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Zivilrecht

Schenkung von Todes wegen

Die Schenkung von Todes wegen (§ 2301 BGB) ist ein Vertrag, der zu Lebzeiten abgeschlossen wird, aber erst mit dem Tod des Schenkers wirksam wird. Sie steht an der Schnittstelle zwischen Erbrecht (§§ 1937, 2231 BGB) und Schenkungsrecht (§ 516 BGB). Examensklassiker: Abgrenzung zur Verfügung von Todes wegen, Formvoraussetzungen sowie Ansprüche auf Herausgabe (§ 2018 BGB, § 433 BGB) und Schadensersatz (§ 280 BGB, § 823 BGB).

Zu diesem Thema haben wir 11 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JuS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Schenkung, Auftragsrecht, Verzinsung, Verjährung – Beerdigung auf Widerruf

Die Klausur behandelt zentrale Aspekte einer Schenkung sowie das Auftragsrecht im Zusammenhang mit der Finanzierung einer Beerdigung auf Widerruf. Weitere Schwerpunkte sind die Verzinsung und die Verjährung von Ansprüchen. Die Aufgabenstellung richtet sich an Fortgeschrittene und setzt das Verständnis für Schuldrecht und spezielle vertragliche Schuldverhältnisse voraus.

Dr. Alexander Gaub· JuS 2026, 330· 120 Min
Schenkung, §§ 516ff. BGBAuftrag, §§ 662ff. BGBVerjährung+6 weitere
JuS 2022Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur – Unternehmen und Wettbewerb: Kautelarjuristische Praxis in der Unternehmensnachfolge

Im Mittelpunkt der Klausur steht die Gestaltung von erbrechtlichen Regelungen in der Unternehmensnachfolge, insbesondere die Differenzierung zwischen Erb- und Pflichtteilsverzicht sowie die Behandlung damit verbundener Risiken und Liquiditätsvorteile. Ein weiterer Schwerpunkt ist der Grundsatz der materiellen Höchstpersönlichkeit bei letztwilligen Verfügungen und die Möglichkeit einer teleologischen Reduktion des § 2065 II BGB im Zusammenhang mit der Wahl von Vermächtnisnehmern. Zusätzlich wird die Gestaltung und Wirkung von Vorsorgeinstrumenten wie Nießbrauchsvermächtnissen, Rentenauflagen und die Zuweisung von Kommanditanteilen für zukünftige Erben behandelt.

Hendricks, Kunzmann· JuS 2022, 432
Gesetzliche ErbfolgeGewillkürte ErbfolgeHaftung bei Übertragung eines kaufmännischen Unternehmens+5 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Eine Erbschaft mit Investitionsaussichten

Nach dem Tod des V erhebt sein Sohn S Ansprüche gegenüber dem Patenkind P, der auf Basis eines notariellen Testaments als Alleinerbe eingesetzt wurde und den Nachlass an sich genommen hat. Im Mittelpunkt steht die Herausgabe von Eigentumswohnungen, einem Fahrzeug und wertvollen Kunstwerken, die aus dem Nachlass stammen oder damit in Verbindung stehen. Es besteht Streit über die Wirksamkeit zweier Testamente und die daraus resultierende Erbfolge sowie über die Herausgabe- und Zahlungsansprüche hinsichtlich Nachlassgegenständen und deren Wert. Zusätzlich werden investitionsbedingte Kosten und die Auswirkungen einer möglichen Schenkung des Klimt-Gemäldes thematisiert. Der Fall behandelt wesentliche Fragen des Erbrechts, der Auslegung von Testamenten und der Herausgabeansprüche im Verhältnis zwischen Erben und Dritten.

Damiano Mascia, Benedikt Fink· ZJS 2021, 599
(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteVerwandtschaft, Vertretung des Kindes und Haftung der Eltern+5 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Der homophobe Erblasser

Im Mittelpunkt des Falls steht die erbrechtliche Auseinandersetzung um die Wirksamkeit mehrerer Testamente des Erblassers Erich Erlmann. Zentrale Streitpunkte sind die Bindung der Erbeneinsetzung an eine potenziell sittenwidrige Bedingung bezüglich des Lebenswandels seines Sohnes Sven und die formwirksame Änderung des Testaments mittels eines handschriftlichen Zusatzes. Zudem ist in einer Abwandlung die Wirksamkeit eines gemeinschaftlichen Testaments mit Einsetzung einer Vor- und Nacherbschaft und die Berechtigung zur Schenkung aus dem Nachlass zu prüfen. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Erbrecht, insbesondere bei Bedingungs- und Formproblemen im Testament, Sittenwidrigkeit sowie im Sachenrecht hinsichtlich des Herausgabeanspruchs.

Sonja Breustedt· ZJS 2021, 472
Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Gesetzliche ErbfolgeSchenkung von Todes wegen+5 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

Von testamentarisch (bedingt) bedachten Kindern und Enkelkindern

Die dreistündige Fortgeschrittenenklausur behandelt die Wirksamkeit und Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments, insbesondere die bedingte Erbeinsetzung von Kindern und Enkelkindern, Pflichtteils(straf)klauseln sowie Fragen zu Ersatzerben. Zusätzlich wird die Vererbbarkeit von Online-Konten thematisiert. Die Klausur enthält komplexe erbrechtliche Fragestellungen mit Bezügen zu materiellen Bedingungen für den Erhalt des Erbes.

Jannes Drechsler· JURA 2020, 274
Gewillkürte ErbfolgeVermächtnisSchenkung von Todes wegen+2 weitere
JA 20171. Staatsexamen

* "Das (vor-)weggenommene Erbe

Die Klausur behandelt das Verhalten eines Sohnes, der das Sparbuch seines geschäftsunfähigen Vaters erschleicht und über einen längeren Zeitraum Beträge abhebt sowie weitere Nachlassgegenstände unrechtmäßig nutzt. Thematisiert werden mögliche zivilrechtliche Ansprüche, das Betreuungsrecht, erbrechtliche Konstellationen und prozessuale Fragen nach dem Tod des Vaters. Der Schwerpunkt liegt auf gesetzlichen Schuldverhältnissen, dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV), Erbrecht und Zivilprozessrecht.

Dr. Lars Bierschenk· JA 2017, 665· 300 Min
Gesetzliche ErbfolgeVermächtnisVindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis+5 weitere
JURA 20151. Staatsexamen

Examensprobleme zum Erbrecht

Die Klausur behandelt typische Examensprobleme aus dem Erbrecht, unter anderem zur Bindungswirkung gemeinschaftlicher Testamente und Pflichtteilsrecht. Ein Schwerpunkt liegt auf der Frage der Anwendbarkeit des § 822 BGB über den Verweis des § 2287 BGB analog im Kontext gemeinschaftlicher Testamente.

Hilmar Odemer· JURA 2015, 981
Gewillkürte ErbfolgeVermächtnis+3 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Das Sparbuch als Gegenstand von Rechtsgeschäften auf den Todesfall

In dem Übungsfall geht es um die zivilrechtliche Behandlung von Sparbüchern als Gegenstand von Rechtsgeschäften auf den Todesfall. Untersucht werden die Wirkungen der Zuwendung durch den Erblasser, insbesondere ob und wie M und S Ansprüche auf die Guthaben erhalten und welche erbrechtlichen sowie sachenrechtlichen Erwägungen dabei relevant sind. Die Stellung der Tochter T als Erbin, der Form und Wirksamkeit der Zuwendungen und das Verhältnis zum Sparbuchbesitz sind zu prüfen.

Christian Bochmann· JURA 2014, 729
Schenkung von Todes wegenGesetzliche ErbfolgeRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+2 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Streit um den Nachlass

Im Mittelpunkt der Klausur stehen erbrechtliche und bereicherungsrechtliche Ansprüche, nachdem eine nichteheliche Lebensgefährtin nach dem Tod des Erblassers eine größere Summe vom Bankkonto abgehoben hat und als Bezugsberechtigte einer Lebensversicherung eingesetzt wurde. Die Alleinerbin bezweifelt die Berechtigung der Abhebungen und der Bezugsberechtigung und erwägt zivilrechtliche Schritte. Es sind Kontovollmacht, Schenkung auf den Todesfall und die Problematik von Bereicherungsansprüchen gegen den Kontoinhaber und die Versicherung zu prüfen.

Torsten Kaiser· JA 2011, 49· 300 Min
Gesetzliche ErbfolgeSchenkung von Todes wegenDie Leistungskondiktion+3 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur Schwerpunktbereich Familien- und Erbrecht Unklarheiten nach Scheidung und Tod

Diese Examensklausur behandelt komplexe Fragestellungen im Familien- und Erbrecht. Im Fokus stehen der internationale Anerkennung von Urteilen, die Form von Verfügungen von Todes wegen, die rechtlichen Besonderheiten der Erbengemeinschaft sowie Grenzen korrelierender Ehe- und Erbverzichtsverträge. Der Fall eignet sich zur vertieften Auseinandersetzung mit Anspruchsgrundlagen und der praktischen Rechtsgestaltung.

Scheidung und ScheidungsfolgenGesetzliche ErbfolgeGewillkürte Erbfolge+4 weitere
JA 2007Fortgeschrittene

Geschenkt oder geerbt?

Der Fall behandelt Ansprüche eines Sohnes S gegen die Lebensgefährtin F seines verstorbenen Vaters E auf Herausgabe von Nachlassgegenständen, darunter Möbel und Sportwagen, sowie den Verkaufserlös einer Münzsammlung. Es werden erbrechtliche, sachenrechtliche und bereicherungsrechtliche Fragestellungen geprüft, insbesondere zur Herausgabe von Erbschaftsgegenständen, Schenkung von Todes wegen, Surrogation und Auskunftsanspruch.

Privatdozent Dr. Dr. Thomas Gergen· JA 2007, 762· 120 Min
Gesetzliche ErbfolgeSchenkung von Todes wegenDie Leistungskondiktion+2 weitere
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Schenkung von Todes wegen in der Jurafuchs-Lernapp

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