Rainer Hausmann ist deutscher Rechtswissenschaftler und war von 1990 bis 2009 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht, internationales Verfahrensrecht, Rechtsvergleichung und europäisches Privatrecht an der Universität Konstanz. Seine akademische Laufbahn begann in Ansbach, wo er 1944 geboren wurde. Hausmanns Forschungsschwerpunkte umfassen insbesondere das Internationale Privatrecht sowie die Rechtsvergleichung und das europäische Privatrecht. Durch seine langjährige Lehrtätigkeit und seine Fachgebiete hat er bedeutende Impulse in diesen Bereichen gesetzt.
Klausuren
1 KlausurExamensklausur Schwerpunktbereich Familien- und Erbrecht Unklarheiten nach Scheidung und Tod
Diese Examensklausur behandelt komplexe Fragestellungen im Familien- und Erbrecht. Im Fokus stehen der internationale Anerkennung von Urteilen, die Form von Verfügungen von Todes wegen, die rechtlichen Besonderheiten der Erbengemeinschaft sowie Grenzen korrelierender Ehe- und Erbverzichtsverträge. Der Fall eignet sich zur vertieften Auseinandersetzung mit Anspruchsgrundlagen und der praktischen Rechtsgestaltung.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Rainer Hausmann prüfen besonders häufig Gesetzliche Erbfolge (1×), Gewillkürte Erbfolge (1×) und Scheidung und Scheidungsfolgen (1×).