Ausschluss von der Erbfolge
Der Ausschluss von der Erbfolge regelt die Entziehung der gesetzlichen oder testamentarischen Erbenstellung (§§ 1937, 1941, 2346, 2350, 2351, 2325, 2333, 2339 BGB). Examensrelevante Varianten sind die Enterbung (§ 1938, 1941 BGB), die Erbunwürdigkeit (§§ 2339, 2345 BGB) und der Erbverzicht (§§ 2346, 2352 BGB) sowie die Ausschlagung der Erbschaft (§§ 1942 ff. BGB). Klassiker: Pflichtteilsausschluss, Erbunwürdigkeit durch Täuschung (§ 2339 Nr. 3 BGB), Verhältnis Anfechtung/Erbunwürdigkeitsklage und Reichweite des Erbverzichts.
Klausuren zum Thema
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Erben im Fokus
Die Klausur behandelt erbrechtliche Fragestellungen rund um die gesetzlichen und gewillkürten Erbfolge. Schwerpunktmäßig werden die Rechte und Pflichten von Erben untersucht. Weitere Aspekte des Erbrechts wie der Ausschluss von der Erbfolge oder Vermächtnisse können am Rand thematisiert werden.
Letzte Wünsche und unerwartete Geschenke: Ein Erbe voller Überraschungen
Die Klausur behandelt erbrechtliche Fragestellungen rund um ein ungewöhnlich gestaltetes Testament (Holzplatte), die Erbfolge, Enterbung und Vermächtnisse. Zugleich werden sachenrechtliche Probleme wie Eigentumserwerb am Grundstück und die Eigentumsübertragung der Angelköder mit Schwerpunkt auf Geheißerwerb sowie das Herausgabeverlangen nach § 985 BGB geprüft. Die Fallbearbeitung erfordert vertiefte Kenntnisse im Erbrecht und Sachenrecht.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Zivilprozessrecht und Schuldrecht AT – Vorweggenommene Erbfolge mit Schwierigkeiten
Die Klausur befasst sich mit zivilprozessualen Fragestellungen im Zusammenhang mit einer vorweggenommenen Erbfolge und den rechtlichen Schwierigkeiten, die dabei auftreten können. Im Mittelpunkt stehen die Gerichtszuständigkeit sowie die Entstehung von Schuldverhältnissen. Weitere Themen wie Klageänderung und Prozessführungsbefugnis werden am Rand behandelt.
ZR-Fortgeschrittenenhausarbeit zum Erbrecht
» Mein letzter Wille! Im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte bin ich schweren Herzens zu dem Schluss gekommen, dass mein Sohn Stefan den Familienbetrieb nicht fortführen kann. Stattdessen soll diese Aufgabe mein Angestellter Armin Appeldoorn übernehmen. Er war mir über die Jahre stets eine große Stütze. In dieser Zeit konnte ich mich von seiner persönlichen und fachlichen Eignung überzeugen und habe in ihm auch einen guten Freund gefunden. Obwohl er Ostfriese ist, schwätzt er jetzt sogar a weng Alemannisch. Ich kann mir niemand anderen vorstellen, dem ich mein Lebenswerk anvertrauen wollte. Stefan soll vom Erfolg des ihm verhassten Betriebs keinesfalls profitieren.
(Gute) Eltern kann man sich nicht aussuchen
Die Klausur behandelt die Erbenstellung nach mehrfachen testamentarischen Verfügungen des hochbetagten O unter Berücksichtigung von Form und Widerruf der Testamente, sowie die Frage nach möglichen Ansprüchen der minderjährigen Erbin T gegen ihre Eltern infolge einer versäumten Erbausschlagungsfrist. Die Konstellation verbindet erbrechtliche, familienrechtliche und haftungsrechtliche Aspekte.
Die (un)geliebte Erbin
Die Klausur befasst sich mit der Wirksamkeit eines handschriftlichen Testamentes („Geliebtentestament“) und prüft insbesondere Pflichtteils- und Zugewinnausgleichsansprüche des enterbten Ehegatten sowie Pflichtteilsansprüche weiterer Verwandter. Zudem wird die Wirkung der späteren Geburt eines gezeugten Abkömmlings auf die Erbfolge und Pflichtteilsansprüche thematisiert. Neben erbrechtlichen Fragen werden auch vermögensrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit Ehe und Haushaltsgegenständen behandelt.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Familien- und Erbrecht - Blut ist dicker als Wasser?
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des Familien- und Erbrechts. Schwerpunktmäßig geht es um die Zugewinnberechnung, insbesondere die Einordnung eines Lottogewinns als Anfangs- oder Endvermögen, sowie die Formwirksamkeit eines Testaments (hier speziell die Unterschrift und der Testierwille). Weiterhin steht die konkludente Annahme einer Erbschaft durch die Beantragung eines Erbscheins im Mittelpunkt. Die Klausur prüft somit sowohl materielle als auch verfahrensrechtliche Probleme rund um das Erbrecht und Vermögensfragen im Familienrecht.
Examensklausur: Der gestohlene Schiele
Im Mittelpunkt des Falls steht ein gestohlenes Gemälde von Egon Schiele, das nach dem Tod der Eigentümerin Frieda verschwand und 15 Jahre später im Besitz von Roland wieder auftauchte. Mark, Miterbe nach Frieda und durch Abtretung auch Rechtsnachfolger seiner Schwester Lisa, verlangt von der Staatsanwaltschaft die Herausgabe des Gemäldes gemäß § 985 BGB. Zu klären sind Besitz- und Eigentumsverhältnisse am Gemälde unter Berücksichtigung von Erbrecht, gutgläubigem Erwerb, Abhandenkommen und Ersitzung sowie der Nachweislast nach § 1006 BGB. Im Rahmen einer Abwandlung ist zudem das Hinterlegungsrecht relevant und die Zusatzfrage thematisiert den Ausschluss des gutgläubigen Erwerbs abhandengekommener Kulturgüter nach § 40 Abs. 2 KGSG.
Der letzte Wille einer Showgröße
Die Klausur stellt erbrechtliche Fragestellungen rund um das Testament einer verstorbenen TV-Moderatorin Birgit Maier dar. Weitere Probleme betreffen die Wirksamkeit einer Mietvertragskündigung unter Miterben, die Verteilung des Nachlasses sowie einen Anspruch auf Aufwendungsersatz wegen Verwahrung eines Koffers mit Schmuck im Schließfach. Die Sachverhaltskonstellation orientiert sich an Entscheidungen des BGH und beinhaltet auch eine Klage wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung.
Eine dunkle Vergangenheit
Die Klausur behandelt die Wirksamkeit einer gleichgeschlechtlichen Ehe zwischen einer Frau und ihrer Nichte sowie deren Lösungsmöglichkeiten, insbesondere unter dem Aspekt der Drohung (Nötigung) und etwaigen Eheverboten. Zudem wird die Frage untersucht, ob Claudia von Emil nach Verkauf eines geschenkten Oldtimers die Herausgabe des Fahrzeugs verlangen kann.
Anna, Ottilie und die enterbte Tochter
Die Klausur behandelt die Rückabwicklung eines Grundstücksübertragungsvertrags mit Rücktrittsrecht sowie die erbrechtliche Gestaltung für Zwillingsschwestern, die sich gegenseitig zu Erben einsetzen und eine Tochter enterben möchten. Thematisiert werden Rückübertragung, öffentliche Zustellung, Pflichtteilsentziehung und die Ausgestaltung testamentarischer oder erbvertraglicher Regelungen.
Alle meine Erben
Der Fall behandelt die Erbenstellung und Nachlassverwaltung nach dem Tod von Elfriede Engel. Streitig ist insbesondere die Wirksamkeit eines Testaments, die Auswirkungen der Scheidung eines eingesetzten Erben sowie die Handlungsbefugnisse innerhalb der Erbengemeinschaft bezüglich der Kündigung eines Mietverhältnisses. Zudem wird die Anfechtung der Erbschaftsannahme im Hinblick auf die Überschuldung geprüft.
ORIGINAL: "Die Mühen des Erben
Die Klausur behandelt die anwaltliche Prüfung der Errichtung und Wirksamkeit eines Testaments sowie die Entziehung des Pflichtteils. Weiterhin zu prüfen sind das Erbscheinsverfahren, mögliche Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, der Einspruch gegen ein Versäumnisurteil und Ansprüche im Verhältnis zwischen Käufer und Vormerkungsberechtigten. Zudem sind etwaige Pflichtteilsansprüche der Söhne zu berechnen und die Prozesslage bezüglich eines Versäumnisurteils zu begutachten.
Probleme einer Erbschaftsausschlagung
Die Klausur behandelt zentrale Probleme einer Erbschaftsausschlagung im Kontext des Sozialleistungsrückforderungsrechts (§ 35 SGB II). Der Sachverhalt dreht sich um mögliche Erbfolgen, die Ausschlagung durch einen Erben und die familiengerichtliche Genehmigung bei Minderjährigen, sowie die daraus resultierenden Ersatzpflichten gegenüber dem Sozialleistungsträger. Besonderes Augenmerk gilt außerdem den Fristen, der Form und den rechtlichen Auswirkungen der Ausschlagung.
Die Folgen des Zuwendungsverzichts in einer Patchwork-Familie
Die Klausur thematisiert erbrechtliche Fragestellungen in einer Patchwork-Familie, insbesondere die Auswirkungen eines Zuwendungsverzichts gemäß § 2352 BGB. Im Mittelpunkt stehen das gemeinschaftliche Testament, die Ersatzerbenstellung, die Bindungswirkung und die Erstreckung des Zuwendungsverzichts auf Abkömmlinge, einschließlich nicht verwandter Personen, im Rahmen eines Erbscheinsverfahrens. Die Klausur richtet sich an Referendare und verlangt eine vertiefte Auseinandersetzung mit materiell-rechtlichen Problemen des Erbrechts.
Examensklausur ZR Erbschaftsansprüche
Die Examensklausur behandelt die Frage, welche Ansprüche auf den Nachlass nach dem Tod des W bestehen. Dabei steht im Mittelpunkt, ob die nichteheliche Lebensgefährtin F oder der Sohn S Erbe geworden ist, nachdem W zunächst F testamentarisch und später S in einem Erbvertrag zum Erben eingesetzt hatte.
Examensklausur Schwerpunktbereich Zivilrechtspflege Der verpflichtete Erbe
Die Klausur behandelt einen Schwerpunktfall zum Zusammenspiel von Familien- und Erbrecht mit Bezügen zum Unterhaltsrecht und prozessualen Fragen. Sie ist als Anwaltsklausur im Schwerpunktbereich Zivilrechtspflege konzipiert und richtet sich an Examenskandidaten.
Ausschluss von der Erbfolge in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.