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Zivilrecht

Bereicherungsrecht

Das Bereicherungsrecht (§§ 812–822 BGB) regelt Rückabwicklungsansprüche bei ungerechtfertigter Vermögensverschiebung. Zentral ist die Unterscheidung zwischen Leistungskondiktion (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB, etwa condictio indebiti) und Nichtleistungskondiktion (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2, S. 2 BGB), insbesondere im Mehrpersonenverhältnis (Leistungskette, Doppelmangel). Examensklassiker: condictio ob rem, condictio ob turpem vel iniustam causam (§ 817), Umfang des Bereicherungsanspruchs und Herausgabeanspruch bei Nutzung oder Dienstleistung.

Zu diesem Thema haben wir 82 Klausuren im Portal.

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JuS 2026Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Eine Rückkehr mit Schrecken

Im Mittelpunkt dieser Examensklausur steht der Ausschluss der Leistungskondiktion insbesondere beim Pkw-Erwerb und die Auslegung einer Verwahrungsanweisung sowie die surrogatweise Abtretung des Herausgabeanspruchs. Zudem wird die Rechtsnatur des Pfändungspfandrechts umfassend behandelt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Reichweite der Schutzpflicht aus dem Verwaltungsvertrag. Die Aufgaben setzen sich mit zivilrechtlichen Problemstellungen im Zusammenhang mit Vollstreckungsverfahren und Eigentumsübertragung auseinander.

Professor Dr. Joachim Münch, Professor Dr. Meik Thöne· JuS 2026, 594· 300 Min Bearbeitung
Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPODie Leistungskondiktion
ZjS 2026Fortgeschrittene

Anfängerklausur Mobiliarsachenrecht: Wer sitzt hier am längeren Hebel?

Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage nach dem Eigentum an einer hochwertigen Kaffeemaschine, die einer Studentin (E) gehört und von ihrem Kommilitonen (V) zunächst durch Drohung ausgeliehen wurde. V verkauft die Maschine während Es Abwesenheit an seinen Cousin (K), der nichts von Es Eigentum weiß, jedoch eine Ratenzahlung vereinbart. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen auf der Wirksamkeit von Besitz- und Eigentumsübertragungen, dem gutgläubigen Erwerb nach § 932 BGB sowie den Auswirkungen eines Eigentumsvorbehalts beim Kauf unter Ratenzahlung. Zudem wird problematisiert, ob E von K Herausgabe der Kaffeemaschine nach § 985 BGB verlangen kann, falls die letzte Kaufpreisrate nicht bezahlt wird.

PD Dr. David Paulus· ZJS 2026, 578
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenVindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis+3 weitere
JuS 20262. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Sachenrecht – Bau auf zwangsversteigertem Grundstück

Die Klausur befasst sich mit der sachenrechtlichen Problematik eines Bauvorhabens auf einem zwangsversteigerten Grundstück. Schwerpunktmäßig sind der Erwerb des Eigentums an Grundstücken sowie Folgeprobleme beim Eingriff Dritter unter wechselnden Eigentumsverhältnissen und die Zuordnung von Ansprüchen zu prüfen. Thematisiert werden insbesondere dogmatische Fragen aus dem Sachenrecht und Berührungspunkte zum Bereicherungsrecht.

Professor Dr. Thomas Hoeren, Yannick Buchholz· JuS 2026, 262· 300 Min Bearbeitung
Erwerb und Verlust von GrundstücksrechtenGrundprinzipien des SachenrechtsVindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis+7 weitere
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Bereicherungsrecht in der Jurafuchs-Lernapp

In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.

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