Gewillkürte Erbfolge
Die gewillkürte Erbfolge (§§ 1937, 1941 BGB) ermöglicht es dem Erblasser, durch Testament oder Erbvertrag von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen. Zentrale Grundsätze sind die Testierfreiheit, Testierfähigkeit sowie die höchstpersönliche und formgerechte Errichtung (§§ 2064, 2247 BGB). Examensklassiker: Widerruf und Grenzen der Testierfreiheit, Anforderungen an Testierfähigkeit, Unzulässigkeit der Stellvertretung und materielle Höchstpersönlichkeit (§ 2065 BGB), Formerfordernisse von Testamenten.
Klausuren zum Thema
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Erben im Fokus
Die Klausur behandelt erbrechtliche Fragestellungen rund um die gesetzlichen und gewillkürten Erbfolge. Schwerpunktmäßig werden die Rechte und Pflichten von Erben untersucht. Weitere Aspekte des Erbrechts wie der Ausschluss von der Erbfolge oder Vermächtnisse können am Rand thematisiert werden.
ZR-EJS-Probeklausur zum Erbrecht und Sachenrecht
Bei dieser Klausur handelt es sich um eine Probeklausur zum Erbrecht und Sachenrecht aus JURA. Es sind typische Fragen zur gesetzlichen und gewillkürten Erbfolge sowie zum Erwerb und Verlust von Grundstücks- und beweglichen Sachen zu erwarten.
(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Sachen- und Erbrecht – Notargutachten
Die Klausur behandelt zentrale Fragen aus dem Sachenrecht und Erbrecht im Kontext eines Notargutachtens. Insbesondere stehen der Erwerb und Verlust von Grundstücksrechten sowie die gesetzliche und gewillkürte Erbfolge samt etwaigen Vermächtnissen im Mittelpunkt. Die Aufgabenstellung ist am Assessorexamen orientiert und verlangt vertiefte Kenntnisse und eine strukturierte gutachterliche Bearbeitung.
Original-Examensklausur: „2 Häuser – 3 Probleme“
Die Klausur behandelt drei zivilrechtliche Problemkreise anhand eines Sachverhalts rund um zwei vermögende Ehegatten mit umfangreichem Immobilienbesitz. Thematisiert werden Fragen zum Mietrecht und dem Antidiskriminierungsrecht beim Abschluss von Mietverträgen, zum Vorkaufsrecht und zur Sicherung des Eigentumserwerbs an Immobilien sowie erbrechtliche Gestaltungen zur Übertragung der Immobilien an die Söhne und zur Altersvorsorge. Die Prüfung erfolgt aus anwaltlicher Beratungssicht.
Letzte Wünsche und unerwartete Geschenke: Ein Erbe voller Überraschungen
Die Klausur behandelt erbrechtliche Fragestellungen rund um ein ungewöhnlich gestaltetes Testament (Holzplatte), die Erbfolge, Enterbung und Vermächtnisse. Zugleich werden sachenrechtliche Probleme wie Eigentumserwerb am Grundstück und die Eigentumsübertragung der Angelköder mit Schwerpunkt auf Geheißerwerb sowie das Herausgabeverlangen nach § 985 BGB geprüft. Die Fallbearbeitung erfordert vertiefte Kenntnisse im Erbrecht und Sachenrecht.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Zivilprozessrecht und Schuldrecht AT – Vorweggenommene Erbfolge mit Schwierigkeiten
Die Klausur befasst sich mit zivilprozessualen Fragestellungen im Zusammenhang mit einer vorweggenommenen Erbfolge und den rechtlichen Schwierigkeiten, die dabei auftreten können. Im Mittelpunkt stehen die Gerichtszuständigkeit sowie die Entstehung von Schuldverhältnissen. Weitere Themen wie Klageänderung und Prozessführungsbefugnis werden am Rand behandelt.
Im Übrigen will ich's mir noch überlegen …
Die Klausur behandelt erbrechtliche Fragestellungen mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad. Thematisiert werden insbesondere typische Probleme des Erbrechts im Kontext von Willenserklärungen, Testament und Erbfolge. Es handelt sich um eine Übungsklausur mit einer Bearbeitungszeit von 120 Minuten.
ZR-Fortgeschrittenenhausarbeit zum Erbrecht
» Mein letzter Wille! Im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte bin ich schweren Herzens zu dem Schluss gekommen, dass mein Sohn Stefan den Familienbetrieb nicht fortführen kann. Stattdessen soll diese Aufgabe mein Angestellter Armin Appeldoorn übernehmen. Er war mir über die Jahre stets eine große Stütze. In dieser Zeit konnte ich mich von seiner persönlichen und fachlichen Eignung überzeugen und habe in ihm auch einen guten Freund gefunden. Obwohl er Ostfriese ist, schwätzt er jetzt sogar a weng Alemannisch. Ich kann mir niemand anderen vorstellen, dem ich mein Lebenswerk anvertrauen wollte. Stefan soll vom Erfolg des ihm verhassten Betriebs keinesfalls profitieren.
Einmal Erbe, immer Erbe? – Das Danaergeschenk
Die Klausur behandelt zivilrechtliche Fragestellungen im Kontext einer Erbschaft, insbesondere zur Auslegung eines Testaments, zur Erbschaftsannahme und -ausschlagung, Verwaltung durch den vorläufigen Erben und Erbschaftsbesitzer sowie Besonderheiten bei der Genehmigung durch einen Nichtberechtigten. Thematisiert werden zudem schuldrechtliche Probleme wie Aufrechnung und bereicherungsrechtliche Kondiktion.
(Gute) Eltern kann man sich nicht aussuchen
Die Klausur behandelt die Erbenstellung nach mehrfachen testamentarischen Verfügungen des hochbetagten O unter Berücksichtigung von Form und Widerruf der Testamente, sowie die Frage nach möglichen Ansprüchen der minderjährigen Erbin T gegen ihre Eltern infolge einer versäumten Erbausschlagungsfrist. Die Konstellation verbindet erbrechtliche, familienrechtliche und haftungsrechtliche Aspekte.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Zivilprozess- und Erbrecht - Der enterbte Ehemann
In der Klausur stehen die Pflichtteilsberechnung für Ehegatten unter besonderer Berücksichtigung von Zugewinnausgleichsansprüchen, die Beeinträchtigungsabsicht bei Pflichtteilsergänzungsansprüchen sowie die Auswirkungen des Erbscheinverfahrens auf die Erbenfeststellungsklage im Mittelpunkt. Es werden zentrale erbrechtliche und zivilprozessuale Problemstellungen behandelt. Schwerpunktmäßig geht es um die Anspruchsgegner des Pflichtteilsergänzungsanspruchs, das Niederstwertprinzip und die praktische Berechnung des Pflichtteils. Zudem wird die Rolle des Erbscheins und die Wechselwirkung zwischen Erbrecht und Prozessrecht beleuchtet. Die Klausur verlangt eine vertiefte Auseinandersetzung mit der erbrechtlichen Anspruchsprüfung im Verhältnis von Ehegatten.
Der glücklose Nacherbe
In dieser fünfstündigen Übungsklausur geht es um einen mehrgliedrigen Erbfall mit Testamentsvollstreckung, Nach- und Vorerbschaft. Im Zentrum stehen Fragen des Schadensersatzes bei Mitverursachung (Tod eines Pferdes), Ansprüche aus Eigentumserwerb und Herausgabe sowie die Anfechtung eines Tausches. Die Fallfragen wenden sich an fortgeschrittene Studierende und Referendare.
Die (un)geliebte Erbin
Die Klausur befasst sich mit der Wirksamkeit eines handschriftlichen Testamentes („Geliebtentestament“) und prüft insbesondere Pflichtteils- und Zugewinnausgleichsansprüche des enterbten Ehegatten sowie Pflichtteilsansprüche weiterer Verwandter. Zudem wird die Wirkung der späteren Geburt eines gezeugten Abkömmlings auf die Erbfolge und Pflichtteilsansprüche thematisiert. Neben erbrechtlichen Fragen werden auch vermögensrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit Ehe und Haushaltsgegenständen behandelt.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Familien- und Erbrecht - Blut ist dicker als Wasser?
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des Familien- und Erbrechts. Schwerpunktmäßig geht es um die Zugewinnberechnung, insbesondere die Einordnung eines Lottogewinns als Anfangs- oder Endvermögen, sowie die Formwirksamkeit eines Testaments (hier speziell die Unterschrift und der Testierwille). Weiterhin steht die konkludente Annahme einer Erbschaft durch die Beantragung eines Erbscheins im Mittelpunkt. Die Klausur prüft somit sowohl materielle als auch verfahrensrechtliche Probleme rund um das Erbrecht und Vermögensfragen im Familienrecht.
Schwerpunktbereichsklausur – Unternehmen und Wettbewerb: Kautelarjuristische Praxis in der Unternehmensnachfolge
Im Mittelpunkt der Klausur steht die Gestaltung von erbrechtlichen Regelungen in der Unternehmensnachfolge, insbesondere die Differenzierung zwischen Erb- und Pflichtteilsverzicht sowie die Behandlung damit verbundener Risiken und Liquiditätsvorteile. Ein weiterer Schwerpunkt ist der Grundsatz der materiellen Höchstpersönlichkeit bei letztwilligen Verfügungen und die Möglichkeit einer teleologischen Reduktion des § 2065 II BGB im Zusammenhang mit der Wahl von Vermächtnisnehmern. Zusätzlich wird die Gestaltung und Wirkung von Vorsorgeinstrumenten wie Nießbrauchsvermächtnissen, Rentenauflagen und die Zuweisung von Kommanditanteilen für zukünftige Erben behandelt.
ORIGINAL: "Für immer Dein
Die Klausur thematisiert die Wirksamkeit und Auslegung von Testamenten, insbesondere hinsichtlich des Testierwillens beim Brieftestament, der Wechselbezüglichkeit sowie der Bindungswirkung gemeinschaftlicher Verfügungen. Ferner werden Ansprüche der Miterben gegenüber Erbschaftsbesitzern, die Handlungsbefugnisse in der Miterbengemeinschaft und Ausgleichungspflichten unter Abkömmlingen geprüft. Es handelt sich um eine Originalexamensklausur, die in der ersten Juristischen Prüfung in Schleswig-Holstein im Juli 2018 gestellt wurde.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Sachenrecht, Erbrecht, Methodenlehre - Amonskis Erbe
In dieser Klausur stehen insbesondere die formalen Anforderungen an Testamente, wie etwa deren Auslegung und die Wirksamkeit von formalen Aspekten (Zettel, Schuhkarton, Durchschrift, Unterschrift), im Mittelpunkt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der analogen Anwendung des § 1000 S. 1 BGB bei Vormerkungen, insbesondere hinsichtlich der Notwendigkeit und des Zeitpunkts von Verwendungen sowie der Rolle des guten Glaubens und der GoA. Schließlich wird die Statthaftigkeit der Substitution eines Notars durch ein ausländisches Pendant unter Anwendung gängiger Auslegungsmethoden behandelt.
Examensübungsklausur: Eine Erbschaft mit Investitionsaussichten
Nach dem Tod des V erhebt sein Sohn S Ansprüche gegenüber dem Patenkind P, der auf Basis eines notariellen Testaments als Alleinerbe eingesetzt wurde und den Nachlass an sich genommen hat. Im Mittelpunkt steht die Herausgabe von Eigentumswohnungen, einem Fahrzeug und wertvollen Kunstwerken, die aus dem Nachlass stammen oder damit in Verbindung stehen. Es besteht Streit über die Wirksamkeit zweier Testamente und die daraus resultierende Erbfolge sowie über die Herausgabe- und Zahlungsansprüche hinsichtlich Nachlassgegenständen und deren Wert. Zusätzlich werden investitionsbedingte Kosten und die Auswirkungen einer möglichen Schenkung des Klimt-Gemäldes thematisiert. Der Fall behandelt wesentliche Fragen des Erbrechts, der Auslegung von Testamenten und der Herausgabeansprüche im Verhältnis zwischen Erben und Dritten.
Der Parkassistent
Der Fall behandelt kollisionsrechtliche und haftungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit teilautomatisiertem Fahren: Nach einem tödlichen Erbfall nimmt ein Sohn ein Fahrzeug aus dem Nachlass an sich. Bei einer Fahrt kommt es unter Nutzung des Parkassistenten zu einem Unfall mit einem Kind, dessen Mutter einen Schock erleidet. Es werden Ansprüche einer Krankenkasse, der Mutter sowie zwischen den am Erbfall Beteiligten geprüft.
Der letzte Wille einer Showgröße
Die Klausur stellt erbrechtliche Fragestellungen rund um das Testament einer verstorbenen TV-Moderatorin Birgit Maier dar. Weitere Probleme betreffen die Wirksamkeit einer Mietvertragskündigung unter Miterben, die Verteilung des Nachlasses sowie einen Anspruch auf Aufwendungsersatz wegen Verwahrung eines Koffers mit Schmuck im Schließfach. Die Sachverhaltskonstellation orientiert sich an Entscheidungen des BGH und beinhaltet auch eine Klage wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung.
Von testamentarisch (bedingt) bedachten Kindern und Enkelkindern
Die dreistündige Fortgeschrittenenklausur behandelt die Wirksamkeit und Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments, insbesondere die bedingte Erbeinsetzung von Kindern und Enkelkindern, Pflichtteils(straf)klauseln sowie Fragen zu Ersatzerben. Zusätzlich wird die Vererbbarkeit von Online-Konten thematisiert. Die Klausur enthält komplexe erbrechtliche Fragestellungen mit Bezügen zu materiellen Bedingungen für den Erhalt des Erbes.
Die Modelleisenbahn
Die Klausur thematisiert verschiedene Testamente und mögliche Erben zum Nachlass des verstorbenen Horst Heedorfer. Im Zentrum steht die Frage, ob und welche Herausgabe- und Zahlungsansprüche Markus Möder als vermeintlicher Erbe gegen Ilse Igner geltend machen kann. Es kommen erbrechtliche sowie sachenrechtliche und bereicherungsrechtliche Fragen zur Anwendung.
Einführung in das Internationale Privatrecht mit Schwerpunkt Internationales Erbrecht
Die Klausur bietet eine Einführung in das Internationale Privatrecht (IPR) mit besonderem Schwerpunkt auf das Internationale Erbrecht. Anhand konkreter Fälle mit Auslandsberührung werden die Grundlagen und die Anwendung des IPR, insbesondere die Ermittlung des anwendbaren Erbrechts und aktuelle Rechtsprechung, praxisnah erläutert.
Anna, Ottilie und die enterbte Tochter
Die Klausur behandelt die Rückabwicklung eines Grundstücksübertragungsvertrags mit Rücktrittsrecht sowie die erbrechtliche Gestaltung für Zwillingsschwestern, die sich gegenseitig zu Erben einsetzen und eine Tochter enterben möchten. Thematisiert werden Rückübertragung, öffentliche Zustellung, Pflichtteilsentziehung und die Ausgestaltung testamentarischer oder erbvertraglicher Regelungen.
Ein Arzt in Nöten
Die Klausur behandelt einen Erbfall im Zusammenhang mit dem Testament eines Arztes, welches eine 'Ebenbürigkeitsklausel' enthält. Thematisiert werden die Wirksamkeit einer derartigen Bedingung, die Sittenwidrigkeit von Testamenten, die Kostentragungspflicht für Bestattungen sowie Schadensersatzansprüche im Falle einer fehlerhaften medizinischen Diagnostik und der Geburt eines behinderten Kindes.
Damenschneidermeisterin zwischen zwei Fronten
Die Klausur behandelt kollisionsrechtliche Fragen im Kontext der Europäischen Erbrechtsverordnung. Im Vordergrund stehen das Formstatut bei Rechtswahl, die Bestimmung des letzten gewöhnlichen Aufenthalts und die Ausweichklausel; zudem werden materiell-rechtliche Aspekte wie der Testierwille thematisiert. Es handelt sich um einen Fall aus dem Schwerpunktbereich Deutsches und Internationales Privat- und Verfahrensrecht.
Alle meine Erben
Der Fall behandelt die Erbenstellung und Nachlassverwaltung nach dem Tod von Elfriede Engel. Streitig ist insbesondere die Wirksamkeit eines Testaments, die Auswirkungen der Scheidung eines eingesetzten Erben sowie die Handlungsbefugnisse innerhalb der Erbengemeinschaft bezüglich der Kündigung eines Mietverhältnisses. Zudem wird die Anfechtung der Erbschaftsannahme im Hinblick auf die Überschuldung geprüft.
Testament und gutgläubiger Erwerb
Die Klausur behandelt Fragen der Erbfolge und der Eigentumsübertragung im Zusammenhang mit mehreren Testamenten und damit verbundenen Auslegungsproblemen. Schwerpunkte sind die Testamentsauslegung, Anfechtung, Bestimmtheit der Erbeneinsetzung, Testamentsvollstreckung, Verfügungsbefugnis und der gutgläubige Erwerb. Es werden mehrere Fallkonstellationen zu testamentarischer und gesetzlicher Erbfolge sowie prozessuale Fragestellungen aufgegriffen.
Erbschein und Erbfolge
Die Klausur behandelt zwei zentrale Fragen zum Erbrecht: Zum einen, ob Egon Eder das an Kai Kahl verkaufte Grundstück von diesem herausverlangen kann, nachdem eine Postkarte seines Onkels auf eine abweichende Erbeinsetzung hindeutet und bereits eine andere Erbin im Grundbuch stand. Zum anderen soll Rechtsanwalt Ranft Egon Eder hinsichtlich der Gestaltung eines eigenen Testaments beraten, wobei komplexe familiäre Konstellationen zu berücksichtigen sind. Der Schwerpunkt liegt auf der rechtlichen Bewertung erbrechtlicher Konstellationen und formalen Anforderungen.
Examensprobleme zum Erbrecht
Die Klausur behandelt typische Examensprobleme aus dem Erbrecht, unter anderem zur Bindungswirkung gemeinschaftlicher Testamente und Pflichtteilsrecht. Ein Schwerpunkt liegt auf der Frage der Anwendbarkeit des § 822 BGB über den Verweis des § 2287 BGB analog im Kontext gemeinschaftlicher Testamente.
ORIGINAL: "Die Mühen des Erben
Die Klausur behandelt die anwaltliche Prüfung der Errichtung und Wirksamkeit eines Testaments sowie die Entziehung des Pflichtteils. Weiterhin zu prüfen sind das Erbscheinsverfahren, mögliche Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, der Einspruch gegen ein Versäumnisurteil und Ansprüche im Verhältnis zwischen Käufer und Vormerkungsberechtigten. Zudem sind etwaige Pflichtteilsansprüche der Söhne zu berechnen und die Prozesslage bezüglich eines Versäumnisurteils zu begutachten.
Die Folgen des Zuwendungsverzichts in einer Patchwork-Familie
Die Klausur thematisiert erbrechtliche Fragestellungen in einer Patchwork-Familie, insbesondere die Auswirkungen eines Zuwendungsverzichts gemäß § 2352 BGB. Im Mittelpunkt stehen das gemeinschaftliche Testament, die Ersatzerbenstellung, die Bindungswirkung und die Erstreckung des Zuwendungsverzichts auf Abkömmlinge, einschließlich nicht verwandter Personen, im Rahmen eines Erbscheinsverfahrens. Die Klausur richtet sich an Referendare und verlangt eine vertiefte Auseinandersetzung mit materiell-rechtlichen Problemen des Erbrechts.
Ein schockierendes Leben
Die Klausur behandelt im ersten Teil die Rückforderung von ehelichen Zuwendungen nach Scheidung, insbesondere vor dem Hintergrund der Offenbarungspflicht und der Geschäftsgrundlage. Im zweiten Teil steht die Frage im Mittelpunkt, ob ein Schockschaden beim Verlust eines Haustieres ersatzfähig ist und welche Anspruchsgrundlagen bestehen.
Probleme mit der Testamentsvollstreckung – Hausarbeit im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene
Der Übungsfall behandelt die Haftung bei einer Testamentsvollstreckung im Zusammenhang mit einer Verkehrssicherungspflichtverletzung. Thematisiert werden materielle und prozessuale Fragen zu Schadensersatzansprüchen gegenüber Erben und Testamentsvollstrecker sowie die gerichtliche Durchsetzung dieser Ansprüche, einschließlich Besonderheiten bei der Vertretung Minderjähriger und Klagebefugnis. Zudem werden verschiedene Abwandlungen einbezogen.
Streit um den Nachlass
Im Mittelpunkt der Klausur stehen erbrechtliche und bereicherungsrechtliche Ansprüche, nachdem eine nichteheliche Lebensgefährtin nach dem Tod des Erblassers eine größere Summe vom Bankkonto abgehoben hat und als Bezugsberechtigte einer Lebensversicherung eingesetzt wurde. Die Alleinerbin bezweifelt die Berechtigung der Abhebungen und der Bezugsberechtigung und erwägt zivilrechtliche Schritte. Es sind Kontovollmacht, Schenkung auf den Todesfall und die Problematik von Bereicherungsansprüchen gegen den Kontoinhaber und die Versicherung zu prüfen.
Examensklausur ZR Das Geisterhaus
Die Klausur behandelt die erbrechtliche Situation rund um eine Familienvilla nach dem Tod der ursprünglichen Eigentümer A und E, insbesondere die Wirksamkeit eines Berliner Testaments, Stellvertretungsfragen bei der Ausschlagung der Erbschaft, Anfechtung sowie Fragen des Eigentumserwerbs und des Grundstückskaufs. Schwerpunktmäßig werden Ansprüche der Käuferin gegen die Erben und die Eigentumslage des Grundstücks nach Abschluss eines notariellen Kaufvertrags geprüft.
Examensklausur Schwerpunktbereich Familien- und Erbrecht Unklarheiten nach Scheidung und Tod
Diese Examensklausur behandelt komplexe Fragestellungen im Familien- und Erbrecht. Im Fokus stehen der internationale Anerkennung von Urteilen, die Form von Verfügungen von Todes wegen, die rechtlichen Besonderheiten der Erbengemeinschaft sowie Grenzen korrelierender Ehe- und Erbverzichtsverträge. Der Fall eignet sich zur vertieften Auseinandersetzung mit Anspruchsgrundlagen und der praktischen Rechtsgestaltung.
Examensklausur ZR Erbschaftsansprüche
Die Examensklausur behandelt die Frage, welche Ansprüche auf den Nachlass nach dem Tod des W bestehen. Dabei steht im Mittelpunkt, ob die nichteheliche Lebensgefährtin F oder der Sohn S Erbe geworden ist, nachdem W zunächst F testamentarisch und später S in einem Erbvertrag zum Erben eingesetzt hatte.
Gescheiterte Pläne
In der Klausur wird die vermögensrechtliche Abwicklung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach deren Scheitern dargestellt. Konkret ist zu prüfen, ob B gegen A einen Anspruch auf Entgelt für seine Arbeitsleistung im Geschäft der A während der Zeit der Partnerschaft zusteht. Der Schwerpunkt liegt auf schuldrechtlichen und bereicherungsrechtlichen Fragen.
Mängelbeseitigung durch Selbstvornahme
Die Klausur behandelt die Frage, ob die Käuferin eines mangelhaften, gebrauchten Pkw nach erfolgloser Fristsetzung zur Nacherfüllung Aufwendungsersatz für eine von ihr selbst veranlasste Reparatur verlangen kann. Zu prüfen sind Ansprüche der Käuferin gegenüber dem inzwischen ermittelten Erben des Verkäufers, darunter auch Ersatz der Reparaturkosten und eventuell ein Minderungsrecht. Zusätzlich ist auf erbrechtliche Vorfragen – insbesondere die Wirksamkeit eines handschriftlichen Testaments – im Rahmen des Anspruchsschuldnerwechsels einzugehen.
Persönlichkeitsrechte und das Leben nach dem Tod
Die Klausur behandelt die Problematik des postmortalen Persönlichkeitsschutzes und der Geltendmachung hieraus resultierender Ansprüche nach dem Tod einer prominenten Persönlichkeit. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Verletzung des Persönlichkeitsrechts, der Anspruchsberechtigung von Erben und Angehörigen sowie des Umfangs möglicher Ansprüche auf Schadensersatz, Herausgabe des Erlangten und Unterlassung gegen einen Dritten, der Namen und typisches Erscheinungsbild des Verstorbenen zu Werbezwecken nutzt.
Gewillkürte Erbfolge in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.