Anfängerklausur – Zivilrecht: Bereicherungsrecht - Der Corona-Friseursalon
JuS 2020, 1037 · Zivilrecht für Anfänger:innen
Von Kiehnle, Huber

In dieser Klausur werden zentrale Fragen des Bereicherungsrechts behandelt. Ein Schwerpunkt liegt auf der umfassenden Diskussion des Spannungsverhältnisses zwischen Entreicherung, Haftungsverschärfung und dem Minderjährigenschutz, insbesondere im Kontext der Unterscheidung zwischen Leistungs- und Eingriffskondiktion. Weiterhin ist die Zweckbestimmung einer Leistung bei Irrtum des Vertreters von Bedeutung. Zudem wird geprüft, wann bei einer vorgenommenen Tätigkeit im Sinne des § 812 BGB 'etwas erlangt' wurde.
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- Die LeistungskondiktionAnwendungsbereich des Ausschlussgrundes nach § 817 S. 2 BGB
- Umfang des BereicherungsanspruchsSaldotheorie – Arglistige Täuschung und unverschuldeter Untergang
- Umfang des BereicherungsanspruchsSchutz des nicht voll Geschäftsfähigen – Saldotheorie
- Umfang des BereicherungsanspruchsSaldotheorie – Vorleistungsfall
- Umfang des BereicherungsanspruchsRückabwicklung gegenseitiger Verträge bei nichtigem Kaufvertrag (positives Saldo) (Einführung)
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