Negatorischer Abwehr- und Unterlassungsanspruch
Der negatorische Abwehr- und Unterlassungsanspruch (§ 1004 BGB) schützt das Eigentum vor rechtswidrigen Beeinträchtigungen und ermöglicht dem Eigentümer Beseitigung und zukünftige Unterlassung. Zentrale Prüfungspunkte sind Beeinträchtigung, Störerbegriff und etwaige Duldungspflichten (§ 906 BGB). Examensrelevant: Abgrenzung zu § 985 BGB, Einfluss öffentlich-rechtlicher Duldungspflichten, Streit um Störer- und Handlungsstörereigenschaft.
Klausuren zum Thema
„Von Kiefernzapfen und Zankäpfeln“
Die Klausur thematisiert Konflikte zwischen benachbarten Grundstückseigentümern durch das Übergreifen von Baumzweigen und herabfallende Kiefernnadeln und -zapfen. Es wird geprüft, ob der Eigentümer des Baums verlangen kann, dass der Nachbar das Abschneiden der Zweige unterlässt, sowie ob ein Anspruch auf Herausgabe eines großen Kiefernzapfens besteht. Mit Bezügen zum Besitzschutz und Eigentümer-Besitzer-Verhältnis wird das sachenrechtliche Abwehr- und Herausgaberecht im Detail begutachtet.
„Auf gute Nachbarschaft“
Die Klausur behandelt nachbarrechtliche Beziehungen im Zusammenhang mit einer Zufahrtsnutzung und diskutiert Ansprüche bzgl. Unterlassung des Tores auf dem Nachbargrundstück. Daneben werden Fragen zu Kaufverträgen, insbesondere Vertreterhandeln und Geschäftsfähigkeit von Minderjährigen, am Beispiel von Technikverkäufen an die Nachbarn thematisiert.
ZR-Examensklausur zur Klimahaftung von Unternehmen
Die anspruchsvolle Klausur thematisiert die zivilrechtliche Klimahaftung im Rahmen des negatorischen Unterlassungsanspruchs kombiniert mit dem aktuellen Streit zum dogmatischen Verhältnis von § 1004 BGB zum allgemeinen Leistungsstörungsrecht in abgewandelter Form. Während im öffentlichen Recht» Klimaklagen «schon Einzug in die juristische Falllösung gefunden haben, blieb dies im Zivilrecht trotz zunehmender gerichtlicher und fachlicher Auseinandersetzung bisher aus. Spätestens seit dem aufsehenerregenden Urteil des OLG Hamm im Mai 2025, an welches der Fall angelehnt ist, ist jedoch mit einem Aufgreifen der Problemstellungen durch die Prüfungsämter zu rechnen.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Nachbars Pappel
Die Examensklausur befasst sich mit nachbarrechtlichen Ansprüchen im Zusammenhang mit einer Pappel auf dem Grundstück des Nachbarn. Im Fokus stehen dabei Abwehr- und Unterlassungsansprüche aus §§ 1004, 823 Abs. 1 BGB sowie die Grundsätze des Sachenrechts. Die Fallkonstellation prüft typische zivilrechtliche Problemfelder im Nachbarschaftsverhältnis.
ZR-Examensklausur zum Sachenrecht
Diese umfangreiche und anspruchsvolle Klausur beruht auf dem Urteil des BGH vom 14. 03. 2025–V ZR 153/231. Mit diesem Urteil hat der BGH seine ständige Rechtsprechung zum engen Verwendungsbegriff aufgegeben. Außerdem wurde das Konkurrenzverhältnis zwischen §§ 994 ff. BGB und § 1004 BGB klargestellt. Die Klausur ist Teil des Examinatoriums Sachenrecht der Universität Augsburg.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Unterlassungsansprüche - Der übermotivierte Freund
Im Zentrum der Klausur steht die Eigentumsbeeinträchtigung durch Werbeeinwurf, insbesondere die Anknüpfungspunkte für eine Wiederholungsgefahr und das Verhältnis zur abgegebenen Unterlassungserklärung unter Einbindung der mittelbaren Handlungsstörerschaft und zumutbaren Verhinderungshandlungen. Daneben setzt sich die Arbeit mit den Voraussetzungen und dem Zugangserfordernis bei der Annahme einer modifizierten Unterlassungserklärung im Kontext der Stellvertretung sowie einer möglichen Genehmigung auseinander. Schließlich werden Fragen der schwebenden Unwirksamkeit im Zeitpunkt der Zuwiderhandlung und ihre rückwirkenden Auswirkungen behandelt.
Störerhaftung und rechtsgeschäftliche Übereignung
Die Klausur behandelt im ersten Teil die Frage, ob Antonia Alfons gegen ihre Nachbarin Margret Müller einen Anspruch auf Beseitigung von Bienenbeuten hat, die zu erheblichen Beeinträchtigungen führen. Im zweiten Teil wird der rechtsgeschäftliche Eigentumserwerb und Herausgabeanspruch an einer wertvollen Uhr nach einem Verkauf durch eine dritte Person thematisiert. Die Aufgabenstellung basiert auf Entscheidungen des OLG Hamm und richtet sich an fortgeschrittene Studierende zur Vertiefung von Standardproblemen im Sachenrecht, insbesondere zu § 906 BGB.
Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Endurteil im schriftlichen Verfahren - Bilder am Pool
In der Klausur geht es schwerpunktmäßig um Fragen der Rechtsnachfolge, insbesondere im Zusammenhang mit der mittelbaren Fruchtziehung durch Lichtbilder, der Störereigenschaft sowie möglichen Duldungspflichten nach § 1004 II BGB und dem Urheberrechtsgesetz. Zudem ist das Verhältnis zwischen allgemeinem Persönlichkeitsrecht und Universalsukzession zu prüfen, einschließlich der Wiederholungs- und Erstbegehungsgefahr und des quasinegatorischen Unterlassungsanspruchs. Daneben werden der Widerruf des Einverständnisses mit einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren sowie Fragen zu ausschließlichen und fliegenden Gerichtsständen behandelt. Die Klausur setzt damit einen Schwerpunkt auf das Verhältnis von Persönlichkeitsrecht, Nachfolgerrecht und speziellen Unterlassungsansprüchen im Zivilprozess.
Energiewende
Die Klausur behandelt typische nachbarrechtliche und sachenrechtliche Problemstellungen im Zusammenhang mit der Energiewende. Kernpunkte sind Haftung nach einem durch Handwerker verursachten Hausbrand, die Frage nach den Abwehr-/Beseitigungsansprüchen gegen Solarplatten und Windkraftanlagen sowie sachenrechtlich die Vollstreckung in Grundstücke mit energiebezogenen Belastungen. Es sind rechtliche Wertungen zu Schadensersatz, Besitzschutz, Unterlassungsanspruch und vollstreckungsrechtlichen Sicherungen zu prüfen.
Torschlusspanik an der Grundstücksgrenze
Die Klausur behandelt einen Nachbarschaftsstreit um eine neu errichtete Toranlage an der Grundstücksgrenze und deren Auswirkungen auf ein im Grundbuch eingetragenes Geh- und Fahrrecht. Im Mittelpunkt stehen die prozessuale Ausgangssituation (abgelehnter PKH-Antrag) und die Erfolgsaussichten einer Klage auf Entfernung der Toranlage. Examiniert wird sowohl die materielle Rechtslage zur Grunddienstbarkeit als auch das Vorgehen im Mandantengespräch und mögliche Rechtsmittel.
Streitende Nachbarn
Im Mittelpunkt der Klausur steht ein Streit zwischen Nachbarn über die Eigentumsverhältnisse an einem Grundstück nach Insolvenz des Veräußerers und fehlerhafter Löschung des Insolvenzvermerks. Weiterhin werden deliktische Schadensersatzansprüche nach einem durch einen Handwerker verursachten Brand sowie die Problematik eines Anspruchs aus § 906 II 2 BGB analog wegen Immissionen durch Bäume geprüft.
Rechte und Ansprüche des Grundstücksinhabers gegen Falschparker
Die Klausur behandelt die Rechte und Ansprüche des Grundstücksinhabers gegen Falschparker, insbesondere die Berechtigung zur eigenmächtigen Entfernung des widerrechtlich geparkten Fahrzeugs und die Möglichkeiten zur Geltendmachung von Ersatz für Abschleppkosten und weitere Schäden. Anhand von Beispielfällen werden die verschiedenen Anspruchsgrundlagen und die Auswirkungen kleiner Sachverhaltsveränderungen beleuchtet.
Die Sorgen eines Grundstückseigentümers
Die Klausur behandelt die Haftung des Grundstückseigentümers für vom Handwerker verursachte Brandfolgen, insbesondere unter Berücksichtigung des bürgerrechtlichen Aufopferungsanspruchs und einer möglichen analogen Anwendung des § 906 II 2 BGB beim faktischen Duldungszwang. Zusätzlich werden zivilprozessuale Fragen wie die Widereinsetzung in den vorigen Stand und das Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift auf der Einspruchsschrift diskutiert.
Drohnen über Schloss Sanssouci
Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Problematik von Fotografieren und Drohnenüberflügen über ein Grundstück am Beispiel des Schlosses Sanssouci. Thematisiert werden insbesondere mögliche Eigentumsverletzungen, Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche sowie Schadensersatz im Zusammenhang mit Drohnenflügen und dem Anfertigen von Fotografien. Zudem werden mögliche Ansprüche des durch Drohnen überflogenen Nachbarn geprüft.
Der rauchende Mieter
Die Klausur behandelt mietrechtliche Ansprüche eines über dem Balkon eines stark rauchenden Mieters wohnenden Nachbarn auf Unterlassung des Rauchens, insbesondere unter Berücksichtigung von Hausordnung, Störung nachbarschaftlicher Rechte, mietvertraglichen Beziehungen und etwaigen Besitzschutzansprüchen. Es wird zudem auf den Einfluss des Nichtraucherschutzgesetzes eingegangen und geprüft, ob und in welchem Umfang ein unmittelbarer Abwehr- oder Unterlassungsanspruch zwischen den Mietparteien besteht.
Radfahren im Wald
Die Klausur behandelt die Haftung des Waldeigentümers nach den Grundsätzen der Verkehrssicherungspflicht und thematisiert dabei Ansprüche der Erbin einer tödlich verunglückten Radfahrerin. Schwerpunkte sind die Prüfung von Ansprüchen aus §§ 823, 844 BGB sowie die Haftung für Verrichtungsgehilfen nach § 831 BGB im Zusammenhang mit dem Bundeswaldgesetz.
Übungsklausur ZR EBV in anderem Gewand – Der Überbau
Der Fall behandelt einen Grundstücksüberbau, bei dem ein Teil eines Bauwerks auf das Nachbargrundstück ragt. Es geht sowohl um Beseitigungs- als auch um Schadensersatzansprüche wegen des Überbaus, insbesondere um Verzögerungs- und Sanierungskosten sowie das Verhalten des Erfüllungsgehilfen. Typische Prüfungsfragen zum Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV), zur Duldungspflicht und zu Schadensersatz im EBV werden aufgegriffen.
Negatorischer Abwehr- und Unterlassungsanspruch in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.