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Zivilrecht

Schuldrecht Allgemeiner Teil

Der Schuldrecht AT (§§ 241–432 BGB) regelt die Entstehung und Abwicklung von Schuldverhältnissen sowie Leistungsstörungen und deren Rechtsfolgen. Zentrale Klausurthemen: Unmöglichkeit (§ 275), Schadensersatzansprüche bei Pflichtverletzung (§§ 280, 281, 286), Rücktritt (§ 323), Annahmeverzug (§ 293 ff.), Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313) und Verbraucherverträge (§§ 312 ff., 327 ff.). Klassiker: Abgrenzung Vertrags-/Gefälligkeitsverhältnis, culpa in contrahendo (§ 311 Abs. 2), Gläubiger-/Schuldnermehrheit.

Zu diesem Thema haben wir 647 Klausuren im Portal.

Unterthemen

Neueste Klausuren zum Thema

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JA 2026Fortgeschrittene

„Der Berg ruft!“

Die Klausur „Der Berg ruft!“ ist eine zivilrechtliche Übungsklausur aus dem JA Heft. Der Sachverhalt ist praxisnah gestaltet und verlangt die Prüfung verschiedener schuldrechtlicher Fragen im Zusammenhang mit einem Bergabenteuer. Die Kandidaten müssen unter anderem mögliche Ansprüche aus einem Kaufvertrag sowie grundsätzliche Aspekte des Leistungsstörungsrechts erörtern.

Nick Jung· JA 2026, 895
Grundlagen des Kaufvertrags+2 weitere
JuS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Schuldrecht AT – Von Kunstliebhabern und erschöpften Studenten

In dieser Fortgeschrittenenklausur werden klassische Probleme des Schuldrechts AT anhand der Geschichte von Kunstliebhabern und erschöpften Studenten geprüft. Im Mittelpunkt steht das Zustandekommen und die Störung von Schuldverhältnissen, insbesondere Fragen zur Unmöglichkeit der Leistung und etwaigen Sekundäransprüchen.

Paul Soller· JuS 2026, 1055
Entstehung von Schuldverhältnissen Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+3 weitere
JuS 2026Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Mit Bürgschaft ins Studentenleben

In dieser Originalexamensklausur aus dem Zivilrecht geht es um Fragen rund um das Studentenleben, insbesondere um eine Bürgschaft. Zu bearbeiten sind Fragen der Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit einer Bürgschaft unter Berücksichtigung typischer rechtlicher Fallgestaltungen im Zusammenhang mit Miet- oder Darlehensverträgen.

Dr. Fabian Kratzlmeier· JuS 2026, 969
Bürgschaft, §§ 765ff. BGB+2 weitere

Schuldrecht Allgemeiner Teil in der Jurafuchs-Lernapp

In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.

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