Schadensersatz wegen Unmöglichkeit (Leistungsstörungsrecht)
Schadensersatz wegen Unmöglichkeit im Leistungsstörungsrecht regelt die Ansprüche bei nachträglicher (§§ 280 Abs. 1, 3, 283 BGB) und anfänglicher Unmöglichkeit (§ 311a Abs. 2 BGB) der Leistungserbringung. Zentrale Fragen betreffen das Vertretenmüssen, das Beschaffungsrisiko sowie Schadens- und Aufwendungsersatz. Examensklassiker: Oldtimer- oder Mietobjektuntergang, unterlassene Gebrauchsüberlassung, Teilunmöglichkeit/irreparable Schlechtleistung (§ 275 BGB i.V.m. § 433, § 281, § 447 BGB).
Klausuren zum Thema
„Verkleinertes Hochzeitsfest“
Sachverhalt: Ein vermieteter Saal für ein Hochzeitsfest kann wegen Verzögerungen bei Renovierungsarbeiten nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Die Brautleute mieten einen kleineren Ersatz-Saal und verlangen vom Vermieter Schadensersatz für Porto- und Druckkosten zur Gästeausladung, entgangene Hochzeitsgeschenke und immateriellen Ausgleich. Ferner wird gefragt, ob der Vermieter bei vertraglicher Vereinbarung über den Renovierungszeitpunkt beim Bauunternehmer Regress nehmen kann.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Allgemeines Schuldrecht – Versendet, vernichtet, verantwortlich?
Die Klausur thematisiert Grundzüge des allgemeinen Schuldrechts, insbesondere das Leistungsstörungsrecht bei Unmöglichkeit sowie die Zuweisung von Verantwortlichkeit beim Versendungskauf und dem Übergang von Gefahren. Es werden Anspruchsgrundlagen und Folgeansprüche aufgrund vereitelter Lieferungen und Schadenseintritten nach Versendung abgeprüft.
Zwischenprüfungsklausur – Zivilrecht: Schuldrecht AT und Deliktsrecht – Verhängnisvolle Unfallserie
Die Zwischenprüfungsklausur behandelt zentrale Probleme des Schuldrechts AT sowie des Deliktsrechts anhand eines komplexen Unfallgeschehens. Schwerpunktmäßig werden die Entstehung von Schuldverhältnissen, der allgemeine Schadensersatzanspruch und die deliktische Haftung geprüft. Darüber hinaus werden Grundzüge der Gefährdungshaftung nach StVG und Fragen der Schadenszurechnung angesprochen.
»Vom Finanzguru zum Pleitegeier«
Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Probleme aus dem Schuldrecht AT, Handelsrecht und Deliktsrecht rund um den Kauf eines Sportboots durch einen Minderjährigen, die Vertretungsfragen im Zusammenhang mit der Prokura und Handelsregister und das Leistungsstörungsrecht bei ausbleibender Lieferung. Zudem werden Gefahrenübergang, Rücktritt und Schadensersatz nach Unfall des Transporteurs thematisiert.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Kaufrecht, Leistungsstörungsrecht und Handelsrecht
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des Kaufrechts, insbesondere zu Sachmängeln und deren Rechtsfolgen, sowie das Leistungsstörungsrecht, etwa Unmöglichkeit und Rücktritt. Außerdem werden handelsrechtliche Besonderheiten des Handelskaufs beleuchtet. Die Aufgaben orientieren sich an einer originalen Referendarsexamensprüfung.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Gesellschaftsrecht und allgemeines Leistungsstörungsrecht – Rechtsanwälte und Haftungsfallen
Die Klausur behandelt zentrale Problemstellungen im Gesellschaftsrecht, insbesondere zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts sowie zur Anwaltshaftung. Daneben werden typischen Haftungsfallen und Fragen des allgemeinen Leistungsstörungsrechts, insbesondere zum Schadensersatz, geprüft. Sie eignet sich zur Vorbereitung auf das Zweite Staatsexamen.
Vollmachtsphantasien
In diesem Übungsfall kauft ein Vertreter im Namen eines Dritten ein Grundstück, wobei der Kaufpreis den Marktwert deutlich übersteigt, da der Vertretene einem Irrtum über die Eigenschaften des Grundstücks unterlag. Nach Bekanntwerden des wahren Sachverhalts zweifelt der Vertretene die Bindung an den Vertrag an. Zu prüfen sind insbesondere Ansprüche des Verkäufers gegen den Vertreter und den Vertretenen im Hinblick auf Wirksamkeit des Vertrags, Vertretungsmacht sowie Anspruchsgrundlagen nach Rücktritt oder Schadensersatz.
Anschauungsfälle zur Unmöglichkeit der Leistung im gegenseitigen Vertrag
Die Klausur stellt mehrere typische Sachverhalte zur Unmöglichkeit der Leistung im Rahmen gegenseitiger Verträge, insbesondere beim Kaufvertrag, vor. Verschiedene Konstellationen von Unmöglichkeit (z.B. durch Diebstahl, Unfall oder Verkauf an Dritte) werden mit Lösungshinweisen zur Anspruchsdurchsetzung aus Sicht der Vertragsparteien behandelt. Ziel ist die Vermittlung der systematischen Falllösung im Leistungsstörungsrecht.
Der Lack ist ab
Im Fall „Der Lack ist ab“ geht es um die Ansprüche rund um den Kauf einer maßgefertigten Kommode, an der ein Lackschaden festgestellt wird. Im Fokus stehen das Leistungsstörungsrecht nach §§ 280 ff. BGB, insbesondere die verschiedenen Arten des Schadensersatzes, Zurückbehaltungsrechte und Kaufpreisansprüche nach den erfolgten Beschädigungen. Der Sachverhalt beinhaltet auch Problemstellungen zum Zurückbehaltungsrecht und zur Abwicklung bei vollständiger Zerstörung der Kaufsache während der Nachbesserung.
Der Prozess
K bestellt bei V über dessen Internethandel eine rare Erstausgabe, die aufgrund eines Softwarefehlers noch im System als verfügbar angezeigt wird, obwohl sie bereits verkauft ist. Nach Bezahlung erhält K keine Lieferung; V beruft sich darauf, nie einen Vertrag gewollt zu haben und möchte sich vom Geschäft lösen. Die Klausur behandelt die Wirksamkeit des Vertragsschlusses im elektronischen Rechtsverkehr, Anfechtung und Unmöglichkeit sowie Ersatzansprüche des Käufers.
Stellvertretung, Unmöglichkeit und Surrogat - doppelt gemoppelt hält besser!
Die Klausur behandelt klassische Probleme aus dem Allgemeinen Teil des BGB und dem Schuldrecht, insbesondere zur Stellvertretung, Unmöglichkeit und zum Anspruch auf das Surrogat nach Verkauf eines Oldtimers an einen Dritten. Korbinian verlangt von Valentin entweder die Herausgabe des Fahrzeugs oder – im Fall der Unmöglichkeit – den Verkaufserlös, zudem Ersatz für vergebliche Aufwendungen.
Examensklausur: Weniger ist nicht immer schlechter
In diesem Fall geht es um drei eigenständige kaufrechtliche Fallkonstellationen: Im ersten Teil streiten ein Computerhändler und sein Kunde darüber, ob nach Zerstörung eines bereits reparierten und erneut versandten Laptops der Kaufpreis noch geschuldet ist. Im zweiten Teil weigert sich eine Käuferin, einen reparierten Kühlschrank und den Kaufpreis zu akzeptieren, weil sie stattdessen einen Austausch verlangt hatte; zusätzlich verlangt der Händler Ersatz von Transportkosten und Zinsen. Im dritten Teil fordert ein Käufer nach unvollständiger Lieferung von Weingläsern die Rückzahlung des vollen Kaufpreises sowie Ersatz des Mehrbetrags für Ersatzkauf, während der Händler Einwendungen hinsichtlich Rücktritt und Nutzungsersatz erhebt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte bilden dabei das Leistungsstörungsrecht, kaufrechtliche Nacherfüllung, der Umgang mit Zuweniglieferung sowie die Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines Rücktritts nach Kaufrecht.
Der Sarg des Attentäters
Der Fall behandelt die Eigentumsverhältnisse am Sarg des Attentäters A, den das Bestattungsunternehmen U nach einer Exhumierung ausgetauscht und als Souvenir behalten hat. Nach einer Versteigerung durch den Sohn des U verlangt der Bruder B, der damals die Bestattungskosten inkl. des Sargs bezahlte, die Herausgabe des Versteigerungserlöses. Es sind Fragen zum Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, zur Unmöglichkeit der Herausgabe und zum Umfang eines Schadensersatzanspruchs zu prüfen.
Examensklausur ZR Unter Druck
Die Klausur behandelt einen komplexen Sachverhalt aus dem Bereich des Zivilrechts, bei dem es um Rücktritt, Befreiung von der Gegenleistung, Annahmeverzug, beiderseits zu vertretende Unmöglichkeit sowie die Zulässigkeit der Klage geht. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Beziehungen zwischen einer Druckmaschinenfirma und einem Druckereibetrieb.
Schadensersatz wegen Unmöglichkeit (Leistungsstörungsrecht) in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.