Schadensersatz wegen Unmöglichkeit (Leistungsstörungsrecht)
Schadensersatz wegen Unmöglichkeit im Leistungsstörungsrecht regelt die Ansprüche bei nachträglicher (§§ 280 Abs. 1, 3, 283 BGB) und anfänglicher Unmöglichkeit (§ 311a Abs. 2 BGB) der Leistungserbringung. Zentrale Fragen betreffen das Vertretenmüssen, das Beschaffungsrisiko sowie Schadens- und Aufwendungsersatz. Examensklassiker: Oldtimer- oder Mietobjektuntergang, unterlassene Gebrauchsüberlassung, Teilunmöglichkeit/irreparable Schlechtleistung (§ 275 BGB i.V.m. § 433, § 281, § 447 BGB).
Zu diesem Thema haben wir 26 Klausuren im Portal.
Klausuren zum Thema
Schlüsselloser Sportwagen
Die Klausur behandelt verschiedene zivilrechtliche Anspruchskonstellationen rund um einen Porsche mit Keyless-Go-System: Themen sind Eigentumserwerb, Besitz und Herausgabeansprüche, Schadensersatz nach Leistungsstörung und Herausgabe, sowie das Vermieterpfandrecht mit Nutzungspfandfrage. Es sind auch Aspekte von Schenkung, Erwerb im guten Glauben und gesetzlichen Schuldverhältnissen zu prüfen.
»Vom Finanzguru zum Pleitegeier«
Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Probleme aus dem Schuldrecht AT, Handelsrecht und Deliktsrecht rund um den Kauf eines Sportboots durch einen Minderjährigen, die Vertretungsfragen im Zusammenhang mit der Prokura und Handelsregister und das Leistungsstörungsrecht bei ausbleibender Lieferung. Zudem werden Gefahrenübergang, Rücktritt und Schadensersatz nach Unfall des Transporteurs thematisiert.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Allgemeines Schuldrecht – Versendet, vernichtet, verantwortlich?
Die Klausur thematisiert Grundzüge des allgemeinen Schuldrechts, insbesondere das Leistungsstörungsrecht bei Unmöglichkeit sowie die Zuweisung von Verantwortlichkeit beim Versendungskauf und dem Übergang von Gefahren. Es werden Anspruchsgrundlagen und Folgeansprüche aufgrund vereitelter Lieferungen und Schadenseintritten nach Versendung abgeprüft.
Zwischenprüfungsklausur – Zivilrecht: Schuldrecht AT und Deliktsrecht – Verhängnisvolle Unfallserie
Die Zwischenprüfungsklausur behandelt zentrale Probleme des Schuldrechts AT sowie des Deliktsrechts anhand eines komplexen Unfallgeschehens. Schwerpunktmäßig werden die Entstehung von Schuldverhältnissen, der allgemeine Schadensersatzanspruch und die deliktische Haftung geprüft. Darüber hinaus werden Grundzüge der Gefährdungshaftung nach StVG und Fragen der Schadenszurechnung angesprochen.
* "Ihr Paket liegt bei Ihrem Nachbarn – oder?
Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Probleme rund um die Übergabe und den Verlust eines Pakets, das vom Nachbarn irrtümlich einer dritten Person ausgehändigt wird. Im Fokus stehen Fragen zu Gerichtsstand, Gefahrübergang, Unmöglichkeit der Leistung und Ansprüche im Dreipersonenverhältnis, insbesondere mögliche Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Kaufrecht, Leistungsstörungsrecht und Handelsrecht
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des Kaufrechts, insbesondere zu Sachmängeln und deren Rechtsfolgen, sowie das Leistungsstörungsrecht, etwa Unmöglichkeit und Rücktritt. Außerdem werden handelsrechtliche Besonderheiten des Handelskaufs beleuchtet. Die Aufgaben orientieren sich an einer originalen Referendarsexamensprüfung.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Gesellschaftsrecht und allgemeines Leistungsstörungsrecht – Rechtsanwälte und Haftungsfallen
Die Klausur behandelt zentrale Problemstellungen im Gesellschaftsrecht, insbesondere zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts sowie zur Anwaltshaftung. Daneben werden typischen Haftungsfallen und Fragen des allgemeinen Leistungsstörungsrechts, insbesondere zum Schadensersatz, geprüft. Sie eignet sich zur Vorbereitung auf das Zweite Staatsexamen.
Klagen über Corona
Die Klausur thematisiert zivilrechtliche Ansprüche rund um Leistungsstörungen im Kontext der Corona-Pandemie, etwa wegen Unmöglichkeit, Schadensersatz und Mietzahlung. Einerseits geht es um die Folgen der durch Corona bedingten Liefer- und Produktionshindernisse, Verschuldensfragen sowie Ansprüche im Kauf- und Mietrecht, andererseits um zivilprozessuale Probleme wie Aufrechnung und Widerklage. Ferner spielen deliktsrechtliche Haftung und infektionsschutzrechtliche Anordnungen eine Rolle.
Vollmachtsphantasien
In diesem zivilrechtlichen Übungsfall geht es um einen Grundstückskauf durch Stellvertretung, wobei sich herausstellt, dass die Voraussetzungen, unter denen der Vertreter beauftragt wurde, nicht erfüllt sind. Der Geschäftsherr erwägt die Anfechtung der Vollmacht und der Eigentümer verlangt entweder Vertragserfüllung oder Schadensersatz wegen Unmöglichkeit. Juristisch relevant sind Fragen der Stellvertretung, Anfechtung der Willenserklärung und Schadensersatz nach § 311a Abs. 2 BGB.
* "Pflegerin mit Geldsorgen
Die Klausur behandelt eine außerordentliche Kündigung einer Krankenschwester wegen der Annahme von 800 EUR von einer Patientin sowie einen innerbetrieblichen Schadensausgleich nach einem Verkehrsunfall mit einem Dienstfahrzeug. Es werden die Wirksamkeit der Kündigung und die Schadensersatzpflicht der Arbeitnehmerin gegenüber dem Arbeitgeber geprüft.
Schieflage im Garten
Die Klausur greift zentrale Probleme des Werkvertragsrechts bei Mängeln nach Bauleistungen auf. Im Fokus stehen Fragen zur Abnahme, Sachmängelhaftung, Gewährleistungsrechten und den speziellen Ansprüchen auf Nacherfüllung, Kostenvorschuss sowie Ersatz von Gutachterkosten. Zudem ist zu prüfen, ob ein Rücktritt oder Widerruf vom Vertrag möglich ist.
Anschauungsfälle zur Unmöglichkeit der Leistung im gegenseitigen Vertrag
Die Klausur stellt mehrere typische Sachverhalte zur Unmöglichkeit der Leistung im Rahmen gegenseitiger Verträge, insbesondere beim Kaufvertrag, vor. Verschiedene Konstellationen von Unmöglichkeit (z.B. durch Diebstahl, Unfall oder Verkauf an Dritte) werden mit Lösungshinweisen zur Anspruchsdurchsetzung aus Sicht der Vertragsparteien behandelt. Ziel ist die Vermittlung der systematischen Falllösung im Leistungsstörungsrecht.
Schlafwunder
Die Klausur behandelt Ansprüche im Zusammenhang mit dem Abschleppen eines unbefugt abgestellten Fahrzeugs, insbesondere Rückforderungsansprüche bezüglich gezahlter Abschleppkosten und die Haftung für beim Abschleppvorgang entstandene Lackschäden. Es werden sachenrechtliche und schuldrechtliche Anspruchsgrundlagen sowie das Bereicherungsrecht, die Geschäftsführung ohne Auftrag und deliktsrechtliche Aspekte geprüft.
Der Lack ist ab
Im Fall „Der Lack ist ab“ geht es um die Ansprüche rund um den Kauf einer maßgefertigten Kommode, an der ein Lackschaden festgestellt wird. Im Fokus stehen das Leistungsstörungsrecht nach §§ 280 ff. BGB, insbesondere die verschiedenen Arten des Schadensersatzes, Zurückbehaltungsrechte und Kaufpreisansprüche nach den erfolgten Beschädigungen. Der Sachverhalt beinhaltet auch Problemstellungen zum Zurückbehaltungsrecht und zur Abwicklung bei vollständiger Zerstörung der Kaufsache während der Nachbesserung.
Probleme auf der Probefahrt – wenn zwei sich streiten ...
Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Rechtsfolgen bei einer Pkw-Reparatur im Rahmen eines Nutzungsüberlassungsvertrages und der anschließenden Probefahrt, insbesondere hinsichtlich Werklohnanspruch, Zurückbehaltungsrechte, Herausgabe- und Schadensersatzansprüchen sowie dem gesetzlichen Unternehmerpfandrecht. Im Zentrum stehen Streitigkeiten um die Zahlung der Reparatur, die Herausgabe des Fahrzeugs zwischen Eigentümerin, Nutzer und Werkunternehmer sowie die Anwendung einschlägiger Schuldrechtlicher und Sachenrechtlicher Vorschriften.
Der unaufmerksame Kranführer
Im Sachverhalt geht es um die Haftung eines Kranführers (Arbeitnehmer) gegenüber dem Arbeitgeber und Dritten nach einem durch Fahrlässigkeit verursachten Schaden. Thematisiert werden die Haftungsbeschränkung im Arbeitsrecht, die Haftung im Gesellschaftsrecht (KG), Innen- und Außenhaftung bei Personenschäden und Sachschäden sowie Regressmöglichkeiten im Schadensfall. Auch die Verbands- und Gesellschafterhaftung der Kommanditgesellschaft wird angesprochen.
Cashback Aktion
Die Klausur behandelt den Vertragsschluss über eine Internetplattform, die Auswahl und Bindung der Parteien durch vorformulierte Produktbeschreibungen, den Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz wegen fehlender Originalverpackung im Kaufrecht sowie vorvertragliche Aufklärungspflichten. Es wird insbesondere geprüft, ob der Käufer vom Verkäufer einen Betrag von 30 EUR wegen der entgangenen Teilnahme an einer Cashback-Aktion verlangen kann.
Probleme bei der ehebedingten Erholung
Die Klausur behandelt verschiedene Problemstellungen aus dem BGB Allgemeinen Teil, Reisevertragsrecht und Familienrecht. Es geht insbesondere um die Rückabwicklung von Flugbuchungen mit falschen Angaben, Unterlassungsansprüche im Zusammenhang mit ehebrecherischem Verhalten in der Ehewohnung, Ersatzansprüche im Zusammenhang mit einer abgesagten Kreuzfahrt wegen höherer Gewalt sowie um Ansprüche aus einer vorverlegten Rückreise und deren Abtretung. Die Klausur fordert die Bearbeitung mehrerer anspruchsrelevanter Konstellationen und AGB-Fragen.
Examensklausur: Weniger ist nicht immer schlechter
In diesem Fall geht es um drei eigenständige kaufrechtliche Fallkonstellationen: Im ersten Teil streiten ein Computerhändler und sein Kunde darüber, ob nach Zerstörung eines bereits reparierten und erneut versandten Laptops der Kaufpreis noch geschuldet ist. Im zweiten Teil weigert sich eine Käuferin, einen reparierten Kühlschrank und den Kaufpreis zu akzeptieren, weil sie stattdessen einen Austausch verlangt hatte; zusätzlich verlangt der Händler Ersatz von Transportkosten und Zinsen. Im dritten Teil fordert ein Käufer nach unvollständiger Lieferung von Weingläsern die Rückzahlung des vollen Kaufpreises sowie Ersatz des Mehrbetrags für Ersatzkauf, während der Händler Einwendungen hinsichtlich Rücktritt und Nutzungsersatz erhebt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte bilden dabei das Leistungsstörungsrecht, kaufrechtliche Nacherfüllung, der Umgang mit Zuweniglieferung sowie die Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines Rücktritts nach Kaufrecht.
Neues Heim, Glück allein?
Die Klausur behandelt zivilrechtliche Fragestellungen aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, dem Mietrecht und dem Kaufrecht. Im Fokus stehen Ansprüche des Eigentümers gegen den Mieter bezüglich einer beschädigten Glasscheibe, Schmerzensgeldansprüche einer Mitbewohnerin aufgrund eines Treppenunfalls sowie Mängelrechte beim Kauf eines Schmuckstücks. Ebenfalls relevant ist der Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter und die Anwendung der Mängelgewährleistung, insbesondere die Problematik der Unverhältnismäßigkeit der Nacherfüllung.
Der Sarg des Attentäters
Die Klausur behandelt einen Streit um das Eigentum und die Herausgabe des Versteigerungserlöses eines historischen Sarges, der nach der Exhumierung ausgetauscht und später öffentlich versteigert wurde. Es geht insbesondere um das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, die Zurechnung von Verhalten und Wissen Dritter, die Unmöglichkeit der Herausgabe und den Umfang von Schadensersatzansprüchen. Die relevanten Anspruchsgrundlagen und sachenrechtlichen Probleme stehen im Mittelpunkt.
* "Der zerstörte WM-Fußball und Ärger mit dem Töpferkurs
Die Klausur behandelt die Wirksamkeit und Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere die Vorleistungspflicht in einem gemischttypischen Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Einzelunternehmer. Es wird geprüft, ob Allcall Solutions einen Anspruch auf Zahlung des vorab verlangten Entgelts gegen Bernhard Bruch hat, wobei die unternehmerische und verbraucherrechtliche Stellung des Kunden sowie die AGB-rechtlichen Grenzen der Vorleistungsklausel im Mittelpunkt stehen.
Examensklausur ZR Unter Druck
Die Klausur behandelt einen komplexen Sachverhalt aus dem Bereich des Zivilrechts, bei dem es um Rücktritt, Befreiung von der Gegenleistung, Annahmeverzug, beiderseits zu vertretende Unmöglichkeit sowie die Zulässigkeit der Klage geht. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Beziehungen zwischen einer Druckmaschinenfirma und einem Druckereibetrieb.
Der vertauschte Teppich
In dieser Examensklausur geht es um einen Kauf dreier Teppiche, bei dem durch vertauschte Kennziffern und Missverständnisse ein falscher Teppich verkauft wird. Die Hauptprobleme liegen in der Auslegung von Willenserklärungen, der Anfechtung des Vertrags und möglichen Ansprüchen wegen Annahmeverzugs sowie Schadensersatz bei Beschädigung. Geprüft werden insbesondere Ansprüche des ursprünglichen Käufers gegen den Dritterwerber und umgekehrt Ansprüche des Verkäufers gegen den Käufer.
Streit in der GmbH um einen Autokauf
In dieser Examensklausur geht es um einen Kaufvertrag, den der Geschäftsführer einer GmbH über seinen eigenen Privatwagen zugunsten der Gesellschaft abschließt. Ein Gesellschafter verlangt die Rückabwicklung des Geschäfts und stellt die Wirksamkeit des Kaufvertrags in Frage. Zu prüfen sind Zahlungsansprüche der Gesellschaft gegen den Geschäftsführer sowie deren Durchsetzbarkeit, insbesondere vor dem Hintergrund gesellschafts- und schuldrechtlicher Vorschriften.
Persönlichkeitsrechte und das Leben nach dem Tod
Die Klausur behandelt den postmortalen Persönlichkeitsschutz und die Frage, ob und inwieweit die Persönlichkeitsrechte eines Verstorbenen nach dessen Tod durch Angehörige oder Erben geltend gemacht werden können. Im Mittelpunkt steht die unbefugte werbliche Nutzung des Namens und Erscheinungsbildes des verstorbenen Künstlers durch eine Brauerei, wobei Schadensersatz-, Herausgabe- und Unterlassungsansprüche von Erbin und Ehefrau gegen den Verwender zu prüfen sind.
Schadensersatz wegen Unmöglichkeit (Leistungsstörungsrecht) in der Jurafuchs-Lernapp
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