtliche und bereicherungsrechtliche Ansprüche, nachdem eine nichteheliche Lebensgefährtin nach dem Tod des Erblassers eine größere Summe vom Bankkonto abgehoben hat und als Bezugsberechtigte einer Lebensversicherung eingesetzt wurde. Die Alleinerbin bezweifelt die Berechtigung der Abhebungen und der Bezugsberechtigung und erwägt zivilrechtliche Schritte. Es sind Kontovollmacht, Schenkung auf den Todesfall und die Problematik von Bereicherungsansprüchen gegen den Kontoinhaber und die Versicherung zu prüfen.

Torsten Kaiser· JA 2011, 49· 300 Min
Gesetzliche ErbfolgeSchenkung von Todes wegenDie Leistungskondiktion+3 weitere
JURA 20092. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur ZR Schokoladendieb und Scheinerbe

Der Fall behandelt die Folgen der eigenmächtigen Wegnahme und des Verzehrs einer Kaufsache durch den Käufer sowie die Problematik eines Erben, der im Vertrauen auf seine Erbenstellung Nachlassverbindlichkeiten begleicht, sich später jedoch als Scheinerbe herausstellt. Thematisiert werden dabei Ansprüche aus Kaufrecht, Bereicherungsrecht, Schadensersatz und Erbrecht sowie die Möglichkeit des Schuldners, den Regressadressaten frei zu wählen.

Arndt Kiehnle· JURA 2009, 60
Grundlagen des KaufvertragsGrundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Die Nichtleistungskondiktion+3 weitere
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Die Nichtleistungskondiktion in der Jurafuchs-Lernapp

In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.

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