Klausuren
1 KlausurJA 20081. Staatsexamen
Schenkungswiderruf beim Todesfall
Die Klausur behandelt die rechtlichen Voraussetzungen und Möglichkeiten eines Widerrufs eines Schenkungsversprechens bei einer Bezugsberechtigung aus einer Lebensversicherung. Es geht insbesondere um die Rückabwicklung erfolgter Auszahlungen an frühere Bezugsberechtigte nach Eintritt des Versicherungsfalls sowie um die Anspruchsgrundlagen nach § 812 BGB. Weiterhin werden Fragen der Darlegungs- und Beweislast im Zivilprozess beleuchtet.
Schenkung, §§ 516ff. BGBDie Leistungskondiktion+2 weitere
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Dr. Markus Volz prüfen besonders häufig Die Leistungskondiktion (1×) und Schenkung, §§ 516ff. BGB (1×).