Dienstvertrag, §§ 611ff. BGB
Der Dienstvertrag (§§ 611 ff. BGB) verpflichtet zur entgeltlichen Leistung von Diensten, ohne Erfolgsgarantie. Wichtige Besonderheiten: Arbeitsvertrag (§ 611a), Behandlungsvertrag (§§ 630a ff.), Abgrenzung zu Werkvertrag (§ 631), Auftrag (§ 662), Partnervermittlung und Beratung. Examensklassiker: Vergütung bei Annahmeverzug (§ 615), Fälligkeit der Vergütung (§ 614), höchstpersönliche Leistungspflicht (§ 613), Abgrenzung Dienst-/Werkvertrag und Haftung bei Schlechtleistung (§ 280).
Klausuren zum Thema
Fortgeschrittenenhausarbeit – Zivilrecht: Vertrags- und Deliktsrecht – Gefährliche Stiche in der Zahnarztpraxis
Die Klausur behandelt Ansprüche aus dem Vertrags- und Deliktsrecht im Zusammenhang mit Verletzungen in einer Zahnarztpraxis. Im Mittelpunkt stehen deliktische und vertragliche Haftungsfragen bei ärztlicher Behandlungspflichtverletzung. Insbesondere werden die Voraussetzungen von vertraglichen Schadenersatzansprüchen und deliktischer Schadenshaftung geprüft.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Haftungsrisiken eines Steuerberaters
Die Klausur thematisiert die zivilrechtlichen Haftungsrisiken eines Steuerberaters im Rahmen eines Dienstvertrags. Im Mittelpunkt stehen vertragliche und deliktische Ansprüche auf Schadensersatz sowie die Abgrenzung von Pflichtverletzungen und deren Rechtsfolgen. Der Schwerpunkt liegt auf der Anwendung von § 280 BGB und Spezialproblemen der Berufshaftung.
Aktenvortrag – Zivilrecht: Das (un-)befristete Arbeitsverhältnis
Die Klausur behandelt die rechtlichen Grundlagen sowie die praxisrelevanten Unterschiede zwischen befristeten und unbefristeten Arbeitsverhältnissen. Im Mittelpunkt stehen typische Fragestellungen zur Zulässigkeit der Befristung und zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Studierende müssen dabei arbeitsrechtliche Normen sicher anwenden und aktuelle Rechtsprechung berücksichtigen.
(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Arbeitsrecht – Feier auf einer Berghütte und tödliche Folgen
Die Klausur behandelt eine arbeitsrechtliche Fallgestaltung rund um eine Feier auf einer Berghütte mit tragischen Folgen. Es werden insbesondere Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis sowie Störungen des Arbeitsverhältnisses thematisiert. Die Aufgabenstellung richtet sich an Examenskandidat:innen im Assessorexamen.
Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker
Die Klausur behandelt einen Sachverhalt mit mehreren Bauverträgen zwischen privaten Parteien und einem Unternehmer, wobei insbesondere der Widerruf von Verbraucherbauverträgen, das Vorliegen einer Ehegattenbürgschaft und die Voraussetzungen eines Versäumnisurteils relevant sind. Es werden Problemstellungen zur richtlinienkonformen Auslegung, Einrede der Vorausklage sowie Verwirkung und unzulässiger Rechtsausübung aufgegriffen.
(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Arbeitsrecht – Urteil
Die Klausur ist als zivilrechtliche Assessorexamensklausur im Arbeitsrecht konzipiert und verlangt die Bearbeitung einer Urteilsklausur. Schwerpunkt sind die arbeitsrechtlichen Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis sowie prozessuale Besonderheiten des Arbeitsgerichtsverfahrens. Die Bearbeitung bietet Gelegenheit, vertiefte Kenntnisse in der arbeitsrechtlichen Klausurtechnik zu zeigen.
Semesterabschlussklausur – Zivilrecht: Arbeitsrecht – Probleme in der Unternehmensberatung
Die Klausur behandelt zentrale Probleme des Arbeitsrechts im Kontext einer Unternehmensberatung. Schwerpunkte sind die Begründung von Arbeitsverhältnissen sowie Rechte und Pflichten während des laufenden Arbeitsverhältnisses. Zusätzlich werden typische Störungs- und Beendigungsfragen im Arbeitsverhältnis angesprochen.
Das TV-Huhn Brunhilde
Die Klausur behandelt einen Sachverhalt aus dem Deliktsrecht mit Schwerpunkt auf der Tierhalterhaftung. Das Problem dreht sich um die Verantwortlichkeit einer Hundehalterin, deren Hund ein teures Filmhuhn beschädigt. Hierbei soll insbesondere die Schadensberechnung sowie die Abgrenzung von Werk- und Dienstvertrag im zweiten Teil geprüft werden.
* "Der unliebsame Patient
Im Fall geht es um die zivilrechtlichen Ansprüche eines Zahnarztes gegen einen Patienten, der einen Behandlungstermin unentschuldigt nicht wahrnimmt. Es werden insbesondere Fragen zum Zustandekommen, zur Bindung und zu den Rechtsfolgen des zivilrechtlichen Behandlungsvertrags sowie zu prozessualen Änderungen der Klageforderung und zur Pfändbarkeit von Sonderzahlungen im Rahmen der Zwangsvollstreckung behandelt.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Arbeitsrecht - Fair verhandeln und Maskenverweigerung
Die Klausur behandelt das Gebot des fairen Verhandelns im Arbeitsrecht und die daraus resultierenden Rechtsfolgen, wobei insbesondere auch die Rücksichtnahmepflichten von Arbeitnehmern im Privatleben und die Abgrenzung des billigen Ermessens thematisiert werden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Abmahnung, ihrer Funktion sowie dem Maßstab der Interessenabwägung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dabei werden typische Konfliktfelder wie fairer Umgang in Vertragsverhandlungen und grenzüberschreitendes Verhalten analysiert. Die Klausur vertieft zudem die Rechtsstellung des Arbeitnehmers insbesondere im Kontext des Verbraucherstatus gemäß BGB und dessen Hauptleistungspflichten im Aufhebungsvertrag.
Kein Hochzeitsglück im Corona-Arbeitsleben
Im Fall begehrt eine Arbeitnehmerin Schadensersatz vom Arbeitgeber, nachdem sie durch eine coronabedingte Quarantäne ihre geplante Hochzeit und Feier absagen musste. Geprüft werden Ansprüche gegen den Arbeitgeber auf Ersatz von Stornokosten und weiteren Auslagen im Zusammenhang mit dem pandemiebedingten Arbeitsalltag. Deliktische Ansprüche sind ausgeschlossen, der Fokus liegt auf vertraglichen und sonstigen Anspruchsgrundlagen im Arbeits- und Schadensrecht.
Ein Wochenende in der Pfalz
Der Fall behandelt die Gebrauchsüberlassung eines Fahrzeugs durch ein Au-Pair-Mädchen, die Weitergabe des Fahrzeugs an einen Dritten, die Unterscheidung zwischen Miete und Leihe sowie Fragen des Schadensersatzes und der Pfändung beziehungsweise Verrechnung von Arbeitslohn bzw. Taschengeld. Im Mittelpunkt steht die Anspruchsprüfung bezüglich einer Kürzung des vertraglich vereinbarten Taschengelds.
Übungsfall zu Verträgen über digitale Produkte: Minderung vorprogrammiert?
Im vorliegenden Fall verlangt Anbieter F von der Hobbygärtnerin H die Nachzahlung einbehaltener Entgelte für die Nutzung eines Bildbearbeitungsprogramms, dessen zentrale Funktion über mehrere Monate nicht funktioniert hat. H hatte wegen der Störung einen Teil der monatlichen Zahlungen einbehalten und beruft sich darauf, dass ihr das Programm hierfür weniger wert war. Im Rahmen einer Abwandlung fordert H später die Rückzahlung eines Teils der gezahlten Miete, nachdem sie eine weitere Funktionsstörung entdeckt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind das Gewährleistungsrecht bei Verträgen über digitale Produkte, Minderungsrechte nach §§ 327ff. BGB und das Zurückbehaltungsrecht bei nicht vertragsgemäßen Leistungen.
Fortgeschrittenenhausarbeit: See What’s Next
K schließt mit dem Streaminganbieter W einen Vertrag über die Nutzung eines TV-Streamingdienstes sowie über die Leihe eines Streaming-Sticks, zahlt dafür per digitalen Gutscheinen. Nach einer Änderung der Systemanforderungen durch W kann K das Streamingangebot über seinen Fernseher nicht mehr nutzen, obwohl der Stick weiterhin technisch funktioniert. K erklärt per E-Mail die vollständige Vertragsbeendigung und verweigert weitere Zahlungen, während W weiterhin die monatlichen Gebühren verlangt. Der Fall behandelt die Frage, ob und in welchem Umfang W weiterhin Zahlungsansprüche gegen K geltend machen kann, mit Schwerpunkt auf den Regelungen zu Verbraucherverträgen über digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB), deren Verhältnis zu allgemeinen schuldrechtlichen Normen sowie Fragestellungen zu Rücktritt und Kündigung.
Einmal Corporate-Influencerin, immer Corporate-Influencerin
Die Klausur behandelt das Rechtsverhältnis zwischen einer Arbeitgeberin und einer als Corporate-Influencerin tätigen Arbeitnehmerin, insbesondere hinsichtlich Weisungen und Kündigung. Im zweiten Teil steht der neue Mangelbegriff des § 434 BGB im Fokus, wobei insbesondere Äußerungen der Corporate-Influencerin im Zusammenhang mit dem Produkt bewertet werden.
Kräfte des Bösen
Die Klausur behandelt verschiedene arbeitsrechtliche Problemstellungen im Rahmen eines befristeten Arbeitsverhältnisses. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Folgen einer nicht wahrheitsgemäßen Antwort auf unzulässige Fragen des Arbeitgebers, Mobbing am Arbeitsplatz und daraus resultierende Schadensersatzansprüche sowie der besondere Kündigungsschutz und die Wirkung von Grundrechten im Arbeitsverhältnis.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Sachgrundlose Befristung und Gebot fairen Verhandelns bei Aufhebungsverträgen
In der Klausur werden zentrale Fragestellungen des Arbeitsrechts behandelt. Im Fokus steht zunächst die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverhältnissen sowie die verfassungskonforme Auslegung des § 14 II 2 TzBfG, insbesondere im Hinblick auf Vorbeschäftigung. Weiterhin ist die Abgrenzung zwischen Verlängerung und Neuabschluss von Arbeitsverträgen thematisiert, wobei auch die Auslegung unter Berücksichtigung des Begleitschreibens und der Interessenlage betrachtet wird. Zudem befasst sich die Klausur mit dem Gebot fairen Verhandelns bei der Gestaltung von Aufhebungsverträgen, einschließlich Herleitung, Anwendung und Rechtsfolge.
Fortgeschrittenenklausur: Ein Online-Shop und seine Tücken
Im Mittelpunkt steht ein Streit zwischen der Zeilon-GmbH, die einen spezialisierten Online-Shop für sogenannte 'curated shopping'-Angebote betreibt, und dem Kunden S. Z verlangt von S entweder den Kaufpreis für zugesandte Kleidung in Höhe von 600 € oder zumindest eine Servicepauschale, nachdem S alle Artikel zurückgeschickt hat. Die Fallkonstellation behandelt insbesondere die Wirksamkeit und Einordnung des geschlossenen Vertrags, Fragen rund um das Widerrufsrecht sowie Voraussetzungen und Folgen eines möglichen Rücktritts. Thematisiert werden dabei zentrale Probleme aus dem Allgemeinen Teil des BGB und dem allgemeinen Schuldrecht, wie die Bestimmung von Vertragsinhalten, Widerrufsausschluss und die Pflicht zur Servicegebühr.
Ärztliche Nothilfe
Der Fall thematisiert die Ersatzfähigkeit von Schäden einer Ärztin, die bei einem Ausweichmanöver einem suizidalen Verkehrsteilnehmer ausweicht und anschließend trotz dessen ausdrücklicher Ablehnung lebensrettende Maßnahmen ergreift. Zu prüfen ist insbesondere, ob und in welchem Umfang die Ärztin gegen den Unfallverursacher Ansprüche auf Schadensersatz für ihr Fahrzeug, ihr beschädigtes Hemd sowie auf Vergütung der ärztlichen Tätigkeit hat.
Überraschender Weihnachtsbesuch
Examensklausur im Zivilrecht mit arbeitsrechtlichem Bezug, bzgl. einer Reinigungskraft und deren Arbeitsverhältnis mit einer GbR. Thematisiert werden Kündigungsvoraussetzungen, Vertretung bei der GbR, Schriftform, außerordentliche Kündigung nach § 626 BGB, Vorrang der Abmahnung, Aufhebungsvertrag, Verbraucherwiderruf, Anfechtung und das Gebot fairen Verhandelns sowie Schadenersatz.
Das Studium als AGB-Falle
Der Fall spielt an einer privaten Hochschule, die mit einer Studentin einen Studienvertrag abschließt. Nach einer familiären Notlage kündigt die Studentin das Studium außerordentlich, während die Hochschule sich auf vertragliche Kündigungsfristen (AGB) beruft und weiterhin die Zahlung der Studiengebühren verlangt. Schwerpunkt ist die Wirksamkeit und Kontrolle der AGB-Bestimmungen zu Kündigung und Studiengebühren.
Große und kleine Veränderungen
Die Klausur behandelt im ersten Teil Grundlagenwissen des kollektiven Arbeitsrechts und im zweiten Teil die Problematik einer Änderungskündigung. Der Sachverhalt umfasst insbesondere Fragen zur Tarifbindung, Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag, Betriebsübergang und zur Zulässigkeit tarifvertraglicher Regelungen durch neue Haustarifverträge. Es ist zu prüfen, inwieweit der Arbeitnehmer A nach dem Betriebsübergang und Abschluss neuer Haustarifverträge Ansprüche gegen die Zahlungskürzungen durch das neue Lohngefüge hat.
Keine Impfung, kein Job?
Der Fall thematisiert die arbeitsrechtlichen Konsequenzen einer betrieblich angeordneten Impfpflicht gegen das Coronavirus. Es sind die Rechte des Arbeitgebers gegenüber ungeimpften Beschäftigten, etwa beim Zugang zum Betrieb und bei Lohnkürzungen, sowie Ansprüche im Zusammenhang mit einer Impfprämie zu prüfen. Klassische individualarbeitsrechtliche Streitfragen im Zusammenhang mit Gesundheitsschutz, Direktionsrecht und Gleichbehandlung stehen im Mittelpunkt.
(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Kirchenarbeitsrecht
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Bestimmtheit der Kündigung im Kirchenarbeitsrecht, insbesondere im Zusammenhang mit der Wiederverheiratung als schwere Verletzung der Loyalitätsobliegenheit sowie der Gesamtabwägung zwischen kirchlicher Selbstbestimmung und Arbeitnehmer-Grundrechten, inklusive der Einbeziehung von EU-Recht und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Ferner wird die Auslegung sachgrundloser Kettenbefristungen unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes erörtert. Zudem steht der Freiwilligkeitsvorbehalt in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) als zivilrechtliches Problem im Mittelpunkt. Diese Aspekte bilden die Schwerpunkte der Prüfungsfragen der Klausur.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Arbeitsrecht - Die Abmahnung in der Personalakte
In dieser Klausur werden vor allem die Voraussetzungen und Grenzen der Abmahnungsberechtigung eines Abteilungsleiters sowie die Verwirkung des Rechts zur Abmahnung geprüft. Schwerpunktmäßig ist zu klären, inwieweit das Weisungsrecht im Rahmen von Mitarbeitergesprächen zur Anwendung kommt und wie eine Beleidigung des Arbeitgebers unter Berücksichtigung der Meinungsfreiheit juristisch zu bewerten ist. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Teilrechtswidrigkeit einer Sammelabmahnung. Damit setzt sich die Klausur intensiv mit zentralen Fragen des arbeitsrechtlichen Abmahnungs- und Kündigungsschutzverfahrens auseinander.
Beautysation auf der Königsallee
Die Klausur behandelt das Dienstvertragsrecht im Kontext eines kurzfristig abgesagten Schönheitstermins, die Abtretung von Forderungen an ein Inkassounternehmen, bereicherungsrechtliche Folgen sowie AGB-Kontrolle bei einem Behandlungsabo. Die Prüfung umfasst Fragestellungen zu Honoraransprüchen bei kurzfristigen Absagen, Forderungsübergang und Rückzahlungen nach Leistung an den Altgläubiger.
* "Pflegerin mit Geldsorgen
Die Klausur behandelt die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung einer Pflegerin nach Annahme einer Geldzahlung durch eine Patientin sowie die Frage eines vertraglichen Schadensersatzanspruchs wegen eines Dienstwagenunfalls. Der Schwerpunkt liegt auf arbeitsrechtlichen Vorschriften, insbesondere zur außerordentlichen Kündigung und zum innerbetrieblichen Schadensausgleich.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Schuldrecht AT und Arbeitsrecht - Athen in Trümmern
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen im Schuldrecht AT und Arbeitsrecht. Im Mittelpunkt steht die Konkretisierung der Bringschuld sowie die Haftungsprivilegierung bei Gläubigerverzug. Zudem wird ausführlich die AGB-Inhaltskontrolle mit besonderem Fokus auf Aussschlussfristen, das Transparenzgebot und die geltungserhaltende Reduktion im Hinblick auf § 3 S. 1 MiLoG geprüft. Auch die Möglichkeit einer Entkonkretisierung wird thematisiert.
* "Start-up mit Startschwierigkeiten
Die Klausur thematisiert einen Konflikt zwischen einer GmbH und einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft um die Durchführung eines Marketingvertrags, die Zahlung von Vergütung, ein Wettbewerbsverbot mit Vertragsstrafe und prozessuale Folgeprobleme (Widerklage, Teilklagerücknahme, Gerichtsstand, Versäumnisurteil, Prozessvergleich, Zwangsvollstreckung). Schwerpunktmäßig werden AGB-Kontrolle, vertragliche Ansprüche, die Angemessenheit von Vertragsstrafen und wettbewerbsrechtliche Fragen vertieft sowie prozessuale Spezialprobleme bei der Zwangsvollstreckung nach Prozessvergleich und Versäumnisurteil abgefragt.
Zahnschmerzen um krumme Rechnungen
Die Klausur behandelt drei zivilrechtliche Fallkonstellationen aus dem Bereich Heilbehandlungs- und Werkvertrag: Ein Zahnarzt verlangt Vergütung für eine unaufgeklärte Zahnreinigung, ein Patient fordert Schmerzensgeld nach fehlerhaftem Zahnbleaching mit Schwarzgeldabrede, und eine unzufriedene Kundin will nach mangelhafter Tätowierung ihr Geld zurück. Neben Fragen der Vertragsschluss, Aufklärungspflichten und Rücktrittsrechten werden auch Besonderheiten der Ohne-Rechnung-Abrede geprüft.
Nicht fit, kein Fun im Alpenland
Die Klausur behandelt die Haftung eines Vereins bei einem Mountainbike-Rennen für Schäden an einem geliehenen Mountainbike, insbesondere unter Berücksichtigung vertraglicher und deliktischer Anspruchsgrundlagen. Zusätzlich werden Probleme rund um den Verkauf von Eintrittskarten durch gewerbliche Händler am Beispiel eines Konzerttickets aufgegriffen. Der Sachverhalt umfasst die Behandlung von Dritten im Schuldverhältnis sowie Haftungs- und Abtretungsthemen.
Drittschaden und Drittschadensliquidation
Die Klausur behandelt das Thema Drittschaden und Drittschadensliquidation im Zivilrecht. Es werden der Grundsatz des Gläubigerinteresses und die Relativität der Schuldverhältnisse erläutert sowie Ausnahmen und Prüfungsfragen im Kontext von Schaden Dritter besprochen. Beispielsweise wird auf die Ersatzfähigkeit von Besuchskosten naher Angehöriger nach einem Unfall eingegangen.
Urlaub lass' ich mir nicht nehmen
Die Klausur befasst sich mit der Frage, ob Frau Minge-Leitner einen Anspruch auf Übertragung nicht genommenen Urlaubs auf das neue Arbeitsverhältnis bei einem Arbeitgeber in Deutschland hat. Zentrale Aspekte sind die Bestimmung des anwendbaren Rechts nach IPR, die Auslegung des Arbeitsvertrags sowie der nationale und unionsrechtliche Urlaubsanspruch. Zusätzlich sind praktische Überlegungen zur weiteren Vorgehensweise einzubeziehen.
Referendarsexamensklausur – Zivilrecht: Schmutzige Geschäfte
Die Klausur behandelt die Abgrenzung zwischen Arbeits- und Werkvertrag im Kontext einer Reinigungskraft im Hotel. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Entgeltfortzahlung und zum Mindestlohngesetz, insbesondere ob dieser auch bei Arbeitsunfähigkeit und für Trinkgelder gilt. Zudem geht es um die rechtliche Einordnung des Vertrages und mögliche Ansprüche im Fall einer Arbeitsunfähigkeit.
Scheiden tut weh
Die Klausur behandelt Rückforderungsansprüche eines Schwiegerelternteils nach einer Vermögenszuwendung an den Schwiegersohn im Zusammenhang mit der Immobilienfinanzierung, die Abgrenzung zwischen Schenkung und unbenannter Zuwendung sowie die Mitverpflichtung eines Ehegatten für einen Stromlieferungsvertrag. Weiterhin geht es um Schadensersatzansprüche wegen Verstoßes gegen das großelterliche Umgangsrecht. Der Fall basiert auf einer echten Examensklausur aus dem Saarland.
* "Immer Ärger mit Opa
Der Fall behandelt mehrere zivilrechtliche Problemfelder: Zunächst geht es um Rückabwicklungs- und Gewährleistungsansprüche beim Verbrauchsgüterkauf eines Gebrauchtwagens, insbesondere um Fragen der Beweislastumkehr und Transportkostenvorschuss. Weiter werden vertragliche Haftungsfragen bei Hausnotrufverträgen im Rahmen der unterlassenen Hilfeleistung aufgeworfen. Schließlich geht es um die Wirksamkeit und Erfüllbarkeit eines Vertrages mit einem Wunderheiler.
* "Befristung eines Arbeitsvertrags im Profifußball
Der Fall behandelt die Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages im Profifußball nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Im Mittelpunkt steht der Streit um die Sachgrundlosigkeit und Wirksamkeit der Befristung sowie um die Verlängerungsoptionen im Vertrag eines Lizenzspielers. Es wird geprüft, ob das Arbeitsverhältnis über den vereinbarten Zeitraum hinaus fortbesteht und welche Voraussetzungen für eine Befristung im Profisport gelten.
Am 11.11.2011 nimmt der Augenblick, was harter Arbeit Jahre gegeben (frei nach Johann Wolfgang von Goethe)
Die Klausur behandelt die Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung und die Schadensersatzpflicht des Arbeitnehmers bei Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten. Im Schwerpunkt geht es um Unfallgeschehen mit einem Dienstwagen, dessen Kosten teilweise auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden, sowie um Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche im Zusammenhang mit Personenschäden. Die Klausur enthält mehrere Abwandlungen mit unterschiedlicher Schadensverursachung.
Arzthaftungsrecht
Die Klausur behandelt einen Arzthaftungsfall, in dem der verletzte Kläger nach einem Unfall sowohl eine fehlerhafte ärztliche Aufklärung als auch fehlerhafte Behandlung geltend macht. Es werden Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen die behandelnden Ärzte und die Krankenhausbetreibergesellschaft geprüft. Besonders problematisch ist die Situation bezüglich alternativer Behandlungsmethoden und die Nachsorge.
Arbeitszeiterfassung (zu) leicht gemacht
Im Sachverhalt geht es um die außerordentliche fristlose Kündigung eines langjährigen Arbeitsverhältnisses wegen mutmaßlichem Arbeitszeitbetrug. Der Fall thematisiert die Definition des Arbeitsbeginns und -endes sowie die Zulässigkeit einer Kündigung unter den gegebenen Umständen, inklusive der Rolle von Betriebsvereinbarungen und möglichen Irrtümern der Arbeitnehmerin.
Problematische Rechtsberatung
Drei Jurastudierende möchten praxisnah agieren und bieten unter Anleitung einer Anwältin kostenlose Rechtsberatung gemäß § 6 Abs. 2 RDG an. Im Mittelpunkt stehen insbesondere Probleme um Widerruf und Geldrückforderung nach einem Online-Kauf, sowie die Haftung der Beteiligten für fehlerhafte Rechtsberatung. Weitere Fragestellungen betreffen Rückforderungsrechte nach einem Buchverkauf.
Original Aktenvortrag: "Montageeinsatz nur mit Einzelzimmer
Im Rahmen eines Original-Aktenvortrags aus dem zweiten Staatsexamen wird das Verhältnis zwischen dem Weisungsrecht des Arbeitgebers und der Übernachtungspflicht des Arbeitnehmers bei Montageeinsätzen thematisiert. Der Fall betrifft außerdem die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung im Mehrpersonenverhältnis nach der eigenmächtigen Inanspruchnahme eines Einzelzimmers und der Kürzung des Nettolohns. Es ist zu prüfen, ob der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Rückzahlung des einbehaltenen Lohnes sowie einen Anspruch auf zukünftige Einzelzimmerbuchungen hat.
Arbeitsvertrag eines Handlungsgehilfen
Die Klausur thematisiert die Wirksamkeit und Zulässigkeit bestimmter Provisionsregelungen in einem Arbeitsvertrag für einen Handlungsgehilfen. Insbesondere geht es um die Berechnung der Provision bei Rücknahmeverpflichtungen und Kürzungen der Provision bei Auslieferungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Außerdem werden allgemeine arbeitsvertragliche Regelungen zur Vergütung, Kündigungsfristen und Sonderzahlungen beleuchtet.
Examensklausur ZR Wer zu spät kommt . . . haftet!
Der Fall behandelt komplexe zivilrechtliche Verflechtungen rund um einen Immobilienverkauf, anwaltliche Pflichtverletzungen sowie daraus resultierende Schadensersatzansprüche inklusive Schmerzensgeld. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Haftung von Anwälten, der Aufrechnung, Pfändung in eigene Schuld, Vollstreckungsgegenklage und Prozessrecht, insbesondere die Voraussetzungen für Schadensersatz und die Erforderlichkeit anwaltlicher Vertretung.
Examensklausur ZR Tarot im Mietshaus
Die Klausur behandelt eine Vielzahl mietrechtlicher und schuldrechtlicher Konstellationen in einem Mietshaus, darunter Ansprüche auf Zahlungsleistungen aus Lebensberatungsverträgen (Kartenlegen), Fragen der ordentlichen Kündigung wegen Eigenbedarfs, Schadensersatzansprüche wegen Selbsthilfe/Räumung und Probleme rund um die Durchführung von Schönheitsreparaturen sowie Fragen zur fristlosen Kündigung und Erstattung von Umzugskosten. Außerdem werden Auswirkungen des Todes einer Partei auf ein gerichtliches Verfahren thematisiert.
* "Der zerstörte WM-Fußball und Ärger mit dem Töpferkurs
Bernhard Bruch beauftragt Allcall Solutions mit der Einrichtung und Betreuung seines Internetauftritts. Die Parteien schließen einen gemischttypischen Internet-System-Vertrag, in dem eine jährliche Vorleistungspflicht des Kunden als AGB vereinbart wird. B zahlt die letzten vertraglich vorgesehenen Vorleistungen nicht und beruft sich auf die Unwirksamkeit der Klausel, weshalb zu prüfen ist, ob A einen Zahlungsanspruch hat.
Examensklausur Schwerpunktbereich Arbeitsrecht Europarechtswidrige Kündigungsfrist, Verwirkung des Widerspruchsrechts und gegenläufige betriebliche Übung
Die Klausur thematisiert die Europarechtswidrigkeit der Kündigungsfrist nach § 622 II 2 BGB unter Bezugnahme auf ein Urteil des EuGH sowie die Verwirkung des Widerspruchsrechts beim Betriebsübergang. Im zweiten Teil wird die Zulässigkeit einer gegenläufigen betrieblichen Übung im Kontext der Schuldrechtsreform untersucht.
Examensklausur Schwerpunktbereich Informations- und Medienrecht Die verhängnisvolle Freizeitveranstaltung
In dem Examensfall aus dem Schwerpunktbereich Informations- und Medienrecht geht es um Ansprüche einer minderjährigen Schülerin gegen die Inhaberin eines Hotels, nachdem Fotos der Schülerin – teilweise unbekleidet – ohne Einwilligung ihrer Eltern für Werbezwecke verwendet wurden. Der Fall thematisiert unter anderem das Zustandekommen und die Wirksamkeit eines Dienstvertrags mit Minderjährigen, die Sittenwidrigkeit des Geschäfts sowie Persönlichkeits- und Bildrechte.
Examensklausur ZR Tropenfieber und Trinkgeld
Die Klausur behandelt verschiedene zivilrechtliche Problemstellungen rund um die Themen Geistesstörung, Aufrechnung, Abtretung, Rechtsnatur des Trinkgeldes und Rückforderung einer Schenkung. Im Mittelpunkt stehen typische Examensfragen zur Wirksamkeit von Rechtsgeschäften, zur Haftung im Werkvertragsrecht und zur Rückforderung von Trinkgeld. Es werden mehrere Parteien und Ansprüche durch zivilrechtliche Konstruktionen miteinander verbunden.
Ungewollte Familien- und Existenzgründung
Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Probleme im Zusammenhang mit einer fehlerhaft durchgeführten Implantation eines Verhütungsmittels durch einen Arzt und damit verbundenen Schadensersatzansprüchen, insbesondere der Ersatz von Unterhaltsverpflichtungen und Honorarforderungen. Zudem werden Fragen zu Rücktritt vom Vertrag mit einem Steuerberater sowie internationalem Privatrecht bei grenzüberschreitenden medizinischen Dienstleistungen aufgeworfen. Der Fall enthält sowohl schuldrechtliche als auch IPR-bezogene Fragestellungen.
Die engagierte Schwimmlehrerin
Die Klausur behandelt die Kündigung einer Schwimmtrainerin durch einen Sportverein aufgrund anonymer Vorwürfe und die dadurch entstehende arbeitsrechtliche Auseinandersetzung. Im Mittelpunkt steht die Prüfung prozessualer und materiell-rechtlicher Fragen zum Bestandsschutz des Arbeitsverhältnisses sowie das empfohlene anwaltliche Vorgehen. Die Klausur simuliert einen Aktenvortrag im Assessorexamen.
Gescheiterte Pläne
In der Klausur wird die vermögensrechtliche Abwicklung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach deren Scheitern dargestellt. Konkret ist zu prüfen, ob B gegen A einen Anspruch auf Entgelt für seine Arbeitsleistung im Geschäft der A während der Zeit der Partnerschaft zusteht. Der Schwerpunkt liegt auf schuldrechtlichen und bereicherungsrechtlichen Fragen.
Die Beamtenklausel in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Die Klausur behandelt die Auslegung der in einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung enthaltenen sogenannten Beamtenklausel. Im Fokus steht die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein beamtenrechtlicher Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit den Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung begründet. Dabei ist insbesondere die Anwendung und Auslegung Allgemeiner Versicherungsbedingungen (AVB) im Lichte der konkreten Beamtenversorgungssituation zu prüfen.
Streit um Teilzeit
Die Klausur behandelt einen Streit zwischen einer Arbeitnehmerin und ihrem Arbeitgeber über eine gewünschte Verringerung der Arbeitszeit nach § 8 TzBfG. Zu prüfen sind insbesondere die formellen und materiellen Voraussetzungen des Verringerungsanspruchs, die Ablehnungsgründe des Arbeitgebers und die Grenzen durch betriebliche Organisationskonzepte sowie Betriebsvereinbarungen. Es ist eine Entscheidung des Arbeitsgerichts über die Klage der Arbeitnehmerin auf Zustimmung zur Arbeitszeitreduzierung zu entwerfen.
Kellner in kündigungsrechtlichen Nöten
Der Fall behandelt die Kündigung eines Kellners im Kleinbetrieb und prüft dabei zentrale Fragen des Kündigungsrechts, insbesondere zur Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes, zum Betriebsübergang und zur Berechnung der Kündigungsfrist. Thematisiert werden die Voraussetzungen und Wirksamkeit eines Widerspruchs gegen den Betriebsübergang sowie die Rechtmäßigkeit und Begründung der Kündigung durch den Arbeitgeber. Die Klausur eignet sich als anspruchsvoller Aktenvortrag für die mündliche Assessorprüfung.
Dienstvertrag, §§ 611ff. BGB in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.