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Zivilrecht

Schadensersatz wegen Unmöglichkeit (Leistungsstörungsrecht)

Schadensersatz wegen Unmöglichkeit im Leistungsstörungsrecht regelt die Ansprüche bei nachträglicher (§§ 280 Abs. 1, 3, 283 BGB) und anfänglicher Unmöglichkeit (§ 311a Abs. 2 BGB) der Leistungserbringung. Zentrale Fragen betreffen das Vertretenmüssen, das Beschaffungsrisiko sowie Schadens- und Aufwendungsersatz. Examensklassiker: Oldtimer- oder Mietobjektuntergang, unterlassene Gebrauchsüberlassung, Teilunmöglichkeit/irreparable Schlechtleistung (§ 275 BGB i.V.m. § 433, § 281, § 447 BGB).

Zu diesem Thema haben wir 14 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JA 2026Fortgeschrittene

„Verkleinertes Hochzeitsfest“

Sachverhalt: Ein vermieteter Saal für ein Hochzeitsfest kann wegen Verzögerungen bei Renovierungsarbeiten nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Die Brautleute mieten einen kleineren Ersatz-Saal und verlangen vom Vermieter Schadensersatz für Porto- und Druckkosten zur Gästeausladung, entgangene Hochzeitsgeschenke und immateriellen Ausgleich. Ferner wird gefragt, ob der Vermieter bei vertraglicher Vereinbarung über den Renovierungszeitpunkt beim Bauunternehmer Regress nehmen kann.

Prof. Dr. Roland Schimmel· JA 2026, 275· 120 Min
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Schadensersatz wegen Unmöglichkeit (Leistungsstörungsrecht)Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGB+3 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Zivilrecht: Allgemeines Schuldrecht – Versendet, vernichtet, verantwortlich?

Die Klausur thematisiert Grundzüge des allgemeinen Schuldrechts, insbesondere das Leistungsstörungsrecht bei Unmöglichkeit sowie die Zuweisung von Verantwortlichkeit beim Versendungskauf und dem Übergang von Gefahren. Es werden Anspruchsgrundlagen und Folgeansprüche aufgrund vereitelter Lieferungen und Schadenseintritten nach Versendung abgeprüft.

Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Gefahrübergang+2 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Zwischenprüfungsklausur – Zivilrecht: Schuldrecht AT und Deliktsrecht – Verhängnisvolle Unfallserie

Die Zwischenprüfungsklausur behandelt zentrale Probleme des Schuldrechts AT sowie des Deliktsrechts anhand eines komplexen Unfallgeschehens. Schwerpunktmäßig werden die Entstehung von Schuldverhältnissen, der allgemeine Schadensersatzanspruch und die deliktische Haftung geprüft. Darüber hinaus werden Grundzüge der Gefährdungshaftung nach StVG und Fragen der Schadenszurechnung angesprochen.

PD Dr. Christian Deckenbrock, Sophie Grab· JuS 2025, 238· 120 Min
Entstehung von Schuldverhältnissen Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)§ 823 Abs. 1 BGB+9 weitere
JURA 2025Fortgeschrittene

»Vom Finanzguru zum Pleitegeier«

Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Probleme aus dem Schuldrecht AT, Handelsrecht und Deliktsrecht rund um den Kauf eines Sportboots durch einen Minderjährigen, die Vertretungsfragen im Zusammenhang mit der Prokura und Handelsregister und das Leistungsstörungsrecht bei ausbleibender Lieferung. Zudem werden Gefahrenübergang, Rücktritt und Schadensersatz nach Unfall des Transporteurs thematisiert.

JURA 2025, 2034· 180 Min
Grundlagen des KaufvertragsStellvertretungUnmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+4 weitere
JuS 2024Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Kaufrecht, Leistungsstörungsrecht und Handelsrecht

Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des Kaufrechts, insbesondere zu Sachmängeln und deren Rechtsfolgen, sowie das Leistungsstörungsrecht, etwa Unmöglichkeit und Rücktritt. Außerdem werden handelsrechtliche Besonderheiten des Handelskaufs beleuchtet. Die Aufgaben orientieren sich an einer originalen Referendarsexamensprüfung.

Professor Dr. Michael Stöber· JuS 2024, 765· 300 Min
Grundlagen des KaufvertragsUnmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Der Handelskauf (§§ 373ff. HGB)+9 weitere
JuS 2024Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Gesellschaftsrecht und allgemeines Leistungsstörungsrecht – Rechtsanwälte und Haftungsfallen

Die Klausur behandelt zentrale Problemstellungen im Gesellschaftsrecht, insbesondere zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts sowie zur Anwaltshaftung. Daneben werden typischen Haftungsfallen und Fragen des allgemeinen Leistungsstörungsrechts, insbesondere zum Schadensersatz, geprüft. Sie eignet sich zur Vorbereitung auf das Zweite Staatsexamen.

Professor Dr. Tilman Bezzenberger· JuS 2024, 55· 300 Min
Gesellschaft bürgerlichen RechtsGrundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis+8 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Vollmachtsphantasien

In diesem Übungsfall kauft ein Vertreter im Namen eines Dritten ein Grundstück, wobei der Kaufpreis den Marktwert deutlich übersteigt, da der Vertretene einem Irrtum über die Eigenschaften des Grundstücks unterlag. Nach Bekanntwerden des wahren Sachverhalts zweifelt der Vertretene die Bindung an den Vertrag an. Zu prüfen sind insbesondere Ansprüche des Verkäufers gegen den Vertreter und den Vertretenen im Hinblick auf Wirksamkeit des Vertrags, Vertretungsmacht sowie Anspruchsgrundlagen nach Rücktritt oder Schadensersatz.

Dr. Oliver Mörsdorf, Jasmin Haslach, Schmitz, Schettl· JA 2021, 100· 120 Min
StellvertretungAnfechtung der Willenserklärung+5 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

Anschauungsfälle zur Unmöglichkeit der Leistung im gegenseitigen Vertrag

Die Klausur stellt mehrere typische Sachverhalte zur Unmöglichkeit der Leistung im Rahmen gegenseitiger Verträge, insbesondere beim Kaufvertrag, vor. Verschiedene Konstellationen von Unmöglichkeit (z.B. durch Diebstahl, Unfall oder Verkauf an Dritte) werden mit Lösungshinweisen zur Anspruchsdurchsetzung aus Sicht der Vertragsparteien behandelt. Ziel ist die Vermittlung der systematischen Falllösung im Leistungsstörungsrecht.

Tilman Bezzenberger· JURA 2020, 378
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Grundlagen des Kaufvertrags+3 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Der Lack ist ab

Im Fall „Der Lack ist ab“ geht es um die Ansprüche rund um den Kauf einer maßgefertigten Kommode, an der ein Lackschaden festgestellt wird. Im Fokus stehen das Leistungsstörungsrecht nach §§ 280 ff. BGB, insbesondere die verschiedenen Arten des Schadensersatzes, Zurückbehaltungsrechte und Kaufpreisansprüche nach den erfolgten Beschädigungen. Der Sachverhalt beinhaltet auch Problemstellungen zum Zurückbehaltungsrecht und zur Abwicklung bei vollständiger Zerstörung der Kaufsache während der Nachbesserung.

Sonja Breustedt· JURA 2019, 987
Grundlagen des KaufvertragsNicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)Zurückbehaltungsrechte+5 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Der Prozess

K bestellt bei V über dessen Internethandel eine rare Erstausgabe, die aufgrund eines Softwarefehlers noch im System als verfügbar angezeigt wird, obwohl sie bereits verkauft ist. Nach Bezahlung erhält K keine Lieferung; V beruft sich darauf, nie einen Vertrag gewollt zu haben und möchte sich vom Geschäft lösen. Die Klausur behandelt die Wirksamkeit des Vertragsschlusses im elektronischen Rechtsverkehr, Anfechtung und Unmöglichkeit sowie Ersatzansprüche des Käufers.

Bernd Wanderwitz· JA 2016, 653· 120 Min
Angebot und AnnahmeAnfechtung der WillenserklärungUnmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 2016Anfänger:innen

Stellvertretung, Unmöglichkeit und Surrogat - doppelt gemoppelt hält besser!

Die Klausur behandelt klassische Probleme aus dem Allgemeinen Teil des BGB und dem Schuldrecht, insbesondere zur Stellvertretung, Unmöglichkeit und zum Anspruch auf das Surrogat nach Verkauf eines Oldtimers an einen Dritten. Korbinian verlangt von Valentin entweder die Herausgabe des Fahrzeugs oder – im Fall der Unmöglichkeit – den Verkaufserlös, zudem Ersatz für vergebliche Aufwendungen.

Susanne Ascher, Daniel Iden· JA 2016, 575· 120 Min
StellvertretungUnmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Grundlagen des Kaufvertrags+2 weitere
ZjS 2013Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: Weniger ist nicht immer schlechter

In diesem Fall geht es um drei eigenständige kaufrechtliche Fallkonstellationen: Im ersten Teil streiten ein Computerhändler und sein Kunde darüber, ob nach Zerstörung eines bereits reparierten und erneut versandten Laptops der Kaufpreis noch geschuldet ist. Im zweiten Teil weigert sich eine Käuferin, einen reparierten Kühlschrank und den Kaufpreis zu akzeptieren, weil sie stattdessen einen Austausch verlangt hatte; zusätzlich verlangt der Händler Ersatz von Transportkosten und Zinsen. Im dritten Teil fordert ein Käufer nach unvollständiger Lieferung von Weingläsern die Rückzahlung des vollen Kaufpreises sowie Ersatz des Mehrbetrags für Ersatzkauf, während der Händler Einwendungen hinsichtlich Rücktritt und Nutzungsersatz erhebt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte bilden dabei das Leistungsstörungsrecht, kaufrechtliche Nacherfüllung, der Umgang mit Zuweniglieferung sowie die Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines Rücktritts nach Kaufrecht.

Abbas Samhat· ZJS 2013, 587
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)Rücktritt +5 weitere
JA 20121. Staatsexamen

Der Sarg des Attentäters

Der Fall behandelt die Eigentumsverhältnisse am Sarg des Attentäters A, den das Bestattungsunternehmen U nach einer Exhumierung ausgetauscht und als Souvenir behalten hat. Nach einer Versteigerung durch den Sohn des U verlangt der Bruder B, der damals die Bestattungskosten inkl. des Sargs bezahlte, die Herausgabe des Versteigerungserlöses. Es sind Fragen zum Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, zur Unmöglichkeit der Herausgabe und zum Umfang eines Schadensersatzanspruchs zu prüfen.

Vindikation & Eigentümer-Besitzer-VerhältnisUnmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Umfang des Bereicherungsanspruchs+4 weitere
JURA 2009Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ZR Unter Druck

Die Klausur behandelt einen komplexen Sachverhalt aus dem Bereich des Zivilrechts, bei dem es um Rücktritt, Befreiung von der Gegenleistung, Annahmeverzug, beiderseits zu vertretende Unmöglichkeit sowie die Zulässigkeit der Klage geht. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Beziehungen zwischen einer Druckmaschinenfirma und einem Druckereibetrieb.

Ivo Bach, Anja Heitmann· JURA 2009, 931
Rücktritt Annahmeverzug, § 293 ff. BGBUnmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+3 weitere
Verwandte Themen in Schuldrecht Allgemeiner Teil

Schadensersatz wegen Unmöglichkeit (Leistungsstörungsrecht) in der Jurafuchs-Lernapp

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