Maxime von Dreusche
Klausuren
Pechklee und Streitskulptur
Die Klausur behandelt einen Fall aus dem Sachenrecht, in dem ein früherer Besitzer, der nicht Eigentümer der Sache ist, von einem gutgläubigen Erwerber die Herausgabe verlangt. Thematisiert werden die Anwendung des § 1007 Abs. 3 S. 2 BGB und der Verwendungsersatz nach § 1000 S. 1 BGB sowie Grundlagen des Immobiliarsachenrechts. Im Mittelpunkt stehen Verwendungsersatzansprüche im Besitzer-Besitzer-Verhältnis und die Voraussetzungen für eine Grundstücksübereignung.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Maxime von Dreusche prüfen besonders häufig Der Besitzschutz (1×), Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen (1×) und Vindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (1×).