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Oliver Becker

1 Klausur im Portal

Oliver Becker, geboren 1967 in Osnabrück, ist ein deutscher Jurist. Seit Juni 2017 ist er Präsident des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt. Durch seine Tätigkeit steht er an der Spitze der höchsten Verwaltungsgerichtsbarkeit des Bundeslandes und ist maßgeblich an der Rechtsprechung zu verwaltungsrechtlichen Fragestellungen beteiligt.

Klausuren

ZjS 2019Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Brand im Mietshaus

Im Mittelpunkt des Falls stehen Schadensersatzforderungen nach einem Brand in einem vermieteten Mehrfamilienhaus mit angeschlossenem Ladenlokal. M verlangt von dem neuen Eigentümer K Ersatz für bei dem Brand zerstörtes Bäckerei-Inventar, während S Ersatz für ein während der Löscharbeiten entwendetes iPhone von K und/oder M fordert. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Bereich des Mietrechts, insbesondere bei der Frage nach Haftungsausschlüssen, der Haftung aus Eigentümerwechsel und der Zurechnung von Schäden durch Mängel der Mietsache, sowie möglichen Ansprüchen deliktischer oder mietrechtlicher Natur. Weiterhin ist die Bedeutung einer vom Vermieter erteilten Erlaubnis zur Gebrauchsüberlassung und der Umgang mit Versicherungsleistungen zu thematisieren.

Oliver Becker· ZJS 2019, 269
Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Oliver Becker prüfen besonders häufig Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht) (1×), Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht) (1×) und Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht) (1×).