ZR-Examensklausur zum Eigentumserwerb kraft Gesetzes
Examensklausur · JURA 2025, 306 · Zivilrecht für 1. Staatsexamen
Von Marcel Liebsch

Gegenstand dieser Klausur ist der im Studium allzu oft vernachlässigte Fruchterwerb nach den §§ 953 ff. BGB. An die Frage nach der dinglichen Zuordnung der Früchte schließt sich sie die Frage an, wer die Früchte endgültig behalten darf. Das Hauptaugenmerk liegt demzufolge neben der Prüfung der Eigentumslage auf der Prüfung der Ansprüche aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis sowie aus § 951 I 1 i. V. m. §§ 812 I 1 Var. 2, 818 II BGB. Eine zusätzliche Komplikation entsteht im hiesigen Fall durch die Notwendigkeit, bei der Prüfung der Ansprüche aus §§ 987 ff. BGB zwischen einem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis an der Muttersache und einem solchen an den Früchten zu unterscheiden.
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