Der Besitzschutz
Der Besitzschutz (§§ 858–862, 1007 BGB) schützt den Besitz unabhängig vom Eigentum sowohl durch Selbsthilferechte (Besitzwehr und Besitzkehr, § 859) als auch durch possessorische Ansprüche, insbesondere Wiedereinräumung bei Besitzentziehung (§ 861) und Unterlassung bei Störung (§ 862). Typische Klausurprobleme: Abgrenzung Besitzwehr/Besitzkehr, Ausschluss von Ansprüchen bei Kenntnis der fehlerhaften Besitzlage (§ 861 II), Rechtsfolgen bei verbotener Eigenmacht (§ 858), sowie Herausgabeansprüche gegen Besitzer nach § 1007.
Klausuren zum Thema
„Von Kiefernzapfen und Zankäpfeln“
Die Klausur thematisiert Konflikte zwischen benachbarten Grundstückseigentümern durch das Übergreifen von Baumzweigen und herabfallende Kiefernnadeln und -zapfen. Es wird geprüft, ob der Eigentümer des Baums verlangen kann, dass der Nachbar das Abschneiden der Zweige unterlässt, sowie ob ein Anspruch auf Herausgabe eines großen Kiefernzapfens besteht. Mit Bezügen zum Besitzschutz und Eigentümer-Besitzer-Verhältnis wird das sachenrechtliche Abwehr- und Herausgaberecht im Detail begutachtet.
ZR-Fortgeschrittenenhausarbeit zum allgemeinen Teil des BGB, zum Vereinsrecht und Sachenrecht
Die Hausarbeit behandelt zivilrechtliche Fragestellungen zum allgemeinen Teil des BGB, zum Vereinsrecht und Sachenrecht am Beispiel des Vereins 'DorfMobil e. V.'. Sie richtet sich an Fortgeschrittene und thematisiert mögliche rechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Vereinsgründung und der Verwaltung von Sachen durch den Verein.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Sachenrecht – Bisons im Allgäu
Die Klausur behandelt Grundprinzipien des Sachenrechts am Beispiel von Bisons im Allgäu. Prüfungsfokus sind Besitzarten, Eigentumserwerb und Besitzschutz. Geeignet für Studierende zu Beginn des Studiums.
ZR-Fortgeschrittenenklausur zum Sachenrecht
In dieser Fortgeschrittenenklausur zum Sachenrecht wird der rechtsgeschäftliche und gesetzliche Eigentumserwerb an beweglichen Sachen anhand eines praxisnahen Beispiels abgeprüft. Es werden klassische Probleme rund um das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis und Besitzschutz beleuchtet.
Der giftgrüne Drahtzaun
Die Klausur behandelt verschiedene sachenrechtliche Fragestellungen im Mobiliarsachenrecht. Schwerpunkte sind der rechtsgeschäftliche und gesetzliche Eigentumserwerb, Besitzübertragung, Fundrecht, gutgläubiger Erwerb und Probleme im Zusammenhang mit Willensmängeln sowie der Verbindung des Zaunmaterials mit einem Grundstück.
Versehentliches Trinkgeld
Ein Hotelgast legt Kleingeld in seinem Zimmer ab, das von der Reinigungskraft irrtümlich als Trinkgeld angesehen und an sich genommen wird. Der Gast fordert sein Geld zurück und es ist zu prüfen, ob entsprechende Herausgabeansprüche gegen die Reinigungskraft oder das Hotel bestehen. Behandelt werden Fragen zur Anstandsschenkung, Besitzschutz und dem zivilrechtlichen Anspruchssystem.
Algorithm & Blues – oder: Ärger mit der vernetzten Autobatterie
K erwirbt ein Elektroauto und mietet die zugehörige Batterie vom Hersteller R, wobei der Vertrag eine Klausel über die Sperrung der Wiederauflademöglichkeit bei Vertragsbeendigung enthält. Nach Zahlungsverzug sperrt R per Fernzugriff die Batterie, sodass K nicht weiter fahren kann und für ein Taxi zahlen muss. Zu prüfen sind sachenrechtliche und vertragsrechtliche Ansprüche zwischen K und R.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Sachenrecht und Familienrecht - Spieglein, Spieglein in der Hand...
Die Klausur behandelt zentrale Problemstellungen des Sachenrechts und Familienrechts im Assessorexamen, insbesondere Fragen des Eigentumserwerbs an beweglichen Sachen und typische Konstellationen im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis. Auch familienrechtliche Aspekte wie Vertretung und Haftung im Verhältnis Eltern–Kind werden abgefragt. Ziel ist die sichere Anwendung der Grundprinzipien beider Rechtsgebiete in der Prüfungssituation.
* "Der einstweilige Viktor
Die Klausur schildert einen Streit um die Herausgabe des Hundes Viktor zwischen den Freunden F und J. Im Mittelpunkt steht ein Antrag auf einstweilige Verfügung im Zivilprozess, wobei Besitz-, Eigentums- und Anspruchssituation zu prüfen sind. Die Sachverhaltsdarstellung legt Wert auf die Prüfung zivilrechtlicher und prozessualer Voraussetzungen des vorläufigen Rechtsschutzes.
Spieglein Spieglein am Schrank
Die Klausur thematisiert anspruchsvolle Fragen zur Stellvertretung, insbesondere den Vertragsschluss mittels abhandengekommener Vollmachtsurkunde. Zudem geht es um Besitz- und Eigentumsschutz sowie Ersatzansprüche wegen Verzögerungsschadens, eingebettet in eine Situation mit Versäumnisurteil und unter Berücksichtigung handelsrechtlicher und zivilprozessualer Fragen.
Eine Demonstration mit Folgen
Die ZR-Fortgeschrittenenhausarbeit behandelt vier komplexe Sachverhalte aus dem Vertrags-, Delikts- und Sachenrecht, darunter die Haftung bei Sitzblockaden, Verwendungsersatz im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, Haftung im Überweisungsverkehr und Folgen der Versteigerung fremder Sachen. Der Fall bietet einen breiten Querschnitt zentrale Probleme aus den ersten drei Büchern des BGB für fortgeschrittene Studierende.
Pechklee und Streitskulptur
Die Klausur behandelt einen Fall aus dem Sachenrecht, in dem ein früherer Besitzer, der nicht Eigentümer der Sache ist, von einem gutgläubigen Erwerber die Herausgabe verlangt. Thematisiert werden die Anwendung des § 1007 Abs. 3 S. 2 BGB und der Verwendungsersatz nach § 1000 S. 1 BGB sowie Grundlagen des Immobiliarsachenrechts. Im Mittelpunkt stehen Verwendungsersatzansprüche im Besitzer-Besitzer-Verhältnis und die Voraussetzungen für eine Grundstücksübereignung.
»Digitale Eigenmacht« – Fernabschaltung einer Autobatterie
Die Fortgeschrittenenklausur behandelt die Zulässigkeit einer digitalen Fernabschaltung einer Autobatterie im Mietvertragsverhältnis anhand einer branchenüblichen AGB-Klausel. Schwerpunkte liegen auf der AGB-Kontrolle, Fragen zur Selbsthilfe bzw. verbotener Eigenmacht und dem Leistungsverweigerungsrecht im Mietrecht.
Egon hat Pech
Die Klausur behandelt zentrale Probleme des gutgläubigen Erwerbs im Sachenrecht, insbesondere im Kontext eines Gebrauchtwagenhandels. Vertieft werden Fragestellungen zu dinglicher Einigung unter fremdem Namen, Gutglaubensschutz, Abhandenkommen bei Probefahrt und differenzierten Besitzkonstellationen. Teil II widmet sich Fragen rund um den Zustimmungsanspruch des Vormerkungsinhabers und der analogen Anwendung des EBV im Vormerkungsverhältnis.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Erfolgsaussicht einer Räumungsklage - Schumanns Schatten
Die Klausur behandelt zentrale Problemfelder im Zusammenhang mit der Erfolgsaussicht einer Räumungsklage im Mietrecht. Schwerpunkte liegen auf der Abgrenzung zwischen der Beendigung des Mietverhältnisses und einer Anfechtung, insbesondere dem ausnahmsweise beachtlichen Motivirrtum und den damit zusammenhängenden Fragen der materiell-rechtlichen Rechtskrafterstreckung sowie der Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen. Weiterer Fokus liegt auf der Räumungspflicht eines Dritten nach § 546 II BGB und dem Umfang des gesetzlichen Schuldbeitritts. Zudem wird die Zuständigkeit in Mietrechtsstreitigkeiten, insbesondere bei Mischmietverhältnissen (Wohnraum/Gewerbe), beleuchtet. Die Klausur prüft somit vor allem mietrechtliche Grundlagen und prozessuale Besonderheiten im Rahmen einer Räumungsklage.
Schäfchen im Trockenen sowie ein vertraglicher Schnellschuss und seine Folgen
Die Klausur behandelt den Aggressivnotstand (§ 904 BGB) im Zusammenhang mit einer Tierrettungsaktion durch Dritte, Passivlegitimation und Regressansprüche auf Schadensersatz. Im zweiten Teil geht es um die Beurkundungspflicht bei Grundstücksgeschäften, Löschungsanspruch des Miteigentümers und Antrag auf Eintragung eines Widerspruchs im Grundbuch.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Sachenrecht - Probefahrt
In dieser Klausur stehen die Prüfung der Gutgläubigkeit beim Gebrauchtwagenkauf und die dabei geltenden Sorgfaltsanforderungen an Erwerber im Vordergrund. Ein Schwerpunkt liegt auf der Frage des Abhandenkommens im Sinne von § 935 BGB, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Besitzdienerschaft bei einer Probefahrt. Zusätzlich wird abgefragt, wann der Besitzmittlungswille manifest aufgegeben wurde und welche weiteren Herausgabeansprüche bestehen können.
Die Violine der Eichendorffs
Im Sachverhalt geht es um die Eigentumsverhältnisse an einer Violine, die vom Mitarbeiter eines Schlossbesitzers unrechtmäßig verkauft und später verpfändet wird. Zu prüfen ist insbesondere der Eigentumserwerb, gutgläubiger Erwerb, die Besitzverhältnisse sowie das Pfandrecht. Der Schlossbesitzer möchte die Herausgabe der Violine vom Pfandleiher verlangen.
Begehrtes Wohnmobil
Die Klausur thematisiert den gutgläubigen Erwerb eines Wohnmobils von einem Nichtberechtigten sowie den Herausgabeanspruch nach Eigentumserwerb, Possessorverhältnisse und nachfolgende Besitzstörungen. Sie prüft insbesondere Ansprüche aus dem Sachenrecht, Delikts- und Bereicherungsrecht aufgrund der unrechtmäßigen Verwendung und Aneignung des Wohnmobils.
»Die gewinnträchtigen Stoffballen«
Die Klausur behandelt das Verhältnis zwischen Eigentümer und Besitzer und thematisiert hierbei die gewinnträchtigen Stoffballen. Im Mittelpunkt steht die sachenrechtliche Anspruchsprüfung und das Zusammenspiel etwaiger Herausgabe-, Ersatz- und Schutzansprüche. Der Autor ist erfahren im Prüfungswesen und bringt praxisbezogene Sichtweise ein.
Der Terrier-Welpe Bona und der saudische Raumfahrer
Der Fall behandelt eine Vielzahl sachenrechtlicher Fragestellungen um einen entwendeten Terrier-Welpen, insbesondere Besitzschutz, Herausgabeansprüche und Eigentumserwerb. Im internationalen Kontext werden Fragen zur Anwendbarkeit deutschen Zivilrechts auf einen Rettungseinsatz in einem Flugzeug im Ausland und zur Geschäftsführung ohne Auftrag geprüft. Schließlich wird das prozessuale Verhalten bei Erfüllung nach Rechtshängigkeit thematisiert.
Rechte und Ansprüche des Grundstücksinhabers gegen Falschparker
Die Klausur behandelt die Rechte und Ansprüche des Grundstücksinhabers gegen Falschparker, insbesondere die Berechtigung zur eigenmächtigen Entfernung des widerrechtlich geparkten Fahrzeugs und die Möglichkeiten zur Geltendmachung von Ersatz für Abschleppkosten und weitere Schäden. Anhand von Beispielfällen werden die verschiedenen Anspruchsgrundlagen und die Auswirkungen kleiner Sachverhaltsveränderungen beleuchtet.
Streit um die Baumaschine
In dieser Fortgeschrittenenklausur werden die Herausgabe- und Schadensersatzansprüche aus einem mehrstufigen Sicherungs- und Eigentumserwerb an einer Baumaschine unter mehreren Beteiligten geprüft. Im Fokus stehen Fragen des Mobiliarsachenrechts, insbesondere das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, der gutgläubige Erwerb, Sicherungsübereignung und Besitzschutzansprüche. Die Bearbeiter sollen umfassend Ansprüche der B-Bank gegen den gutgläubigen G prüfen.
* "Wer darf hier was?
Diese Zivilrechtsklausur zur Zwischenprüfung behandelt die Zwangsvollstreckung in bewegliche Sachen und thematisiert die Gewahrsams- und Eigentumsvermutung sowie die Rolle des Besitzes als Interventionsrecht. Im Rahmen zweier Szenarien werden Rechtsbehelfe wie die Dritterinnerung und die Drittwiderspruchsklage geprüft und auf Erfolgsaussichten untersucht. Der Schwerpunkt liegt auf dem Zusammenspiel von ZPO und BGB im Kontext des Sachenrechts und der Zwangsvollstreckung.
Probleme auf der Probefahrt – wenn zwei sich streiten ...
Die Klausur behandelt schuldrechtliche und sachenrechtliche Probleme rund um einen Kfz-Überlassungsvertrag, eine Werkleistung (Motoraustausch) und Herausgabeansprüche nach einem Streit zwischen den Beteiligten. Thematisiert wird unter anderem das Werkunternehmerpfandrecht, das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis und die Voraussetzungen von Herausgabe- sowie Schadensersatzansprüchen. Es sind mehrere Streitstände und alternative Verläufe zu prüfen.
Ein Traktor auf Abwegen
Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit Problemen des Besitzschutzes und dem Minderjährigenschutz, konkret anhand eines Abschleppfalls mit einem Traktor, den der minderjährige Sohn des Eigentümers parkt. Neben Fragen zu Rechtsgeschäftsfähigkeit und Besitz werden auch deliktsrechtliche und haftungsrechtliche Aspekte aus einem Verkehrsunfall ohne Berührung angesprochen.
Drohnen über Schloss Sanssouci
Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Problematik von Fotografieren und Drohnenüberflügen über ein Grundstück am Beispiel des Schlosses Sanssouci. Thematisiert werden insbesondere mögliche Eigentumsverletzungen, Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche sowie Schadensersatz im Zusammenhang mit Drohnenflügen und dem Anfertigen von Fotografien. Zudem werden mögliche Ansprüche des durch Drohnen überflogenen Nachbarn geprüft.
Die Kohl-Tonbänder
Die Klausur behandelt überwiegend Fragen des Mobil- und Immobiliarsachenrechts, insbesondere rechtsgeschäftliche und gesetzliche Erwerbstatbestände, die an ein aktuelles BGH-Urteil angelehnt sind. Im Mittelpunkt steht zudem die prozessuale Behandlung eines Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil sowie Anforderungen an die Bestimmtheit des Klageantrags. Ausgangspunkt ist eine Streitigkeit um die Eigentums- und Herausgabeansprüche an Tonbändern, die im Rahmen der Erstellung von Memoiren aufgenommen wurden.
»Go for a ride«
Die Klausur behandelt die rechtlichen Ansprüche im Zusammenhang mit der Entwendung eines gemieteten Fahrrads. Der Sachverhalt thematisiert die Besitz- und Eigentumsverhältnisse sowie deliktsrechtliche Ansprüche nach einem Diebstahl und Strafaktionen des Mieters gegenüber dem Dieb. Geprüft werden Herausgabeansprüche des Mieters und Eigentümers gegen einen Dritten sowie ein Schmerzensgeldanspruch des Diebs gegen den Mieter.
Der rauchende Mieter
Die Klausur behandelt mietrechtliche Ansprüche eines über dem Balkon eines stark rauchenden Mieters wohnenden Nachbarn auf Unterlassung des Rauchens, insbesondere unter Berücksichtigung von Hausordnung, Störung nachbarschaftlicher Rechte, mietvertraglichen Beziehungen und etwaigen Besitzschutzansprüchen. Es wird zudem auf den Einfluss des Nichtraucherschutzgesetzes eingegangen und geprüft, ob und in welchem Umfang ein unmittelbarer Abwehr- oder Unterlassungsanspruch zwischen den Mietparteien besteht.
Übereignungen im Kohlelager
Die Klausur behandelt den Eigentumserwerb an Sachgesamtheiten, insbesondere Kohlebriketts im Lager, anhand der Übereignungsvorschriften des § 929 ff. BGB. Zentral sind die Übergabe durch Übertragung des mittelbaren Besitzes sowie die Rolle von Materialkonten und Geheißpersonen bei der Übereignung. Der Sachverhalt spielt das Zusammenspiel von Lagerhalter, Händler und Erwerber durch und thematisiert Streit um Eigentum und Besitz.
Das war's mit dem Smart
Die Übungsklausur behandelt die zivilrechtliche Einordnung mehrerer Schadensereignisse rund um einen neu gekauften Smart, der durch einen Brandschaden und anschließenden Einsturz einer Garagendecke total zerstört wurde. Es werden Fragen der Haftung bei Brand durch ein Kraftfahrzeug, mögliche Ansprüche aus Betriebsgefahr (§ 7 StVG), sowie weiterer Schadensersatz aus BGB und die Verantwortlichkeit beteiligter Personen diskutiert. Die Bearbeitung erfolgt aus anwaltlicher Sicht mit Fokus auf die Reichweite der Betriebsgefahr eines Kfz.
Die verhinderten Badewonnen
In diesem Übungsfall geht es um den Sohn S, der während einer Abwesenheit seiner Mutter F ohne deren Wissen eine Luxusbadewanne ersteigert, nach Hause liefern lässt und dort einbaut. Nach deren Rückkehr sieht sich F mit der unfreiwillig eingebauten Wanne konfrontiert, will sie aber nicht bezahlen. Weiterhin werden Ansprüche des S gegen F und V geprüft sowie die zivilprozessuale Rechtmäßigkeit einer Pfändung im Zusammenhang mit einem Fahrzeug auf dem Grundstück des S.
Examensklausur ZR Abschleppen vom Supermarktparkplatz – Selbsthilfe oder Abzocke?
Die Klausur behandelt das Abschleppen von Fahrzeugen vom Supermarktparkplatz. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Besitzschutzes, der Geschäftsführung ohne Auftrag sowie deliktsrechtliche Aspekte, insbesondere im Zusammenhang mit Selbsthilferechten und petitorischer Widerklage.
* "Streit um den Regenwurm
Die Klausur behandelt einen Fall, bei dem ein Kind auf einem Spielplatz einen Regenwurm findet, der ihm von einer Rentnerin weggenommen wird; es folgen Auseinandersetzungen mit mehrfachen körperlichen und psychischen Schäden. Zu prüfen sind unter anderem Herausgabe-, Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche sowie Fragen der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit und der Prozessführungsbefugnis.
Der Besitzschutz in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.