Sicherungsrechte an beweglichen Sachen
Das Pfandrecht an beweglichen Sachen (§§ 1204–1259 BGB) dient der Sicherung von Forderungen durch Einräumung eines dinglichen Rechts am Pfandobjekt. Zentrale Themen sind die Bestellung durch Einigung und Übergabe (§§ 1205, 929 S. 1 BGB), die Unterscheidung von gesetzlichen und vertraglichen Pfandrechten, sowie der Eigentumsvorbehalt als Sicherungsmittel (§ 449 BGB). Examensklassiker: Bestimmtheitsanforderungen bei Pfandrechtsbestellung, Umfang und Wirksamkeit des Eigentumsvorbehalts, Rechte des Pfandgläubigers bei Verwertung.
Zu diesem Thema haben wir 23 Klausuren im Portal.
Klausuren zum Thema
»Augen auf beim Werkstattkauf«
Die Klausur thematisiert klassische Konstellationen des Sachen- und Handelsrechts, insbesondere den gutgläubigen Erwerb durch Besitzkonstitut und das Sicherungsanwartschaftsrecht im Rahmen einer Drittwiderspruchsklage. Zudem wird auf die Haftungskontinuität beim Unternehmenskauf nach § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB und auf schuldrechtliche Fragen der Mithaftung sowie Rechtsmissbrauch eingegangen.
(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Sachen- und Erbrecht – Notargutachten
Die Klausur behandelt zentrale Fragen aus dem Sachenrecht und Erbrecht im Kontext eines Notargutachtens. Insbesondere stehen der Erwerb und Verlust von Grundstücksrechten sowie die gesetzliche und gewillkürte Erbfolge samt etwaigen Vermächtnissen im Mittelpunkt. Die Aufgabenstellung ist am Assessorexamen orientiert und verlangt vertiefte Kenntnisse und eine strukturierte gutachterliche Bearbeitung.
Trügerische Sicherheiten und Rechtsschein
Die Examensklausur behandelt im ersten Teil verschiedene Problemkonstellationen im Zusammenhang mit Grundschuld, Sicherungsvertrag und Vormerkung, einschließlich Sicherungswechsel und Rückgewähranspruch. Im zweiten Teil steht der Missbrauch der Vertretungsmacht unter Berücksichtigung des § 15 I HGB und der sekundären Unrichtigkeit des Handelsregisters im Fokus. Zentrale Aspekte sind zudem die Zwangsvollstreckung und negative Publizität.
Anfängerklausur im Sachenrecht: Einen Schritt voraus?
Im Mittelpunkt des Falls steht der Erwerb eines Hausgrundstücks, bei dem die Eigentümerin V das Grundstück zunächst an K verkauft und die Auflassung erklärt, später jedoch einen zweiten, teureren Kaufvertrag mit D abschließt und deren Eintragung als Eigentümerin im Grundbuch betreibt. Zu prüfen ist insbesondere, ob D das Eigentum am Grundstück wirksam erlangt hat und ob sie von L Herausgabe von Gartengeräten verlangen kann, die L als Verleiherin entfernt hat. Rechtliche Schwerpunkte bilden das Grundstücksrechtsgeschäft mit Auflassung sowie die geläufigen Probleme des Doppelverkaufs, der Verfügungsbefugnis und des gutgläubigen Erwerbs im Grundbuchverfahren. Außerdem wird das Verhältnis zwischen Eigentumserwerb an Grundstück und Zubehör sowie Ansprüche aus Besitz und dinglichem Recht behandelt.
Bauer sucht Finanzierung
Die Examensklausur behandelt sachenrechtliche Probleme im Kontext eines landwirtschaftlichen Betriebs. Thematisiert werden Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung, Haftungsverbund der Hypothek und prozessrechtliche Fragen wie die Drittwiderspruchsklage. Schwerpunkt ist die Zulässigkeit und Begründetheit von Rechtsbehelfen gegen Zwangsvollstreckung sowie mögliche Maßnahmen zur Eigentumssicherung.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Sachenrecht und Familienrecht - Das Haushaltscabrio
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig das Sachen- und Familienrecht mit besonderem Fokus auf den Herausgabe- und Bereicherungsansprüchen im Zusammenhang mit einem als Haushaltsgegenstand genutzten Cabrio. Zentrale Aspekte sind die Prüfung des Cabriolets als Haushaltsgegenstand im Sinne des § 1369 BGB sowie die Geltendmachung und Durchsetzung von Herausgabe- und Besitzrechten einschließlich eines möglichen Zurückbehaltungsrechts. Zudem werden die Anforderungen an die Schadensbehebung als Verwendung sowie nachträglich eingetretene Bösgläubigkeit und deren Auswirkungen auf das Besitzrecht beleuchtet. Schließlich werden Fragen zur analogen Anwendung und teleologischen Reduktion von Normen des Bereicherungsrechts bei rechtsgrundlosem Erwerb geprüft.
Frischer Wind für die Erneuerbaren?
Die Klausur behandelt verschiedene sachenrechtliche Problematiken anhand eines Falles zur Windkraftanlage auf einem Grundstück. Im Fokus stehen insbesondere der gutgläubige Zweiterwerb eines Anwartschaftsrechts, die Abgrenzung von wesentlichen Bestandteilen (§ 94 BGB) und Scheinbestandteilen (§ 95 BGB) sowie das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis mit Bezug zu vertraglichen Schadensersatzansprüchen.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Sachenrecht und Handelsrecht - Belastungen einer Gesellschaft
Die Klausur konzentriert sich auf wesentliche Fragen des Sachen- und Handelsrechts im Zusammenhang mit gesellschaftsrechtlichen Belastungen. Schwerpunkte sind die Anwendung des § 1156 S. 1 BGB bei Unentgeltlichkeit, die Reichweite der negativen Publizität des Handelsregisters sowie die rechtliche Bewertung einer gefälschten Abtretungserklärung als Rechtsscheingrundlage. Zudem wird die Problematik einer Abtretungsbeschränkung für das akzessorische Sicherungsrecht im Fall eines Scheinkaufmanns bearbeitet. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Formkaufmannseigenschaft und die Anwendung von § 354a I 1 HGB beim redlichen Hypothekenerwerb ohne Kenntnisnahme vom Rechtsscheinträger.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Sachen- und Zwangsvollstreckungsrecht - Winter, Garten und Zeit
In der Klausur stehen das Problem der lediglich rechtlichen Vorteilhaftigkeit des Erwerbs eines mit einem Nießbrauch belasteten Grundstücks, einschließlich der Genehmigung durch geschäftsfähig Gewordene und der teleologischen Reduktion von §§ 108 III, 182 II BGB, im Mittelpunkt. Zentral ist außerdem die Frage, ob Eigentümer und Nießbraucher als Mit- oder als Gesamtgläubiger auftreten. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Anwendbarkeit der §§ 280, 281 BGB bei Ansprüchen aus § 985 BGB sowie der Auslegung der Klageanträge. Die Bearbeitung verlangt eine sorgfältige Prüfung der dogmatischen Zusammenhänge im Sachen- und Zwangsvollstreckungsrecht.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Zwangsvollstreckungs- und Sachenrecht
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen aus dem Zwangsvollstreckungs- und Sachenrecht. Im Mittelpunkt steht das Verhältnis zwischen Sicherungseigentum und Vermieterpfandrecht, insbesondere die Frage des gutgläubigen Wegerwerbs des Vermieterpfandrechts. Außerdem ist die Umdeutung eines Anwartschaftsrechts als Interventionsrecht analog § 140 BGB zu prüfen. Weiterhin wird die Drittwiderspruchsklage im Zusammenhang mit Sicherungseigentum thematisiert.
Juristisches Allerlei von der Vormerkung
In dieser Examensklausur zum Sachenrecht werden mehrere praxisnahe Sachverhalte zum Erwerb und zur Belastung von Grundstücken sowie zu Ansprüchen aus Vormerkung und Grundschuld behandelt. Es geht insbesondere um Formfragen im Zusammenhang mit dem BeurkG, die Vormerkungsfähigkeit künftiger Ansprüche, die sachenrechtlichen Grundsätze und um Schadensersatzansprüche bei Verzögerungen sowie Rückforderungsrechte bei unentgeltlicher Grundstücksübertragung.
Anfängerklausur: Freud und Leid liegen nah beieinander
Im ersten Teil der Klausur verlangt Fiona von ihrem Ex-Ehemann Mats einen Zugewinnausgleich nach der Scheidung, wobei insbesondere ein Kronkorkengewinn in Höhe von 10.000 € im Streit steht. Es geht um die Berechnung des Zugewinns und die Frage, ob dieser Gewinn beim Ausgleich zu berücksichtigen ist. Der rechtliche Schwerpunkt liegt auf den Vorschriften der §§ 1373 ff. BGB sowie der Bewertung verschiedener Vermögenswerte, darunter Erbschaft, Wertzuwächse und Schmerzensgeld. Im zweiten Teil geht es um die Erbfolge nach dem Tod von Fiona, die ihrem Ehemann Karl und ihrer Freundin Sophie testamentarische Anordnungen hinterlässt; hier stehen die erbrechtlichen Regelungen und die Wirksamkeit einer eigenhändigen Verfügung im Vordergrund.
Sicher ist sicher – oder etwa doch nicht?
Der Sachverhalt befasst sich mit einem Grundstück, das als Sicherheit für zwei Kredite dient – einmal durch Hypothek, einmal durch Sicherungsgrundschuld. Weitere Konstellationen betreffen die Vermietung, Sicherungsübereignung von Betriebsmitteln, versuchte Schuldübernahme sowie Probleme um die Rückgewähr einer Grundschuld. Thematisiert werden insbesondere das Zusammenspiel von Kreditsicherheiten, die Schuldübernahme beim Grundstücksverkauf und die Rechte des Sicherungsgebers.
Ein Klassiker zur Sicherheit
Die Klausur behandelt die Rechtsverhältnisse rund um die Sicherungsübereignung von Möbeln eines Cafés, das Mietverhältnis und verschiedene Erwerbsvorgänge. Thematisiert werden insbesondere der gutgläubige Scheingeheißerwerb, die Ansprüche des Pfandrechtsinhabers bei der Veräußerung pfandrechtsbelasteter Sachen und die Kollision von Vermieterpfandrecht und Sicherungsübereignung. Gefragt ist nach Ansprüchen des Grundstückserwerbers gegen die Sicherungseigentümerin.
»Strike and spare«
Die Klausur behandelt eine praxisnahe Fallkonstellation zum Eigentumserwerb und zur Nutzung von Wirtschaftsgütern im Wettbewerbsumfeld von Miet- und Sicherungsrecht, insbesondere zur Frage, ob der Sicherungsnehmer einer unter Eigentumsvorbehalt gekauften und sicherungsübereigneten Bowlingbahn gegen den nachfolgenden Vermieter Nutzungsentschädigung geltend machen kann. Thematisiert werden dabei zentrale Probleme des Besitzschutzes, der Eigentumslage und bereicherungsrechtlicher und mietrechtlicher Ansprüche.
Übungsfall: Spülmaschine auf Bodenfliesen
Die Klägerin verlangt von der Beklagten die Rückerstattung des Kaufpreises Zug-um-Zug gegen Übergabe einer mangelhaften Spülmaschine. Im Zentrum steht ein Verbrauchsgüterkauf, bei dem sich nach Lieferung der Maschine ein nicht behebbarer Sachmangel zeigte. Die Parteien stritten darüber, ob die Beklagte im Rahmen der Nacherfüllung auch den Ausbau der mangelhaften und den Einbau einer neuen Spülmaschine schuldet und wer die Kosten hierfür zu tragen hat. Thematisiert werden unter anderem Mängelrechte im Kaufrecht, insbesondere Rücktrittsvoraussetzungen und den Umfang der Nacherfüllungspflicht (§§ 434, 437, 439 BGB).
* "Bahnfahrt mit Hindernissen
Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Haftung zwischen Fahrgästen im Zuge eines Schadensereignisses während einer Bahnfahrt. Thematisiert werden vertragliche und deliktsrechtliche Haftungsansprüche sowie prozessuale Aspekte, insbesondere Beweiserleichterungen und Regress, im Zusammenhang mit Verletzungen und Sachschäden unter Berücksichtigung europäischer Fahrgastrechte und Bahn-Beförderungsbedingungen.
Gutgläubiger Vormerkungserwerb mit Auslandsbezug
Die Klausur behandelt einen Grundstückskaufvertrag zwischen einer deutschen Verkäuferin und einem österreichischen Käufer, der unter Mitwirkung eines deutschen Konsularbeamten in Wien beurkundet wird. Schwerpunktmäßig prüft sie, ob der Käufer wirksam eine Auflassungsvormerkung erworben hat und sein Eigentumsverschaffungsanspruch trotz nachträglicher Änderung der Eigentumsverhältnisse weiterhin besteht. Einbezogen werden Fragen aus dem Sachen-, Erb- und Internationalen Privatrecht, insbesondere im Hinblick auf Formvorschriften und den gutgläubigen Erwerb von Rechten mit Auslandsbezug.
Der verschwundene Sattelzug
Die Klausur befasst sich mit dem Erwerb des Eigentums an einem geleasten Sattelzug unter Beteiligung mehrerer Personen mit Schwerpunkt auf der Frage einer wirksamen Eigentumsübertragung und dem Vorliegen einer Anscheinsvollmacht. Im Zentrum stehen sachenrechtliche Eigentumslagen, die Voraussetzungen des gutgläubigen Erwerbs, Vertreterproblematik und Bereicherungs- sowie Schadensersatzansprüche. Der Fall eignet sich zur Prüfung von Problemen um Besitz, Eigentum, Vertreterstellung und Gutglaubenserwerb an beweglichen Sachen.
Übungsklausur ZR Eigentumsvorbehalt im Fitnessstudio
In diesem Fortgeschrittenenfall geht es um die Auswirkungen eines Eigentumsvorbehalts beim Kauf eines Fitnessgeräts für ein neu eröffnetes Fitnessstudio. Gegenstand sind insbesondere deliktsrechtliche Ansprüche bezüglich des Anwartschaftsrechts nach Beschädigung des Geräts durch Dritte sowie die damit verbundenen schadensrechtlichen und sachenrechtlichen Probleme. Es sind Ansprüche des Käufers und der Verkäuferin ausschließlich aus Deliktsrecht zu prüfen.
Übungsfall: Scheint auf Lichtmess die Sonne froh, häcksle der Landwirt nur rasch sein Stroh
Im Mittelpunkt des Falls steht die Herausgabe eines Strohhäckslers, den die Landwirtin L bei der Speditionsfirma S eingelagert hatte. Eine dort angestellte Person entwendet das Gerät und verkauft es später an die Hobbylandwirtin H. S möchte von H die Herausgabe des Häckslers verlangen, während L in einer Variante neben der Herausgabe von H auch eine Nutzungsentschädigung begehrt. Es werden insbesondere sachenrechtliche Herausgabe- und Besitzschutzansprüche sowie deren Voraussetzungen und mögliche Gegenrechte der Erwerberin thematisiert.
Streit um Teilzeit
Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Auseinandersetzung um die Verringerung der Arbeitszeit einer kaufmännischen Angestellten gemäß § 8 TzBfG. Der Schwerpunkt liegt auf der Auslegung und Anwendung der Vorschriften zur Teilzeit im Arbeitsverhältnis, insbesondere den Anspruchsvoraussetzungen, betrieblichen Gründen und arbeitsvertraglichen/betrieblichen Regelungen. Es sind prozessuale Aspekte und Beweisfragen zu beachten.
Kellner in kündigungsrechtlichen Nöten
Die Klausur behandelt zentrale Probleme des Kündigungsschutzes im Kleinbetrieb. Streitpunkte sind insbesondere die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes gemäß § 23 KSchG, der Betriebsübergang nach § 613a BGB, das Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer sowie die Wirksamkeit und Frist einer Kündigung. Die Konstellation ist typisch für arbeitsrechtliche Streitigkeiten in der Praxis kleinerer Unternehmen.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.
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