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Zivilrecht

Schenkung, §§ 516ff. BGB

Die Schenkung (§§ 516 ff. BGB) ist ein unentgeltlicher Vertrag, bei dem der Schenker dem Beschenkten aus seinem Vermögen einen Vorteil zuwendet. Abzugrenzen sind Handschenkung und Schenkungsversprechen (Formvorgaben: § 518 BGB) sowie Gefälligkeit und andere unentgeltliche Rechtsgeschäfte. Weiterer Klausurstoff: Haftungsprivilegierung für Schenker (§§ 521, 523, 524 BGB), Bereicherung bei Zuwendungen (§ 812 BGB).

Zu diesem Thema haben wir 32 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JuS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Schenkung, Auftragsrecht, Verzinsung, Verjährung – Beerdigung auf Widerruf

Die Klausur behandelt zentrale Aspekte einer Schenkung sowie das Auftragsrecht im Zusammenhang mit der Finanzierung einer Beerdigung auf Widerruf. Weitere Schwerpunkte sind die Verzinsung und die Verjährung von Ansprüchen. Die Aufgabenstellung richtet sich an Fortgeschrittene und setzt das Verständnis für Schuldrecht und spezielle vertragliche Schuldverhältnisse voraus.

Dr. Alexander Gaub· JuS 2026, 330· 120 Min
Schenkung, §§ 516ff. BGBAuftrag, §§ 662ff. BGBVerjährung+6 weitere
JURA 2025Examensklausur1. Staatsexamen

ZR-Examensklausur zum Schuld- und Sachenrecht

Die äußerst anspruchsvolle Klausur kombiniert den Studierenden häufig unbekannte Themen wie die Abgrenzung von Nießbrauch und Grunddienstbarkeit, das Forderungsrecht von Gläubigermehrheiten in Abgrenzung zur Bruchteilsgemeinschaft oder die Wirksamkeit eines Schenkungswiderrufs mit dem» Klassiker «des sittenwidrigen Testamentes. Die besondere Herausforderung liegt bei der Bearbeitung darin, den komplexen Sachverhalt in ein einheitliches Gutachten zu überführen sowie die jeweils einschlägigen Normen zu finden.

Kevin Kulp· JURA 2025, 1011
Grundprinzipien des SachenrechtsGrundlagen des KaufvertragsSchenkung, §§ 516ff. BGB+1 weitere
JURA 2025Examensklausur1. Staatsexamen

Eine schrecklich nette Familie

Die Klausur behandelt anspruchsvolle Fragen aus dem Schuld- und Sachenrecht, u. a. zu Nießbrauch und Grunddienstbarkeit, Gemeinschaften im Wohnungseigentum, Mietrecht und Schenkungswiderruf. Besonderer Schwerpunkt liegt auch auf der Wirksamkeit eines sittenwidrigen Testaments und der Abgrenzung sowie Anwendung einschlägiger Normen.

JURA 2025, 2080· 300 Min
Erwerb und Verlust von GrundstücksrechtenSchenkung, §§ 516ff. BGB+3 weitere
JURA 2025Fortgeschrittene

Einmal Erbe, immer Erbe? – Das Danaergeschenk

Die Klausur behandelt zivilrechtliche Fragestellungen im Kontext einer Erbschaft, insbesondere zur Auslegung eines Testaments, zur Erbschaftsannahme und -ausschlagung, Verwaltung durch den vorläufigen Erben und Erbschaftsbesitzer sowie Besonderheiten bei der Genehmigung durch einen Nichtberechtigten. Thematisiert werden zudem schuldrechtliche Probleme wie Aufrechnung und bereicherungsrechtliche Kondiktion.

JURA 2025, 2049
Gewillkürte ErbfolgeVermächtnis+4 weitere
JURA 2024Examensklausur1. Staatsexamen

Das Recht geht vor die Hunde

Die Klausur behandelt im ersten Teil Fragen zur Schenkung an Minderjährige und beschäftigt sich mit der Haftung zwischen Tierhalter und Dritten, insbesondere mit der Abgrenzung von Gefährdungs- und Verschuldenshaftung. Im zweiten Teil werden familienrechtliche Fragestellungen mit Praxisbezug zu Ehe, Vermutung der Eigentumsverhältnisse und Jagdhundhaltung thematisiert.

Geschäftsfähigkeit§ 823 Abs. 1 BGBVerwandtschaft, Vertretung des Kindes und Haftung der Eltern+4 weitere
JURA 2024Examensklausur1. Staatsexamen

»Vermögenssorge(n)«

Die Klausur behandelt einen Fall vorweggenommener Erbfolge, in dem ein minderjähriger Sohn von seiner Mutter ein Grundstück geschenkt bekommt. Thematisiert werden unter anderem die Geschäftsfähigkeit des Minderjährigen, Vertretungsfragen und Genehmigung durch das Familiengericht, die Wirksamkeit der Schenkung samt Rücktrittsrecht bei grobem Undank sowie die Vormerkung im Grundbuch. Weitere Schwerpunkte liegen im Mietrecht, beim Eigentumserwerb und den rechtlichen Folgen der Rücktrittserklärung.

JURA 2024, 2106· 300 Min
GeschäftsfähigkeitSchenkung, §§ 516ff. BGBErwerb und Verlust von Grundstücksrechten+4 weitere
JuS 20232. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Rückabwicklung ehebezogener Zuwendungen

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die rechtliche Rückabwicklung ehebezogener Zuwendungen zwischen Ehegatten. Zentral ist die Frage nach einem fiktiven Endvermögen bei Zuwendungen, insbesondere deren Einordnung als Schenkung oder ehebedingte Zuwendung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Anwendbarkeit des § 313 BGB bei ehebezogenen Rechtsverhältnissen sowie dem Einfluss von Zugewinnausgleichsansprüchen. Zusätzlich wird die rechtliche Folge eines Fortbestands der Ehe als Geschäftsgrundlage und die Auswirkungen darauf untersucht.

Wanninger· JuS 2023, 852
Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGBDie LeistungskondiktionSchenkung, §§ 516ff. BGB+2 weitere
JuS 20232. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Aktenvortrag – Zivilrecht: Familiensache Haller

Die Klausur behandelt die Abgrenzung zwischen Familienstreit- und Haushaltssachen sowie die familienrechtliche Sonderregelung des § 1361a BGB und darauf beruhende Sekundäransprüche. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der rechtlichen Würdigung und Beweisführung bei unbenannten Zuwendungen bzw. Schenkungen im familiären Kontext. Zudem wird die Herausgabe eines geleasten Haushaltsgegenstands thematisiert, insbesondere im Hinblick auf familienrechtliche Ansprüche nach einer Trennung. Damit stehen zentrale Fragen des Familienrechts und der Vermögensauseinandersetzung im Fokus.

Engelhorn· JuS 2023, 675
Scheidung und ScheidungsfolgenZugewinnausgleich und andere Vermögensausgleichsansprüche+3 weitere
ZjS 2023Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: Ehe und Espresso

Die Klausur behandelt den Kauf einer hochwertigen Espresso-Maschine durch einen Ehegatten im gesetzlichen Güterstand, wobei die Maschine zunächst im Eigentum der Verkäuferin verbleibt und später von den Ehegatten gemeinsam genutzt wird. Nach vollständiger Kaufpreiszahlung wird das Gerät von einem minderjährigen Nachbarn zerstört, sodass Schadensersatzansprüche geprüft werden. Im weiteren Verlauf verkauft ein Ehegatte die Maschine an eine Dritte, die Herausgabeansprüche der Ehefrau aus Miteigentum beleuchtet. Schließlich wird nach erfolgreicher Herausgabeklage die Maschine durch Selbsthilfe zurückgeholt und erneut Herausgabeklage der Dritten erhoben. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind das Familienrecht, das Eigentumsrecht, das Minderjährigenrecht und die Anspruchskonkurrenz bei Schadens- und Herausgabeforderungen.

Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)§ 826 BGB§ 823 Abs. 1 BGB+5 weitere
JA 2022Anfänger:innen

Großvaters gescheiterte Geschäfte

Die Klausur behandelt in drei Teilen Fragen der Geschäftsführung ohne Auftrag und des Bereicherungsrechts. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche auf Aufwendungsersatz und Bereicherung im Zusammenhang mit nutzloser Detektivleistung, einer gescheiterten Maklertätigkeit sowie einer an Bedingungen geknüpften Schenkung und deren Auswirkungen. Vertieft werden klassische Probleme aus GoA und §§ 812 ff. BGB, insbesondere im Zusammenhang mit Übertragung und Rückforderung beweglicher Sachen.

Jun.-Prof. Dr. Stephan Gräf· JA 2022, 272· 150 Min
Die echte GoA – VoraussetzungenDie Leistungskondiktion+2 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Der homophobe Erblasser

Im Mittelpunkt des Falls steht die erbrechtliche Auseinandersetzung um die Wirksamkeit mehrerer Testamente des Erblassers Erich Erlmann. Zentrale Streitpunkte sind die Bindung der Erbeneinsetzung an eine potenziell sittenwidrige Bedingung bezüglich des Lebenswandels seines Sohnes Sven und die formwirksame Änderung des Testaments mittels eines handschriftlichen Zusatzes. Zudem ist in einer Abwandlung die Wirksamkeit eines gemeinschaftlichen Testaments mit Einsetzung einer Vor- und Nacherbschaft und die Berechtigung zur Schenkung aus dem Nachlass zu prüfen. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Erbrecht, insbesondere bei Bedingungs- und Formproblemen im Testament, Sittenwidrigkeit sowie im Sachenrecht hinsichtlich des Herausgabeanspruchs.

Sonja Breustedt· ZJS 2021, 472
Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Gesetzliche ErbfolgeSchenkung von Todes wegen+5 weitere
JURA 2021Examensklausur1. Staatsexamen

Juristisches Allerlei von der Vormerkung

In dieser Examensklausur zum Sachenrecht werden mehrere praxisnahe Sachverhalte zum Erwerb und zur Belastung von Grundstücken sowie zu Ansprüchen aus Vormerkung und Grundschuld behandelt. Es geht insbesondere um Formfragen im Zusammenhang mit dem BeurkG, die Vormerkungsfähigkeit künftiger Ansprüche, die sachenrechtlichen Grundsätze und um Schadensersatzansprüche bei Verzögerungen sowie Rückforderungsrechte bei unentgeltlicher Grundstücksübertragung.

Daniel J. Schneider· JURA 2021, 177
Erwerb und Verlust von GrundstücksrechtenGrundprinzipien des SachenrechtsSicherungsrechte an beweglichen Sachen+5 weitere
JuS 20202. Staatsexamen / Referendariat

Aktenvortrag – Zivilrecht: Anwaltsberatung - Geschenkt oder geliehen?

In der Klausur wird schwerpunktmäßig die Frage behandelt, ob zwischen den Parteien ein konkludenter Darlehensvertrag geschlossen wurde und wie sich dies auf die Leistungskondiktion, insbesondere hinsichtlich der Beweislast und der sekundären Darlegungslast, auswirkt. Weiterhin ist ein gebührenrechtlicher Aspekt zu prüfen, der die Möglichkeit einer Klagerücknahme und strategische Erwägungen zur informatorischen Anhörung einschließt. Außerdem wird verlangt, die taktischen Möglichkeiten der Beweiserhebung, insbesondere die Parteivernehmung und alternativ die informatorische Anhörung, eingehend zu beleuchten. Die Schwerpunkte liegen somit bei der materiellen Anspruchsprüfung, Beweislast und prozesstaktischen Überlegungen.

Bubeck· JuS 2020, 1206
Auslegung der WillenserklärungDarlehensvertrag, §§ 488ff. BGBSchenkung, §§ 516ff. BGB+2 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

Geschenkt ist geschenkt?

Der Fall behandelt die Frage, ob A von B die Herausgabe eines geschenkten Pakets verlangen kann. Thematisch stehen Widerruf und Auslegung von Willenserklärungen im Mittelpunkt, insbesondere im Kontext einer Schenkung. Der Fall eignet sich zur Vertiefung von Kenntnissen im Allgemeinen Teil des BGB sowie im Bereicherungsrecht.

Nina Benz· JURA 2020, 851
Auslegung der WillenserklärungSchenkung, §§ 516ff. BGB+2 weitere
JA 20191. Staatsexamen

Familie Veistenauer

Die zivilrechtliche Klausur behandelt die rechtlichen Möglichkeiten zur Grundstücksübertragung vom Vater an die minderjährige Tochter unter Berücksichtigung von Minderjährigenrecht, Grundschuld, Vertragsgestaltung und Rücktrittsoptionen. Es werden die zivilrechtlichen Voraussetzungen und Folgen der Übertragung sowie die Auswirkungen einer Abwandlung des Falls (Übertragung ohne Gegenleistung, bestehender Pachtvertrag) diskutiert. Die Bearbeitung erfolgt in Form eines Gutachtens zu den gestellten Fragen.

Prof. Dr. Tobias Lettl· JA 2019, 492· 300 Min
GeschäftsfähigkeitFormfreiheit und GrenzenErwerb und Verlust von Grundstücksrechten+4 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Eine dunkle Vergangenheit

Die Klausur behandelt die Wirksamkeit einer gleichgeschlechtlichen Ehe zwischen einer Frau und ihrer Nichte sowie deren Lösungsmöglichkeiten, insbesondere unter dem Aspekt der Drohung (Nötigung) und etwaigen Eheverboten. Zudem wird die Frage untersucht, ob Claudia von Emil nach Verkauf eines geschenkten Oldtimers die Herausgabe des Fahrzeugs verlangen kann.

Josef Bongartz, Cyril Hergenröder· JA 2019, 406· 120 Min
Verlöbnis, Eheschließung, Eheaufhebung, EhenameAusschluss von der ErbfolgeGrundlagen des Kaufvertrags+4 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

»Geschenke des Vaters« – Zwei Übungsfälle zur beschränkten Geschäftsfähigkeit

In zwei zivilrechtlichen Übungsfällen geht es um die beschränkte Geschäftsfähigkeit minderjähriger Kinder: Im ersten Fall wird geprüft, ob ein 16-jähriger Minderjähriger Eigentum an einer Wohnung vom Vater wirksam erwerben kann. Im zweiten Fall ist zu klären, ob eine 12-jährige wirksam ein altes Fahrrad verkaufen und über den Kaufpreis verfügen durfte, sowie ob der Käufer das Risiko einer fehlenden Zustimmung der Eltern trägt.

Birgit Schneider· JURA 2019, 1274
GeschäftsfähigkeitRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenSchenkung, §§ 516ff. BGB+2 weitere
JA 20181. Staatsexamen

Scheiden tut weh

Die Klausur behandelt Rückforderungsansprüche eines Schwiegerelternteils nach einer Vermögenszuwendung an den Schwiegersohn im Zusammenhang mit der Immobilienfinanzierung, die Abgrenzung zwischen Schenkung und unbenannter Zuwendung sowie die Mitverpflichtung eines Ehegatten für einen Stromlieferungsvertrag. Weiterhin geht es um Schadensersatzansprüche wegen Verstoßes gegen das großelterliche Umgangsrecht. Der Fall basiert auf einer echten Examensklausur aus dem Saarland.

Schenkung, §§ 516ff. BGBScheidung und ScheidungsfolgenRecht der ehelichen Gemeinschaft+5 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Anna, Ottilie und die enterbte Tochter

Die Klausur behandelt die Rückabwicklung eines Grundstücksübertragungsvertrags mit Rücktrittsrecht sowie die erbrechtliche Gestaltung für Zwillingsschwestern, die sich gegenseitig zu Erben einsetzen und eine Tochter enterben möchten. Thematisiert werden Rückübertragung, öffentliche Zustellung, Pflichtteilsentziehung und die Ausgestaltung testamentarischer oder erbvertraglicher Regelungen.

Heike Matzkat-Eschenburg· JA 2018, 292· 300 Min
Schenkung, §§ 516ff. BGBGewillkürte ErbfolgeVermächtnis+2 weitere
JURA 2018Fortgeschrittene

»Kuckuckskind und Krokodil«

Die Klausur stellt einen zivilrechtlichen Examensfall mit Schwerpunkt im Erbrecht und Schuldrecht dar. Im Mittelpunkt stehen die Testamentsanfechtung wegen Motivirrtums, Rückabwicklung einer motivirrtümlichen Schenkung (Geschäftsgrundlage, Aufklärungspflichtverletzung, § 123 I BGB, Kondiktion), sowie Aspekte des reformierten Kaufmängelgewährleistungsrechts. Zu prüfen sind Ansprüche des Bruder Berthold gegen Frieda nach Tod des Erblassers.

Luca Wimmer· JURA 2018, 1142
Gesetzliche ErbfolgeAnfechtung der WillenserklärungStörung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGB+4 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Probleme bei der ehebedingten Erholung

Die Klausur behandelt vielfältige zivilrechtliche Probleme im Zusammenhang mit Reiseverträgen, Familienverhältnissen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Prüfschwerpunkte sind u.a. Rückzahlungsansprüche nach fehlerhafter Buchung, Unterlassungsansprüche im Eherecht, Erstattungsansprüche nach abgebrochener Kreuzfahrt sowie Rechte bei Flugzeitänderung und Abtretung von Ansprüchen im Pauschalreiserecht.

Markus Kellermann-Schröder· JA 2015, 417· 300 Min
Reisevertrag, §§ 651a ff. BGBRecht der ehelichen GemeinschaftAGB+5 weitere
JA 20151. Staatsexamen

Wirbel um das Villengrundstück

Die vermögende B schenkt ihrem Sohn S ein Villengrundstück, dessen Eigentumsübertragung zunächst aufgrund einer fehlenden Bewilligung scheitert. Neben erbrechtlichen Streitigkeiten um eine handschriftliche Postkarte als Testament spielen immobilienrechtliche sowie schenkungsrechtliche Fragen eine Rolle, zudem kommt es in einer Abwandlung zur Übertragung von Ansprüchen und anschließender Übereignung des Grundstücks an einen Dritten.

Thekla Hengemühle· JA 2015, 177· 300 Min
Erwerb und Verlust von GrundstücksrechtenSchenkung, §§ 516ff. BGBGesetzliche Erbfolge+3 weitere
JA 20141. Staatsexamen

Bis dass der Tod uns auseinandersetzt

Die Klausur thematisiert Ansprüche des Sohnes einer verstorbenen Lebensgefährtin gegen deren ehemaligen Partner auf Rückzahlung von Geldleistungen und Vergütung für Architektenarbeiten im Rahmen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Es geht insbesondere um bereicherungsrechtliche Rückabwicklung und die erbrechtlichen Folgen nach dem Tod der F ohne Testament. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Grundlagen und Fallstricke bei gemischten Schenkungen und gemeinschaftlichen Vermögensdispositionen außerhalb der Ehe.

Stefan Jobst· JA 2014, 659· 300 Min
Die LeistungskondiktionSchenkung, §§ 516ff. BGBGesetzliche Erbfolge+2 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: A bisserl was geht immer!

Dr. Bernadette Bauer möchte ihre gesellschaftsrechtlichen und erbrechtlichen Angelegenheiten für die Bauer-Lebensmittel-KG regeln. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie der Kommanditanteil ihres Mannes Albrecht nach dessen Tod Gabriele Grau sicher zufallen kann, wobei Albrecht gleichzeitig die Möglichkeit behalten soll, anderweitig zu verfügen, falls Gabriele Grau ihren Pflichten nicht nachkommt. Darüber hinaus beabsichtigt Dr. Bauer, ihre eigenen Gesellschaftsanteile nach ihrem Tod auf ihre Enkelkinder Sophie und Moritz zu übertragen, wobei sowohl die Haftungsbegrenzung für Moritz als auch die Einschränkung von Sophies Einfluss bis zu ihrem 25. Lebensjahr zu berücksichtigen sind. Zudem soll Karl Bauer vorübergehend die Geschäfte führen, ohne an der Gesellschaft zu haften oder Gesellschafter zu werden. Der Fall behandelt hierbei insbesondere gesellschaftsrechtliche, erbrechtliche sowie haftungs- und vertretungsbezogene Fragestellungen.

Josef Zintl, Jan Singbartl· ZJS 2014, 648
Rücktritt Verwandtschaft, Vertretung des Kindes und Haftung der ElternSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Original Aktenvortrag: "Geschenkt ist geschenkt

Im Aktenvortrag geht es um einen Herausgabeanspruch bezüglich einer hochwertigen Stereoanlage zwischen ehemaligen Lebensgefährten. Der Kläger verlangt die Rückgabe einer angeblich nur geliehenen Anlage, während die Beklagte behauptet, es handele sich um ein Geschenk. Die Falllösung erfordert eine Auseinandersetzung mit Eigentumsvermutungen, den Voraussetzungen der Schenkung und Fragen des Zivilprozessrechts.

Britta Graja· JA 2014, 287· 90 Min
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenSchenkung, §§ 516ff. BGB+3 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Das Sparbuch als Gegenstand von Rechtsgeschäften auf den Todesfall

In dem Übungsfall geht es um die zivilrechtliche Behandlung von Sparbüchern als Gegenstand von Rechtsgeschäften auf den Todesfall. Untersucht werden die Wirkungen der Zuwendung durch den Erblasser, insbesondere ob und wie M und S Ansprüche auf die Guthaben erhalten und welche erbrechtlichen sowie sachenrechtlichen Erwägungen dabei relevant sind. Die Stellung der Tochter T als Erbin, der Form und Wirksamkeit der Zuwendungen und das Verhältnis zum Sparbuchbesitz sind zu prüfen.

Christian Bochmann· JURA 2014, 729
Schenkung von Todes wegenGesetzliche ErbfolgeRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+2 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Riskante Schenkung

Die Klausur befasst sich mit der Schenkung einer Eigentumswohnung an eine Minderjährige sowie deren späterem Verkauf. Im Zentrum stehen die Voraussetzungen für die Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch, die Behandlung des lediglich rechtlichen Vorteils gemäß § 107 BGB, der Minderjährigenschutz und Besonderheiten bei Geschäften zwischen Verwandten. In der Abwandlung geht es um die Schenkung eines Grundstücks an einen Minderjährigen unter Vorbehalt eines Rücktrittsrechts sowie die Problematik der Grundbucheintragung ohne Ergänzungspfleger.

Schenkung, §§ 516ff. BGBGeschäftsfähigkeitRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+2 weitere
JURA 2011Fortgeschrittene

Übungshausarbeit ZR Engelhardts Erbe

Der Sachverhalt behandelt die erbrechtlichen Ansprüche des Sohnes Siegfried Engelhardt nach dem Tod seines Vaters Ernst, der zuvor nahezu sein gesamtes Vermögen an eine Stiftung gespendet hatte. Dabei stehen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche, Geschäftsfähigkeit, Stellvertretung und Formfragen bei Grundstücksgeschäften sowie Vermögensverfügungen eines Ehegatten im Mittelpunkt.

Roman Guski, Julia Lübke· JURA 2011, 624
Gesetzliche ErbfolgeGeschäftsfähigkeit+5 weitere
JA 20081. Staatsexamen

Schenkungswiderruf beim Todesfall

Die Klausur behandelt die rechtlichen Voraussetzungen und Möglichkeiten eines Widerrufs eines Schenkungsversprechens bei einer Bezugsberechtigung aus einer Lebensversicherung. Es geht insbesondere um die Rückabwicklung erfolgter Auszahlungen an frühere Bezugsberechtigte nach Eintritt des Versicherungsfalls sowie um die Anspruchsgrundlagen nach § 812 BGB. Weiterhin werden Fragen der Darlegungs- und Beweislast im Zivilprozess beleuchtet.

Dr. Philipp Schmieder, Dr. Markus Volz· JA 2008, 44· 300 Min
Schenkung, §§ 516ff. BGBDie Leistungskondiktion+2 weitere
JA 20071. Staatsexamen

Undank ist der Welten Lohn

Witwe W überträgt ihrem Sohn S ein Hausgrundstück als Schenkung unter Einräumung verschiedener Nutzungsrechte. Nach familiären Konflikten will W die Schenkung wegen Undank widerrufen und verlangt Rückübertragung. Außerdem steht ein Streit über den Verkauf eines Kotflügels aus der Garage an den Sammler O im Raum.

Dr. Andreas Deutsch· JA 2007, 504· 300 Min
Schenkung, §§ 516ff. BGBRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+2 weitere
JA 20071. Staatsexamen

Geschenkt ist Geschenkt

In der Übungsklausur wird die sogenannte gemischte Schenkung anhand eines Pkw-Verkaufs unter Freunden thematisiert. Es werden verschiedene Ansprüche auf Übergabe, Rückgabe sowie Ersatz von Reparaturkosten und Rückzahlung eines Teils des Kaufpreises geprüft, wobei insbesondere Fragestellungen aus dem Schenkungs- und Kaufrecht sowie dem Leistungsstörungsrecht und Bereicherungsrecht im Mittelpunkt stehen.

Fabian Eckard, Nico Torka· JA 2007, 497· 300 Min
Schenkung, §§ 516ff. BGBGrundlagen des Kaufvertrags+3 weitere
JA 2007Fortgeschrittene

Gescheiterte Pläne

In der Klausur wird die vermögensrechtliche Abwicklung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach deren Scheitern dargestellt. Konkret ist zu prüfen, ob B gegen A einen Anspruch auf Entgelt für seine Arbeitsleistung im Geschäft der A während der Zeit der Partnerschaft zusteht. Der Schwerpunkt liegt auf schuldrechtlichen und bereicherungsrechtlichen Fragen.

Dr. Eva Kocher· JA 2007, 108· 120 Min
Die LeistungskondiktionEntstehung von Schuldverhältnissen +5 weitere
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Schenkung, §§ 516ff. BGB in der Jurafuchs-Lernapp

In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.

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