Bereicherungsausgleich im Mehrpersonenverhältnis
Der Bereicherungsausgleich im Mehrpersonenverhältnis behandelt, wie bei mehrstufigen Transaktionen oder Anweisungsfällen Ansprüche nach § 812 BGB zuzuordnen sind. Zentrale Probleme sind der Vorrang der Leistungskondiktion und die Bestimmung der maßgeblichen Leistungsbeziehung, insb. bei Leistungsketten, Doppelmängeln sowie abgekürzter Lieferung. Klassische Streitstände: Leistungskette mit Doppelmangel, Anspruchszuordnung bei Anweisungsfällen, Umfang des Bereicherungsanspruchs (§ 812 I S. 1 Alt. 1, § 816, § 988 BGB).
Klausuren zum Thema
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Sachenrecht – Bau auf zwangsversteigertem Grundstück
Die Klausur befasst sich mit der sachenrechtlichen Problematik eines Bauvorhabens auf einem zwangsversteigerten Grundstück. Schwerpunktmäßig sind der Erwerb des Eigentums an Grundstücken sowie Folgeprobleme beim Eingriff Dritter unter wechselnden Eigentumsverhältnissen und die Zuordnung von Ansprüchen zu prüfen. Thematisiert werden insbesondere dogmatische Fragen aus dem Sachenrecht und Berührungspunkte zum Bereicherungsrecht.
Fortgeschrittenenhausarbeit – Zivilrecht: Saldotheorie im Dreieck
Die Hausarbeit behandelt die Anwendung der Saldotheorie im bereicherungsrechtlichen Dreipersonenverhältnis. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Bereicherungsansprüche bei mehrgliedrigen Leistungsbeziehungen korrekt erfasst und ausgeglichen werden. Thematisiert werden auch grundlegende Strukturen des Bereicherungsrechts und typische Klausurprobleme.
Der glücklose Nacherbe
In dieser fünfstündigen Übungsklausur geht es um einen mehrgliedrigen Erbfall mit Testamentsvollstreckung, Nach- und Vorerbschaft. Im Zentrum stehen Fragen des Schadensersatzes bei Mitverursachung (Tod eines Pferdes), Ansprüche aus Eigentumserwerb und Herausgabe sowie die Anfechtung eines Tausches. Die Fallfragen wenden sich an fortgeschrittene Studierende und Referendare.
Von Nutzern und Nießern
Die ZR-Fortgeschrittenenhausarbeit thematisiert die Haftung des rechtsgrundlosen Besitzers im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis mit Bezug auf das Herausgabeverlangen und Nutzungsersatz. Zudem werden die Kollision dinglicher und schuldrechtlicher Ansprüche sowie bereicherungsrechtliche Fragen behandelt. Im zweiten Teil liegt der Fokus auf Grundsatzproblemen an der Schnittstelle von Mietrecht und Nießbrauchsrecht.
Die vegane Variante
Der Fall behandelt bereicherungsrechtliche Ansprüche der Eigentümerin M gegen den gutgläubigen Erwerber B und gegen den Dieb D im Zusammenhang mit gestohlenen und später verarbeiteten Mehlsäcken. Schadensersatzansprüche und das Verhältnis Eigentümer-Besitzer werden ausdrücklich nicht geprüft. Die Klausur thematisiert u.a. die Anspruchsberechtigung und das Schicksal der Wertersatzpflicht im Bereicherungsrecht.
Fehlerhafter Anteilskauf als Anwendungsfall der Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft?
Die Klausur thematisiert den fehlerhaften Anteilskauf als Anwendungsfall der Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft. Im Zentrum steht die Frage, ob und inwiefern die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft auf einen nachträglich angefochtenen Kommanditanteilskauf Anwendung finden und welche bereicherungsrechtlichen Rückgewähransprüche bestehen.
Nur Ärger mit den Mietern und Behörden
Die Fortgeschrittenenklausur behandelt bereicherungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Mietzahlungen an den Vermieter durch die Agentur für Arbeit nach SGB II. Im zweiten Teil steht die Rückabwicklung nicht geschuldeter Schönheitsreparaturen und der Umfang des Bereicherungsanspruchs einschließlich Verjährung im Fokus. Die Fallkonstellation legt einen Schwerpunkt auf die Kondiktionsarten und ihre Abgrenzung im Mehrpersonenverhältnis.
Saldotheorie und § 822 BGB: Zwischen Skylla und Charybdis?
Der Fall thematisiert die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines wegen Geschäftsunfähigkeit geschlossenen Kaufvertrages über ein Kunstwerk. Besonderes Augenmerk liegt auf der Anwendung der Saldotheorie und der Durchgriffshaftung nach § 822 BGB im Mehrpersonenverhältnis, insbesondere bei Weitergabe des Gegenstands an einen Dritten.
Drei berichtigende Worte des Bundesgerichtshofs?
Die Klausur behandelt Konstellationen rund um Anweisung, Tilgungsbestimmung und Bereicherungsausgleich bei mehrstufigen Zahlungsaufträgen. Im Mittelpunkt stehen Rechtsfragen zu Anweisung, Rückabwicklung nach geänderter Tilgungsbestimmung und die Folgen nicht autorisierter Zahlungen, insbesondere im Lichte der Zahlungsdiensterichtlinie und der entsprechenden BGB-Regelungen.
Eine folgenschwere Verwechslung
Die Klausur schildert einen Fall, in dem eine Bank versehentlich das falsche Schließfach öffnet und der Inhalt von 31.000 € an einen Erben ausgehändigt wird, der damit direkt eine Ming-Vase kauft. Die tatsächliche Schließfachinhaberin verlangt Ersatz und es ist zu prüfen, welche Ansprüche ihr gegen die Bank und den irrtümlich Berechtigten zustehen sowie ob die Bank Rückgriff nehmen kann. Der Sachverhalt thematisiert insbesondere Fragen zum Schuldrecht, Bereicherungsrecht und zur Geschäftsführung ohne Auftrag.
Streit um den Biergarten
Der Fall spielt im Miet- und Bereicherungsrecht und betrifft die Ansprüche eines Untermieters auf Entschädigung oder Ausgleich für auf einem gemieteten Grundstück errichtete Baulichkeiten nach Beendigung der Vertragsverhältnisse. Zentral sind die bereicherungsrechtliche Abwicklung, Verwendungsersatz im Drei-Personen-Verhältnis und die Vorschriften des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses, insbesondere nach Beendigung des Besitzrechts.
Bereicherungsausgleich wegen Verfügungen eines Nichtberechtigten (§ 816 BGB)
Die Klausur behandelt den bereicherungsrechtlichen Ausgleich nach § 816 BGB bei Verfügungen eines Nichtberechtigten. Anhand typischer Fallgestaltungen (z.B. gutgläubiger Erwerb nach §§ 932 ff. BGB) wird die Anspruchskonkurrenz und die Zuweisung des Kondiktionsschuldners untersucht. Ein Schwerpunkt liegt auf der Abgrenzung zwischen entgeltlicher und unentgeltlicher Verfügung sowie der Rechtsfolge des Anspruchsübergangs.
Der vorschnelle Falschparker
Die Klausur behandelt die Rückabwicklung von Kosten beim Abschleppen eines Falschparkers. Im Mittelpunkt stehen bereicherungsrechtliche und mehrpersonale Konstellationen (Abtretung), Reichweite des § 679 BGB, Geschäftsführung ohne Auftrag und die Zurechnung mittelbarer Schadensfolgen. Zu prüfen sind die Ansprüche des Falschparkers gegen den Abschleppunternehmer.
Original Aktenvortrag: "Montageeinsatz nur mit Einzelzimmer
Im Rahmen eines Original-Aktenvortrags aus dem zweiten Staatsexamen wird das Verhältnis zwischen dem Weisungsrecht des Arbeitgebers und der Übernachtungspflicht des Arbeitnehmers bei Montageeinsätzen thematisiert. Der Fall betrifft außerdem die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung im Mehrpersonenverhältnis nach der eigenmächtigen Inanspruchnahme eines Einzelzimmers und der Kürzung des Nettolohns. Es ist zu prüfen, ob der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Rückzahlung des einbehaltenen Lohnes sowie einen Anspruch auf zukünftige Einzelzimmerbuchungen hat.
Der geschäftige Scheinerbe
Der Fall behandelt die Konstellation eines vermeintlichen Alleinerben, der auf Grundlage eines zunächst gültigen, später durch ein jüngeres Testament widerrufenen Erbscheins umfassend über den Nachlass verfügt. Es werden Fragen zur Schein- und Rechtsstellung des Erben, zur Wirksamkeit der von ihm geschlossenen Geschäfte, Herausgabe- und Schadensersatzansprüche sowie Ansprüche im Bereicherungsrecht und die Rolle des Erbscheins im Verfahren geprüft. Die Klausur umfasst zudem Prozesselemente im Zivilprozessrecht.
Übungsklausur ZR »Download to own« – Online-Geschäfte unter fremdem Namen
Der Fall behandelt die Bestellung entgeltlicher Leistungen über das Internet unter fremdem Namen und beleuchtet dabei die klassischen Fragestellungen der Rechtsgeschäftslehre und des Bereicherungsrechts. Im Mittelpunkt steht ein Download-Portal, dessen Leistungen durch einen Unbefugten unter Verwendung fremder Benutzerdaten in Anspruch genommen werden, wodurch typische Probleme des e-commerce dargestellt werden.
Bereicherungsausgleich im Mehrpersonenverhältnis in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.