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Zivilrecht

Reisevertrag, §§ 651a ff. BGB

Der Reisevertrag (§§ 651a ff. BGB) regelt die Rechte und Pflichten beim Pauschalreisevertrag, insbesondere zwischen Reiseveranstalter und Reisendem. Zentrale Themen sind die Abgrenzung Pauschalreise (§ 651a Abs. 2), Rücktritt vor Reiseantritt (§ 651h), Vertragsübertragung (§ 651e), sowie das Gewährleistungsregime bei Reisemängeln (§ 651i). Examensklassiker: Mangelhafte Unterkunft, erhebliche Abweichungen von der Reisebeschreibung, Rücktritt bei unzumutbarer Störung.

Zu diesem Thema haben wir 18 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JURA 2023Fortgeschrittene

Der Traumprinz auf Reisen

Die ZR-Fortgeschrittenenhausarbeit behandelt Verbraucherverträge sowie das Leistungsstörungsrecht im zivilrechtlichen Kontext. Thematisiert werden insbesondere Fragen rund um Vertragsverhältnisse zwischen Verbrauchern und Unternehmern sowie typische Leistungsstörungen. Der Bezug zum Reisevertrag wird im Untertitel angedeutet.

Anna Harms· JURA 2023, 1459
Widerruf & VerbraucherverträgeUnmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Reisevertrag, §§ 651a ff. BGB+3 weitere
JURA 2022Fortgeschrittene

Eyjafjallajökull macht Ärger

Die Klausur behandelt einen Pauschalreisevertrag über eine Karibikkreuzfahrt und die Anspruchsgrundlage für Stornokosten nach Rücktritt des Reisenden aufgrund einer Aschewolke, welche die Anreise unmöglich macht. Es wird insbesondere das Zusammenspiel von Reisevertragsrecht (§§ 651a ff. BGB), allgemeinem und besonderem Leistungsstörungsrecht sowie der Wegfall der Geschäftsgrundlage untersucht. Der Schwerpunkt liegt auf der rechtlichen Einordnung unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände und der entsprechenden Anspruchsprüfung.

Tomas Kuhn· JURA 2022, 1
Reisevertrag, §§ 651a ff. BGBUnmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Rücktritt +4 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Urlaub ist die schönste Zeit des Jahres

Der Fall behandelt einen Streit um einen Pauschalreisevertrag, bei dem es aufgrund eines System- und Eingabefehlers zum Angebot eines zu niedrigen Preises kam. Thematisch stehen die Anfechtung des Vertrages, die örtliche Zuständigkeit, Klageänderung, Erledigung sowie Widerklage im Mittelpunkt. Die Parteien streiten um die Wirksamkeit der Anfechtung und um möglichen Schadensersatz wegen eines erhöhten Reisepreises.

Dr. Christopher Daßbach· JA 2021, 147· 300 Min
Reisevertrag, §§ 651a ff. BGBAnfechtung der WillenserklärungFeststellungsklage, § 256 ZPO+4 weitere
JURA 2021Fortgeschrittene

Ein Yoga-Retreat ohne Yoga

Die Klausur beschäftigt sich ausschließlich mit dem reformierten Pauschalreiserecht und bietet Studierenden die Möglichkeit, ihr Wissen zu diesem examensrelevanten Rechtsgebiet zu vertiefen. Im Fokus stehen die Struktur und spezielle neue Inhalte der aktuellen gesetzlichen Regelungen, eine Verknüpfung mit anderen Gebieten wie AGB-Recht erfolgt bewusst nicht.

Reisevertrag, §§ 651a ff. BGB
JURA 2020Fortgeschrittene

Reise nach Bergen aan Zee

Die Klausur thematisiert das Pauschalreiserecht nach Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie und stellt typische Haftungsfragen des Reiseveranstalters in unterschiedlichen Konstellationen dar. Es werden Sachmängel, Rechte und Ansprüche der Reisenden, insbesondere Minderung sowie Schadensersatz und Entschädigung, anhand eines Sachverhalts zur Reise nach Bergen aan Zee behandelt.

Victoria Best, Rafael Harnos· JURA 2020, 60
Reisevertrag, §§ 651a ff. BGBGrundlagen des KaufvertragsSach- und Rechtsmängel+5 weitere
JA 2019Anfänger:innen

Wellness aus dem Baukasten

Die Klausur behandelt das Pauschalreisevertragsrecht aus dem Schuldrecht und thematisiert vor allem die Anspruchsvoraussetzungen des Reisenden auf Minderung des Reisepreises wegen eines Mangels der gebuchten Unterkunft. Der Sachverhalt dreht sich um eine Online-Buchung mit Zusatzleistungen und verschiedene Vertragspartner. Zu prüfen ist, ob der Reisende einen Zahlungsanspruch gegenüber dem Reiseanbieter geltend machen kann.

Jan Alexander Daum, Sebastian Friese· JA 2019, 812· 120 Min
Reisevertrag, §§ 651a ff. BGB+2 weitere
JURA 2019Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur – Internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht: Die Reise nach Südafrika

Die Klausur behandelt einen Sachverhalt mit internationalen Bezügen: Zwei Studenten mieten in Südafrika ein Apartment und schließen weitere Verträge, unter anderem einen Mietwagenvertrag. Im Fokus stehen die internationale Zuständigkeit, die Anerkennung ausländischer Gerichtsentscheidungen, international-vertragliches und außervertragliches Schuldrecht sowie Aspekte des internationalen Gesellschaftsrechts.

Michael Sonnentag· JURA 2019, 174
Einführung IPRBesonderer Teil - Rom I-VO+4 weitere
ZjS 2018Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Ein Urlaub zum Vergessen

Michael Mayer bucht für sich, seine Freundin Franziska Friedrich und ihre gemeinsame Tochter Elli Friedrich einen Cluburlaub über das Reisebüro Traumreisen e.K. Während des Aufenthalts auf Sizilien kommt es zu einem Diebstahl im Hotel und einem schwerwiegenden Unfall in der Kindererlebniswelt, bei dem die Tochter verstirbt und Franziska eine gesundheitliche Folge erleidet. Nach der vorzeitigen Heimreise verlangen M und F Schadensersatz für verschiedene Positionen, darunter Wertgegenstände, Reisekosten, Behandlungskosten und Schmerzensgeld. Das Reisebüro fordert im Gegenzug anteilige Zahlung des Reisepreises. Der Fall thematisiert zentrale reiserechtliche Ansprüche, Haftungsfragen im Zivilrecht sowie Ansprüche aus der europäischen Fluggastrechteverordnung.

Philipp Knauth, Anna Wilke· ZJS 2018, 576
Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Reisevertrag, §§ 651a ff. BGBSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 2018Original-ExamensklausurFortgeschrittene

Original-Examensklausur: "Bootsfahrt mit zivilprozessualen Untiefen

Die Klausur thematisiert einen Schadensfall im Zusammenhang mit einer Boots- und Tauchausflugreise, die über ein Reiseportal gebucht und vom Beklagten durchgeführt wurde. Der Beklagte wird zivilprozessual und materiellrechtlich in Anspruch genommen und hat selbst verschiedene prozessuale Schritte unternommen. Besonderes Augenmerk liegt auf dem Reiserecht, der deliktischen Haftung, der Frage von Widerklage/Aufrechnung sowie auf prozessualen Fragen rund um das Versäumnisurteil und die Vollstreckungsabwehrklage.

Dr. Anton Burger, Oliver Eitzinger· JA 2018, 133· 300 Min
Reisevertrag, §§ 651a ff. BGB§ 823 Abs. 1 BGBVollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO+4 weitere
ZjS 2017Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Großer Streit, keine Erholung

Im Mittelpunkt des Falls steht zunächst die Frage, ob K von A Schadensersatz wegen Nichtherausgabe eines Videogerätesystems verlangen kann, nachdem M als ursprüngliche Eigentümerin und Vertragspartnerin des A dieses an K veräußert und die Herausgabeansprüche abgetreten hat. Südlich wird problematisiert, ob A nach Beendigung des Kooperationsvertrags noch ein Recht zum Besitz hatte und welche Ansprüche bei verspäteter Herausgabe bestehen. Im zweiten Teil verlangt R von A Stornokosten für eine gebuchte Türkei-Rundreise, nachdem A wegen Terrorgefahr die Reise kurzfristig abgesagt hat; es geht um die Einordnung der Kündigungsgründe und die Wirksamkeit der Pauschalierungs-Klausel. Drittens fordert F von A den vollständigen Flugpreis für einen separat gebuchten Flug, obwohl der Sitzplatz weiterverkauft wurde; angesprochen werden hier insbesondere die Wirksamkeit der AGB und mögliche Einwendungen des Reisenden. Zentrale rechtliche Schwerpunkte liegen im Sachenrecht, allgemeinen Schuldrecht und besonderen Reiserecht einschließlich AGB-Kontrolle.

Simon Schwichtenberg· ZJS 2017, 197
Rücktritt Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Probleme bei der ehebedingten Erholung

Die Klausur behandelt vielfältige zivilrechtliche Probleme im Zusammenhang mit Reiseverträgen, Familienverhältnissen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Prüfschwerpunkte sind u.a. Rückzahlungsansprüche nach fehlerhafter Buchung, Unterlassungsansprüche im Eherecht, Erstattungsansprüche nach abgebrochener Kreuzfahrt sowie Rechte bei Flugzeitänderung und Abtretung von Ansprüchen im Pauschalreiserecht.

Markus Kellermann-Schröder· JA 2015, 417· 300 Min
Reisevertrag, §§ 651a ff. BGBRecht der ehelichen GemeinschaftAGB+5 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Urlaub mit Folgen

Die Klausur behandelt die Bestimmung des anwendbaren Rechts bei einem internationalen Pauschalreisevertrag und möglichen Schadensersatzansprüchen. Im Mittelpunkt stehen die Frage der Rechtswahl bei Verbraucherverträgen zwischen einem deutschen Verbraucher und einem kanadischen Unternehmer sowie die kollisionsrechtliche Behandlung von deliktischen Ansprüchen. Besonderes Augenmerk liegt auf Art. 6 Rom I-VO und der Bedeutung unionsrechtlicher und kollisionsrechtlicher Vorschriften.

Giesela Rühl, Philipp Köppen· JURA 2013, 925
Besonderer Teil - Rom I-VOBesonderer Teil - Rom II-VO+2 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Auch auf dem Pfad der Erleuchtung ist man vor Schäden nicht gefeit

Der Fall behandelt die Ansprüche eines Reisenden gegen einen Reiseveranstalter nach einem Unfall während einer Nepalreise, insbesondere Schadensersatz, Schmerzensgeld sowie Entschädigung für entgangene Urlaubsfreuden. Zusätzlich wird geprüft, welches Sachrecht auf deliktische Ansprüche Anwendung findet. Thematisiert werden Vertragsschluss, Anspruchsvoraussetzungen und Verjährung.

Ansgar Staudinger· JURA 2013, 624
Reisevertrag, §§ 651a ff. BGBVerjährung+3 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Übungsklausur ZR »Dumm gesprungen«

Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Haftung im Zusammenhang mit einem Badeunfall eines Jugendlichen während einer Pauschalreise. Thematisiert werden unter anderem Vertragsschluss und Vertragspflichten beim Reisevertrag, das Mitverschulden des Geschädigten sowie zivilprozessuale Fragestellungen zur Schmerzensgeld- und Feststellungsklage. Die Lösung knüpft an maßgebliche Anspruchsgrundlagen aus Reisevertragsrecht und Deliktsrecht an.

André Pressel· JURA 2013, 43
Reisevertrag, §§ 651a ff. BGBFeststellungsklage, § 256 ZPO§ 823 Abs. 1 BGB+4 weitere
JURA 2012Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ZR Silberhochzeitsreise mit Hindernissen

Die Examensklausur behandelt zentrale Fragen des Reisevertragsrechts wie die Haftung des Reiseveranstalters, Verträge zugunsten Dritter bei Familienreisen, die Abgrenzung zwischen Eigen- und Fremdleistungen sowie Schadensersatz für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit. Besonderes Augenmerk liegt auf der Ausschlussfrist des § 651g BGB.

Jessica Schmidt· JURA 2012, 390
Reisevertrag, §§ 651a ff. BGB+2 weitere
JA 20111. Staatsexamen

Ein bestürzender Sturz im Urlaub

Die Klausur behandelt einen tödlichen Unfall eines Reisenden infolge einer angeblich zu niedrigen Balkonbrüstung während einer Pauschalreise in die Türkei. Die Ehefrau des Verstorbenen verlangt vom Reiseveranstalter Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines Reisemangels und erlittener psychischer Schäden. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Haftung des Reiseveranstalters, zu Reisemängeln, dem Anspruch auf Schadensersatz sowie zu Mitverschulden und Vorteilsausgleich.

Dr. Christoph Warga· JA 2011, 504· 300 Min
Reisevertrag, §§ 651a ff. BGB+4 weitere
JURA 2010Fortgeschrittene

Übungshausarbeit ZR Traumurlaub in Tollinesien

Die Klausur behandelt Ansprüche eines eingetragenen Lebenspartnerschaftspaars gegen einen Reiseveranstalter nach einer Pauschalreise, bei der es zu Diskriminierungen, einem Unfall und ärztlichen Behandlungsfehlern während eines Ausflugs kommt. Schwerpunkte sind die reisevertragliche Haftung, Gleichbehandlungsrechte nach AGG, deliktsrechtliche Schadensersatzansprüche sowie die Problematik eines möglichen Anspruchsverlusts durch Einlösung eines Schecks (Erlassfalle). Außerdem wird die Anwendbarkeit deutschen Rechts nach Rom I-VO geprüft.

Peter A. Windel· JURA 2010, 381
Reisevertrag, §§ 651a ff. BGBMinderung & Schadensersatz§ 823 Abs. 1 BGB+3 weitere
JA 20081. Staatsexamen

Widerruf nach Weihnachten

Die Klausur befasst sich mit dem Widerruf von Fernabsatzverträgen über eBay und Online-Flugtickets. Prüfschwerpunkte sind die Wirksamkeit von Widerrufserklärungen, die Einhaltung von Frist und Form, die Einbeziehung von AGB sowie etwaige Ansprüche auf Schadensersatz und Erstattung im Zusammenhang mit verweigerter Beförderung.

Prof. Dr. Nikolaus Forgó, Seyavash Amini· JA 2008, 21· 300 Min
Widerruf & VerbraucherverträgeAGB+4 weitere
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