Klausuren
Übungsfall: Wem gehört was???
Im vorliegenden Übungsfall steht zunächst das Mobiliarsachenrecht im Fokus. N verkauft eine Maschine, die ihm nicht gehört, sondern von E geliehen wurde, unter Eigentumsvorbehalt an K. K nimmt zur Sicherung eines Kredits die Maschine als Sicherheit für die Bank B, bleibt aber im Besitz; sowohl E als ursprünglicher Eigentümer als auch B verlangen später von K die Herausgabe des Geräts. Im zweiten Teil veräußert E ein Grundstück formgerecht an K1 und lässt dessen Eintragung ins Grundbuch beantragen, verkauft das Grundstück aber kurz darauf erneut an K2, der ebenfalls einen Eintrag beantragt. Zentral sind Fragen zum Eigentumserwerb und Besitzschutz im beweglichen Sachenrecht sowie bei Grundstücksübertragungen, einschließlich möglicher Amtswidersprüche bei grundbuchlichen Vorgängen.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von dipl. iur. Thomas Lausenmeyer prüfen besonders häufig (Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte (1×), § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG (1×) und Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht) (1×).