Erwerb und Verlust von Grundstücksrechten
Der Erwerb und Verlust von Grundstücksrechten richtet sich v.a. nach §§ 873, 925 BGB: Erforderlich sind Einigung (Auflassung), Eintragung in das Grundbuch und ggf. Einigsein im Zeitpunkt der Eintragung. Besondere Probleme: Bedingungsfeindlichkeit der Auflassung, Heilung formnichtiger Verpflichtung (§ 311b BGB), Divergenz von Einigung und Eintragung. Klassisch: falsa demonstratio beim Grundstückserwerb, Wirkung des gutgläubigen Erwerbs (§ 892 BGB), Erwerb durch Minderjährige.
Klausuren zum Thema
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Von Grundstücken und Minderjährigen
In dieser Fortgeschrittenenklausur wird das Zusammenspiel von Grundstückskauf und damit verbundenen Minderjährigenfragen geprüft. Thematisiert werden das Zustandekommen und die Wirksamkeit von Verträgen mit Beteiligung minderjähriger Personen sowie die Eigentumsübertragung an Grundstücken.
Fortgeschrittenenhausarbeit – Zivilrecht: Isolierte Grundschuld und Wettlauf der Sicherungsgeber
Die Fortgeschrittenenhausarbeit behandelt die zivilrechtlichen Probleme der isolierten Grundschuld und den Wettlauf der Sicherungsgeber. Im Mittelpunkt stehen die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Grundschulderwerbs sowie die Rangverhältnisse und Rückgriffsmöglichkeiten im Sicherungsrecht.
Anfängerklausur Immobiliarsachenrecht: Immobilieninvestment richtig gemacht – oder doch nicht?
Die Klausur behandelt typische Einsteigerfragen des Immobiliarsachenrechts anhand eines Falls zu Immobilieninvestment. Im Zentrum stehen prüfungsrelevante Probleme rund um den Erwerb und die Belastung von Grundstücken im Zusammenhang mit Investitionen.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Sachenrecht – Bau auf zwangsversteigertem Grundstück
Die Klausur befasst sich mit der sachenrechtlichen Problematik eines Bauvorhabens auf einem zwangsversteigerten Grundstück. Schwerpunktmäßig sind der Erwerb des Eigentums an Grundstücken sowie Folgeprobleme beim Eingriff Dritter unter wechselnden Eigentumsverhältnissen und die Zuordnung von Ansprüchen zu prüfen. Thematisiert werden insbesondere dogmatische Fragen aus dem Sachenrecht und Berührungspunkte zum Bereicherungsrecht.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Das Barzahlungsverbot beim Immobilienkauf
Die Klausur setzt sich mit dem gesetzlichen Barzahlungsverbot beim Immobilienkauf auseinander. Prüfungsrelevant sind Fragen rund um den Kaufvertrag, Wirksamkeit und Formzwang sowie etwaige Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB. Dabei werden auch Konsequenzen für die Eigentumsübertragung betrachtet.
„Auf gute Nachbarschaft“
Die Klausur behandelt nachbarrechtliche Beziehungen im Zusammenhang mit einer Zufahrtsnutzung und diskutiert Ansprüche bzgl. Unterlassung des Tores auf dem Nachbargrundstück. Daneben werden Fragen zu Kaufverträgen, insbesondere Vertreterhandeln und Geschäftsfähigkeit von Minderjährigen, am Beispiel von Technikverkäufen an die Nachbarn thematisiert.
ZR-Referendarexamensklausur zur beschränkten persönlichen Dienstbarkeit
Bei der Klausur handelt es sich um eine Übungsklausur für das Referendarexamen zum Thema beschränkte persönliche Dienstbarkeit. Der Schwerpunkt liegt auf der Prüfung von Grundstücksrechten und der Dienstbarkeit als dingliches Recht.
(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Sachen- und Erbrecht – Notargutachten
Die Klausur behandelt zentrale Fragen aus dem Sachenrecht und Erbrecht im Kontext eines Notargutachtens. Insbesondere stehen der Erwerb und Verlust von Grundstücksrechten sowie die gesetzliche und gewillkürte Erbfolge samt etwaigen Vermächtnissen im Mittelpunkt. Die Aufgabenstellung ist am Assessorexamen orientiert und verlangt vertiefte Kenntnisse und eine strukturierte gutachterliche Bearbeitung.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Redlicher lastenfreier Zweiterwerb und Untergang der Vormerkung
Die Klausur behandelt den redlichen lastenfreien Zweiterwerb im Grundbuchrecht sowie den Untergang einer Vormerkung. Es werden zentrale sachenrechtliche Grundsätze und die Voraussetzungen des gutgläubigen Erwerbs von Grundstücksrechten vertieft. Die Bearbeitung erfordert ein Verständnis der relevanten Normen und Schemata im Grundstücks- und Kreditsicherungsrecht.
*"Der missglückte Hauskauf
Die Klausur behandelt einen komplexen Fall eines Grundstückskaufs, bei dem der Verkäufer das Haus an zwei Parteien veräußert und verschiedene investive Maßnahmen sowie Besitzverhältnisse eine Rolle spielen. Thematisiert werden insbesondere Ansprüche aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, Vormerkungen und zivilprozessuale sowie internationale Zuständigkeitsfragen. Zudem werden mietrechtliche und prozessuale Fragestellungen zu Gerichtszuständigkeit und Klagezulässigkeit angesprochen.
ZR-Examensklausur zum Sachen- und Gesellschaftsrecht
Der in Freiburg wohnende A ist dort Eigentümer eines bebauten Grundstücks. Aus privaten Gründen entschloss sich A dazu, das Grundstück zu Geld zu machen. Hierzu schloss er am 09.06. 2017 mit der wirksam vertretenen X-GmbH einen notariell beurkundeten Kaufvertrag und übereignete das Grundstück wirksam an diese. Allerdings war die X-GmbH aufgrund eines Fehlers des zuständigen Grundbuchamts in das Grundbuch eingetragen worden, bevor diese den Kaufpreis vollständig an A entrichtet hatte. Als die Zahlung des Kaufpreises trotz mehrmaliger Aufforderungen des A ausblieb, erhob A Klage auf Rückgewähr des Grundstücks gegen die X-GmbH. Das letztinstanzliche Gericht gab dem Begehren des A statt und verurteilte die X-GmbH am 03.08. 2020 auf Rückabwicklung des Grundstückskaufvertrages vom 09.06. 2017 sowie Rückauflassung des Grundstücks. Am 12.08. 2020 bestellte die X-GmbH aufgrund von Liquiditätsengpässen eine Buchgrundschuld iHv 500.000 EUR zugunsten der Y-AG Bank (Y-AG), um hierdurch ein bei dieser aufgenommenes Darlehen in gleicher Höhe abzusichern und unterwarf sich sowie den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks der sofortigen Zwangsvollstreckung. Dies wurde auch eingetragen. Dabei hatte die Y-AG keine Kenntnis von dem letztinstanzlichen Urteil. Zum Schutz des A wurde am 24.08. 2020 eine den Rückgewähranspruch absichernde, wirksame Auflassungsvormerkung eingetragen. Ende 2020 kann die X-GmbH das Darlehen nicht mehr bedienen. Die mit der X-GmbH in einer Konzernstruktur verbundene W-GmbH steht hingegen wirtschaftlich besser da. In der Folge wird im Januar 2021 beschlossen, dass die W-GmbH das Darlehen der X-GmbH ablösen und hierzu ihrerseits ein Darlehen aufnehmen soll. Hierfür sucht und findet die W-GmbH die Z-AG Bank (Z-AG). Diese gewährt der W-GmbH ein Darlehen iHv 500.000 EUR. Die Valutierung des Darlehens erfolgt–auf Weisung der W-GmbH–auf die Forderung der Y-AG gegen die X-GmbH. Im Gegenzug überträgt die Y-AG die ursprünglich das Darlehen der X-GmbH absichernde Grundschuld auf die Z-AG. Die Z-AG wird als neue Gläubigerin der Grundschuld eingetragen. Gleichzeitig wird der Sicherungsvertrag der X-GmbH mit der Y-AG im Einvernehmen der Z-AG dahingehend abgeändert, dass die Y-AG als Sicherungsnehmerin ausscheidet und die Z-AG als neue Sicherungsnehmerin eintritt. Als auch die W-GmbH das Darlehen nicht mehr bedienen kann, tritt die Z-AG Forderung sowie Grundschuld zu günstigen Konditionen an den in Freiburg wohnenden B ab, der als Gläubiger der Grundschuld eingetragen wird. Am 10.03. 2021 wird A infolge der Rückauflassung des Grundstücks schließlich wieder als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen. B betreibt daraufhin die Zwangsvollstreckung in das Grundstück.
ZR-Examensklausur zum Immobiliarsachenrecht
Die anspruchsvolle Klausur greift zwei aktuelle und prüfungsrelevante BGH-Entscheidungen zu zwei klassischen Examensproblemen auf: Die ersten beiden Aufgaben betreffen den redlichen Zweiterwerb der Vormerkung. In Aufgabe 3 gilt es, die Einigung der Parteien eines Grundstückskaufvertrags auszulegen und von der sog. falsa demonstratio abzugrenzen. Aufgabe 4 handelt von der Zuordnung des Anfechtungsrechts nach Abtretung des Anspruchs. Für das Gelingen der Klausur ist die Anfertigung eines Zeitstrahls sowie einer Skizze eine unabdingbare Grundlage. Im Immobiliarsachenrecht gibt es bei der Lösung vermehrt» ein Richtig und ein Falsch «, weswegen sich eine gute Vorbereitung besonders auszahlt.
ZR-Examensklausur u. a. zum Minderjährigenrecht und zur Vormerkung
Die Klausur behandelt zivilrechtliche Fragestellungen rund um das Minderjährigenrecht und die Vormerkung. Der Sachverhalt fordert insbesondere die Analyse der Geschäftsfähigkeit, der Vertretung Minderjähriger sowie der sachenrechtlichen Absicherung durch die Vormerkung.
Das Hausdrama
Die Klausur behandelt eine komplexe sachenrechtliche Fallkonstellation mit Grundstücksverwechslung und ihren Folgen. Thematisiert werden insbesondere Ansprüche im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis sowie das Konkurrenzverhältnis zwischen §§ 994 ff. BGB und § 1004 BGB und Fragen zum gutgläubigen Erwerb einer Grundschuld. Die Prüfung ist anspruchsvoll und orientiert sich an aktueller BGH-Rechtsprechung.
Eine schrecklich nette Familie
Die Klausur behandelt anspruchsvolle Fragen aus dem Schuld- und Sachenrecht, u. a. zu Nießbrauch und Grunddienstbarkeit, Gemeinschaften im Wohnungseigentum, Mietrecht und Schenkungswiderruf. Besonderer Schwerpunkt liegt auch auf der Wirksamkeit eines sittenwidrigen Testaments und der Abgrenzung sowie Anwendung einschlägiger Normen.
Anfängerklausur im Sachenrecht: Einen Schritt voraus?
Im Mittelpunkt des Falls steht der Erwerb eines Hausgrundstücks, bei dem die Eigentümerin V das Grundstück zunächst an K verkauft und die Auflassung erklärt, später jedoch einen zweiten, teureren Kaufvertrag mit D abschließt und deren Eintragung als Eigentümerin im Grundbuch betreibt. Zu prüfen ist insbesondere, ob D das Eigentum am Grundstück wirksam erlangt hat und ob sie von L Herausgabe von Gartengeräten verlangen kann, die L als Verleiherin entfernt hat. Rechtliche Schwerpunkte bilden das Grundstücksrechtsgeschäft mit Auflassung sowie die geläufigen Probleme des Doppelverkaufs, der Verfügungsbefugnis und des gutgläubigen Erwerbs im Grundbuchverfahren. Außerdem wird das Verhältnis zwischen Eigentumserwerb an Grundstück und Zubehör sowie Ansprüche aus Besitz und dinglichem Recht behandelt.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Gesetzliche Schuldverhältnisse, Immobiliarsachenrecht und Zwangsvollstreckungsrecht
Die Klausur behandelt gesetzliche Schuldverhältnisse, das Immobiliarsachenrecht sowie das Zwangsvollstreckungsrecht. Es werden zentrale Anspruchsgrundlagen und prozessuale Besonderheiten in Bezug auf Grundstücksrechte und Zwangsvollstreckung geprüft. Die Aufgabenstellung orientiert sich an typischen Konstellationen der zivilrechtlichen Assessorklausur.
Kein Glück mit dem Grundstück
Die Klausur behandelt grundlegende Fragen des Sachenrechts mit Schwerpunkt auf Grundstücksrecht. Der Titel und Untertitel weisen darauf hin, dass der Schwerpunkt auf Problemen rund um den Grundstückserwerb und das Eigentum daran liegt. Es handelt sich um eine Übungsklausur für Anfänger in der Zivilrechtsausbildung.
Das wird vermerkt!
Der Sachverhalt behandelt den Eigentumserwerb an einem Grundstück und verknüpft Probleme des Immobiliarsachenrechts mit dem BGB AT, insbesondere Stellvertretung, Auflassung sowie insolvenzrechtliche Bezüge durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und die Bestellung eines Insolvenzverwalters. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob ein Anspruch auf Herausgabe des Grundstücks aus § 985 BGB besteht, insbesondere auch im Hinblick auf die Eintragung eines Insolvenzvermerks und die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters.
»Und all das kann Dir gehören!«
Die Klausur behandelt klassische Probleme des Immobiliarsachenrechts anhand eines Falles mit mehrfachen Grundstücksveräußerungen und der Übertragung von Vormerkungen. Schwerpunkte sind unter anderem der redliche Zweiterwerb der Vormerkung, die Auslegung einer Einigung beim Grundstückskaufvertrag (inklusive falsa demonstratio), sowie die Frage nach der Zuordnung des Anfechtungsrechts nach Abtretung eines Anspruchs.
»Vermögenssorge(n)«
Die Klausur behandelt einen Fall vorweggenommener Erbfolge, in dem ein minderjähriger Sohn von seiner Mutter ein Grundstück geschenkt bekommt. Thematisiert werden unter anderem die Geschäftsfähigkeit des Minderjährigen, Vertretungsfragen und Genehmigung durch das Familiengericht, die Wirksamkeit der Schenkung samt Rücktrittsrecht bei grobem Undank sowie die Vormerkung im Grundbuch. Weitere Schwerpunkte liegen im Mietrecht, beim Eigentumserwerb und den rechtlichen Folgen der Rücktrittserklärung.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Hypothek und guter Glaube
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig den gutgläubigen Erwerb einer forderungsentkleideten Hypothek sowie die Anfechtung einer Erbeinsetzung, insbesondere im Zusammenhang mit Motivirrtum, Kausalität und den einzuhaltenden Formalien. Außerdem wird auf den Sicherungscharakter der Vormerkung eingegangen, wobei insbesondere der Wegfall des Auflassungsanspruchs durch Konfusion ausgeschlossen wird. Die Lösung erfordert zudem einen strukturierten Aufbau und eine vollständige, konsistente Inzidentprüfung. Es werden schwierige materiellrechtliche Fragestellungen rund um die Hypothek und das Erbrecht behandelt.
Übungsklausur im Kapitalgesellschaftsrecht: Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss bei genehmigtem Kapital
In dem Fall begehrt die Aktionärin A von der X-AG die Anfechtung beziehungsweise Aufhebung eines Hauptversammlungsbeschlusses, durch den der Vorstand ermächtigt wurde, das Grundkapital unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu erhöhen. A sieht ihr Bezugsrecht und ihren Einfluss in der Gesellschaft durch die ermöglichte Kapitalmaßnahme und den weit gefassten Bezugsrechtsausschluss verletzt. Im Mittelpunkt stehen die Voraussetzungen und Grenzen des Bezugsrechtsausschlusses bei genehmigtem Kapital nach §§ 186, 203 AktG, insbesondere der Schutz von Minderheitsaktionären sowie eventuelle Sondervorteile für Großaktionäre. Zentrale rechtliche Fragestellungen betreffen die Zulässigkeit und Reichweite solcher Ermächtigungen sowie den Zeitpunkt und die Möglichkeiten der Anfechtung durch betroffene Aktionäre.
Pechklee und Streitskulptur
Die Klausur behandelt einen Fall aus dem Sachenrecht, in dem ein früherer Besitzer, der nicht Eigentümer der Sache ist, von einem gutgläubigen Erwerber die Herausgabe verlangt. Thematisiert werden die Anwendung des § 1007 Abs. 3 S. 2 BGB und der Verwendungsersatz nach § 1000 S. 1 BGB sowie Grundlagen des Immobiliarsachenrechts. Im Mittelpunkt stehen Verwendungsersatzansprüche im Besitzer-Besitzer-Verhältnis und die Voraussetzungen für eine Grundstücksübereignung.
* "Nordic-Realty-Tycoon KG
Die Fortgeschrittenenklausur behandelt gesellschaftsrechtliche und prozessuale Fragestellungen rund um die Kommanditgesellschaft NRT KG, insbesondere die Zulässigkeit einer actio pro socio, Kommanditistenhaftung, Übertragung von Gesellschaftsanteilen sowie Fragen zur Firmenfortführung und Haftungsbeschränkung bei Unternehmensübernahme. Gleichzeitig werden prozessuale Probleme wie Klagehäufung und Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Eintragung ins Handelsregister angesprochen.
Energiewende
Die Klausur behandelt typische nachbarrechtliche und sachenrechtliche Problemstellungen im Zusammenhang mit der Energiewende. Kernpunkte sind Haftung nach einem durch Handwerker verursachten Hausbrand, die Frage nach den Abwehr-/Beseitigungsansprüchen gegen Solarplatten und Windkraftanlagen sowie sachenrechtlich die Vollstreckung in Grundstücke mit energiebezogenen Belastungen. Es sind rechtliche Wertungen zu Schadensersatz, Besitzschutz, Unterlassungsanspruch und vollstreckungsrechtlichen Sicherungen zu prüfen.
Torschlusspanik an der Grundstücksgrenze
Die Klausur behandelt einen Nachbarschaftsstreit um eine neu errichtete Toranlage an der Grundstücksgrenze und deren Auswirkungen auf ein im Grundbuch eingetragenes Geh- und Fahrrecht. Im Mittelpunkt stehen die prozessuale Ausgangssituation (abgelehnter PKH-Antrag) und die Erfolgsaussichten einer Klage auf Entfernung der Toranlage. Examiniert wird sowohl die materielle Rechtslage zur Grunddienstbarkeit als auch das Vorgehen im Mandantengespräch und mögliche Rechtsmittel.
Der unaufmerksame Notar
Die Klausur thematisiert die Haftung eines Notars wegen angeblicher fehlerhafter Beratung im Zusammenhang mit einer Grundstücksschenkung zwischen Eheleuten zur Reduzierung des Pflichtteilsanspruchs. Es wird die Erfolgsaussicht einer Klage gegen den Notar geprüft sowie alternative Vorgehensweisen zur Korrektur einer fristschädlichen Schenkung und die Möglichkeit einer Feststellungsklage behandelt.
Juristisches Allerlei von der Vormerkung
In dieser Examensklausur zum Sachenrecht werden mehrere praxisnahe Sachverhalte zum Erwerb und zur Belastung von Grundstücken sowie zu Ansprüchen aus Vormerkung und Grundschuld behandelt. Es geht insbesondere um Formfragen im Zusammenhang mit dem BeurkG, die Vormerkungsfähigkeit künftiger Ansprüche, die sachenrechtlichen Grundsätze und um Schadensersatzansprüche bei Verzögerungen sowie Rückforderungsrechte bei unentgeltlicher Grundstücksübertragung.
Streitende Nachbarn
Im Mittelpunkt der Klausur steht ein Streit zwischen Nachbarn über die Eigentumsverhältnisse an einem Grundstück nach Insolvenz des Veräußerers und fehlerhafter Löschung des Insolvenzvermerks. Weiterhin werden deliktische Schadensersatzansprüche nach einem durch einen Handwerker verursachten Brand sowie die Problematik eines Anspruchs aus § 906 II 2 BGB analog wegen Immissionen durch Bäume geprüft.
Fortgeschrittenenklausur: Geplatztes Start-up-Darlehen
In diesem Fall begehrt eine Bank (RB) die Duldung der Zwangsvollstreckung aus einer Briefhypothek gegen eine neue Grundstückseigentümerin (G), nachdem ein Start-up-Unternehmer (N) ein von einem Freund (F) besichertes Darlehen teilweise abgerufen und später nicht zurückgezahlt hat. Im Zentrum steht die Prüfung, ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung nach § 1147 BGB besteht und wer Hypothekengläubiger geworden ist. Dabei spielen die Wirksamkeit der Hypothekenbestellung, Abtretung an die Refinanzierungsbank sowie Sondervereinbarungen außerhalb des Grundbuchs eine Rolle. Ebenfalls zu prüfen ist die Rechtsstellung der Erbin G nach Testamentsanfechtung und Widerspruchseintragung.
Schwertransporter in Bewegung
Der Fall behandelt die zivilrechtlichen Probleme rund um die Anschaffung und Sicherungsübereignung eines Schwertransporters durch einen Prokuristen, der seine Vertretungsmacht überschreitet. Es werden Fragen zur Wirksamkeit der Sicherungsübereignung, zur Publizität des Handelsregisters, zum Schutz des Geschäftsgegners und zu EBV-Ansprüchen aufgeworfen. Zudem werden Aspekte aus dem Familienrecht im Zusammenhang mit dem Ehegatten der Verkäuferpartei angesprochen.
Die Sorgen eines Grundstückseigentümers
Die Klausur behandelt die Haftung des Grundstückseigentümers für vom Handwerker verursachte Brandfolgen, insbesondere unter Berücksichtigung des bürgerrechtlichen Aufopferungsanspruchs und einer möglichen analogen Anwendung des § 906 II 2 BGB beim faktischen Duldungszwang. Zusätzlich werden zivilprozessuale Fragen wie die Widereinsetzung in den vorigen Stand und das Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift auf der Einspruchsschrift diskutiert.
Familie Veistenauer
Die zivilrechtliche Klausur behandelt die rechtlichen Möglichkeiten zur Grundstücksübertragung vom Vater an die minderjährige Tochter unter Berücksichtigung von Minderjährigenrecht, Grundschuld, Vertragsgestaltung und Rücktrittsoptionen. Es werden die zivilrechtlichen Voraussetzungen und Folgen der Übertragung sowie die Auswirkungen einer Abwandlung des Falls (Übertragung ohne Gegenleistung, bestehender Pachtvertrag) diskutiert. Die Bearbeitung erfolgt in Form eines Gutachtens zu den gestellten Fragen.
Klausur im Immobiliarsachenrecht
Die Klausur thematisiert den Erwerb und Verlust von Grundstücksrechten, insbesondere Hypothek, Vormerkung und den gutgläubigen Erwerb nach Grundbuch, an einem Grundbesitz, zu dem der Veräußerer nicht als Eigentümer legitimiert ist. Es sind Ansprüche aus Hypothek und Übereignungsanspruch im Zusammenhang mit Gutglaubensschutz sowie dem Widerspruch im Grundbuch zu prüfen.
Anwalt, Anwalt, gib' mir mein Grundstück wieder!
Die Klausur behandelt eine anwaltshaftungsrechtliche Streitigkeit im Zusammenhang mit der Zwangsversteigerung eines Grundstücks. Der Kläger wirft seinem Anwalt vor, den Verlust des Grundstücks nicht verhindert zu haben, obwohl die vollständige Darlehenssumme rechtzeitig überwiesen wurde. Thematisiert werden Schadensersatzansprüche, Mitverschulden, Zwangsversteigerungsrecht sowie sachenrechtliche Fragen zur Photovoltaikanlage.
Grundstückskauf mit Folgen
Im Sachverhalt werden verschiedene Fragen rund um den Grundstückskauf, die fehlerhafte Beurkundung des Vertrags, die Vormerkung zugunsten des Käufers und die Folgen von Erbrecht sowie Eigentümerwechsel behandelt. Es geht um die Wirkung einer vorhandenen Vormerkung nach dem Tod des Berechtigten, die Rolle von Erben und Dritten, sowie Ansprüche nach Grundstückserwerb und tatsächliche Nutzungen. Erörtert werden auch Konfusion und die Anwendung der EBV-Vorschriften analog im Verhältnis zwischen Dritterwerber und Vormerkungsinhaber.
Baumarkt in Existenznot
Die B-GmbH befindet sich in wirtschaftlicher Schieflage und steht kurz vor der Insolvenz. Vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens verschenkt der Geschäftsführer eine Sägemaschine an seine Schwester und nach Verfahrenseröffnung verkauft er einen Firmenwagen an einen Freund, obwohl der Insolvenzverwalter bereits eingesetzt ist. Zu prüfen ist, ob und mit welchen Ansprüchen der Insolvenzverwalter die Herausgabe dieser Vermögenswerte verlangen kann.
Der eigenwillige Gesellschafter
Die Klausur behandelt gesellschafts- und zivilrechtliche Fragen am Beispiel einer X-GmbH. Prüfungsgegenstand sind unter anderem die Wirksamkeit von Vertreterhandlungen eines Prokuristen und einer angeblichen Geschäftsführerin, die Anfechtung und Auslegung von Gesellschafterbeschlüssen sowie das Procedere der Einziehung von Geschäftsanteilen. Zudem werden Mitwirkungsrechte im Gesellschaftsrecht und Probleme des Innen- und Außenverhältnisses thematisiert.
Erbschein und Erbfolge
Die Klausur behandelt zwei zentrale Fragen zum Erbrecht: Zum einen, ob Egon Eder das an Kai Kahl verkaufte Grundstück von diesem herausverlangen kann, nachdem eine Postkarte seines Onkels auf eine abweichende Erbeinsetzung hindeutet und bereits eine andere Erbin im Grundbuch stand. Zum anderen soll Rechtsanwalt Ranft Egon Eder hinsichtlich der Gestaltung eines eigenen Testaments beraten, wobei komplexe familiäre Konstellationen zu berücksichtigen sind. Der Schwerpunkt liegt auf der rechtlichen Bewertung erbrechtlicher Konstellationen und formalen Anforderungen.
Wirbel um das Villengrundstück
Die vermögende B schenkt ihrem Sohn S ein Villengrundstück, dessen Eigentumsübertragung zunächst aufgrund einer fehlenden Bewilligung scheitert. Neben erbrechtlichen Streitigkeiten um eine handschriftliche Postkarte als Testament spielen immobilienrechtliche sowie schenkungsrechtliche Fragen eine Rolle, zudem kommt es in einer Abwandlung zur Übertragung von Ansprüchen und anschließender Übereignung des Grundstücks an einen Dritten.
Von Grundschuldbriefen
Die Klausur behandelt den Erwerb und die Übertragung einer Briefgrundschuld sowie die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde. Es werden Besonderheiten zu Stellvertretung, Gutglaubenserwerb und Missbrauch der Vertretungsmacht geprüft. Die Klägerin begehrt per Klage vor dem Landgericht, die Zwangsvollstreckung für unzulässig zu erklären.
Gutgläubiger Vormerkungserwerb mit Auslandsbezug
Es handelt sich um eine zivilrechtliche Übungsklausur zum gutgläubigen Erwerb einer Vormerkung mit Auslandsbezug. Zu prüfen ist insbesondere, ob Werner weiterhin von Edda die Verschaffung von Eigentum und Besitz an einem Grundstück verlangen kann, nachdem Edda im Grundbuch eingetragen und später durch Anna ersetzt wurde. Schwerpunktmäßig werden das Sachenrecht, Erbrecht und internationales Privatrecht (IPR) angesprochen.
»Einzelprobleme des Werkunternehmers bei Bauvorhaben sowie bei fehlgeschlagenem Grundstückserwerb«
Im Mittelpunkt der Klausur steht ein Bauvorhaben, bei dem der Werkunternehmer A für die Stadt Frankfurt u.a. Straßenarbeiten ausführt. Streitig werden Vergütungsansprüche des A für erbrachte und nicht abgerechnete Leistungen, insbesondere wo ein geplanter Straßenanschluss wieder abgerissen werden soll, sowie Ersatz für Investitionen nach gescheitertem Eigentumserwerb eines Grundstücks und Herausgabeansprüche für eine tatsächliche Nutzung eines anderen Grundstücks durch die F oder Dritte. Es sind Ansprüche nach Werkvertrag, Bereicherungsrecht und aus GoA zu prüfen.
Grundstückssorgen
Die Klausur behandelt den gutgläubigen Erwerb von Grundstückseigentum sowie Vormerkungsfragen im Gesellschafts- und Sachenrecht. Im Mittelpunkt stehen die Vermutung des § 899a BGB, die Wirksamkeit von Verfügungsgeschäften durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts und die Übertragbarkeit sowie Durchsetzbarkeit einer Auflassungsvormerkung. Prüfschwerpunkte sind insbesondere berechtigte und unberechtigte Verfügungen, Gutglaubensschutz und die Rolle der Grundbuchlage.
Original-Examensklausur: "Das Haus am Timmendorfer Strand
In dem Fall geht es um den Umfang des originären Eigentumserwerbs des Ersteherin bei einer Zwangsversteigerung einer Immobilie. Streit besteht darüber, ob mit dem Zuschlag auch bestimmte Einrichtungs- und Inventargegenstände miterworben wurden oder ob für diese ein separater Kaufvertrag zu einem zusätzlichen Kaufpreis wirksam abgeschlossen wurde.
Übungsfall: Kein Heu im Holzrückebetrieb
Im Mittelpunkt des Falls steht H, der zur Finanzierung seines Holzrückebetriebs von seinem Bekannten G ein Darlehen über 100.000 Euro gegen Bestellung einer Hypothek erhält. Nach vollständiger Rückzahlung übergibt G den Hypothekenbrief jedoch später an D, der von H nun die Zahlung der 100.000 Euro fordert. Parallel hat H mit dem Bauern B einen Kauf über fünf Heuballen abgeschlossen, die B trotz Bezahlung an einen Dritten, den Zirkusdirektor Z, weiterverkauft. Der Fall thematisiert insbesondere Fragen aus dem Kredit- und Hypothekenrecht, sowie dem Besitz- und Sachenrecht, namentlich Herausgabe- und Zahlungsansprüche.
Übungshausarbeit ZR Engelhardts Erbe
Der Sachverhalt behandelt die erbrechtlichen Ansprüche des Sohnes Siegfried Engelhardt nach dem Tod seines Vaters Ernst, der zuvor nahezu sein gesamtes Vermögen an eine Stiftung gespendet hatte. Dabei stehen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche, Geschäftsfähigkeit, Stellvertretung und Formfragen bei Grundstücksgeschäften sowie Vermögensverfügungen eines Ehegatten im Mittelpunkt.
Examensklausur ZR Das Geisterhaus
Die Klausur behandelt die erbrechtliche Situation rund um eine Familienvilla nach dem Tod der ursprünglichen Eigentümer A und E, insbesondere die Wirksamkeit eines Berliner Testaments, Stellvertretungsfragen bei der Ausschlagung der Erbschaft, Anfechtung sowie Fragen des Eigentumserwerbs und des Grundstückskaufs. Schwerpunktmäßig werden Ansprüche der Käuferin gegen die Erben und die Eigentumslage des Grundstücks nach Abschluss eines notariellen Kaufvertrags geprüft.
Die verworrenen Wege zweier Lagerfahrzeuge
Die Klausur stellt eine sachenrechtliche Prüfung zur Eigentumslage an zwei Lagerfahrzeugen im Kontext von Eigentumsvorbehalt, Weiterveräußerung, Kreditsicherung und Betriebsveräußerung. Die Aufgabenstellung verlangt eine chronologische Analyse der jeweiligen Eigentumslagen am Elektrokarren und Gabelstapler unter Berücksichtigung mehrerer Erwerbstatbestände sowie dinglicher Sicherung und deren Erlöschen.
Examensklausur ZR Zu viele Vormerkungen
Der Fall behandelt die Übertragung von Grundstücken mit mehreren Beteiligten, insbesondere die Eintragung und Wirkungen von Auflassungsvormerkungen, konkurrierenden Erwerbern und Fragen des gutgläubigen Erwerbs. Diskutiert werden Herausgabeansprüche nach Eigentumserwerb trotz zwischenzeitlicher Eigentumsübertragung, Ansprüche auf Mieteinnahmen sowie die Rechtsposition eines Nachbarn mit abgesicherter Grunddienstbarkeit. Zusätzlich wird prozessuales Verhalten bei Klagerücknahme nach Eintragung thematisiert.
Übungsklausur ZR Grundfall zum dinglichen Vorkaufsrecht
Der Fall behandelt die Bestellung und Ausübung eines dinglichen Vorkaufsrechts an einem Grundstück. Es werden zivilrechtliche Probleme wie die relative Unwirksamkeit, subjektive Unmöglichkeit nach § 275 Abs. 2 BGB, sowie die Voraussetzungen für Zustimmung zur Grundbucheintragung und das Zurückbehaltungsrecht thematisiert.
Übungsfall: Scheint auf Lichtmess die Sonne froh, häcksle der Landwirt nur rasch sein Stroh
Im Mittelpunkt des Falls steht die Herausgabe eines Strohhäckslers, den die Landwirtin L bei der Speditionsfirma S eingelagert hatte. Eine dort angestellte Person entwendet das Gerät und verkauft es später an die Hobbylandwirtin H. S möchte von H die Herausgabe des Häckslers verlangen, während L in einer Variante neben der Herausgabe von H auch eine Nutzungsentschädigung begehrt. Es werden insbesondere sachenrechtliche Herausgabe- und Besitzschutzansprüche sowie deren Voraussetzungen und mögliche Gegenrechte der Erwerberin thematisiert.
* "You only buy twice - Man kauft nur zweimal
Der Fall behandelt einen Grundstückskauf mit Wiederkaufsrecht, Widmungsauflagen und Beseitigungspflichten. Im Sachverhalt geht es um die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit des Rückerwerbsrechts sowie um die damit verbundenen Ansprüche bzgl. Grundschuld, Nießbrauch, Zwangshypothek und Bodensanierung. Die Klausur enthält Fragen zur Anspruchsdurchsetzung und zur Pfändbarkeit des Rückerwerbsrechts.
Erwerb und Verlust von Grundstücksrechten in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.