Anne Röthel
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Klausuren
JURA 2015Anfänger:innen
Bereicherungsausgleich wegen Verfügungen eines Nichtberechtigten (§ 816 BGB)
Die Klausur behandelt den bereicherungsrechtlichen Ausgleich nach § 816 BGB bei Verfügungen eines Nichtberechtigten. Anhand typischer Fallgestaltungen (z.B. gutgläubiger Erwerb nach §§ 932 ff. BGB) wird die Anspruchskonkurrenz und die Zuweisung des Kondiktionsschuldners untersucht. Ein Schwerpunkt liegt auf der Abgrenzung zwischen entgeltlicher und unentgeltlicher Verfügung sowie der Rechtsfolge des Anspruchsübergangs.
Anne Röthel· JURA 2015, 574
Die NichtleistungskondiktionBereicherungsausgleich im Mehrpersonenverhältnis+2 weitere
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Anne Röthel prüfen besonders häufig Bereicherungsausgleich im Mehrpersonenverhältnis (1×) und Die Nichtleistungskondiktion (1×).