Die Nichtleistungskondiktion
Die Nichtleistungskondiktion (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB) ermöglicht die Rückforderung, wenn ein Vermögensvorteil nicht durch Leistung, sondern „in sonstiger Weise“ erlangt wurde. Zentrale Streitfragen: Subsidiaritätsprinzip (Vorrang anderer Ansprüche), Bestimmung des „auf dessen Kosten“-Kriteriums (Zuweisungstheorie), Umfang und Art des erlangten Etwas (z.B. Besitz, Nutzung, Werknutzung) sowie der Herausgabepflicht Dritter (§ 822 BGB). Examensklassiker: unberechtigte Nutzung oder Verwertung fremder Sachen, Veräußerungsketten, Erlösabschöpfung bei mehrfacher Veräußerung (§ 816 BGB).
Klausuren zum Thema
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Sachenrecht – Bau auf zwangsversteigertem Grundstück
Die Klausur befasst sich mit der sachenrechtlichen Problematik eines Bauvorhabens auf einem zwangsversteigerten Grundstück. Schwerpunktmäßig sind der Erwerb des Eigentums an Grundstücken sowie Folgeprobleme beim Eingriff Dritter unter wechselnden Eigentumsverhältnissen und die Zuordnung von Ansprüchen zu prüfen. Thematisiert werden insbesondere dogmatische Fragen aus dem Sachenrecht und Berührungspunkte zum Bereicherungsrecht.
Fortgeschrittenenhausarbeit – Zivilrecht: Saldotheorie im Dreieck
Die Hausarbeit behandelt die Anwendung der Saldotheorie im bereicherungsrechtlichen Dreipersonenverhältnis. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Bereicherungsansprüche bei mehrgliedrigen Leistungsbeziehungen korrekt erfasst und ausgeglichen werden. Thematisiert werden auch grundlegende Strukturen des Bereicherungsrechts und typische Klausurprobleme.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Sachenrecht – Bisons im Allgäu
Die Klausur behandelt Grundprinzipien des Sachenrechts am Beispiel von Bisons im Allgäu. Prüfungsfokus sind Besitzarten, Eigentumserwerb und Besitzschutz. Geeignet für Studierende zu Beginn des Studiums.
* "Die mondäne Leuchtverkleidung und der geschäftstüchtige Sammler
Die Klausur behandelt zivilrechtliche Problemstellungen wie Scheingeheißerwerb, gutgläubigen Erwerb vom Minderjährigen, den Geldbegriff im Sachenrecht und die Kondiktion der Kondiktion. Der Sachverhalt thematisiert unter anderem Herausgabeansprüche, Eigentumserwerb und Verfahrensfragen im Zusammenhang mit einer Drittwiderspruchsklage. Die Fälle fordern vertiefte Kenntnisse im Schuld-, Sachen- und Vollstreckungsrecht.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Delikts- und Bereicherungsrecht – Streit um das Eröffnungsspiel
Die Klausur behandelt zentrale Fragen des Deliktsrechts, insbesondere Ansprüche aus § 823 Abs. 1 BGB, sowie bereicherungsrechtliche Fragestellungen zur Leistungskondiktion. Im Mittelpunkt steht ein Sachverhalt um das Eröffnungsspiel, bei dem typische Anfängerprobleme geprüft werden. Die Aufgabe eignet sich insbesondere zum Training von Anspruchsaufbau und Anspruchskonkurrenzen.
ZR-Examensklausur zum Eigentumserwerb kraft Gesetzes
Gegenstand dieser Klausur ist der im Studium allzu oft vernachlässigte Fruchterwerb nach den §§ 953 ff. BGB. An die Frage nach der dinglichen Zuordnung der Früchte schließt sich sie die Frage an, wer die Früchte endgültig behalten darf. Das Hauptaugenmerk liegt demzufolge neben der Prüfung der Eigentumslage auf der Prüfung der Ansprüche aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis sowie aus § 951 I 1 i. V. m. §§ 812 I 1 Var. 2, 818 II BGB. Eine zusätzliche Komplikation entsteht im hiesigen Fall durch die Notwendigkeit, bei der Prüfung der Ansprüche aus §§ 987 ff. BGB zwischen einem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis an der Muttersache und einem solchen an den Früchten zu unterscheiden.
(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Das Kronkorken-Gewinnspiel
Die Klausur behandelt die rechtliche Einordnung eines Kronkorken-Gewinnspiels zivilrechtlich im Assessorexamen. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Vertragsschluss und der Verwendung von AGB im Rahmen von Preisausschreiben und Gewinnspielen. Es sind verschiedene zivilrechtliche Probleme im Kontext von Verbraucherverträgen und den dazugehörigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu lösen.
Versehentliches Trinkgeld
Ein Hotelgast legt Kleingeld in seinem Zimmer ab, das von der Reinigungskraft irrtümlich als Trinkgeld angesehen und an sich genommen wird. Der Gast fordert sein Geld zurück und es ist zu prüfen, ob entsprechende Herausgabeansprüche gegen die Reinigungskraft oder das Hotel bestehen. Behandelt werden Fragen zur Anstandsschenkung, Besitzschutz und dem zivilrechtlichen Anspruchssystem.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Die falsche Dropshipping-Händlerin
Die Klausur behandelt zivilrechtliche Fragestellungen rund um das Thema Dropshipping mit Fokus auf Identitätsverschleierung beim Online-Verkauf. Sie fordert eine vertiefte Prüfung der zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen zwischen Händler, Plattform und Kunden sowie grundlegende Kenntnisse im Leistungsstörungsrecht und allgemeinen Schuldrecht. Die Aufgabenstellung richtet sich an Examenskandidaten im zweiten Staatsexamen und verlangt eine gründliche Analyse komplexer Sachverhalte.
Die Streuobstwiese
Die Klausur behandelt den Eigentumserwerb an Früchten gemäß §§ 953 ff. BGB, insbesondere den gesetzlichen Fruchterwerb. Der Fall beleuchtet die dingliche Zuordnung und die zivilrechtlichen Ansprüche im Zusammenhang mit einem eigenmächtigen Zugriff Dritter, inklusive Ansprüchen aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (§§ 987 ff. BGB) und Bereicherungsrecht (§ 951 I 1 i.V.m. §§ 812 I 1 Var. 2, 818 II BGB). Zusätzlich ist zwischen Ansprüchen bezüglich der Muttersache und der Früchte zu differenzieren.
»The House Always Wins?«
Die Klausur befasst sich mit Rückerstattungsansprüchen eines Spielers gegenüber einem nicht in Deutschland lizensierten Online-Casinobetreiber, der über eine maltesische Lizenz agiert. Themenschwerpunkte sind die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung unter besonderer Betrachtung des § 817 S. 2 BGB sowie die deliktsrechtliche Haftung unter § 823 Abs. 2 BGB und dessen Schutzgesetzcharakter. Im Vordergrund stehen zudem Fragen zu § 134 BGB und teleologischen Reduktionen bei Verstößen gegen das Glücksspielverbot.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Sachenrecht und Familienrecht - Das Haushaltscabrio
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig das Sachen- und Familienrecht mit besonderem Fokus auf den Herausgabe- und Bereicherungsansprüchen im Zusammenhang mit einem als Haushaltsgegenstand genutzten Cabrio. Zentrale Aspekte sind die Prüfung des Cabriolets als Haushaltsgegenstand im Sinne des § 1369 BGB sowie die Geltendmachung und Durchsetzung von Herausgabe- und Besitzrechten einschließlich eines möglichen Zurückbehaltungsrechts. Zudem werden die Anforderungen an die Schadensbehebung als Verwendung sowie nachträglich eingetretene Bösgläubigkeit und deren Auswirkungen auf das Besitzrecht beleuchtet. Schließlich werden Fragen zur analogen Anwendung und teleologischen Reduktion von Normen des Bereicherungsrechts bei rechtsgrundlosem Erwerb geprüft.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Erfolgsaussicht einer Räumungsklage - Schumanns Schatten
Die Klausur behandelt zentrale Problemfelder im Zusammenhang mit der Erfolgsaussicht einer Räumungsklage im Mietrecht. Schwerpunkte liegen auf der Abgrenzung zwischen der Beendigung des Mietverhältnisses und einer Anfechtung, insbesondere dem ausnahmsweise beachtlichen Motivirrtum und den damit zusammenhängenden Fragen der materiell-rechtlichen Rechtskrafterstreckung sowie der Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen. Weiterer Fokus liegt auf der Räumungspflicht eines Dritten nach § 546 II BGB und dem Umfang des gesetzlichen Schuldbeitritts. Zudem wird die Zuständigkeit in Mietrechtsstreitigkeiten, insbesondere bei Mischmietverhältnissen (Wohnraum/Gewerbe), beleuchtet. Die Klausur prüft somit vor allem mietrechtliche Grundlagen und prozessuale Besonderheiten im Rahmen einer Räumungsklage.
Die vegane Variante
Der Fall behandelt bereicherungsrechtliche Ansprüche der Eigentümerin M gegen den gutgläubigen Erwerber B und gegen den Dieb D im Zusammenhang mit gestohlenen und später verarbeiteten Mehlsäcken. Schadensersatzansprüche und das Verhältnis Eigentümer-Besitzer werden ausdrücklich nicht geprüft. Die Klausur thematisiert u.a. die Anspruchsberechtigung und das Schicksal der Wertersatzpflicht im Bereicherungsrecht.
Einen Porsche verleiht man nicht!“
Die Klausur behandelt einen Fall des Fahrzeugverleihs, bei dem infolge eines Fehlers in der Zulassungsbescheinigung der Entleiher das Fahrzeug an einen Dritten verkauft und übereignet. Thematisiert werden Herausgabeansprüche und Surrogatsherausgabeansprüche, insbesondere ob der Eigentümer vom Käufer die Herausgabe des Fahrzeugs verlangen kann und welche Zahlungsansprüche gegen den Entleiher bestehen. Die typischen Problemfelder betreffen gesetzliche Schuldverhältnisse und sachenrechtliche Anspruchsgrundlagen.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Bereicherungsrecht - Der Corona-Friseursalon
In dieser Klausur werden zentrale Fragen des Bereicherungsrechts behandelt. Ein Schwerpunkt liegt auf der umfassenden Diskussion des Spannungsverhältnisses zwischen Entreicherung, Haftungsverschärfung und dem Minderjährigenschutz, insbesondere im Kontext der Unterscheidung zwischen Leistungs- und Eingriffskondiktion. Weiterhin ist die Zweckbestimmung einer Leistung bei Irrtum des Vertreters von Bedeutung. Zudem wird geprüft, wann bei einer vorgenommenen Tätigkeit im Sinne des § 812 BGB 'etwas erlangt' wurde.
Der Eiserne Thron
Die Klausur behandelt klassische Probleme des Sachenrechts anhand eines fiktiven Falls mit Anleihen aus 'Game of Thrones'. Geprüft wird insbesondere das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis sowie Fragen zum rechtsgeschäftlichen Eigentumserwerb und Herausgabe- bzw. Schadensersatzansprüchen nach Veräußerung und Beschädigung von beweglichen Sachen. Ferner wird die Frage der Herausgabe eines zuvor besitzlosen Gegenstands thematisiert.
Der glücklose Erbensucher
Die Klausur behandelt die klassische Konstellation eines Erbensuchers, der ohne vertragliche Absprache einen potenziellen Erben ausfindig macht und anschließend eine Vergütung verlangt. Schwerpunktmäßig werden Fragen der Geschäftsführung ohne Auftrag, Bereicherungsrecht und die Abgrenzung zu vertraglichen Ansprüchen geprüft.
Das lukrative Geschäft mit dem Fußballtor
Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Ansprüche im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Fußballtores, das ursprünglich von U an A verliehen wurde und später durch mehrere Hände weiterveräußert wurde. Es werden herauszuarbeitende Probleme aus dem Mobiliarsachenrecht sowie Bereicherungs- und Deliktsrecht geprüft, insbesondere bezüglich Eigentumsübertragung, Gutglaubenserwerb, und Ansprüchen aus den gesetzlichen Schuldverhältnissen.
Drei berichtigende Worte des Bundesgerichtshofs?
Die Klausur behandelt Konstellationen rund um Anweisung, Tilgungsbestimmung und Bereicherungsausgleich bei mehrstufigen Zahlungsaufträgen. Im Mittelpunkt stehen Rechtsfragen zu Anweisung, Rückabwicklung nach geänderter Tilgungsbestimmung und die Folgen nicht autorisierter Zahlungen, insbesondere im Lichte der Zahlungsdiensterichtlinie und der entsprechenden BGB-Regelungen.
Bereicherungsausgleich wegen Verfügungen eines Nichtberechtigten (§ 816 BGB)
Die Klausur behandelt den bereicherungsrechtlichen Ausgleich nach § 816 BGB bei Verfügungen eines Nichtberechtigten. Anhand typischer Fallgestaltungen (z.B. gutgläubiger Erwerb nach §§ 932 ff. BGB) wird die Anspruchskonkurrenz und die Zuweisung des Kondiktionsschuldners untersucht. Ein Schwerpunkt liegt auf der Abgrenzung zwischen entgeltlicher und unentgeltlicher Verfügung sowie der Rechtsfolge des Anspruchsübergangs.
Vermögensrechtliche Konsequenzen von Leistungsanmaßungen am Beispiel der Schwarzfahrt eines Minderjährigen
Die Hausarbeit behandelt vermögensrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit der Schwarzfahrt eines minderjährigen Jugendlichen, wobei insbesondere die Folgen einer Leistungsanmaßung ohne Vertrag, ohne Bereicherung und ohne Schaden des Leistenden analysiert werden. Ein Schwerpunkt liegt auf der zivilrechtlichen Behandlung beim Handeln Minderjähriger, insbesondere hinsichtlich vertraglicher und quasivertraglicher Ansprüche sowie der Schuldverhältnisse zwischen den beteiligten Parteien. Neben bereicherungsrechtlichen werden auch deliktsrechtliche und Fragen der Haftung aus culpa in contrahendo geprüft.
Bis dass der Tod uns auseinandersetzt
Die Klausur thematisiert Ansprüche des Sohnes einer verstorbenen Lebensgefährtin gegen deren ehemaligen Partner auf Rückzahlung von Geldleistungen und Vergütung für Architektenarbeiten im Rahmen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Es geht insbesondere um bereicherungsrechtliche Rückabwicklung und die erbrechtlichen Folgen nach dem Tod der F ohne Testament. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Grundlagen und Fallstricke bei gemischten Schenkungen und gemeinschaftlichen Vermögensdispositionen außerhalb der Ehe.
Nachbars Garten
Die Klausur stellt anhand eines nachbarrechtlichen Sachverhalts Grundfragen der Geschäftsführung ohne Auftrag, des Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter sowie der Expertenhaftung und deren Begrenzung dar. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche des einen Nachbarn auf Aufwendungsersatz bzw. Vergütung nach verschiedenen Anspruchsgrundlagen sowie Schadensersatz- und Wertersatzansprüche nach fehlerhafter Gutachtenerstellung. Zudem wird die Problematik eines vereinbarten Haftungsausschlusses aus Sicht Dritter thematisiert.
Der Sarg des Attentäters
Der Fall behandelt die Eigentumsverhältnisse am Sarg des Attentäters A, den das Bestattungsunternehmen U nach einer Exhumierung ausgetauscht und als Souvenir behalten hat. Nach einer Versteigerung durch den Sohn des U verlangt der Bruder B, der damals die Bestattungskosten inkl. des Sargs bezahlte, die Herausgabe des Versteigerungserlöses. Es sind Fragen zum Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, zur Unmöglichkeit der Herausgabe und zum Umfang eines Schadensersatzanspruchs zu prüfen.
Die Perle in der Auster
Ein Fischer verkauft Austern an einen Restaurantbesitzer; eine zufällig darin enthaltene Perle wird später von einer Restaurantbesucherin gefunden. Es ist zu prüfen, ob der Restaurantbesitzer von dem Fischer Eigentum an der Perle erworben hat und ob er von der Finderin die Herausgabe verlangen kann.
Der hilfsbereite Nachbar
A beauftragt zur Abwendung von Schäden am Nachbarhaus während Abwesenheit des vermeintlichen Eigentümers B einen Bauunternehmer, muss später auch eine akute Gefährdung durch lose Dachziegel beseitigen, wobei ihm ein Unfall passiert. Die Eigentumsverhältnisse sind zunächst unklar, und zwischen A und V entstehen Ansprüche wegen der Kosten der Abstützarbeiten, Vergütung sowie Schaden an der Treppe. Die Klausur verlangt eine Prüfung von Ansprüchen aus Geschäftsführung ohne Auftrag, Bereicherungsrecht und Deliktsrecht.
Zwangsvollstreckung aus einem zu Unrecht ergangenen Titel
Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen und zwangsverfahrensrechtlichen Folgen einer Zwangsvollstreckung aus einem zu Unrecht ergangenen Titel. Am Beispiel eines Gesellschafterstreits wird geprüft, welche Ansprüche auf Rückgabe, Wertersatz und Schadensersatz nach erfolgreicher gerichtlicher Korrektur des unrichtigen Vollstreckungstitels bestehen. Der Fall wirft zudem Fragen zum Deliktsrecht und zu verfahrensspezifischen Abwehrmöglichkeiten auf.
Streit um den Nachlass
Im Mittelpunkt der Klausur stehen erbrechtliche und bereicherungsrechtliche Ansprüche, nachdem eine nichteheliche Lebensgefährtin nach dem Tod des Erblassers eine größere Summe vom Bankkonto abgehoben hat und als Bezugsberechtigte einer Lebensversicherung eingesetzt wurde. Die Alleinerbin bezweifelt die Berechtigung der Abhebungen und der Bezugsberechtigung und erwägt zivilrechtliche Schritte. Es sind Kontovollmacht, Schenkung auf den Todesfall und die Problematik von Bereicherungsansprüchen gegen den Kontoinhaber und die Versicherung zu prüfen.
Referendarexamensklausur ZR Schokoladendieb und Scheinerbe
Der Fall behandelt die Folgen der eigenmächtigen Wegnahme und des Verzehrs einer Kaufsache durch den Käufer sowie die Problematik eines Erben, der im Vertrauen auf seine Erbenstellung Nachlassverbindlichkeiten begleicht, sich später jedoch als Scheinerbe herausstellt. Thematisiert werden dabei Ansprüche aus Kaufrecht, Bereicherungsrecht, Schadensersatz und Erbrecht sowie die Möglichkeit des Schuldners, den Regressadressaten frei zu wählen.
Die Nichtleistungskondiktion in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.