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Zivilrecht

Leihe, §§ 598ff. BGB

Die Leihe (§§ 598–606 BGB) ist ein unentgeltlicher Gebrauchsüberlassungsvertrag. Zentral sind die Rückgabepflicht (§ 604), die Haftungsprivilegierung des Verleihers (§ 599) sowie die Abgrenzung zur Schenkung. Im Fokus stehen Verwendungsersatz (§ 601), Mängelhaftung (§ 600) und die Rückabwicklung bei unwirksamen Leihverträgen (z.B. §§ 812, 985 BGB). Examensrelevant: Rückgabepflicht, Haftung des Verleihers, Abgrenzungen.

Zu diesem Thema haben wir 9 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JA 2026Fortgeschrittene

Harry Otter und das verschollene Diadem

Im Fall verlangt der Erbe Harry Otter nach der Verleihung eines wertvollen Diadems dessen Herausgabe von der Entleiherin Ginny Wiesel. Nach deren Mitteilung, das Diadem verloren zu haben, stellt sich die Frage nach einem möglichen Schadensersatz und der Geltendmachung eines sogenannten ‚3er-Antrags‘. Die Klausur prüft Ansprüche auf Herausgabe und Schadensersatz, insbesondere im Unvermögensfall nach Leihe.

Dr. Niklas Cordes, Viktoria Brinkmann· JA 2026, 238· 60 Min
Leihe, §§ 598ff. BGBSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+3 weitere
ZjS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur im Sachenrecht: Bei der Probefahrt falsch abgebogen?

C, eine Studentin, probiert im Rahmen einer Probefahrt ein gebrauchtes Fahrrad von V aus, entscheidet sich spontan, das Fahrrad nicht zurückzugeben und verkauft es später an ihre Freundin S. Die Fallfrage bezieht sich auf die Eigentumsverhältnisse am Fahrrad, insbesondere unter Berücksichtigung der Übergaben und Vereinbarungen zwischen V, C und S sowie der Codierung als Diebstahlschutz. Zusätzlich kauft T von R ein Fahrrad unter Vorspiegelung falscher Eigenschaften und nutzt das Rad zwei Wochen, bevor der Vertrag rückgängig gemacht wird. Dabei geht es um mögliche Ansprüche der R gegen T wegen der Nutzung des Fahrrads. Der Fall behandelt zentrale Schwierigkeiten des Sachenrechts und des gutgläubigen Erwerbs sowie Anspruchsgrundlagen im Rahmen des BGB.

Anfechtung der WillenserklärungLeihe, §§ 598ff. BGBBesonderer Teil - Vertiefung+5 weitere
ZjS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur im Sachenrecht: Einen Schritt voraus?

Im Mittelpunkt des Falls steht der Erwerb eines Hausgrundstücks, bei dem die Eigentümerin V das Grundstück zunächst an K verkauft und die Auflassung erklärt, später jedoch einen zweiten, teureren Kaufvertrag mit D abschließt und deren Eintragung als Eigentümerin im Grundbuch betreibt. Zu prüfen ist insbesondere, ob D das Eigentum am Grundstück wirksam erlangt hat und ob sie von L Herausgabe von Gartengeräten verlangen kann, die L als Verleiherin entfernt hat. Rechtliche Schwerpunkte bilden das Grundstücksrechtsgeschäft mit Auflassung sowie die geläufigen Probleme des Doppelverkaufs, der Verfügungsbefugnis und des gutgläubigen Erwerbs im Grundbuchverfahren. Außerdem wird das Verhältnis zwischen Eigentumserwerb an Grundstück und Zubehör sowie Ansprüche aus Besitz und dinglichem Recht behandelt.

Beate Gsell, Andreas Freiwald· ZJS 2024, 701
Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen§ 823 Abs. 1 BGB+5 weitere
JURA 2024Anfänger:innen

Wie gewonnen, so zerronnen? – Ein Losgewinn mit Folgen

In der ZR-Anfängerhausarbeit zum BGB AT/Schuldrecht wird anhand eines Sachverhalts um einen minderjährigen Losgewinner ein zivilrechtliches Problem mit Schwerpunkt auf Rechtsgeschäftslehre, Geschäftsfähigkeit, Abgabe/Zugang, Auslegung, Anfechtung sowie Schadensersatz bei Rückgabe einer geliehenen Sache geprüft. Insbesondere wird das Minderjährigenrecht im Zusammenhang mit einer vereinbarten Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt beleuchtet.

Daniel Rodi· JURA 2024, 167
GeschäftsfähigkeitAbgabe und Zugang von WillenserklärungenAuslegung der Willenserklärung+4 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

Ein Wochenende in der Pfalz

Der Fall behandelt die Gebrauchsüberlassung eines Fahrzeugs durch ein Au-Pair-Mädchen, die Weitergabe des Fahrzeugs an einen Dritten, die Unterscheidung zwischen Miete und Leihe sowie Fragen des Schadensersatzes und der Pfändung beziehungsweise Verrechnung von Arbeitslohn bzw. Taschengeld. Im Mittelpunkt steht die Anspruchsprüfung bezüglich einer Kürzung des vertraglich vereinbarten Taschengelds.

Leihe, §§ 598ff. BGBDienstvertrag, §§ 611ff. BGBGrundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+2 weitere
JA 2021Anfänger:innen

Einen Porsche verleiht man nicht!“

Die Klausur behandelt einen Fall des Fahrzeugverleihs, bei dem infolge eines Fehlers in der Zulassungsbescheinigung der Entleiher das Fahrzeug an einen Dritten verkauft und übereignet. Thematisiert werden Herausgabeansprüche und Surrogatsherausgabeansprüche, insbesondere ob der Eigentümer vom Käufer die Herausgabe des Fahrzeugs verlangen kann und welche Zahlungsansprüche gegen den Entleiher bestehen. Die typischen Problemfelder betreffen gesetzliche Schuldverhältnisse und sachenrechtliche Anspruchsgrundlagen.

Max Bärnreuther, Paul Dittrich· JA 2021, 189· 120 Min
Leihe, §§ 598ff. BGBRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenVindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis+4 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Das lukrative Geschäft mit dem Fußballtor

Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Ansprüche im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Fußballtores, das ursprünglich von U an A verliehen wurde und später durch mehrere Hände weiterveräußert wurde. Es werden herauszuarbeitende Probleme aus dem Mobiliarsachenrecht sowie Bereicherungs- und Deliktsrecht geprüft, insbesondere bezüglich Eigentumsübertragung, Gutglaubenserwerb, und Ansprüchen aus den gesetzlichen Schuldverhältnissen.

Hendrik Adam, Martin Gerding, Malte Hofmann· JA 2018, 175· 180 Min
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenDie LeistungskondiktionDie Nichtleistungskondiktion+4 weitere
JURA 2015Anfänger:innen

Gebrauchsüberlassung an Dritte bei der Leihe

Die Klausur behandelt die Gebrauchsüberlassung an Dritte im Rahmen eines Leihvertrags und beleuchtet klausurrelevante Probleme insbesondere zur Erlaubnis des Verleihers und zu vertraglichen Schutzwirkungen zugunsten Dritter. Es werden die gesetzlichen Voraussetzungen, die Haftung und Verjährungsfragen bei Drittbeteiligung berücksichtigt.

Jens Petersen· JURA 2015, 154
Leihe, §§ 598ff. BGB+2 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Original Aktenvortrag: "Geschenkt ist geschenkt

Im Aktenvortrag geht es um einen Herausgabeanspruch bezüglich einer hochwertigen Stereoanlage zwischen ehemaligen Lebensgefährten. Der Kläger verlangt die Rückgabe einer angeblich nur geliehenen Anlage, während die Beklagte behauptet, es handele sich um ein Geschenk. Die Falllösung erfordert eine Auseinandersetzung mit Eigentumsvermutungen, den Voraussetzungen der Schenkung und Fragen des Zivilprozessrechts.

Britta Graja· JA 2014, 287· 90 Min
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenSchenkung, §§ 516ff. BGB+3 weitere
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