Bis dass der Tod uns auseinandersetzt
JA 2014, 659 · Zivilrecht für 1. Staatsexamen
Von Stefan Jobst
Die Klausur thematisiert Ansprüche des Sohnes einer verstorbenen Lebensgefährtin gegen deren ehemaligen Partner auf Rückzahlung von Geldleistungen und Vergütung für Architektenarbeiten im Rahmen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Es geht insbesondere um bereicherungsrechtliche Rückabwicklung und die erbrechtlichen Folgen nach dem Tod der F ohne Testament. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Grundlagen und Fallstricke bei gemischten Schenkungen und gemeinschaftlichen Vermögensdispositionen außerhalb der Ehe.
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- Die LeistungskondiktionAnwendungsbereich des Ausschlussgrundes nach § 817 S. 2 BGB
- Die LeistungskondiktionLeistungskette – Doppelmangel
- Die LeistungskondiktionWertungskriterien für die Zuweisung von Ansprüchen in der Leistungskette
- Schenkung, §§ 516ff. BGBSchenkung einer Erbschaft (§ 2385 Abs. 2 BGB)
- Schenkung, §§ 516ff. BGBSchenkung von Todes wegen (§ 2301)
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