Vermächtnis
Das Vermächtnis (§§ 1939, 2147 ff. BGB) ist eine Verfügung von Todes wegen, durch die einer Person ein Vermögensvorteil zugewendet wird, ohne sie zur Erbin zu machen. Im Mittelpunkt stehen Abgrenzung zur Erbeinsetzung, Rechte des Vermächtnisnehmers (§ 2174), Anspruch auf Herausgabe (§ 2194) sowie Auswirkungen auf den Nachlass und Pflichtteilsberechtigte (§ 2303). Examensklassiker: Unterscheidung Vermächtnis/Erbeinsetzung, Geltendmachung des Vermächtnisanspruchs, Anfechtung und Erlöschen des Vermächtnisses.
Klausuren zum Thema
„(K)ein Sommermärchen“
Die Klausur behandelt einen Fall aus dem Familien- und Erbrecht. Zentrale Themen sind die Schlüsselgewalt im Eheverhältnis, die gesetzliche Erbfolge nach dem Tod eines Ehegatten, die Wirksamkeit eines maschinenschriftlichen Ehevertrags, der Widerruf eines eigenhändigen Testaments sowie vermächtnisrechtliche Ansprüche. Zudem werden güterrechtliche Überlegungen zur Berechnung des Nachlassanteils des überlebenden Ehegatten thematisiert.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Erben im Fokus
Die Klausur behandelt erbrechtliche Fragestellungen rund um die gesetzlichen und gewillkürten Erbfolge. Schwerpunktmäßig werden die Rechte und Pflichten von Erben untersucht. Weitere Aspekte des Erbrechts wie der Ausschluss von der Erbfolge oder Vermächtnisse können am Rand thematisiert werden.
„Das Erbe fährt digital“
Die Klausur befasst sich im ersten Teil mit Fragen zur Wirksamkeit eines digitalen Testaments, den Voraussetzungen für den Erwerb des Erbenbesitzes sowie der Übertragung und Veräußerung beweglicher Sachen nach Eintritt des Erbfalls. Im zweiten Teil werden die sachenrechtlichen Wirkungen einer Auflassungsvormerkung, der Erwerb des Eigentums an einem Grundstück trotz Zahlungsverbots nach GwG, sowie die Eigentümer-Besitzer-Verhältnisse nach Mietvertrag und nachträglicher Grundbuchumschreibung behandelt.
(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Sachen- und Erbrecht – Notargutachten
Die Klausur behandelt zentrale Fragen aus dem Sachenrecht und Erbrecht im Kontext eines Notargutachtens. Insbesondere stehen der Erwerb und Verlust von Grundstücksrechten sowie die gesetzliche und gewillkürte Erbfolge samt etwaigen Vermächtnissen im Mittelpunkt. Die Aufgabenstellung ist am Assessorexamen orientiert und verlangt vertiefte Kenntnisse und eine strukturierte gutachterliche Bearbeitung.
Letzte Wünsche und unerwartete Geschenke: Ein Erbe voller Überraschungen
Die Klausur behandelt erbrechtliche Fragestellungen rund um ein ungewöhnlich gestaltetes Testament (Holzplatte), die Erbfolge, Enterbung und Vermächtnisse. Zugleich werden sachenrechtliche Probleme wie Eigentumserwerb am Grundstück und die Eigentumsübertragung der Angelköder mit Schwerpunkt auf Geheißerwerb sowie das Herausgabeverlangen nach § 985 BGB geprüft. Die Fallbearbeitung erfordert vertiefte Kenntnisse im Erbrecht und Sachenrecht.
Einmal Erbe, immer Erbe? – Das Danaergeschenk
Die Klausur behandelt zivilrechtliche Fragestellungen im Kontext einer Erbschaft, insbesondere zur Auslegung eines Testaments, zur Erbschaftsannahme und -ausschlagung, Verwaltung durch den vorläufigen Erben und Erbschaftsbesitzer sowie Besonderheiten bei der Genehmigung durch einen Nichtberechtigten. Thematisiert werden zudem schuldrechtliche Probleme wie Aufrechnung und bereicherungsrechtliche Kondiktion.
Die (un)geliebte Erbin
Die Klausur befasst sich mit der Wirksamkeit eines handschriftlichen Testamentes („Geliebtentestament“) und prüft insbesondere Pflichtteils- und Zugewinnausgleichsansprüche des enterbten Ehegatten sowie Pflichtteilsansprüche weiterer Verwandter. Zudem wird die Wirkung der späteren Geburt eines gezeugten Abkömmlings auf die Erbfolge und Pflichtteilsansprüche thematisiert. Neben erbrechtlichen Fragen werden auch vermögensrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit Ehe und Haushaltsgegenständen behandelt.
Ein Grundstück kommt selten allein
Die Klausur befasst sich mit erbrechtlichen Streitigkeiten zwischen zwei Erben nach dem Tod ihrer Mutter. Es geht um die Auslegung eines Testaments hinsichtlich eines Vorausvermächtnisses für Grundstücke und um die Verteilung von Belastungen sowie die Wirksamkeit eines Vermächtnisses über ein Kraftfahrzeug. Zusätzlich wird eine Widerklage und eine Hilfsanfechtung des Testaments behandelt.
Schwerpunktbereichsklausur – Unternehmen und Wettbewerb: Kautelarjuristische Praxis in der Unternehmensnachfolge
Im Mittelpunkt der Klausur steht die Gestaltung von erbrechtlichen Regelungen in der Unternehmensnachfolge, insbesondere die Differenzierung zwischen Erb- und Pflichtteilsverzicht sowie die Behandlung damit verbundener Risiken und Liquiditätsvorteile. Ein weiterer Schwerpunkt ist der Grundsatz der materiellen Höchstpersönlichkeit bei letztwilligen Verfügungen und die Möglichkeit einer teleologischen Reduktion des § 2065 II BGB im Zusammenhang mit der Wahl von Vermächtnisnehmern. Zusätzlich wird die Gestaltung und Wirkung von Vorsorgeinstrumenten wie Nießbrauchsvermächtnissen, Rentenauflagen und die Zuweisung von Kommanditanteilen für zukünftige Erben behandelt.
ORIGINAL: "Für immer Dein
Die Klausur thematisiert die Wirksamkeit und Auslegung von Testamenten, insbesondere hinsichtlich des Testierwillens beim Brieftestament, der Wechselbezüglichkeit sowie der Bindungswirkung gemeinschaftlicher Verfügungen. Ferner werden Ansprüche der Miterben gegenüber Erbschaftsbesitzern, die Handlungsbefugnisse in der Miterbengemeinschaft und Ausgleichungspflichten unter Abkömmlingen geprüft. Es handelt sich um eine Originalexamensklausur, die in der ersten Juristischen Prüfung in Schleswig-Holstein im Juli 2018 gestellt wurde.
Der unaufmerksame Notar
Die Klausur thematisiert die Haftung eines Notars wegen angeblicher fehlerhafter Beratung im Zusammenhang mit einer Grundstücksschenkung zwischen Eheleuten zur Reduzierung des Pflichtteilsanspruchs. Es wird die Erfolgsaussicht einer Klage gegen den Notar geprüft sowie alternative Vorgehensweisen zur Korrektur einer fristschädlichen Schenkung und die Möglichkeit einer Feststellungsklage behandelt.
Der letzte Wille einer Showgröße
Die Klausur stellt erbrechtliche Fragestellungen rund um das Testament einer verstorbenen TV-Moderatorin Birgit Maier dar. Weitere Probleme betreffen die Wirksamkeit einer Mietvertragskündigung unter Miterben, die Verteilung des Nachlasses sowie einen Anspruch auf Aufwendungsersatz wegen Verwahrung eines Koffers mit Schmuck im Schließfach. Die Sachverhaltskonstellation orientiert sich an Entscheidungen des BGH und beinhaltet auch eine Klage wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung.
Von testamentarisch (bedingt) bedachten Kindern und Enkelkindern
Die dreistündige Fortgeschrittenenklausur behandelt die Wirksamkeit und Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments, insbesondere die bedingte Erbeinsetzung von Kindern und Enkelkindern, Pflichtteils(straf)klauseln sowie Fragen zu Ersatzerben. Zusätzlich wird die Vererbbarkeit von Online-Konten thematisiert. Die Klausur enthält komplexe erbrechtliche Fragestellungen mit Bezügen zu materiellen Bedingungen für den Erhalt des Erbes.
Anna, Ottilie und die enterbte Tochter
Die Klausur behandelt die Rückabwicklung eines Grundstücksübertragungsvertrags mit Rücktrittsrecht sowie die erbrechtliche Gestaltung für Zwillingsschwestern, die sich gegenseitig zu Erben einsetzen und eine Tochter enterben möchten. Thematisiert werden Rückübertragung, öffentliche Zustellung, Pflichtteilsentziehung und die Ausgestaltung testamentarischer oder erbvertraglicher Regelungen.
Ein Arzt in Nöten
Die Klausur behandelt einen Erbfall im Zusammenhang mit dem Testament eines Arztes, welches eine 'Ebenbürigkeitsklausel' enthält. Thematisiert werden die Wirksamkeit einer derartigen Bedingung, die Sittenwidrigkeit von Testamenten, die Kostentragungspflicht für Bestattungen sowie Schadensersatzansprüche im Falle einer fehlerhaften medizinischen Diagnostik und der Geburt eines behinderten Kindes.
* "Das (vor-)weggenommene Erbe
Die Klausur behandelt das Verhalten eines Sohnes, der das Sparbuch seines geschäftsunfähigen Vaters erschleicht und über einen längeren Zeitraum Beträge abhebt sowie weitere Nachlassgegenstände unrechtmäßig nutzt. Thematisiert werden mögliche zivilrechtliche Ansprüche, das Betreuungsrecht, erbrechtliche Konstellationen und prozessuale Fragen nach dem Tod des Vaters. Der Schwerpunkt liegt auf gesetzlichen Schuldverhältnissen, dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV), Erbrecht und Zivilprozessrecht.
Alle meine Erben
Der Fall behandelt die Erbenstellung und Nachlassverwaltung nach dem Tod von Elfriede Engel. Streitig ist insbesondere die Wirksamkeit eines Testaments, die Auswirkungen der Scheidung eines eingesetzten Erben sowie die Handlungsbefugnisse innerhalb der Erbengemeinschaft bezüglich der Kündigung eines Mietverhältnisses. Zudem wird die Anfechtung der Erbschaftsannahme im Hinblick auf die Überschuldung geprüft.
Testament und gutgläubiger Erwerb
Die Klausur behandelt Fragen der Erbfolge und der Eigentumsübertragung im Zusammenhang mit mehreren Testamenten und damit verbundenen Auslegungsproblemen. Schwerpunkte sind die Testamentsauslegung, Anfechtung, Bestimmtheit der Erbeneinsetzung, Testamentsvollstreckung, Verfügungsbefugnis und der gutgläubige Erwerb. Es werden mehrere Fallkonstellationen zu testamentarischer und gesetzlicher Erbfolge sowie prozessuale Fragestellungen aufgegriffen.
Examensprobleme zum Erbrecht
Die Klausur behandelt typische Examensprobleme aus dem Erbrecht, unter anderem zur Bindungswirkung gemeinschaftlicher Testamente und Pflichtteilsrecht. Ein Schwerpunkt liegt auf der Frage der Anwendbarkeit des § 822 BGB über den Verweis des § 2287 BGB analog im Kontext gemeinschaftlicher Testamente.
Das Sparbuch als Gegenstand von Rechtsgeschäften auf den Todesfall
In dem Übungsfall geht es um die zivilrechtliche Behandlung von Sparbüchern als Gegenstand von Rechtsgeschäften auf den Todesfall. Untersucht werden die Wirkungen der Zuwendung durch den Erblasser, insbesondere ob und wie M und S Ansprüche auf die Guthaben erhalten und welche erbrechtlichen sowie sachenrechtlichen Erwägungen dabei relevant sind. Die Stellung der Tochter T als Erbin, der Form und Wirksamkeit der Zuwendungen und das Verhältnis zum Sparbuchbesitz sind zu prüfen.
ORIGINAL: "Die Mühen des Erben
Die Klausur behandelt die anwaltliche Prüfung der Errichtung und Wirksamkeit eines Testaments sowie die Entziehung des Pflichtteils. Weiterhin zu prüfen sind das Erbscheinsverfahren, mögliche Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, der Einspruch gegen ein Versäumnisurteil und Ansprüche im Verhältnis zwischen Käufer und Vormerkungsberechtigten. Zudem sind etwaige Pflichtteilsansprüche der Söhne zu berechnen und die Prozesslage bezüglich eines Versäumnisurteils zu begutachten.
Jukebox in Flammen
Die Klausur behandelt Ansprüche im Zusammenhang mit einem Vermächtnis, das sich auf eine Jukebox bezieht, deren Wert durch eine Modernisierung gesteigert und die später bei einem Mietverhältnis durch Fahrlässigkeit des Mieters zerstört wird. Thematisiert werden insbesondere vermächtnisrechtliche Ansprüche, Verwendungsersatz, Drittschadensliquidation und Fragen des Schadensrechts. Die Lösung verlangt eine umfassende gutachtliche Prüfung der Anspruchsbeziehungen zwischen Erbe, Vermächtnisnehmer und Mieter.
Streit um den Nachlass
Im Mittelpunkt der Klausur stehen erbrechtliche und bereicherungsrechtliche Ansprüche, nachdem eine nichteheliche Lebensgefährtin nach dem Tod des Erblassers eine größere Summe vom Bankkonto abgehoben hat und als Bezugsberechtigte einer Lebensversicherung eingesetzt wurde. Die Alleinerbin bezweifelt die Berechtigung der Abhebungen und der Bezugsberechtigung und erwägt zivilrechtliche Schritte. Es sind Kontovollmacht, Schenkung auf den Todesfall und die Problematik von Bereicherungsansprüchen gegen den Kontoinhaber und die Versicherung zu prüfen.
Examensklausur Schwerpunktbereich Familien- und Erbrecht Unklarheiten nach Scheidung und Tod
Diese Examensklausur behandelt komplexe Fragestellungen im Familien- und Erbrecht. Im Fokus stehen der internationale Anerkennung von Urteilen, die Form von Verfügungen von Todes wegen, die rechtlichen Besonderheiten der Erbengemeinschaft sowie Grenzen korrelierender Ehe- und Erbverzichtsverträge. Der Fall eignet sich zur vertieften Auseinandersetzung mit Anspruchsgrundlagen und der praktischen Rechtsgestaltung.
Persönlichkeitsrechte und das Leben nach dem Tod
Die Klausur behandelt die Problematik des postmortalen Persönlichkeitsschutzes und der Geltendmachung hieraus resultierender Ansprüche nach dem Tod einer prominenten Persönlichkeit. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Verletzung des Persönlichkeitsrechts, der Anspruchsberechtigung von Erben und Angehörigen sowie des Umfangs möglicher Ansprüche auf Schadensersatz, Herausgabe des Erlangten und Unterlassung gegen einen Dritten, der Namen und typisches Erscheinungsbild des Verstorbenen zu Werbezwecken nutzt.
Vermächtnis in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.