Klausuren
1 KlausurJA 2006Anfänger:innen
Kein Persilschein in der Waschanlage
Die Klausur thematisiert typische Probleme des allgemeinen Schuldrechts am Beispiel einer Waschanlage, insbesondere die Wirksamkeit und Reichweite von Haftungsausschlüssen in AGB, Verzug, vertragliche Schutzwirkungen zu Gunsten Dritter und vorvertragliche Haftung (c.i.c.). Drei Fallfragen behandeln Ansprüche wegen beschädigter Kfz-Teile, entgangenem Verdienst und eines Unfalls eines Dritten auf dem Gelände.
AGBGrundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)+2 weitere
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Björn Laukemann prüfen besonders häufig AGB (1×), Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht) (1×) und Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht) (1×).