Klausuren
1 KlausurJA 20161. Staatsexamen
Ein zu günstiges Reetdach
Im Fall geht es um einen Vertrag über die Neueindeckung eines Reetdachs, bei dem dem Unternehmer durch einen Rechenfehler ein zu niedriger Preis mitgeteilt wird. Die Parteien kommunizieren per E-Mail, wobei der Unternehmer die E-Mail-Adresse löscht, bevor die Annahmeerklärung beim Empfänger eingeht. Es werden Fragen der Anfechtung, des Zugangs der Willenserklärung, Schadensersatz und Aufrechnung behandelt.
Abgabe und Zugang von WillenserklärungenAnfechtung der WillenserklärungGrundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+2 weitere
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Christian Friedrich Bock prüfen besonders häufig Abgabe und Zugang von Willenserklärungen (1×), Anfechtung der Willenserklärung (1×) und Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht) (1×).