Original Aktenvortrag: "Geschenkt ist geschenkt
JA 2014, 287 · Zivilrecht für 2. Staatsexamen / Referendariat
Von Britta Graja
In der Klausur geht es um einen zivilrechtlichen Herausgabeanspruch nach § 985 BGB zwischen ehemaligen Lebensgefährten wegen einer hochwertigen Stereoanlage. Streit besteht insbesondere darüber, ob dem Herausgabeverlangen ein wirksames Schenkungsversprechen (§§ 516 ff. BGB) entgegensteht oder lediglich eine Leihe vorlag. Weitere behandelte Aspekte sind die gesetzliche Eigentumsvermutung gemäß § 1006 Abs. 1 BGB sowie verfahrensrechtlich die übereinstimmende Erledigung des Rechtsstreits nach § 91a Abs. 1 ZPO.
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- Klage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPORechtsschutzbedürfnis für die Klage auf vorzugsweise Befriedigung (§ 805 ZPO)
- Schenkung, §§ 516ff. BGBSchenkung einer Erbschaft (§ 2385 Abs. 2 BGB)
- Schenkung, §§ 516ff. BGBSchenkung von Todes wegen (§ 2301)
- Schenkung, §§ 516ff. BGBgemischte Schenkung
- Schenkung, §§ 516ff. BGBSchenkung unter Auflage – Wohnungsschenkung an S mit Betreuungsverpflichtung
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