Gesetzliche Erbfolge
Die gesetzliche Erbfolge (§§ 1924–1936 BGB) regelt die Verteilung des Nachlasses, wenn keine (wirksame) letztwillige Verfügung (§ 1937 BGB) vorliegt. Entscheidend ist das Parentelsystem: Verwandte werden nach Ordnungen und Stämmen (§§ 1924 ff.) zum Erben berufen. Das Ehegattenerbrecht (§§ 1931, 1371) ist gesondert geregelt. Examensklassiker: Vorrang niedrigerer Ordnungen, Stamm- und Linienprinzip, Bestimmung des Ehegattenerbteils.
Klausuren zum Thema
„(K)ein Sommermärchen“
Die Klausur behandelt einen Fall aus dem Familien- und Erbrecht. Zentrale Themen sind die Schlüsselgewalt im Eheverhältnis, die gesetzliche Erbfolge nach dem Tod eines Ehegatten, die Wirksamkeit eines maschinenschriftlichen Ehevertrags, der Widerruf eines eigenhändigen Testaments sowie vermächtnisrechtliche Ansprüche. Zudem werden güterrechtliche Überlegungen zur Berechnung des Nachlassanteils des überlebenden Ehegatten thematisiert.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Erben im Fokus
Die Klausur behandelt erbrechtliche Fragestellungen rund um die gesetzlichen und gewillkürten Erbfolge. Schwerpunktmäßig werden die Rechte und Pflichten von Erben untersucht. Weitere Aspekte des Erbrechts wie der Ausschluss von der Erbfolge oder Vermächtnisse können am Rand thematisiert werden.
„Das Erbe fährt digital“
Die Klausur befasst sich im ersten Teil mit Fragen zur Wirksamkeit eines digitalen Testaments, den Voraussetzungen für den Erwerb des Erbenbesitzes sowie der Übertragung und Veräußerung beweglicher Sachen nach Eintritt des Erbfalls. Im zweiten Teil werden die sachenrechtlichen Wirkungen einer Auflassungsvormerkung, der Erwerb des Eigentums an einem Grundstück trotz Zahlungsverbots nach GwG, sowie die Eigentümer-Besitzer-Verhältnisse nach Mietvertrag und nachträglicher Grundbuchumschreibung behandelt.
ZR-EJS-Probeklausur zum Erbrecht und Sachenrecht
Es handelt sich um eine zivilrechtliche Probeklausur, die sich mit erbrechtlichen und sachenrechtlichen Fragestellungen auseinandersetzt. Thematische Schwerpunkte sind u.a. die gesetzliche und gewillkürte Erbfolge sowie sachenrechtliche Probleme.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: BGB AT, Erbrecht und Zwangsvollstreckungsrecht – Mein ganzes Erspartes
Diese Examensklausur behandelt grundlegende Fragestellungen des BGB AT, des Erbrechts und des Zwangsvollstreckungsrechts. Der Schwerpunkt liegt auf der rechtlichen Prüfung einer erbrechtlichen Konstellation mit zivilrechtlichen Bezugspunkten sowie typischen Problemen im Vollstreckungsrecht. Die Aufgabenstellung verlangt umfassende Kenntnisse in mehreren Bereichen des Zivilrechts.
(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Sachen- und Erbrecht – Notargutachten
Die Klausur behandelt zentrale Fragen aus dem Sachenrecht und Erbrecht im Kontext eines Notargutachtens. Insbesondere stehen der Erwerb und Verlust von Grundstücksrechten sowie die gesetzliche und gewillkürte Erbfolge samt etwaigen Vermächtnissen im Mittelpunkt. Die Aufgabenstellung ist am Assessorexamen orientiert und verlangt vertiefte Kenntnisse und eine strukturierte gutachterliche Bearbeitung.
Original-Examensklausur: „2 Häuser – 3 Probleme“
Die Klausur behandelt drei zivilrechtliche Problemkreise anhand eines Sachverhalts rund um zwei vermögende Ehegatten mit umfangreichem Immobilienbesitz. Thematisiert werden Fragen zum Mietrecht und dem Antidiskriminierungsrecht beim Abschluss von Mietverträgen, zum Vorkaufsrecht und zur Sicherung des Eigentumserwerbs an Immobilien sowie erbrechtliche Gestaltungen zur Übertragung der Immobilien an die Söhne und zur Altersvorsorge. Die Prüfung erfolgt aus anwaltlicher Beratungssicht.
Letzte Wünsche und unerwartete Geschenke: Ein Erbe voller Überraschungen
Die Klausur behandelt erbrechtliche Fragestellungen rund um ein ungewöhnlich gestaltetes Testament (Holzplatte), die Erbfolge, Enterbung und Vermächtnisse. Zugleich werden sachenrechtliche Probleme wie Eigentumserwerb am Grundstück und die Eigentumsübertragung der Angelköder mit Schwerpunkt auf Geheißerwerb sowie das Herausgabeverlangen nach § 985 BGB geprüft. Die Fallbearbeitung erfordert vertiefte Kenntnisse im Erbrecht und Sachenrecht.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Zivilprozessrecht und Schuldrecht AT – Vorweggenommene Erbfolge mit Schwierigkeiten
Die Klausur befasst sich mit zivilprozessualen Fragestellungen im Zusammenhang mit einer vorweggenommenen Erbfolge und den rechtlichen Schwierigkeiten, die dabei auftreten können. Im Mittelpunkt stehen die Gerichtszuständigkeit sowie die Entstehung von Schuldverhältnissen. Weitere Themen wie Klageänderung und Prozessführungsbefugnis werden am Rand behandelt.
Im Übrigen will ich's mir noch überlegen …
Die Klausur behandelt erbrechtliche Fragestellungen mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad. Thematisiert werden insbesondere typische Probleme des Erbrechts im Kontext von Willenserklärungen, Testament und Erbfolge. Es handelt sich um eine Übungsklausur mit einer Bearbeitungszeit von 120 Minuten.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Ein Oldtimer und zwei Todesfälle
Die Klausur behandelt zivilrechtliche Fragestellungen aus dem Bereich des Eigentumserwerbs an beweglichen Sachen sowie erbrechtlicher Ansprüche im Zusammenhang mit einem Unfall unter Beteiligung eines Oldtimers und zwei Todesfällen. Es werden außerdem deliktsrechtliche und haftungsrechtliche Aspekte geprüft. Geeignet ist sie insbesondere für Studienanfänger:innen.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Gesetzliche Schuldverhältnisse – Spaziergang im Park
Die Klausur thematisiert die gesetzlichen Schuldverhältnisse im BGB anhand eines Sachverhalts mit Alltagsbezug rund um einen Spaziergang im Park. Im Mittelpunkt steht die dogmatische Einordnung und Anwendung der zentralen Anspruchsgrundlagen gesetzlicher Schuldverhältnisse. Geeignet ist die Aufgabe für Studierende in der Anfangsphase des Studiums.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Gesetzliche Schuldverhältnisse, Immobiliarsachenrecht und Zwangsvollstreckungsrecht
Die Klausur behandelt gesetzliche Schuldverhältnisse, das Immobiliarsachenrecht sowie das Zwangsvollstreckungsrecht. Es werden zentrale Anspruchsgrundlagen und prozessuale Besonderheiten in Bezug auf Grundstücksrechte und Zwangsvollstreckung geprüft. Die Aufgabenstellung orientiert sich an typischen Konstellationen der zivilrechtlichen Assessorklausur.
(Gute) Eltern kann man sich nicht aussuchen
Die Klausur behandelt die Erbenstellung nach mehrfachen testamentarischen Verfügungen des hochbetagten O unter Berücksichtigung von Form und Widerruf der Testamente, sowie die Frage nach möglichen Ansprüchen der minderjährigen Erbin T gegen ihre Eltern infolge einer versäumten Erbausschlagungsfrist. Die Konstellation verbindet erbrechtliche, familienrechtliche und haftungsrechtliche Aspekte.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Zivilprozess- und Erbrecht - Der enterbte Ehemann
In der Klausur stehen die Pflichtteilsberechnung für Ehegatten unter besonderer Berücksichtigung von Zugewinnausgleichsansprüchen, die Beeinträchtigungsabsicht bei Pflichtteilsergänzungsansprüchen sowie die Auswirkungen des Erbscheinverfahrens auf die Erbenfeststellungsklage im Mittelpunkt. Es werden zentrale erbrechtliche und zivilprozessuale Problemstellungen behandelt. Schwerpunktmäßig geht es um die Anspruchsgegner des Pflichtteilsergänzungsanspruchs, das Niederstwertprinzip und die praktische Berechnung des Pflichtteils. Zudem wird die Rolle des Erbscheins und die Wechselwirkung zwischen Erbrecht und Prozessrecht beleuchtet. Die Klausur verlangt eine vertiefte Auseinandersetzung mit der erbrechtlichen Anspruchsprüfung im Verhältnis von Ehegatten.
Die (un)geliebte Erbin
Die Klausur befasst sich mit der Wirksamkeit eines handschriftlichen Testamentes („Geliebtentestament“) und prüft insbesondere Pflichtteils- und Zugewinnausgleichsansprüche des enterbten Ehegatten sowie Pflichtteilsansprüche weiterer Verwandter. Zudem wird die Wirkung der späteren Geburt eines gezeugten Abkömmlings auf die Erbfolge und Pflichtteilsansprüche thematisiert. Neben erbrechtlichen Fragen werden auch vermögensrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit Ehe und Haushaltsgegenständen behandelt.
Ein Grundstück kommt selten allein
Die Klausur befasst sich mit erbrechtlichen Streitigkeiten zwischen zwei Erben nach dem Tod ihrer Mutter. Es geht um die Auslegung eines Testaments hinsichtlich eines Vorausvermächtnisses für Grundstücke und um die Verteilung von Belastungen sowie die Wirksamkeit eines Vermächtnisses über ein Kraftfahrzeug. Zusätzlich wird eine Widerklage und eine Hilfsanfechtung des Testaments behandelt.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Familien- und Erbrecht - Blut ist dicker als Wasser?
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des Familien- und Erbrechts. Schwerpunktmäßig geht es um die Zugewinnberechnung, insbesondere die Einordnung eines Lottogewinns als Anfangs- oder Endvermögen, sowie die Formwirksamkeit eines Testaments (hier speziell die Unterschrift und der Testierwille). Weiterhin steht die konkludente Annahme einer Erbschaft durch die Beantragung eines Erbscheins im Mittelpunkt. Die Klausur prüft somit sowohl materielle als auch verfahrensrechtliche Probleme rund um das Erbrecht und Vermögensfragen im Familienrecht.
Schwerpunktbereichsklausur – Unternehmen und Wettbewerb: Kautelarjuristische Praxis in der Unternehmensnachfolge
Im Mittelpunkt der Klausur steht die Gestaltung von erbrechtlichen Regelungen in der Unternehmensnachfolge, insbesondere die Differenzierung zwischen Erb- und Pflichtteilsverzicht sowie die Behandlung damit verbundener Risiken und Liquiditätsvorteile. Ein weiterer Schwerpunkt ist der Grundsatz der materiellen Höchstpersönlichkeit bei letztwilligen Verfügungen und die Möglichkeit einer teleologischen Reduktion des § 2065 II BGB im Zusammenhang mit der Wahl von Vermächtnisnehmern. Zusätzlich wird die Gestaltung und Wirkung von Vorsorgeinstrumenten wie Nießbrauchsvermächtnissen, Rentenauflagen und die Zuweisung von Kommanditanteilen für zukünftige Erben behandelt.
ORIGINAL: "Für immer Dein
Die Klausur thematisiert die Wirksamkeit und Auslegung von Testamenten, insbesondere hinsichtlich des Testierwillens beim Brieftestament, der Wechselbezüglichkeit sowie der Bindungswirkung gemeinschaftlicher Verfügungen. Ferner werden Ansprüche der Miterben gegenüber Erbschaftsbesitzern, die Handlungsbefugnisse in der Miterbengemeinschaft und Ausgleichungspflichten unter Abkömmlingen geprüft. Es handelt sich um eine Originalexamensklausur, die in der ersten Juristischen Prüfung in Schleswig-Holstein im Juli 2018 gestellt wurde.
Der unaufmerksame Notar
Die Klausur thematisiert die Haftung eines Notars wegen angeblicher fehlerhafter Beratung im Zusammenhang mit einer Grundstücksschenkung zwischen Eheleuten zur Reduzierung des Pflichtteilsanspruchs. Es wird die Erfolgsaussicht einer Klage gegen den Notar geprüft sowie alternative Vorgehensweisen zur Korrektur einer fristschädlichen Schenkung und die Möglichkeit einer Feststellungsklage behandelt.
Examensübungsklausur: Eine Erbschaft mit Investitionsaussichten
Nach dem Tod des V erhebt sein Sohn S Ansprüche gegenüber dem Patenkind P, der auf Basis eines notariellen Testaments als Alleinerbe eingesetzt wurde und den Nachlass an sich genommen hat. Im Mittelpunkt steht die Herausgabe von Eigentumswohnungen, einem Fahrzeug und wertvollen Kunstwerken, die aus dem Nachlass stammen oder damit in Verbindung stehen. Es besteht Streit über die Wirksamkeit zweier Testamente und die daraus resultierende Erbfolge sowie über die Herausgabe- und Zahlungsansprüche hinsichtlich Nachlassgegenständen und deren Wert. Zusätzlich werden investitionsbedingte Kosten und die Auswirkungen einer möglichen Schenkung des Klimt-Gemäldes thematisiert. Der Fall behandelt wesentliche Fragen des Erbrechts, der Auslegung von Testamenten und der Herausgabeansprüche im Verhältnis zwischen Erben und Dritten.
Fortgeschrittenenklausur: Der homophobe Erblasser
Im Mittelpunkt des Falls steht die erbrechtliche Auseinandersetzung um die Wirksamkeit mehrerer Testamente des Erblassers Erich Erlmann. Zentrale Streitpunkte sind die Bindung der Erbeneinsetzung an eine potenziell sittenwidrige Bedingung bezüglich des Lebenswandels seines Sohnes Sven und die formwirksame Änderung des Testaments mittels eines handschriftlichen Zusatzes. Zudem ist in einer Abwandlung die Wirksamkeit eines gemeinschaftlichen Testaments mit Einsetzung einer Vor- und Nacherbschaft und die Berechtigung zur Schenkung aus dem Nachlass zu prüfen. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Erbrecht, insbesondere bei Bedingungs- und Formproblemen im Testament, Sittenwidrigkeit sowie im Sachenrecht hinsichtlich des Herausgabeanspruchs.
Der Parkassistent
Der Fall behandelt kollisionsrechtliche und haftungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit teilautomatisiertem Fahren: Nach einem tödlichen Erbfall nimmt ein Sohn ein Fahrzeug aus dem Nachlass an sich. Bei einer Fahrt kommt es unter Nutzung des Parkassistenten zu einem Unfall mit einem Kind, dessen Mutter einen Schock erleidet. Es werden Ansprüche einer Krankenkasse, der Mutter sowie zwischen den am Erbfall Beteiligten geprüft.
Examensklausur: Der gestohlene Schiele
Im Mittelpunkt des Falls steht ein gestohlenes Gemälde von Egon Schiele, das nach dem Tod der Eigentümerin Frieda verschwand und 15 Jahre später im Besitz von Roland wieder auftauchte. Mark, Miterbe nach Frieda und durch Abtretung auch Rechtsnachfolger seiner Schwester Lisa, verlangt von der Staatsanwaltschaft die Herausgabe des Gemäldes gemäß § 985 BGB. Zu klären sind Besitz- und Eigentumsverhältnisse am Gemälde unter Berücksichtigung von Erbrecht, gutgläubigem Erwerb, Abhandenkommen und Ersitzung sowie der Nachweislast nach § 1006 BGB. Im Rahmen einer Abwandlung ist zudem das Hinterlegungsrecht relevant und die Zusatzfrage thematisiert den Ausschluss des gutgläubigen Erwerbs abhandengekommener Kulturgüter nach § 40 Abs. 2 KGSG.
»Ärger auf dem Weihnachtsmarkt«
Der Fall schildert einen Schadensersatzstreit zwischen D und A/B nach einem Vorfall auf dem Weihnachtsmarkt, der im Rahmen einer Zivilprozessrechts-Anfängerklausur auf verschiedene prozessuale Sachverhalte wie Beklagtenwechsel, Prozessfähigkeit, Klageänderung und einseitige Erledigungserklärung eingeht. Die Aufgabenstellung erfordert die umfassende Lösung zivilprozessrechtlicher Probleme bis hin zum Abschluss des Verfahrens. Die Abwandlung betrifft einen Beklagtenwechsel nach Zeugenaussage.
Ein Griff ins Klo
Die Klausur behandelt einen komplexen Sachverhalt mit Schwerpunkt im allgemeinen Schuldrecht. Besonders relevant sind die Abgrenzung verschiedener Anspruchsgrundlagen, Schadensrecht, Mängelhaftung im Miet- und Werkvertragsrecht sowie Informationspflichten und der Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter. Zusätzlich werden Aspekte der gesetzlichen Erbfolge und Gesamtschuldnerschaft in einem Fortsetzungsfall thematisiert.
Der letzte Wille einer Showgröße
Die Klausur stellt erbrechtliche Fragestellungen rund um das Testament einer verstorbenen TV-Moderatorin Birgit Maier dar. Weitere Probleme betreffen die Wirksamkeit einer Mietvertragskündigung unter Miterben, die Verteilung des Nachlasses sowie einen Anspruch auf Aufwendungsersatz wegen Verwahrung eines Koffers mit Schmuck im Schließfach. Die Sachverhaltskonstellation orientiert sich an Entscheidungen des BGH und beinhaltet auch eine Klage wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung.
Von testamentarisch (bedingt) bedachten Kindern und Enkelkindern
Die dreistündige Fortgeschrittenenklausur behandelt die Wirksamkeit und Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments, insbesondere die bedingte Erbeinsetzung von Kindern und Enkelkindern, Pflichtteils(straf)klauseln sowie Fragen zu Ersatzerben. Zusätzlich wird die Vererbbarkeit von Online-Konten thematisiert. Die Klausur enthält komplexe erbrechtliche Fragestellungen mit Bezügen zu materiellen Bedingungen für den Erhalt des Erbes.
Die Modelleisenbahn
Die Klausur thematisiert verschiedene Testamente und mögliche Erben zum Nachlass des verstorbenen Horst Heedorfer. Im Zentrum steht die Frage, ob und welche Herausgabe- und Zahlungsansprüche Markus Möder als vermeintlicher Erbe gegen Ilse Igner geltend machen kann. Es kommen erbrechtliche sowie sachenrechtliche und bereicherungsrechtliche Fragen zur Anwendung.
»Von Schatzfunden und Regalien«
Der Fall behandelt die zivilrechtlichen Fragen rund um einen Schatzfund im privaten Garten, insbesondere die Eigentumsverhältnisse nach BGB und landesrechtlichen Regelungen zum Schatzregal. Es geht um den Verkauf einer antiken Büste über eine Online-Plattform, den gutgläubigen Erwerb, etwaige Wirksamkeitshindernisse beim Vertragsschluss sowie erbrechtliche Bezüge nach dem Tod des ursprünglichen Finders.
Einführung in das Internationale Privatrecht mit Schwerpunkt Internationales Erbrecht
Die Klausur bietet eine Einführung in das Internationale Privatrecht (IPR) mit besonderem Schwerpunkt auf das Internationale Erbrecht. Anhand konkreter Fälle mit Auslandsberührung werden die Grundlagen und die Anwendung des IPR, insbesondere die Ermittlung des anwendbaren Erbrechts und aktuelle Rechtsprechung, praxisnah erläutert.
Fehler passieren...
Der Fall thematisiert verschiedene Problembereiche aus dem Delikts-, Schuld- und Erbrecht. Im Kern stehen Fragen zur deliktischen Haftung des Grundstücksbesitzers, zur Geschäftsführung ohne Auftrag, zum Bürgschaftsrecht, zur Verjährung und zur Auslegung eines Testaments mit Anknüpfungspunkten zum Internationalen Privatrecht. Prüfungsrelevante Aspekte sind die Drittschadensliquidation sowie Einreden und Rechtskraft im Bürgschaftsprozess.
Anna, Ottilie und die enterbte Tochter
Die Klausur behandelt die Rückabwicklung eines Grundstücksübertragungsvertrags mit Rücktrittsrecht sowie die erbrechtliche Gestaltung für Zwillingsschwestern, die sich gegenseitig zu Erben einsetzen und eine Tochter enterben möchten. Thematisiert werden Rückübertragung, öffentliche Zustellung, Pflichtteilsentziehung und die Ausgestaltung testamentarischer oder erbvertraglicher Regelungen.
»Kuckuckskind und Krokodil«
Die Klausur stellt einen zivilrechtlichen Examensfall mit Schwerpunkt im Erbrecht und Schuldrecht dar. Im Mittelpunkt stehen die Testamentsanfechtung wegen Motivirrtums, Rückabwicklung einer motivirrtümlichen Schenkung (Geschäftsgrundlage, Aufklärungspflichtverletzung, § 123 I BGB, Kondiktion), sowie Aspekte des reformierten Kaufmängelgewährleistungsrechts. Zu prüfen sind Ansprüche des Bruder Berthold gegen Frieda nach Tod des Erblassers.
Damenschneidermeisterin zwischen zwei Fronten
Die Klausur behandelt kollisionsrechtliche Fragen im Kontext der Europäischen Erbrechtsverordnung. Im Vordergrund stehen das Formstatut bei Rechtswahl, die Bestimmung des letzten gewöhnlichen Aufenthalts und die Ausweichklausel; zudem werden materiell-rechtliche Aspekte wie der Testierwille thematisiert. Es handelt sich um einen Fall aus dem Schwerpunktbereich Deutsches und Internationales Privat- und Verfahrensrecht.
* "Das (vor-)weggenommene Erbe
Die Klausur behandelt das Verhalten eines Sohnes, der das Sparbuch seines geschäftsunfähigen Vaters erschleicht und über einen längeren Zeitraum Beträge abhebt sowie weitere Nachlassgegenstände unrechtmäßig nutzt. Thematisiert werden mögliche zivilrechtliche Ansprüche, das Betreuungsrecht, erbrechtliche Konstellationen und prozessuale Fragen nach dem Tod des Vaters. Der Schwerpunkt liegt auf gesetzlichen Schuldverhältnissen, dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV), Erbrecht und Zivilprozessrecht.
Alle meine Erben
Der Fall behandelt die Erbenstellung und Nachlassverwaltung nach dem Tod von Elfriede Engel. Streitig ist insbesondere die Wirksamkeit eines Testaments, die Auswirkungen der Scheidung eines eingesetzten Erben sowie die Handlungsbefugnisse innerhalb der Erbengemeinschaft bezüglich der Kündigung eines Mietverhältnisses. Zudem wird die Anfechtung der Erbschaftsannahme im Hinblick auf die Überschuldung geprüft.
Grundstückskauf mit Folgen
Im Sachverhalt werden verschiedene Fragen rund um den Grundstückskauf, die fehlerhafte Beurkundung des Vertrags, die Vormerkung zugunsten des Käufers und die Folgen von Erbrecht sowie Eigentümerwechsel behandelt. Es geht um die Wirkung einer vorhandenen Vormerkung nach dem Tod des Berechtigten, die Rolle von Erben und Dritten, sowie Ansprüche nach Grundstückserwerb und tatsächliche Nutzungen. Erörtert werden auch Konfusion und die Anwendung der EBV-Vorschriften analog im Verhältnis zwischen Dritterwerber und Vormerkungsinhaber.
Ersatzvornahme im Vollstreckungsrecht
Die Klausur behandelt Ansprüche eines Mieters gegen die neue Erbengemeinschaft als Vermieter auf Versorgung der Mietwohnung mit Heizöl und Duldung dieser Maßnahme im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes. Thematisch im Mittelpunkt stehen der Anspruch aus Mietrecht, die Pflichtenübergänge im Erbfall sowie zwangsweise Durchsetzung durch Verfügung und deren prozessuale Umsetzung in der Praxis. Es geht um die rechtliche Handhabe im Fall unterlassener Heizölbeschaffung nach Eigentümerwechsel durch Erbgang.
Testament und gutgläubiger Erwerb
Die Klausur behandelt Fragen der Erbfolge und der Eigentumsübertragung im Zusammenhang mit mehreren Testamenten und damit verbundenen Auslegungsproblemen. Schwerpunkte sind die Testamentsauslegung, Anfechtung, Bestimmtheit der Erbeneinsetzung, Testamentsvollstreckung, Verfügungsbefugnis und der gutgläubige Erwerb. Es werden mehrere Fallkonstellationen zu testamentarischer und gesetzlicher Erbfolge sowie prozessuale Fragestellungen aufgegriffen.
Erbschein und Erbfolge
Die Klausur behandelt zwei zentrale Fragen zum Erbrecht: Zum einen, ob Egon Eder das an Kai Kahl verkaufte Grundstück von diesem herausverlangen kann, nachdem eine Postkarte seines Onkels auf eine abweichende Erbeinsetzung hindeutet und bereits eine andere Erbin im Grundbuch stand. Zum anderen soll Rechtsanwalt Ranft Egon Eder hinsichtlich der Gestaltung eines eigenen Testaments beraten, wobei komplexe familiäre Konstellationen zu berücksichtigen sind. Der Schwerpunkt liegt auf der rechtlichen Bewertung erbrechtlicher Konstellationen und formalen Anforderungen.
Wirbel um das Villengrundstück
Die vermögende B schenkt ihrem Sohn S ein Villengrundstück, dessen Eigentumsübertragung zunächst aufgrund einer fehlenden Bewilligung scheitert. Neben erbrechtlichen Streitigkeiten um eine handschriftliche Postkarte als Testament spielen immobilienrechtliche sowie schenkungsrechtliche Fragen eine Rolle, zudem kommt es in einer Abwandlung zur Übertragung von Ansprüchen und anschließender Übereignung des Grundstücks an einen Dritten.
Examensprobleme zum Erbrecht
Die Klausur behandelt typische Examensprobleme aus dem Erbrecht, unter anderem zur Bindungswirkung gemeinschaftlicher Testamente und Pflichtteilsrecht. Ein Schwerpunkt liegt auf der Frage der Anwendbarkeit des § 822 BGB über den Verweis des § 2287 BGB analog im Kontext gemeinschaftlicher Testamente.
Die italienischen Wasserflaschen
Die Klausur behandelt den Tod von Emil und die daraus resultierenden Streitigkeiten bezüglich der Bestattungskosten und Schadensersatzforderungen aus einem Verkehrsunfall. Thematisiert werden Anspruchsgrundlagen aus Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA), Deliktsrecht und das StVG sowie mögliche Regressansprüche und die Erbenhaftung. Neben gesetzlichen Schuldverhältnissen steht die Abgrenzung und Prüfung der zivilrechtlichen Ansprüche im Vordergrund.
Das gefährliche Urteil
Die Übungsklausur behandelt aus anwaltlicher Sicht einen nachträglichen Zahlungsstreit im Rahmen eines Mietverhältnisses nach dem Tod der Vermieterin. Im Zentrum steht die Frage der Wirksamkeit einer Zahlung an eine Erbengemeinschaft und der Schutz vor doppelter Inanspruchnahme im Zwangsvollstreckungsverfahren. Bearbeitet werden typische Problemstellungen im Erb- und Zwangsvollstreckungsrecht sowie Zweckmäßigkeitserwägungen aus anwaltlicher Perspektive.
Bis dass der Tod uns auseinandersetzt
Die Klausur thematisiert Ansprüche des Sohnes einer verstorbenen Lebensgefährtin gegen deren ehemaligen Partner auf Rückzahlung von Geldleistungen und Vergütung für Architektenarbeiten im Rahmen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Es geht insbesondere um bereicherungsrechtliche Rückabwicklung und die erbrechtlichen Folgen nach dem Tod der F ohne Testament. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Grundlagen und Fallstricke bei gemischten Schenkungen und gemeinschaftlichen Vermögensdispositionen außerhalb der Ehe.
Gutgläubiger Vormerkungserwerb mit Auslandsbezug
Es handelt sich um eine zivilrechtliche Übungsklausur zum gutgläubigen Erwerb einer Vormerkung mit Auslandsbezug. Zu prüfen ist insbesondere, ob Werner weiterhin von Edda die Verschaffung von Eigentum und Besitz an einem Grundstück verlangen kann, nachdem Edda im Grundbuch eingetragen und später durch Anna ersetzt wurde. Schwerpunktmäßig werden das Sachenrecht, Erbrecht und internationales Privatrecht (IPR) angesprochen.
Das Sparbuch als Gegenstand von Rechtsgeschäften auf den Todesfall
In dem Übungsfall geht es um die zivilrechtliche Behandlung von Sparbüchern als Gegenstand von Rechtsgeschäften auf den Todesfall. Untersucht werden die Wirkungen der Zuwendung durch den Erblasser, insbesondere ob und wie M und S Ansprüche auf die Guthaben erhalten und welche erbrechtlichen sowie sachenrechtlichen Erwägungen dabei relevant sind. Die Stellung der Tochter T als Erbin, der Form und Wirksamkeit der Zuwendungen und das Verhältnis zum Sparbuchbesitz sind zu prüfen.
Eine deutsch-türkische Erbschaft mit Tücken
Der Fall behandelt eine deutsch-türkische Erbschaft: Nach dem Tod eines türkischen Staatsbürgers mit Wohnsitz in Deutschland stellen sich Fragen zur internationalen Zuständigkeit für den Erbscheinsantrag, zur gesetzlichen Erbfolge sowie zu güterrechtlichen Auswirkungen einer Eheschließung. Zudem wird die internationale gerichtliche Zuständigkeit für eine Herausgabeklage bezüglich eines im Nachlass befindlichen Fahrzeugs geprüft.
ORIGINAL: "Die Mühen des Erben
Die Klausur behandelt die anwaltliche Prüfung der Errichtung und Wirksamkeit eines Testaments sowie die Entziehung des Pflichtteils. Weiterhin zu prüfen sind das Erbscheinsverfahren, mögliche Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, der Einspruch gegen ein Versäumnisurteil und Ansprüche im Verhältnis zwischen Käufer und Vormerkungsberechtigten. Zudem sind etwaige Pflichtteilsansprüche der Söhne zu berechnen und die Prozesslage bezüglich eines Versäumnisurteils zu begutachten.
Probleme einer Erbschaftsausschlagung
Die Klausur behandelt zentrale Probleme einer Erbschaftsausschlagung im Kontext des Sozialleistungsrückforderungsrechts (§ 35 SGB II). Der Sachverhalt dreht sich um mögliche Erbfolgen, die Ausschlagung durch einen Erben und die familiengerichtliche Genehmigung bei Minderjährigen, sowie die daraus resultierenden Ersatzpflichten gegenüber dem Sozialleistungsträger. Besonderes Augenmerk gilt außerdem den Fristen, der Form und den rechtlichen Auswirkungen der Ausschlagung.
Die Folgen des Zuwendungsverzichts in einer Patchwork-Familie
Die Klausur thematisiert erbrechtliche Fragestellungen in einer Patchwork-Familie, insbesondere die Auswirkungen eines Zuwendungsverzichts gemäß § 2352 BGB. Im Mittelpunkt stehen das gemeinschaftliche Testament, die Ersatzerbenstellung, die Bindungswirkung und die Erstreckung des Zuwendungsverzichts auf Abkömmlinge, einschließlich nicht verwandter Personen, im Rahmen eines Erbscheinsverfahrens. Die Klausur richtet sich an Referendare und verlangt eine vertiefte Auseinandersetzung mit materiell-rechtlichen Problemen des Erbrechts.
Der geschäftige Scheinerbe
Der Fall behandelt die Konstellation eines vermeintlichen Alleinerben, der auf Grundlage eines zunächst gültigen, später durch ein jüngeres Testament widerrufenen Erbscheins umfassend über den Nachlass verfügt. Es werden Fragen zur Schein- und Rechtsstellung des Erben, zur Wirksamkeit der von ihm geschlossenen Geschäfte, Herausgabe- und Schadensersatzansprüche sowie Ansprüche im Bereicherungsrecht und die Rolle des Erbscheins im Verfahren geprüft. Die Klausur umfasst zudem Prozesselemente im Zivilprozessrecht.
Streit um den Nachlass
Im Mittelpunkt der Klausur stehen erbrechtliche und bereicherungsrechtliche Ansprüche, nachdem eine nichteheliche Lebensgefährtin nach dem Tod des Erblassers eine größere Summe vom Bankkonto abgehoben hat und als Bezugsberechtigte einer Lebensversicherung eingesetzt wurde. Die Alleinerbin bezweifelt die Berechtigung der Abhebungen und der Bezugsberechtigung und erwägt zivilrechtliche Schritte. Es sind Kontovollmacht, Schenkung auf den Todesfall und die Problematik von Bereicherungsansprüchen gegen den Kontoinhaber und die Versicherung zu prüfen.
Übungshausarbeit ZR Engelhardts Erbe
Der Sachverhalt behandelt die erbrechtlichen Ansprüche des Sohnes Siegfried Engelhardt nach dem Tod seines Vaters Ernst, der zuvor nahezu sein gesamtes Vermögen an eine Stiftung gespendet hatte. Dabei stehen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche, Geschäftsfähigkeit, Stellvertretung und Formfragen bei Grundstücksgeschäften sowie Vermögensverfügungen eines Ehegatten im Mittelpunkt.
Examensklausur ZR Das Geisterhaus
Die Klausur behandelt die erbrechtliche Situation rund um eine Familienvilla nach dem Tod der ursprünglichen Eigentümer A und E, insbesondere die Wirksamkeit eines Berliner Testaments, Stellvertretungsfragen bei der Ausschlagung der Erbschaft, Anfechtung sowie Fragen des Eigentumserwerbs und des Grundstückskaufs. Schwerpunktmäßig werden Ansprüche der Käuferin gegen die Erben und die Eigentumslage des Grundstücks nach Abschluss eines notariellen Kaufvertrags geprüft.
Examensklausur Schwerpunktbereich Familien- und Erbrecht Unklarheiten nach Scheidung und Tod
Diese Examensklausur behandelt komplexe Fragestellungen im Familien- und Erbrecht. Im Fokus stehen der internationale Anerkennung von Urteilen, die Form von Verfügungen von Todes wegen, die rechtlichen Besonderheiten der Erbengemeinschaft sowie Grenzen korrelierender Ehe- und Erbverzichtsverträge. Der Fall eignet sich zur vertieften Auseinandersetzung mit Anspruchsgrundlagen und der praktischen Rechtsgestaltung.
Examensklausur ZR Erbschaftsansprüche
Die Examensklausur behandelt die Frage, welche Ansprüche auf den Nachlass nach dem Tod des W bestehen. Dabei steht im Mittelpunkt, ob die nichteheliche Lebensgefährtin F oder der Sohn S Erbe geworden ist, nachdem W zunächst F testamentarisch und später S in einem Erbvertrag zum Erben eingesetzt hatte.
Examensklausur Schwerpunktbereich Zivilrechtspflege Der verpflichtete Erbe
Die Klausur behandelt einen Schwerpunktfall zum Zusammenspiel von Familien- und Erbrecht mit Bezügen zum Unterhaltsrecht und prozessualen Fragen. Sie ist als Anwaltsklausur im Schwerpunktbereich Zivilrechtspflege konzipiert und richtet sich an Examenskandidaten.
Referendarexamensklausur ZR Schokoladendieb und Scheinerbe
Der Fall behandelt die Folgen der eigenmächtigen Wegnahme und des Verzehrs einer Kaufsache durch den Käufer sowie die Problematik eines Erben, der im Vertrauen auf seine Erbenstellung Nachlassverbindlichkeiten begleicht, sich später jedoch als Scheinerbe herausstellt. Thematisiert werden dabei Ansprüche aus Kaufrecht, Bereicherungsrecht, Schadensersatz und Erbrecht sowie die Möglichkeit des Schuldners, den Regressadressaten frei zu wählen.
Schenkungswiderruf beim Todesfall
Die Klausur behandelt die rechtlichen Voraussetzungen und Möglichkeiten eines Widerrufs eines Schenkungsversprechens bei einer Bezugsberechtigung aus einer Lebensversicherung. Es geht insbesondere um die Rückabwicklung erfolgter Auszahlungen an frühere Bezugsberechtigte nach Eintritt des Versicherungsfalls sowie um die Anspruchsgrundlagen nach § 812 BGB. Weiterhin werden Fragen der Darlegungs- und Beweislast im Zivilprozess beleuchtet.
Geschenkt oder geerbt?
Der Fall behandelt Ansprüche eines Sohnes S gegen die Lebensgefährtin F seines verstorbenen Vaters E auf Herausgabe von Nachlassgegenständen, darunter Möbel und Sportwagen, sowie den Verkaufserlös einer Münzsammlung. Es werden erbrechtliche, sachenrechtliche und bereicherungsrechtliche Fragestellungen geprüft, insbesondere zur Herausgabe von Erbschaftsgegenständen, Schenkung von Todes wegen, Surrogation und Auskunftsanspruch.
Persönlichkeitsrechte und das Leben nach dem Tod
Die Klausur behandelt die Problematik des postmortalen Persönlichkeitsschutzes und der Geltendmachung hieraus resultierender Ansprüche nach dem Tod einer prominenten Persönlichkeit. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Verletzung des Persönlichkeitsrechts, der Anspruchsberechtigung von Erben und Angehörigen sowie des Umfangs möglicher Ansprüche auf Schadensersatz, Herausgabe des Erlangten und Unterlassung gegen einen Dritten, der Namen und typisches Erscheinungsbild des Verstorbenen zu Werbezwecken nutzt.
Gesetzliche Erbfolge in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.